Rechtsprechung
   BVerfG, 24.09.1993 - 1 BvR 1491/89   

Volltextveröffentlichungen

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    MedR 1994, 151; NJW 1994, 2413; NVwZ 1994, 1197
    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LBerG Ärzte Baden-Württemberg, 09.09.1989 - 8/88
  • BVerfG, 24.09.1993 - 1 BvR 1491/89

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1994, 2413
  • NVwZ 1994, 1197 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 36/01 R  

    Berufungsausschluss erfasst nicht Disziplinarbescheide gegenüber Vertragsärzten -

    Der sich daraus ergebenden Vermutung für die Rechtmäßigkeit der Äußerungen (vgl aaO RdNr 168 aE) waren indessen die durch §§ 75, 77 ff SGB V geschützten Belange - Verwaltungseffizienz der KÄV, möglichst geringe Störung ihrer Verwaltungsabläufe sowie die damit zusammenhängende Funktionsfähigkeit des vertragsärztlichen Systems - gegenüberzustellen (vgl dazu die berufsgerichtlichen Entscheidungen betr Ärzte zB BVerfG , NJW 1991, 1529; NJW 1994, 2413 = MedR 1994, 151; NJW 2000, 3413 = MedR 2000, 526).
  • BayObLG, 13.07.2001 - 1St RR 75/01  

    Vorwurf der Rechtsbeugung als Meinungsäußerung

    Sie ist gegeben, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person und ihre Herabsetzung im Vordergrund stehen (BVerfGE 93, 266/294; BVerfG NJW 1994, 2413/2414).
  • OLG Koblenz, 07.10.2009 - 2 Ss 130/09  

    1. Bei der Prüfung, ob ehrverletzende Werturteile in einer kompletten

    Sie ist gegeben, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person und ihre Herabsetzung im Vordergrund stehen (BVerfGE 93, 266, 294; BVerfG NJW 1994, 2413, 2414).
  • BayObLG, 20.11.2000 - LBG-Ä 10/00  
    Der Beschuldigte kann sich daher weder auf ein Recht zur Kritik an der Standesorganisation oder der Kasse (vgl. BVerfG NJW 1991, 1529; MedR 1994, 151; NJW 1994, 2413) noch auf ein Recht zum Gegenschlag oder den "Kampf ums Recht" (vgl. BVerfG StV 1991, 458) berufen.
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