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   BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2048/93   

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BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2048/93 (https://dejure.org/1994,4216)
BVerfG, Entscheidung vom 30.06.1994 - 1 BvR 2048/93 (https://dejure.org/1994,4216)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juni 1994 - 1 BvR 2048/93 (https://dejure.org/1994,4216)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf; überzogener Wohnbedarf; Kündigung; Repräsentativwohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Entscheidung über Eigenbearfskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lebensplanung des Eigentümers - Ersatz durch eigene Vorstellungen - Angemessenes Wohnen - Kündigung wegen Eigenbedarfs - Alternativwohnung - Befriedigung des Wohnbedarfs - Unbeschränkte Überprüfung - Überhöhung des Wohnbedarfs - Einwände des Vermieters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2605
  • WM 1994, 1731
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2048/93
    Auch insoweit gilt, daß die Gerichte nicht berechtigt sind, ihre Vorstellungen von angemessenem Wohnen verbindlich an die Stelle der Lebensplanung des Eigentümers zu setzen (vgl. BVerfGE 68, 361, 373 f.; 79, 292, 304 f.).

    Die Fachgerichte dürfen nicht unbeschränkt nachprüfen, ob ein Wohnbedarf weit überhöht ist (vgl. BVerfGE 79, 292, 305).

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2048/93
    Dieser verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, soweit sie nicht aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer acht bleiben müssen oder können, sowie entscheidungserhebliche Beweisanträge zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 22, 267, 273; 69, 145, 148).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2048/93
    Dieser verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, soweit sie nicht aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer acht bleiben müssen oder können, sowie entscheidungserhebliche Beweisanträge zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 22, 267, 273; 69, 145, 148).
  • BVerfG, 18.01.1988 - 1 BvR 787/87

    Verfassungsrechtliche prüfung der Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2048/93
    Die pauschale bis formelhafte Wendung des Landgerichts, Wohnungen dieser Größenordnung seien generell für zwei Erwachsene "ausreichend" (nach welchen Maßstäben oder Kriterien es dies beurteilt, teilt das Landgericht nicht mit), genügt dem offensichtlich nicht (vgl. hierzu bereits die Kammerbeschlüsse vom 18. Januar 1988 - 1 BvR 787/87 - NJW 1988, 1075, 1076, vom 19. März 1993 - 1 BvR 1714/92 - NJW 1993, 1637, 1638 sowie vom 2. Februar 1994 - 1 BvR 1422/93 - NJW 1994, 995, 996).
  • BVerfG, 19.03.1993 - 1 BvR 1714/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2048/93
    Die pauschale bis formelhafte Wendung des Landgerichts, Wohnungen dieser Größenordnung seien generell für zwei Erwachsene "ausreichend" (nach welchen Maßstäben oder Kriterien es dies beurteilt, teilt das Landgericht nicht mit), genügt dem offensichtlich nicht (vgl. hierzu bereits die Kammerbeschlüsse vom 18. Januar 1988 - 1 BvR 787/87 - NJW 1988, 1075, 1076, vom 19. März 1993 - 1 BvR 1714/92 - NJW 1993, 1637, 1638 sowie vom 2. Februar 1994 - 1 BvR 1422/93 - NJW 1994, 995, 996).
  • BVerfG, 02.02.1994 - 1 BvR 1422/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entschedung über eine

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2048/93
    Die pauschale bis formelhafte Wendung des Landgerichts, Wohnungen dieser Größenordnung seien generell für zwei Erwachsene "ausreichend" (nach welchen Maßstäben oder Kriterien es dies beurteilt, teilt das Landgericht nicht mit), genügt dem offensichtlich nicht (vgl. hierzu bereits die Kammerbeschlüsse vom 18. Januar 1988 - 1 BvR 787/87 - NJW 1988, 1075, 1076, vom 19. März 1993 - 1 BvR 1714/92 - NJW 1993, 1637, 1638 sowie vom 2. Februar 1994 - 1 BvR 1422/93 - NJW 1994, 995, 996).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2048/93
    Auch insoweit gilt, daß die Gerichte nicht berechtigt sind, ihre Vorstellungen von angemessenem Wohnen verbindlich an die Stelle der Lebensplanung des Eigentümers zu setzen (vgl. BVerfGE 68, 361, 373 f.; 79, 292, 304 f.).
  • BGH, 04.03.2015 - VIII ZR 166/14

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Prüfungsgrenzen für die Gerichte bei der

    Die Wertung, ob der geltend gemachte Wohnbedarf weit überhöht ist, haben die Gerichte unter Abwägung der beiderseitigen Interessen anhand objektiver Kriterien unter konkreter Würdigung der Einzelfallumstände zu treffen (im Anschluss an BVerfG, 8. Januar 1985, 1 BvR 792/83, BVerfGE 68, 361, 373 f.; BVerfG, 19. März 1993, 1 BvR 1714/92, NJW 1993, 1637, 1638; BVerfG, 30. Juni 1993, 2 BvR 459/93, WuM 1993, 380, 384; BVerfG, 2. Februar 1994, 1 BvR 1422/93, NJW 1994, 995, 996; BVerfG, 30. Juni 1994, 1 BvR 2048/93, NJW 1994, 2605, 2606; BVerfG, 20. Februar 1995, 1 BvR 665/94, NJW 1995, 1480 f.).

    Die Gerichte sind daher nicht berechtigt, ihre Vorstellungen von angemessenem Wohnen verbindlich an die Stelle der Lebensplanung des Vermieters (oder seiner Angehörigen) zu setzen (BVerfGE 79, 292, 305 f.; 89, 1, 9; BVerfG, NJW-RR 1994, 333 f.; NJW 1994, 995 f.; NJW 1994, 2605; NJW 1995, 1480; NJW-RR 1999, 1097, 1098).

    cc) Bei der Prüfung, ob mit dem Erlangungswunsch ein weit überhöhter und damit rechtsmissbräuchlicher Wohnbedarf geltend gemacht wird (BVerfGE 79, 292, 305 f.; BVerfG, NJW 1993, 1637 f.; NJW 1994, 2605; NJW 1995, 1480 f.), haben die Gerichte, die - wie oben unter II 1 a aa aufgezeigt - die Entscheidung des Vermieters über den für sich und seine Angehörigen angemessenen Wohnbedarf grundsätzlich zu achten haben, ihre Wertung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen anhand objektiver Kriterien unter konkreter Würdigung der Einzelfallumstände zu treffen (BVerfGE 68, 361, 373 f.; BVerfG, NJW 1993, 1637, 1638; WuM 1993, 380, 384; NJW 1994, 995, 996; NJW 1994, 2605, 2606; NJW 1995, 1480 f.).

    Pauschale oder formelhafte Wendungen, wie etwa Wohnungen einer bestimmten Größenordnung seien generell für eine bestimmte Personenzahl "ausreichend", erfüllen diese Anforderungen nicht (BVerfG, NJW 1994, 2605, 2606; NJW 1993, 1637, 1638; NJW 1994, 995, 996; NJW 1988, 1075, 1076).

    Von Bedeutung sein kann schließlich, ob auch der Mieter für seine eigene Nutzung einen großzügigen Maßstab angelegt hat (vgl. BVerfG, NJW 1994, 2605, 2606; OLG Düsseldorf, WuM 1993, 49, 50).

    Ihnen ist es verwehrt, ihre Vorstellungen von angemessenem Wohnen verbindlich an die Stelle der Lebensplanung des Eigentümers oder seiner Angehörigen zu setzen (BVerfGE 79, 292, 305 f.; 89, 1, 8 f.; BVerfG, NJW-RR 1994, 333; NJW 1994, 995 f.; NJW 1994, 2605; NJW 1995, 1480 f.; NJW-RR 1999, 1097, 1098 f.).

  • BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 144/19

    Widerspruch des Wohnraummieters gegen eine Eigenbedarfskündigung: Erforderliche

    b) Dass das Berufungsgericht - in Abweichung von der Einschätzung des Amtsgerichts - unausgesprochen davon ausgegangen ist, die Eigenbedarfskündigung sei nicht deswegen rechtsmissbräuchlich, weil die Kläger ihren durch die Dachgeschosswohnung nicht gedeckten Wohnbedarf ohne wesentliche Abstriche unter Inanspruchnahme einer oder mehrerer der im Erdgeschoss des Anwesens beziehungsweise in einem Nebengebäude liegenden insgesamt drei Ferienwohnungen befriedigen könnten (vgl. zu diesem Kriterium BVerfGE 79, 292, 307; BVerfG, NJW 1994, 995 f.; NJW 1994, 2605; NJW 1995, 1480, 1481), ist aus revisionsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.

    Sie sind nicht berechtigt, ihre Vorstellungen von angemessenem Wohnen verbindlich an die Stelle der Lebensplanung des Eigentümers zu setzen (BVerfGE 79, 292, 307; BVerfG, NJW 1994, 995 f.; NJW 1994, 2605; NJW 1995, 1480, 1481).

  • BVerfG, 20.02.1995 - 1 BvR 665/94

    Verletzung der Eigentumsgarantie durch Abweisung einer auf Eigenbedarf gestützten

    Insoweit gilt, daß die Gerichte nicht berechtigt sind, ihre Vorstellungen vom angemessenen Wohnen verbindlich an die Stelle der Lebensplanung des Eigentümers zu setzen (vgl. BVerfGE, aaO.; BVerfG [1. Kammer des Ersten Senats], NJW 1994, S. 995 f.; NJW 1994, S. 2605 f.).
  • AG Baden-Baden, 01.07.2008 - 7 C 150/08

    Anspruch auf Rückgabe einer Wohnung als Nießbraucher gegen einen Mieter nach

    Nach den Vorgaben des BVerfG ist der Selbstnutzungswunsch des Eigentümers zwar grundsätzlich zu respektieren (BVerfG WuM 1989, 114 [BVerfG 14.02.1989 - 1 BvR 308/88] ; NJW 1994, 2605 [BVerfG 30.06.1994 - 1 BvR 2048/93] ; WuM 2002, 21 [BVerfG 26.09.2001 - 1 BvR 1185/01] ).
  • AG Neustadt am Rübenberge, 27.03.1995 - 27 C 2380/94

    Anspruch auf Räumung einer Wohnung nach wirksamer Kündigung; Vorliegen eines

    Ebenso wie bei der Eigenbedarfskündigung nach § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB steht es dem Gericht jedoch nicht zu, seine eigenen Vorstellungen an die Stelle der Planung des Eigentümers zu setzen (vgl. Bundesverfassungsgericht, NJW 1994, 2605 [BVerfG 30.06.1994 - 1 BvR 2048/93] ).
  • LG Wiesbaden, 08.01.1999 - 6 T 2/98

    Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarf

    Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, NJW 1994, 2605) wortwörtlich ausgeführt hat, darf das Fachgericht in die Pläne des Eigentümers/Vermieters auch dann nicht korrigierend eingreifen, wenn dieser seine künftige Lebens- und Wohngestaltung dahin ausrichten möchte, Wohn- und Arbeitsstätte im selben Haus zu haben und eine repräsentative Wohnung zu besitzen, um dort Geschäftspartner in wohnlicher Atmosphäre bewirten zu können; der letztgenannte Umstand sei nicht geeignet, den Wohnzweckcharakter der beanspruchten Räume aufzuheben.
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