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   BVerfG, 16.06.1994 - 2 BvR 1157/94   

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https://dejure.org/1994,4038
BVerfG, 16.06.1994 - 2 BvR 1157/94 (https://dejure.org/1994,4038)
BVerfG, Entscheidung vom 16.06.1994 - 2 BvR 1157/94 (https://dejure.org/1994,4038)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juni 1994 - 2 BvR 1157/94 (https://dejure.org/1994,4038)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Begriff der Tat i.S. von Art. 103 Abs. 2 GG - Besitz von Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betäubungsmittelrecht - Allgemeines Strafrecht - Strafrechtliche Handlung - Körperbewegung - Willentliche Steuerung - Besitz - Handlungsleerer Zustand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1412
  • NJW 1994, 2412
  • NJW 1994, 2414
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1994 - 2 BvR 1157/94
    Der Gewährleistungsinhalt dieser Vorschrift ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt: Art. 103 Abs. 2 GG bestimmt die Voraussetzungen, unter denen ein Verhalten für strafbar erklärt werden kann (vgl. BVerfGE 25, 269, 287; st. Rspr.).

    Im einzelnen gewährleistet die Vorschrift die Gesetzlichkeit der Strafbarkeit, deren Bestimmtheit sowie ein Analogie- und ein Rückwirkungsverbot (vgl. BVerfGE 25, 269, 284 ff.; Jarass/Pieroth, GG , 2. Aufl., Art. 103 Rdn. 20-24 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Dieser Grundsatz wurzelt in der vom Grundgesetz vorausgesetzten und in Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG verfassungskräftig geschützten Würde und der Eigenverantwortlichkeit des Menschen, die von dem Gesetzgeber auch bei der Ausgestaltung des Strafrechts zu achten und zu respektieren sind (vgl. BVerfGE 25, 269, 285).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1994 - 2 BvR 1157/94
    Indessen hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts durch Beschluß vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 u.a.( EuGRZ 1994, S. 245 ff.) bereits entschieden, daß die von dem Beschwerdeführer angegriffene Vorschrift, soweit sie den Besitz von Cannabis-Produkten mit Strafe bedroht, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1994 - 2 BvR 1157/94
    Strafbarkeit im Sinne des Art. 103 Abs. 2 GG bedeutet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mißbilligende hoheitliche Reaktion auf ein schuldhaftes Verhalten (vgl. BVerfGE 26, 186 204).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1994 - 2 BvR 1157/94
    Die Strafe ist im Gegensatz zur reinen Präventionsmaßnahme dadurch gekennzeichnet, daß sie - wenn nicht ausschließlich, so doch auch - auf Repression und Vergeltung für ein rechtlich verbotenes Verhalten abzielt; mit ihr wird dem Täter ein Rechtsverstoß vorgehalten und zum Vorwurf gemacht (vgl. BVerfGE 20, 323, 331).
  • OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 2 U 20/05

    Arrestanordnung: Schadensersatzanspruch wegen der Vollziehung einer

    Auch aus der Entscheidung vom 25. November 1993 (Az.: IX ZR 32/93, NJW 1994, 1412ff.) kann die Klägerin entgegen ihrer Auffassung nichts herleiten, diese stützt vielmehr die herrschende Auffassung.
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2007 - 5 Ss 42/07

    Betäubungsmittelstrafrecht: Begriff des unerlaubten Besitzens, Beweiswürdigung

    Die Strafbarkeit knüpft damit nicht an einen (illegalen) Zustand, sondern an dessen Herbeiführung oder Aufrechterhaltung und damit an einem kausalen Verhalten an (BGHSt 27, 380]; s auch BVerfG NJW 1994, 2412).
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