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   BGH, 12.01.1994 - 3 StR 633/93   

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https://dejure.org/1994,1781
BGH, 12.01.1994 - 3 StR 633/93 (https://dejure.org/1994,1781)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1994 - 3 StR 633/93 (https://dejure.org/1994,1781)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1994 - 3 StR 633/93 (https://dejure.org/1994,1781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Tagebuch

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2629
  • MDR 1994, 601
  • NStZ 1994, 239
  • StV 1995, 636
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93

    Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen

    Auszug aus BGH, 12.01.1994 - 3 StR 633/93
    Kommt das allgemeine Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe in Betracht, so entspricht es zwar ständiger Rechtsprechung, die vorsätzliche Tötung nicht als Mord zu werten, wenn sie der Täter unter dem Einfluß gefühlsmäßiger oder triebhafter Regungen begangen hat, die er gedanklich nicht beherrschen und willentlich nicht steuern konnte (z.B. BGHSt 35, 116, 121 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGH NJW 1993, 3210, 3211; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 15).

    Denn aus ihnen ergibt sich, daß die Angeklagten das Tatopfer bewußt und gewollt gerade deswegen gequält und getötet haben, um sich daran zu erfreuen (vgl. auch BGH NJW 1993, 3210, 3211).

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 12.01.1994 - 3 StR 633/93
    Nach ständiger Rechtsprechung wird bei Tötungsdelikten die Untergrenze, ab der eine Anwendung des § 21 StGB in Betracht zu ziehen ist, bei 2, 2 o/oo angesetzt (z.B. BGHSt 37, 231, 235).
  • BGH, 15.04.1986 - 1 StR 651/85

    Begriff der Mordlust

    Auszug aus BGH, 12.01.1994 - 3 StR 633/93
    Aus Mordlust tötet derjenige, dem der Tod des Opfers der einzige Zweck der Tat ist, insbesondere der allein aus Freude an der Vernichtung eines Menschenlebens handelt (vgl. BGHSt 34, 59, 61 [BGH 15.04.1986 - 1 StR 651/85]; Lackner, StGB 20. Aufl. § 211 Rdn. 4).
  • BGH, 15.11.1988 - 1 StR 444/88

    Wirksamkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels - Rechtliche Würdigung eines

    Auszug aus BGH, 12.01.1994 - 3 StR 633/93
    Der Täter braucht die Bewertung seiner Tötungsmotive als niedrig nicht vorzunehmen oder nachzuvollziehen; auf seine Einschätzung oder rechtsethische Würdigung kommt es nicht an (BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 13 u. 23).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 12.01.1994 - 3 StR 633/93
    Kommt das allgemeine Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe in Betracht, so entspricht es zwar ständiger Rechtsprechung, die vorsätzliche Tötung nicht als Mord zu werten, wenn sie der Täter unter dem Einfluß gefühlsmäßiger oder triebhafter Regungen begangen hat, die er gedanklich nicht beherrschen und willentlich nicht steuern konnte (z.B. BGHSt 35, 116, 121 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGH NJW 1993, 3210, 3211; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 15).
  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89

    Subjektive Erfordernisse hinsichtlich niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 12.01.1994 - 3 StR 633/93
    Kommt das allgemeine Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe in Betracht, so entspricht es zwar ständiger Rechtsprechung, die vorsätzliche Tötung nicht als Mord zu werten, wenn sie der Täter unter dem Einfluß gefühlsmäßiger oder triebhafter Regungen begangen hat, die er gedanklich nicht beherrschen und willentlich nicht steuern konnte (z.B. BGHSt 35, 116, 121 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGH NJW 1993, 3210, 3211; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 15).
  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Denn die einzigen aus den Äußerungen des Angeklagten hervorgehenden oder sonst ersichtlichen Motive desselben waren seine geschlechtliche Befriedigung, die Vernichtung eines Beweismittels, um sich vor der Strafverfolgung zu schützen, und die Freude am Quälen des Tatopfers (vgl. zu Letzterer BGH, NStZ 1994, 239 f.).
  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Aus Mordlust tötet derjenige, bei dem der Tod des Opfers als solcher der einzige Zweck der Tat ist, insbesondere der allein aus Freude an der Vernichtung eines Menschen handelt (BGHSt 34, 59, 61; BGH NJW 1994, 2629, 2630).
  • BGH, 16.04.2007 - 5 StR 335/06

    Urteil wegen Mordes gegen Jugendlichen aus Berlin bestätigt

    Die Voraussetzungen des Mordmerkmals der Mordlust werden durch gegebene triebhafte oder gefühlsmäßige Regungen nicht in Frage gestellt (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Mordlust 1; Schneider in MüKo-StGB § 211 Rdn. 51).
  • LG Bonn, 04.10.2007 - 8 KLs 16/07

    Foltermord von Siegburg: Die brutale Jugend des Pascal I.

    Mit diesem Mordmerkmal sollen Fälle erfasst werden, bei denen weder ein in der Person des Opfers oder in der besonderen Tatsituation liegender Anlass noch ein über den Tötungsakt selbst hinausgehender Zweck die Tat bestimmt (vgl. BGH NStZ 1994, 239).
  • LG Kiel, 13.05.2011 - 10 KLs 11/11
    Denn die einzigen aus den Äußerungen des Angeklagten hervorgehenden oder sonst ersichtlichen Motive desselben waren seine geschlechtliche Befriedigung, die Vernichtung eines Beweismittels, um sich vor der Strafverfolgung zu schützen, und die Freude am Quälen des Tatopfers (vgl. zu Letzterer BGH, NStZ 1994, 239 f.).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95

    Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit

    Für Tötungsdelikte nahm er gleichfalls einen höheren Grenzwert von 2, 2%o an (Urt. v. 12. Januar 1994 - 3 StR 633/93 - BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 27).
  • BGH, 02.07.2015 - 2 StR 146/15

    Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholisierung als Grund der fehlenden

    Eine Blutalkoholkonzentration von maximal 3, 9 Promille legt die Annahme einer erheblichen Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit sehr nahe, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon ab einer Blutalkoholkonzentration von 2, 0 Promille in Betracht zu ziehen ist (BGH, Urteil vom 22. November 1990- 4 StR 117/90, BGHSt 37, 231, 235; Urteil vom 12. Januar 1994 - 3 StR 633/93, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 27; Beschluss vom 25. Februar 1998 - 2 StR 16/98, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 34; BGH, Beschluss vom 26. November 1997 - 2 StR 553/97, NStZ-RR 1998, 107; BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 5 StR 545/11, NStZ 2012, 261).
  • BGH, 07.02.2012 - 5 StR 545/11

    Inbegriffsrüge (Anforderungen an den Ausschluss eingeschränkter Schuldfähigkeit);

    Eine Blutalkoholkonzentration von maximal 2, 44 ? legt die Annahme einer erheblichen Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit nahe, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für eine Tat wie die vorliegende ab einer Blutalkoholkonzentration von 2, 2 ? in Betracht zu ziehen ist (BGH, Urteil vom 22. November 1990 - 4 StR 117/90, BGHSt 37, 231, 235; Urteil vom 12. Januar 1994 - 3 StR 633/93, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 27; Beschluss vom 25. Februar 1998 - 2 StR 16/98, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 34).
  • BGH, 25.02.1998 - 2 StR 16/98

    Voraussetzungen einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit

    Die Blutalkoholkonzentration von 2, 46 o/oo legt die Annahme einer erheblichen Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für eine Tat wie die vorliegende ab einer Blutalkoholkonzentration von 2, 2 o/oo in Betracht zu ziehen ist (BGHSt 37, 231, 235; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 27; BGH NStZ-RR 1996, 161), nahe.
  • BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Beweiswürdigung - Strafrahmenverschiebung -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Hemmungsvermögen eines Täters ab einer Tatzeitblutalkoholkonzentration von 2, 2 %o bei Tötungsdelikten regelmäßig erheblich vermindert im Sinne von § 21 StGB (vgl. BGHSt 39, 231, 235 [BGH 19.05.1993 - GSSt - 1/93]; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 27; BGH, Beschl. v. 29. Juni 1993 - 5 StR 302/93 und 17. August 1993 - 5 StR 471/93).
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