Rechtsprechung
BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
BSHG § 69, SGB I § 56 I, BGB § 1922
Vererblichkeit von Sozialhilfeansprüchen bei darlehensweisen Vorschüssen durch Dritte bzw. Stundung der Pflegekosten durch die Pflegeperson - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Anspruch auf Sozialhilfe kann vererblich sein
- Wolters Kluwer
Sozialhilfe - Vererblichkeit - Sozialhilfeansprüche
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Kind kann auch nach dem Tod des Elternteils noch Sozialhilfe fordern
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 26.11.1987 - 10 A 129/86
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.03.1990 - 14 L 44/89
- BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Papierfundstellen
- BVerwGE 96, 18
- NJW 1994, 2842
- MDR 1995, 107
- NVwZ 1994, 1213 (Ls.)
- NZS 1994, 477
- FamRZ 1995, 599 (Ls.)
- DVBl 1994, 1306
Wird zitiert von ... (111) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 79.77
Rechtsnachfolgefähigkeit des Anspruchs auf Pflegegeld auf die Eltern nach Tod des …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Mai 1979 (BVerwGE 58, 68) sei geklärt, daß in der Regel sozialhilferechtliche Ansprüche beim Tod des Hilfesuchenden nicht kraft Sonderrechtsnachfolge im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 1 SGB I oder im Wege der Erbfolge auf einen Dritten übergehen könnten.Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil die Vererblichkeit eines Anspruchs auf das pauschalierte Pflegegeld nach § 69 Abs. 3 BSHG mit der Begründung verneint, daß nach dem Tode des Hilfesuchenden (regelmäßig) die Leistung von Pflegegeld zur Erfüllung des mit ihm verfolgten Zwecks nicht mehr erbracht werden könne, weil eine etwa vorhanden gewesene Notlage in der Person des (verstorbenen) Pflegebedürftigen, der mit der Gewährung von Pflegegeld abgeholfen werden sollte, sich nicht mehr im Nachhinein nach dem Tode des Hilfesuchenden beheben lasse (vgl. BVerwGE 58, 68 ).
Der Senat hat von dem Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" immer Ausnahmen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Hilfebedürftigen auf Fürsorgeleistungen willen (BVerwGE 26, 217 ) und um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 ) zugelassen (zuletzt BVerwGE 90, 154 ; 90, 160 ; 94, 127 ).
Denn diese Vorschrift betrifft laufende Geldleistungen, deren nicht rechtzeitige Erbringung in aller Regel die Lebensführung nicht nur des Leistungsberechtigten, sondern auch der von der Regelung erfaßten Familienangehörigen beschränkt (vgl. BVerwGE 58, 68 ).
Zudem wäre im Falle einer Sonderrechtsnachfolge nicht gesichert, daß der Erbe des Hilfebedürftigen die gegenüber dem vorleistenden Dritten bestehende Schuld mit einem über den Tod hinaus fortbestehenden Sozialhilfeanspruch befriedigen kann (vgl. BVerwGE 58, 68 ).
- BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87
Sozialhilfe - Bedarfsdeckung
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Der Senat hat von dem Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" immer Ausnahmen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Hilfebedürftigen auf Fürsorgeleistungen willen (BVerwGE 26, 217 ) und um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 ) zugelassen (zuletzt BVerwGE 90, 154 ; 90, 160 ; 94, 127 ).Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ).
Dieser Rechtsprechung liegt die Überlegung zugrunde, daß es gegen die gesetzliche Gewährung des Rechtsanspruchs auf Sozialhilfe verstoßen würde, wenn der Hilfebedürftige seinen Anspruch wegen anderweitiger Bedarfsdeckung allein deshalb verlieren würde, weil er die ihm zustehende Hilfe nicht rechtzeitig vom Sozialhilfeträger erhalten hat (vgl. BVerwGE 26, 217 ; 90, 154 ; 90, 161 ).
Zum Inhalt dieser jetzt in § 4 Abs. 1 Satz 1 BSHG gewährleisteten Rechtsposition, die wegen ihrer Zeitgebundenheit und der daraus resultierenden Existenzschwäche besonderen Schutzes bedarf, gehört es im Interesse ihrer normativen Sicherung, daß der Anspruchsinhaber bei säumigem Behördenverhalten die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen darf, um die ihm zustehende Hilfe bedarfs- und zeitgerecht zu erhalten (vgl. BVerwGE 90, 154 ).
Hier spricht zwar nach Aktenlage alles dafür, daß die Anschaffung vor dem Zeitpunkt erfolgte, in dem der Bedarf dem Beklagten oder der von ihm beauftragten Stadt E. im Sinne des § 5 BSHG bekannt wurde, und damit ein Sozialhilfeanspruch insoweit bereits in der Person der Mutter der Klägerin gar nicht zur Entstehung gelangt ist (vgl. BVerwGE 90, 154 ).
- BVerwG, 22.02.1967 - V C 131.66
Bekleidungskosten - Erziehungsbeihilfe - Kein Anspruch für vergangenen Bedarf
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Der Senat hat von dem Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" immer Ausnahmen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Hilfebedürftigen auf Fürsorgeleistungen willen (BVerwGE 26, 217 ) und um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 ) zugelassen (zuletzt BVerwGE 90, 154 ; 90, 160 ; 94, 127 ).Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ).
Dieser Rechtsprechung liegt die Überlegung zugrunde, daß es gegen die gesetzliche Gewährung des Rechtsanspruchs auf Sozialhilfe verstoßen würde, wenn der Hilfebedürftige seinen Anspruch wegen anderweitiger Bedarfsdeckung allein deshalb verlieren würde, weil er die ihm zustehende Hilfe nicht rechtzeitig vom Sozialhilfeträger erhalten hat (vgl. BVerwGE 26, 217 ; 90, 154 ; 90, 161 ).
- BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91
Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Der Senat hat von dem Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" immer Ausnahmen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Hilfebedürftigen auf Fürsorgeleistungen willen (BVerwGE 26, 217 ) und um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 ) zugelassen (zuletzt BVerwGE 90, 154 ; 90, 160 ; 94, 127 ).Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ).
- BVerwG, 24.06.1954 - V C 78.54
Rechte eines Bedürftigen bei gesetzlichen Pflichten des Fürsorgeträgers gegenüber …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Zugleich betont sie die Subjektstellung des auf Sozialhilfe angewiesenen Bürgers: Er ist kein Almosenempfänger, sondern Inhaber eines subjektiven öffentlichen Rechts (vgl. BVerwGE 1, 159 ; 5, 27 ). - BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 85.80
Sozialhilfe - Unterbringung - Wunschrecht - Mehrkosten
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ). - BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 26.88
Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Aufwendungen von Schönheitsreparaturen - …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Der Senat hat von dem Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" immer Ausnahmen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Hilfebedürftigen auf Fürsorgeleistungen willen (BVerwGE 26, 217 ) und um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 ) zugelassen (zuletzt BVerwGE 90, 154 ; 90, 160 ; 94, 127 ). - BSG, 11.08.1992 - 1 RK 46/91
Krankenkasse - Pflegeheim - Pflegegeld - Häusliche Pflege - Ungleichbehandlung - …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Das Verwaltungsverfahren aber endet im Sinne des § 59 Satz 2 SGB I erst mit der Unanfechtbarkeit des Bescheids (vgl. BSG, Urteil vom 11. August 1992 - 1 RK 46/91 -FEVS 43, 389>). - BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 22.76
Öffentliche Jugendhilfe - Erziehungsanspruch - Wirtschaftliche Hilfe - …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ). - BVerwG, 23.02.1966 - V C 93.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ). - BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64
Rechtsmittel
- BVerwG, 03.04.1957 - V C 94.56
- BVerwG, 14.09.1972 - V C 62.72
Anerkennung eines Mehrbedarfs für Erwerbstätige bei keine Ausbildungshilfe nach …
- BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R
Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung …
Das Entfallen der Bedürftigkeit schadet dann nicht (dazu: BVerwGE 40, 343, 346; 58, 68, 74; 90, 154, 156; 90, 160, 162; 94, 127, 133; 96, 18, 19). - BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 14/13 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 96, 18 ff) , der sich der Senat anschließt, sind Sozialhilfeansprüche nach Maßgabe der §§ 58, 59 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - (SGB I) nämlich (nur) vererblich, wenn der Hilfebedürftige zu Lebzeiten seinen Bedarf mithilfe eines im Vertrauen auf die spätere Bewilligung von Sozialhilfe vorleistenden Dritten gedeckt hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat. - BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 17/14 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nachzahlung von …
Eine andere Auslegung würde gegen den gesetzlichen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende verstoßen und die Verpflichtung des Leistungsträgers nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I), darauf hinzuwirken, dass die Berechtigten die ihnen zustehenden Sozialleistungen umfassend und zügig erhalten, in ihr Gegenteil verkehren, weil die zunächst erfolgte rechtswidrige Leistungsverweigerung "belohnt" werden würde; außerdem wäre dies mit dem Gebot einer effektiven Rechtsschutzgewährung nicht vereinbar (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz ; vgl zur entsprechenden Rechtslage schon unter dem BSHG: Bundesverwaltungsgericht vom 30.4.1992 - 5 C 12/87 - BVerwGE 90, 154, Juris RdNr 14; BVerwG vom 5.5.1994 - 5 C 43/91 - BVerwGE 96, 18, Juris RdNr 11;… ebenso zur Berücksichtigung von Vermögen, das auf erstrittenen Nachzahlungen beruht: Radüge in JurisPK-SGB II, 4. Aufl 2015, § 12 RdNr 177;… Wahrendorf in Grube/ders, SGB XII, 5. Aufl 2014, § 90 RdNr 78 f).
- BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R
Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X - …
Allerdings hat schon das BVerwG zu Recht eine Vielzahl von Ausnahmen davon gemacht, insbesondere nach rechtswidriger Ablehnung der Hilfegewährung und zwischenzeitlicher Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter, wenn der Hilfesuchende innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Rechtsbehelf einlegt und im Rechtsbehelfsverfahren die Hilfegewährung erst erstreiten muss (vgl: BVerwGE 40, 343, 346; 58, 68, 74; 90, 154, 156; 90, 160, 162; 94, 127, 133; 96, 18, 19). - BSG, 21.09.2017 - B 8 SO 4/16 R
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Tod des Pflegebedürftigen - …
Ein Sozialhilfeanspruch ist nach der Rechtsprechung des Senats nach Maßgabe der §§ 58, 59 SGB I grundsätzlich dann vererblich, wenn der Hilfebedürftige zu Lebzeiten seinen Bedarf mit Hilfe eines im Vertrauen auf die spätere Bewilligung von Sozialhilfe vorleistenden Dritten gedeckt hat, weil der Sozialhilfeträger nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (…BSGE 116, 210 ff = SozR 4-3500 § 28 Nr. 9, RdNr 12; BVerwGE 96, 18 ff) .Diese Fallgestaltung unterscheidet sich substanziell nicht von der Fallgestaltung, in der der spätere Erbe schon vor dem Tod des Hilfebedürftigen die Verbindlichkeiten (im Vorgriff auf die spätere Bewilligung von Sozialhilfe) erfüllt oder der Leistungserbringer die Forderung im Vertrauen auf den Schuldbeitritt des Sozialhilfeträgers stundet (dazu BVerwGE 96, 18 ff juris RdNr 9) .
- BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 2/09 R
Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Vermögen aus einer Rente der Stiftung …
Gerade dies berücksichtigt § 92c Abs. 1 BSHG, ohne dass die Regelung auf die Herkunft des zum Nachlass gehörenden Vermögens abstellt (BVerwGE 96, 18, 21 f) . - BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R
Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der …
Besondere Überlegungen, die im Recht der Sozialhilfe für den Ausschluss der Sonderrechtsnachfolge in Betracht kommen (vgl dazu BVerwGE 96, 18, 22 ff = Buchholz 435.11 § 58 SGB I Nr. 2), greifen insoweit für den Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V und § 15 Abs. 1 SGB IX nicht durch. - BVerwG, 25.11.1996 - 5 PKH 32.96
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes - …
Soweit der Kläger dem Berufungsgericht vorhält, es hätte aufklären müssen, ob er entsprechende Pflegeleistungen erbracht und ob er ein entsprechendes Pflegegeld bereits erhalten habe, geht er zu Unrecht davon aus, daß das Urteil des Senats vom 5. Mai 1994 - BVerwG 5 C 43.91 - (BVerwGE 96, 18 [BVerwG 05.05.1994 - 5 C 43/91]) die Vererblichkeit des Anspruchs auf Pflegegeld bejaht habe.Das schließt eine Vererblichkeit aus (vgl. BVerwGE 96, 18 [BVerwG 05.05.1994 - 5 C 43/91]).
Soweit das Berufungsgericht die Anwendung des § 56 SGB I ablehnt, setzt es sich weder mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 1994 (…a.a.O.) noch mit der vom 5. Mai 1994 (a.a.O.) in Widerspruch.
In der Entscheidung vom 5. Mai 1994 (BVerwGE 96, 18 [BVerwG 05.05.1994 - 5 C 43/91]) wird dagegen ausdrücklich dargelegt, daß § 56 SGB I nicht passe auf vererbliche Sozialhilfeansprüche, deren Zweck darin bestehe, an denjenigen, der dem verstorbenen Berechtigten in einer Notlage geholfen hat, weitergereicht zu werden.
Denn in dieser Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht Säumnis dann angenommen, wenn der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (BVerwGE 96, 18 [BVerwG 05.05.1994 - 5 C 43/91] LS 1).
Denn durch BVerwGE 96, 18 [BVerwG 05.05.1994 - 5 C 43/91] ist bereits geklärt, daß die zur Vererblichkeit führende Dritthilfe auch durch den Rechtsnachfolger selbst geleistet werden kann.
Gegenstand dieses Rechtsstreits waren nämlich auch Taxikosten der als Rechtsnachfolgerin klagenden Tochter der Erblasserin (vgl. BVerwGE 96, 18 [BVerwG 05.05.1994 - 5 C 43/91]).
Ebenfalls durch BVerwGE 96, 18 (22) [BVerwG 05.05.1994 - 5 C 43/91] geklärt ist, daß Art. 19 Abs. 4 GG nicht die Vererblichkeit höchstpersönlicher Rechte um der Effektivität des Rechtsschutzes willen garantiert.
Denn diese Frage ist bereits in BVerwGE 96, 18 (22 f.) [BVerwG 05.05.1994 - 5 C 43/91] entschieden.
- BSG, 23.07.2015 - B 8 SO 15/14 R
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Tod des Leistungsberechtigten - keine Übernahme …
Hintergrund der Einführung des § 28 Abs. 2 BSHG war nämlich die Rechtsprechung des BVerwG, die von der prinzipiellen Unvererblichkeit von Sozialhilfeansprüchen ausgegangen ist (zu den Ausnahmen allerdings BVerwGE 96, 18 ff) . - BSG, 28.08.2018 - B 8 SO 9/17 R
Übernahme von PKW-Reparaturkosten als Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem …
Nach der Rechtsprechung des Senats setzen Sozialhilfeleistungen zwar vom Grundgedanken her einen aktuellen Bedarf voraus; dies gilt allerdings aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes ( Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz ) nicht, wenn der Bedürftige seinen Bedarf mit Hilfe eines im Vertrauen auf die spätere Bewilligung von Sozialhilfe vorleistenden Dritten gedeckt hat, weil der Sozialhilfeträger nach Kenntnis vom Bedarfsfall nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (… BSGE 112, 67 = SozR 4-3500 § 92 Nr. 1, RdNr 25;… BSGE 110, 301 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8, RdNr 26 mwN ;… BSGE 116, 210 ff = SozR 4-3500 § 28 Nr. 9, RdNr 12; BVerwGE 96, 18 ff ;… Coseriu in jurisPK - SGB XII , 2. Aufl 2014, § 18 SGB XII , RdNr 40) . - BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 6/11 R
Krankenversicherung - Kostenerstattungsansprüche - vorrangiger Übergang auf …
- LSG Bayern, 22.11.2016 - L 8 SO 205/15
Sozialhilfe - Sonderrechtsnachfolge
- BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93
Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten …
- BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 15/10 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungseinlegung durch den …
- LSG Baden-Württemberg, 17.02.2011 - L 7 SO 3741/08
- VG Aachen, 06.01.2006 - 6 K 115/04
Darlehensweise Vorfinanzierung von Heimkosten im Vertrauen auf die spätere …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2017 - L 8 SO 293/15
Keine Sonderrechtsnachfolge bei Sozialhilfeansprüchen
- BSG, 20.12.2012 - B 7 AY 1/11 R
Asylbewerberleistung - Anspruch auf Geldleistungen zur Pflege - Ausschluss von …
- BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92
Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2012 - L 9 SO 399/11
Sozialhilfe
- BSG, 01.09.2008 - B 8 SO 12/08 B
Leistungsempfänger von Sozialhilfe - kostenprivilegierter Personenkreis iS des § …
- SG Karlsruhe, 30.01.2014 - S 1 SO 3002/13
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Sozialhilfe - …
- BSG, 27.09.2022 - B 7/14 AS 59/21 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Übergangsfähigkeit des Leistungsanspruchs - …
- BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 6/11 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung - Sonderrechtsnachfolge - laufende …
- LSG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - L 7 SO 4189/16
Sozialrecht - Sonderrechtsnachfolge gemäß § 56 Abs 1 S 1 SGB 1 - Anspruch auf …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2017 - L 9 SO 15/16
Übernahme ungedeckter Heimkosten im Wege eines Zuschusses statt eines Darlehens
- BSG, 21.11.2017 - B 8 SO 51/17 B
Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ; Grundsatzrüge; …
- BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 26.02
Sozialhilfe, grundsätzlich keine Hilfe für die Vergangenheit; Regelsatzleistungen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 16 A 2789/02
Kein Anspruch auf Pflegewohngeld für Pflegeplätze vermögender Bewohner
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2011 - L 20 AY 28/08
Sozialhilfe
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2017 - L 8 SO 293/15
SGB-XII-Leistungen; Rechtsnachfolger; Übergang eines Rücknahmeanspruchs; …
- VG Münster, 29.07.2003 - 5 K 837/00
Anforderungen an das Vorliegen eines sozialhilferechtlichen Anspruchs auf …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2016 - L 9 SO 254/14
Kostenerstattung für einen Senkrechtaufzug; Kein Anspruch auf …
- BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 41.92
Versorgungsrecht - Kriegsopferfürsorge - Vererblichkeit von Ansprüchen - …
- SG Aachen, 08.11.2016 - S 20 SO 34/16
Voraussetzungen für die Übernahme von Heimkosten aus Mitteln der Sozialhilfe
- SG Dresden, 14.09.2016 - S 12 AS 753/16
Bemessung der Höhe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
- BGH, 23.01.1996 - XI ZR 155/95
Rückforderung eines Sozialhilfedarlehens
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2015 - L 15 SO 54/15
- BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 25.04
Anstalt, Zuständigkeit für Hilfe in einer -; Blindenhilfe, Zuständigkeit für - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - L 23 SO 176/19
Der Anspruch auf Blindenhilfe ist als höchstpersönlicher Anspruch nicht …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 9 SO 8/06
Sozialhilfe
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2014 - L 20 SO 465/13
Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Bevollmächtigten
- LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 7 SO 1312/12
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - L 23 SO 179/19
- VG Aachen, 26.05.2015 - 2 K 16/13
Kriegsopferfürsorge; Hilfe zur Pflege; ungedeckte Heimkosten; Erben; …
- SG Hildesheim, 12.12.2012 - S 42 AY 126/11
Nachgewährung von höheren Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- BVerwG, 07.07.1995 - 5 B 44.95
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2013 - L 8 SO 235/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2001 - 12 A 3386/98
Ausschluss der Geltendmachung eines Bedarfs wegen einer Säumigkeit bei der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1999 - 24 A 851/97
Antrag auf Gewährung von Höchstpflegegeld
- BVerwG, 16.07.1998 - 5 B 108.97
Voraussetzungen der Grundsatzrüge und der Abweichungsrüge - Nachträgliche …
- VG Aachen, 27.11.2007 - 2 K 1726/05
- LSG Hamburg, 17.07.2006 - L 5 B 71/06
Prüfung der Hilfebedürftigkeit bei der Nachzahlung von Grundsicherungsleistungen
- SG Aachen, 22.06.2006 - S 20 SO 131/05
Sozialhilfe
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2013 - L 8 SO 96/10
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2018 - L 12 SO 96/16
SGB-XII -Leistungen
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2013 - L 8 SO 79/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2013 - L 8 SO 3/10
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - L 23 SO 176/11
Kein Übergang eines Anspruchs auf höhere Pflegekosten nach bestandskräftiger …
- LSG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - L 2 AS 470/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vererbbarkeit der Ansprüche - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2011 - L 13 AS 193/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2000 - 22 A 2172/98
Sozialhilferecht: Kostenerstattung im Rahmen des § 121 BSHG
- BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 33/12 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2005 - 12 S 1558/05
Einkommen; Grundsicherung; tatsächlich erbrachte Unterhaltszahlungen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2012 - L 9 SO 516/11
Sozialhilfe
- BVerwG, 14.02.2005 - 5 B 51.04
Anspruch auf ungekürzte Regelersatzleistungen - Erforderlichkeit der …
- BSG, 22.12.2015 - B 8 SO 79/14 B
- LSG Schleswig-Holstein, 15.04.2008 - L 11 AS 10/07
Arbeitslosengeld II - Einkommens- und Vermögensberücksichtigung - Nachzahlung von …
- SG Duisburg, 27.08.2007 - S 7 (2) SO 26/05
Sozialhilfe
- BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 32/12 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 8 SO 360/17
- BSG, 22.12.2015 - B 8 SO 80/14 B
- LSG Baden-Württemberg, 01.02.2007 - L 7 SO 1676/06
Sozialhilfe nach dem BSHG - Mietzuschuss nach § 31 WoGG 2 - keine Anwendbarkeit …
- LSG Hamburg, 14.06.2013 - L 4 SO 35/12
- SG Berlin, 06.02.2008 - S 125 AS 6462/07
Arbeitslosengeld II; Nachlass; Vererblichkeit von Ansprüchen nach dem SGB 2
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2008 - L 20 B 9/08
Sozialhilfe
- LSG Baden-Württemberg, 22.06.2022 - L 2 SO 571/21
Sozialgerichtliches Verfahren - Anfechtungsklage - Klagebefugnis - Sozialhilfe - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 8 SO 259/16
- SG Karlsruhe, 27.04.2012 - S 1 SO 3797/11
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Ehegatte als Sonderrechtsnachfolger bei Tod des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2003 - 12 E 96/01
Voraussetzungen einer hinreichenden Aussicht auf Erfolg einer Klage zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2003 - 12 E 984/00
Voraussetzungen des Anspruchs auf Bewilligung einer einmaligen Beihilfe zum Kauf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1999 - 16 A 5817/96
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Bewilligung von …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2011 - L 8 SF 5/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2008 - L 12 SO 39/07
Sozialhilfe
- VGH Bayern, 30.11.2004 - 12 B 00.2339
Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, selbstbeschaffte Reparatur von Dusche u. …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2001 - L 5 KR 33/00
Krankenversicherung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2001 - 16 E 600/00
Ausgestaltung der verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe gegen die Ablehnung von …
- OVG Niedersachsen, 13.12.2000 - 4 L 3142/00
HIV; kostenaufwendige Ernährung; Krebserkrankung; Mehrbedarf; Sozialhilfe; …
- OVG Hamburg, 13.02.1996 - Bs IV 313/95
Vorabentscheidung; Prozeßkostenhilfe; Hauptsacheverfahren; Anordnungsverfahren
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2014 - L 8 SO 201/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2005 - 12 A 1036/03
- VG Lüneburg, 23.10.2001 - 4 A 12/00
Heimkosten; Vererbung von Sozialhilfe
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2011 - L 15 AS 54/09
- VG Kassel, 02.08.2007 - 7 E 858/04
Hilfe zur Pflege; Anspruchsverfolgung durch Rechtsnachfolger; angemessenes …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2004 - 16 E 40/04
Fortbestand und Übergang von Unterhaltsvorschussansprüchen auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - 12 A 69/01
Anforderungen an das Vorliegen eines sozialhilferechtlichen Anspruchs von Erben …
- VG Gelsenkirchen, 19.10.2001 - 19 K 6382/99
Gesetzlicher Forderungsübergang gemäß § 28 Abs. 2 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) …
- OVG Niedersachsen, 25.11.1997 - 4 O 2822/96
Prozeßkostenhilfe nach Erledigungserklärungen;; Prozeßkostenhilfe, nachträgliche; …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2018 - L 8 SO 90/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2016 - L 8 SO 184/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2015 - L 8 BL 1/13
- SG Lüneburg, 11.02.2009 - S 32 SO 121/06
- VG Aachen, 05.03.2004 - 2 K 1196/00
Ausgestaltung des Sozialhilfeanspruchs eines Teilnehmers einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1999 - 16 A 6286/96
Voraussetzungen der Vererblichkeit von Sozialhilfeansprüchen; Ausgestaltung der …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.12.2016 - L 8 SO 286/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2009 - L 8 B 85/07
- SG Stuttgart, 30.10.2006 - S 16 SO 3087/05
Erstattung von bereits bezahlten Kosten für die Bestattung eines verstorbenen …
- VG Gelsenkirchen, 11.07.2002 - 2 K 1147/99
Anspruch auf laufende Leistungen zum Lebensunterhalt ; Übernahme der Umzugskosten …
- VG Hamburg, 02.03.2001 - 5 VG 3287/97
- SG Gelsenkirchen, 20.04.2011 - S 32 (12) AY 76/09
Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind nicht vererblich; Anspruch …
- SG Stade, 01.09.2006 - S 19 SO 83/05
Rechtsprechung
AG Höxter, 26.07.1994 - 4 Cs 486/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1994, 2842
- StV 1995, 519
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Köln, 11.09.2009 - 2 Ws 386/09
Umfang der Pflichtverteidigerbestellung nach § 408b StPO; Vergütung als …
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Höxter vom 26.7.1994 (StV 1995, 519) soll die Bestellung des Pflichtverteidigers bis zur Entscheidung über den Erlass oder Nichterlass des beantragten Strafbefehls befristet werden.Nach einer weitergehenden Ansicht gilt die Bestellung des Pflichtverteidigers nicht für das weitere Verfahren nach Einspruch gegen den Strafbefehl (OLG Düsseldorf NStZ 2002, 390; AG Höxter StV 1995, 519;… Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage, § 408 b Rdn. 6 m.w.N.;… Metzger in KMR, § 408 b StPO, Rdn. 10;… Pfeiffer, StPO, 5. Auflage, § 408 b Rdn. 4; Hohendorf MDR 1993, 598; Lutz NStZ 1998, 395).
- OLG Celle, 22.02.2011 - 2 Ws 415/10
Die Beiordnung eines Verteidigers nach § 408b StPO gilt auch für die auf den …
a) Nach Auffassung des Amtsgerichts Höxter (StV 1995, 519) soll die Verteidigerbestellung nach § 408 b StPO bis zur Entscheidung über den Erlass oder Nichterlass des beantragten Strafbefehls zu befristen sein, weil der Angeklagte im Strafbefehlsverfahren nicht besser gestellt werden solle, als derjenige Angeklagte, der ebenfalls eine Freiheitsstrafe zu erwarten hat, aber angeklagt wird und bei dem sich die Verteidigerbestellung nach den - strengeren - Maßstäben des § 140 StPO richtet. - OLG Düsseldorf, 21.02.2002 - 2a Ss 265/01
Verteidigerbestellung; Strafbefehlsverfahren; Verfahren nach Einspruch gegen den …
Die Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 408 b StPO wirkt nach herrschender Auffassung nur für das Strafbefehlsverfahren und gilt nicht für das weitere Verfahren nach Einspruch gegen einen Strafbefehl (vgl. AG Höxter NJW 1994, 2842 = NStE Nr. 1 zu § 408 b StPO;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, 45. Aufl., § 408 b StPO Rdnr. 6;… KMR-Metzger, § 408 b StPO Rdnr. 10;… Pfeifer-Fischer, 3. Aufl., § 408 b StPO Rdnr. 4, Hohendorf MDR 1993, 597, 598; Lutz NStZ 1998, 395, 396;… a.A. KK-Fischer, 4. Aufl., § 408 b StPO Rdnr. 8;… differenzierend LR-Gössel, 25. Aufl., § 408 b StPO Rdnr. 13: bis zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung nach Einspruch, nicht aber für das Berufungsverfahren).
- KG, 29.05.2012 - 1 Ws 30/12
Strafbefehlsverfahren: Reichweite einer Pflichtverteidigerbestellung
Die Bestellung gilt daher nicht für die Hauptverhandlung (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 2002, 390; StraFo 2008, 441; AG Höxter NJW 1994, 2842; LG Aurich, Beschluss vom 12. August 2009 - 12 Qs 90/09 - bei juris; LG Dresden, Beschluss vom 5. Juli 2006 - 3 Qs 78/06 - bei juris;… Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., § 408b Rdn. 6;… KMR-Metzger, StPO, § 408b Rdn. 10; Hohendorf, MDR 1993, 598; Lutz, NStZ 1998, 396). - AG Villingen-Schwenningen, 05.03.2019 - 6 Cs 33 Js 15758/17
Vergütung eines Pflichtverteidigers: Umfang der Bestellung nach Einspruch gegen …
Darüber hinaus wird vertreten, dass eine Pflichtverteidigerbestellung für das Verfahren nach Einspruch konkludent erfolgen kann (LG Stade…, Beschluss vom 28.3.2018 - 132 Qs 34/18 = BeckRS 2018, 14901, Rn. 15 ff. mwN; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 30.7.2014 - 1 Ws 106/13 - juris, Rn. 9; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 17.9.2014 - 1 Ws 126/14 = BeckRS 2014, 18593, Rn. 19 ff.) Schließlich wird vertreten, dass die Pflichtverteidigerbestellung ausdrücklich bis zum Erlass des beantragten Strafbefehls befristet werden müsse (AG Höxter, Beschluss vom 26.7.1994 - 4 Cs 486/94 = NJW 1994, 2842). - LG Waldshut-Tiengen, 07.05.2013 - 1 Qs 26/13
Strafbefehlsverfahren: Reichweite einer Pflichtverteidigerbestellung
Die Kammer teilt die insbesondere in der Rechtsprechung bis heute wohl überwiegende Auffassung (OLG Düsseldorf, NStZ 2002, 390; StraFo 2008, 441 f.; KG Berlin, Beschluss vom 29.05.2012 - 1 Ws 30/12; LG Dresden, Beschluss vom 05.07.2006 - 3 Qs 78/06 - LG Aurich, Beschluss vom 12.08.2009 - 12 Qs 90/09 - jeweils zit. nach juris; LG Waldshut-Tiengen, 2. Kleine Strafkammer, Urteil vom 15.12.2011 - 2 Ns 21 Js 7911 - AG Höxter, NJW 1994, 2842; offen gelassen: OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 09.05.2012 - 3 (4) Ss 159/12 - aus der Literatur: Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 408b Rn. 6 m. w. N.;… Beck'scher Online-Kommentar StPO, Stand:01.10.2012, § 408b Rn. 5;… Graf, StPO, 2. Aufl., § 408b Rn. 5;… Pfeiffer, StPO, 4. Aufl., § 408b Rn. 4), dass die Verteidigerbestellung nach § 408b StPO auf das Strafbefehlsverfahren einschließlich der Einspruchseinlegung beschränkt ist und nicht mehr für die Hauptverhandlung gilt.