Rechtsprechung
BVerfG, 16.06.1994 - 2 BvR 1157/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Begriff der Tat i.S. von Art. 103 Abs. 2 GG - Besitz von Betäubungsmitteln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betäubungsmittelrecht - Allgemeines Strafrecht - Strafrechtliche Handlung - Körperbewegung - Willentliche Steuerung - Besitz - Handlungsleerer Zustand
Verfahrensgang
- AG Dieburg, 20.08.1993 - 18 Js 9754/93a
- OLG Frankfurt, 23.03.1994 - 4 Ss 50/94
- BVerfG, 16.06.1994 - 2 BvR 1157/94
Papierfundstellen
- NJW 1994, 1412
- NJW 1994, 2412
- NJW 1994, 2414
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68
Verfolgungsverjährung
Auszug aus BVerfG, 16.06.1994 - 2 BvR 1157/94
Der Gewährleistungsinhalt dieser Vorschrift ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt: Art. 103 Abs. 2 GG bestimmt die Voraussetzungen, unter denen ein Verhalten für strafbar erklärt werden kann (vgl. BVerfGE 25, 269, 287; st. Rspr.).Im einzelnen gewährleistet die Vorschrift die Gesetzlichkeit der Strafbarkeit, deren Bestimmtheit sowie ein Analogie- und ein Rückwirkungsverbot (vgl. BVerfGE 25, 269, 284 ff.;… Jarass/Pieroth, GG , 2. Aufl., Art. 103 Rdn. 20-24 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
Dieser Grundsatz wurzelt in der vom Grundgesetz vorausgesetzten und in Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG verfassungskräftig geschützten Würde und der Eigenverantwortlichkeit des Menschen, die von dem Gesetzgeber auch bei der Ausgestaltung des Strafrechts zu achten und zu respektieren sind (vgl. BVerfGE 25, 269, 285).
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus BVerfG, 16.06.1994 - 2 BvR 1157/94
Indessen hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts durch Beschluß vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 u.a.(… EuGRZ 1994, S. 245 ff.) bereits entschieden, daß die von dem Beschwerdeführer angegriffene Vorschrift, soweit sie den Besitz von Cannabis-Produkten mit Strafe bedroht, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. - BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66
Ehrengerichte
Auszug aus BVerfG, 16.06.1994 - 2 BvR 1157/94
Strafbarkeit im Sinne des Art. 103 Abs. 2 GG bedeutet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mißbilligende hoheitliche Reaktion auf ein schuldhaftes Verhalten (vgl. BVerfGE 26, 186 204). - BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63
'nulla poena sine culpa'
Auszug aus BVerfG, 16.06.1994 - 2 BvR 1157/94
Die Strafe ist im Gegensatz zur reinen Präventionsmaßnahme dadurch gekennzeichnet, daß sie - wenn nicht ausschließlich, so doch auch - auf Repression und Vergeltung für ein rechtlich verbotenes Verhalten abzielt; mit ihr wird dem Täter ein Rechtsverstoß vorgehalten und zum Vorwurf gemacht (vgl. BVerfGE 20, 323, 331).
- OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 2 U 20/05
Arrestanordnung: Schadensersatzanspruch wegen der Vollziehung einer …
Auch aus der Entscheidung vom 25. November 1993 (Az.: IX ZR 32/93, NJW 1994, 1412ff.) kann die Klägerin entgegen ihrer Auffassung nichts herleiten, diese stützt vielmehr die herrschende Auffassung. - OLG Düsseldorf, 08.03.2007 - 5 Ss 42/07
Betäubungsmittelstrafrecht: Begriff des unerlaubten Besitzens, Beweiswürdigung
Die Strafbarkeit knüpft damit nicht an einen (illegalen) Zustand, sondern an dessen Herbeiführung oder Aufrechterhaltung und damit an einem kausalen Verhalten an (BGHSt 27, 380]; s auch BVerfG NJW 1994, 2412).