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   BVerfG, 24.09.1993 - 1 BvR 1491/89   

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BVerfG, 24.09.1993 - 1 BvR 1491/89 (https://dejure.org/1993,3196)
BVerfG, Entscheidung vom 24.09.1993 - 1 BvR 1491/89 (https://dejure.org/1993,3196)
BVerfG, Entscheidung vom 24. September 1993 - 1 BvR 1491/89 (https://dejure.org/1993,3196)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufsgerichtliches Urteil - Geldbuße - An Kollegen gerichteter offener Brief - Kassenärztliche Abrechnungsstelle - Verwendung gefälschter Statistiken - Betrug und Unterschlagung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2413
  • NVwZ 1994, 1197 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus BVerfG, 24.09.1993 - 1 BvR 1491/89
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für diese Feststellungen maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 82, 272 ).

    Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit werden ferner verkannt, wenn die Gerichte eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik einstufen mit der Folge, daß sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfGE 82, 43 [51]; 82, 272 [281]).

    Sie muß jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen (vgl. BVerfGE 82, 272 [283 f.]).

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BVerfG, 24.09.1993 - 1 BvR 1491/89
    So wird der Einfluß der Grundrechte verkannt, wenn die Gerichte sich unter mehreren objektiv möglichen Deutungen für die zur Verurteilung führende entscheiden, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (vgl. BVerfGE 82, 43 [52]).

    Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit werden ferner verkannt, wenn die Gerichte eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik einstufen mit der Folge, daß sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfGE 82, 43 [51]; 82, 272 [281]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 24.09.1993 - 1 BvR 1491/89
    Die Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften im einzelnen Fall ist Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (BVerfGE 18, 85 [92]).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 24.09.1993 - 1 BvR 1491/89
    Im letzteren Fall spricht eine Vermutung zugunsten der freien Rede (vgl. BVerfGE 7, 198 [212]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 221/90

    Rhetorische Fragen und Meinungsfreiheit

    Auszug aus BVerfG, 24.09.1993 - 1 BvR 1491/89
    Bei den inkriminierten Äußerungen des Beschwerdeführers handelt es sich um Werturteile und diesen gleichgestellte Fragen (vgl. BVerfGE 85, 23 [31 f.]), die den Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG genießen.
  • OLG Rostock, 09.09.2016 - 20 RR 66/16

    Beleidigung: Verwendung des Begriffs "Rabauken-Jäger" in einem Zeitungsbericht

    Schmähkritik, die als solche nicht mehr vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt ist und deshalb eine Abwägung obsolet macht, liegt nur unter engen Voraussetzungen vor (BVerfG, Beschl. v. 28.09.2015, 1 BvR 3217/14; Beschl. v. 12.05.2009, 1 BvR 2272/04; BVerfGE 93, 266 (294); BVerfG NJW 1994, 2413).
  • OLG Celle, 27.03.2015 - 31 Ss 9/15

    Fehlende Strafbarkeit der Bezeichnung eines Richters als "Lügner" oder

    Sie wäre gegeben, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person und ihre Herabsetzung im Vordergrund stehen (BVerfGE 93, 266 (294); BVerfG NJW 1994, 2413 [24liegenden Wahrheiiegenden Wahrheiits-behauptung.
  • BayObLG, 13.07.2001 - 1St RR 75/01

    Vorwurf der Rechtsbeugung als Meinungsäußerung

    Sie ist gegeben, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person und ihre Herabsetzung im Vordergrund stehen (BVerfGE 93, 266/294; BVerfG NJW 1994, 2413/2414).
  • LG Frankfurt/Main, 03.09.2020 - 3 O 48/19

    Kein "Freischuss" bei Löschung und Sperre für den Betreiber eines sozialen

    Grundsätzlich liegt Schmähkritik nur vor, wenn eine Äußerung jeglichen sachlichen Bezug vermissen lässt, die inhaltliche Auseinandersetzung zurücktritt und eine Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (BVerfG NJW 2016, 2870; OLG Frankfurt NJW 2013, 798, 799; Wenzel/Burkhardt/Peifer, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 5 Rn. 97) und der Angriff auf den Betroffenen selbst vom Standpunkt des Kritikers und unter Berücksichtigung seines Engagements für die Sache nicht mehr verständlich ist (BVerfG NJW 1991, 95 - Zwangsdemokrat; BVerfG NJW 1993, 1462 - Böll/Henscheid; BVerfG NJW 1994, 2413 - Kassenarzt; BGH NJW 1987, 1400 - Oberfaschist; BVerfG NJW 1983, 1415 - Bezeichnung der CSU als "NPD Europas"; Soehring/Hoene, Presserecht, 6. Aufl. 2019, § 20 Rn. 9a; Löffler/Steffen, a.a.O., § 6 Rn. 190).
  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 36/01 R

    Berufungsausschluss erfasst nicht Disziplinarbescheide gegenüber Vertragsärzten -

    Der sich daraus ergebenden Vermutung für die Rechtmäßigkeit der Äußerungen (vgl aaO RdNr 168 aE) waren indessen die durch §§ 75, 77 ff SGB V geschützten Belange - Verwaltungseffizienz der KÄV, möglichst geringe Störung ihrer Verwaltungsabläufe sowie die damit zusammenhängende Funktionsfähigkeit des vertragsärztlichen Systems - gegenüberzustellen (vgl dazu die berufsgerichtlichen Entscheidungen betr Ärzte zB BVerfG , NJW 1991, 1529; NJW 1994, 2413 = MedR 1994, 151; NJW 2000, 3413 = MedR 2000, 526).
  • BVerfG, 14.02.2000 - 1 BvR 390/95

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch berufsgerichtliche Verurteilung eines

    Die Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften im einzelnen Fall ist Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 24. September 1993, MedR 1994, S. 151).
  • OLG Koblenz, 07.10.2009 - 2 Ss 130/09

    Strafverfahren wegen Beleidigung: Prüfung der Reichweite grundgesetzlich

    Sie ist gegeben, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person und ihre Herabsetzung im Vordergrund stehen (BVerfGE 93, 266, 294; BVerfG NJW 1994, 2413, 2414).
  • AGH Saarland, 12.08.2002 - AGH 2/02

    Rechtsanwalt, Beleidigung, Wahrnehmung berechtigter Interessen, § 193 StGB

    Sie ist gegeben, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person und ihre Herabsetzung im Vordergrund stehen (BVerfGE 93, 266,294; BVerfG NJW 1994, 2413,2414) [BVerfG 24.09.1993 - 1 BvR 1491/89].
  • BerG Heilberufe Münster, 10.01.2024 - 16 K 978/22
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 1993 - 1 BvR 1491/89 -, juris, Rn. 16.
  • LG Frankfurt/Main, 28.07.2017 - 3 O 271/17

    Gibt ein anonym auftretender Arzt in einem TV-Bericht erkennbar einen

    Grundsätzlich liegt Schmähkritik nur vor, wenn eine Äußerung jeglichen sachlichen Bezug vermissen lässt, die inhaltliche Auseinandersetzung zurücktritt und eine Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (BVerfG, Beschl. v. 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15; OLG Frankfurt NJW 2013, 798, 799; Wenzel/Burkhardt, a.a.O., Kap. 5 Rn. 97) und der Angriff auf den Betroffenen selbst vom Standpunkt des Kritikers und unter Berücksichtigung seines Engagements für die Sache nicht mehr verständlich ist (BVerfG NJW 1991, 95 - Zwangsdemokrat; BVerfG NJW 1993, 1462 - Böll/Henscheid; BVerfG NJW 1994, 2413 - Kassenarzt; BGH NJW 1987, 1400 - Oberfaschist; Soehring/Hoene, a.a.O., § 20 Rn. 9a; Löffler/Steffen, a.a.O., § 6 Rn. 190).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 3 KA 27/09
  • LBerG Heilberufe Bayern, 20.11.2000 - LBG-Ä 10/00
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