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   BGH, 29.10.1993 - V ZR 136/92   

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BGH, 29.10.1993 - V ZR 136/92 (https://dejure.org/1993,943)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1993 - V ZR 136/92 (https://dejure.org/1993,943)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1993 - V ZR 136/92 (https://dejure.org/1993,943)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 510 Abs. 1 S. 1
    Mitteilungspflicht des Vorkaufsverpflichteten bei Verkauf einer Grundstücksfläche

  • Wolters Kluwer

    Vorkaufsrecht - Grundstücksteilfläche - Mitteilungspflicht - Vorlegung der notariellen Urkunde - Schuldrechtlicher Vertrag - Dinglicher Vollzug - Teilungsgenehmigung - Ausübungsfristbeginn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 510 Abs. 1 Satz 1
    Erfüllung der Mitteilungspflicht des Vorkaufsverpflichteten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 510 Abs. 1 Satz 1
    Mitteilungspflicht des Vorkaufsverpflichteten bei Verkauf einer Grundstücksteilfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 315
  • MDR 1994, 161
  • DNotZ 1994, 459
  • WM 1994, 116
  • DB 1994, 208
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (17)

  • RG, 02.02.1924 - V 175/23

    Genügt im Falle des § 510 BGB., § 7 des Reichssiedlungsgesetzes zur Mitteilung

    Auszug aus BGH, 29.10.1993 - V ZR 136/92
    Es muß deshalb grundsätzlich dabei bleiben, daß die Ausübungsfrist mit der Mitteilung eines wirksamen, vollständigen und richtigen notariellen Kaufvertrages beginnt (RGZ 108, 66, 67; 108, 91, 95; BGB-RGRK/Mezger, 12. Aufl., § 510 Rdn. 3; Soergel/Huber, BGB, 12. Aufl., § 510 Rdn. 3).

    Eine andere Frage ist, ob dem Vorkaufsberechtigten - ohne daß damit eine Ausdehnung der Mitteilungspflicht nach § 510 BGB verbunden ist - das Recht zusteht, etwa im Falle von Unklarheiten über den Umfang der von ihm mit dem Kaufvertrag übernommenen Rechte und Pflichten weitere Auskünfte vom Vorkaufsverpflichteten zu verlangen (RGZ 108, 66, 67).

    Ob der Vorkaufsberechtigte gehalten ist, sich Aufklärung innerhalb der Ausübungsfrist zu verschaffen, oder ob sich in Ausnahmefällen die Frist verlängert oder die Berufung auf den Fristablauf treuwidrig sein kann (RGZ 108, 66, 68), mag hier offenbleiben.

  • BGH, 03.06.1966 - V ZR 116/65
    Auszug aus BGH, 29.10.1993 - V ZR 136/92
    Soweit das Berufungsgericht diesen Sachverhalt mit den Fällen vergleicht, in denen die Wirksamkeit des schuldrechtlichen Vertrages von einer Genehmigung abhängt (vgl. z.B. BGHZ 14, 1, 5 [BGH 04.06.1954 - V ZR 18/53]; 23, 342, 348; Senatsurt. v. 3. Juni 1966, V ZR 116/65, WM 1966, 891), vernachlässigt es einen entscheidenden Gesichtspunkt.

    Nur in diesem Zusammenhang stehen auch die Ausführungen im Senatsurteil vom 3. Juni 1966 (WM 1966, 891, 893), die nicht isoliert gesehen werden können, sondern allein auf die Tatsache eines wirksamen Kaufabschlusses bezogen sind.

    Entgegen den Ausführungen des Berufungsgerichts haben weder das Reichsgericht (RGZ 106, 320, 326) noch der Senat (Urteile v. 3. Juni 1966, aaO, und v. 19. Mai 1967, V ZR 182/65, DB 1967, 1936) je entschieden, der Vorkaufsberechtigte müsse "über alle Umstände in Kenntnis gesetzt werden, die für seine Entscheidung zur Ausübung des Vorkaufsrechts von Bedeutung sind".

  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 82/90

    Bezeichnung der Parteien in der Berufungsschrift

    Auszug aus BGH, 29.10.1993 - V ZR 136/92
    Diese Auffassung hat auch der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes für einen insoweit identischen Fall in der Berufungsinstanz (vgl. dazu die entsprechende Vorschrift des § 518 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) vertreten, in dem versehentlich unter mehreren aufgeführten Beklagten bei einigen von ihnen die Beifügung "Berufungsbeklagter" unterblieben war (BGH, Urt. v. 21. Juni 1983, VI ZR 245/81, VersR 1983, 984, 985 = NJW 1984, 58, 59; vgl. auch BGH, Urt. v. 30. April 1991, VI ZR 82/90, NJW 1991, 2775).
  • BGH, 21.06.1983 - VI ZR 245/81

    Umfang einer uneingeschränkt eingelegten Berufung gegen ein klageabweisendes

    Auszug aus BGH, 29.10.1993 - V ZR 136/92
    Diese Auffassung hat auch der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes für einen insoweit identischen Fall in der Berufungsinstanz (vgl. dazu die entsprechende Vorschrift des § 518 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) vertreten, in dem versehentlich unter mehreren aufgeführten Beklagten bei einigen von ihnen die Beifügung "Berufungsbeklagter" unterblieben war (BGH, Urt. v. 21. Juni 1983, VI ZR 245/81, VersR 1983, 984, 985 = NJW 1984, 58, 59; vgl. auch BGH, Urt. v. 30. April 1991, VI ZR 82/90, NJW 1991, 2775).
  • BGH, 07.02.1969 - V ZR 112/65

    Verkauf von Grundstücken zum Zweck der Bebauung - Versagung der behördlichen

    Auszug aus BGH, 29.10.1993 - V ZR 136/92
    Es fehlt aber jeder Grund dafür, warum er nicht wie der Dritte das Risiko dafür tragen soll, daß der Vollzug des schuldrechtlichen Kaufvertrages wegen Verweigerung der erforderlichen Teilungsgenehmigungen scheitert, d.h. die Erfüllung nachträglich unmöglich wird (vgl. dazu Senatsurt. v. 7. Februar 1969, V ZR 112/65, NJW 1969, 837).
  • BGH, 22.12.1988 - VII ZB 7/88

    Anspruch auf Zahlung des Werklohns für Zimmererarbeiten gegen den Baubetreuer -

    Auszug aus BGH, 29.10.1993 - V ZR 136/92
    Die Bezeichnung auch der Beklagten zu 2 als Revisionsbeklagter ist nach dem objektiven Inhalt der Rechtsmittelschrift mit Verweisung auf das angefochtene Urteil (zur Notwendigkeit der Heranziehung dieses Urteils bei der Auslegung der Rechtsmittelschrift vgl. BGH, Beschl. v. 22. Januar 1988, VII ZB 7/88, VersR 1989, 276) erkennbar versehentlich unterblieben, weil kein Anhaltspunkt dafür besteht, warum die Klägerin im Falle der gegen beide Vorkaufsberechtigte gerichteten und einheitlich abgewiesenen Feststellungsklage eine Anfechtung des Urteils nur in Richtung gegen den Beklagten zu 1 erklären sollte.
  • BGH, 23.05.1973 - VIII ZR 57/72

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Pachtvertrages - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 29.10.1993 - V ZR 136/92
    Vorher beginnt die Ausschlußfrist nicht zu laufen (vgl. BGH, Urt. v. 23. Mai 1973, VIII ZR 57/72, NJW 1973, 1365 m.w.N.).
  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 18/53

    Unbedenklichkeitsliescheinigung und Vorkaufsrecht

    Auszug aus BGH, 29.10.1993 - V ZR 136/92
    Soweit das Berufungsgericht diesen Sachverhalt mit den Fällen vergleicht, in denen die Wirksamkeit des schuldrechtlichen Vertrages von einer Genehmigung abhängt (vgl. z.B. BGHZ 14, 1, 5 [BGH 04.06.1954 - V ZR 18/53]; 23, 342, 348; Senatsurt. v. 3. Juni 1966, V ZR 116/65, WM 1966, 891), vernachlässigt es einen entscheidenden Gesichtspunkt.
  • BGH, 20.02.1957 - V ZR 125/55

    Wohnsiedlungsgenehmigung und Vorkaufsrecht

    Auszug aus BGH, 29.10.1993 - V ZR 136/92
    Soweit das Berufungsgericht diesen Sachverhalt mit den Fällen vergleicht, in denen die Wirksamkeit des schuldrechtlichen Vertrages von einer Genehmigung abhängt (vgl. z.B. BGHZ 14, 1, 5 [BGH 04.06.1954 - V ZR 18/53]; 23, 342, 348; Senatsurt. v. 3. Juni 1966, V ZR 116/65, WM 1966, 891), vernachlässigt es einen entscheidenden Gesichtspunkt.
  • BGH, 19.05.1967 - V ZR 182/65

    Ausübung eines Vorkaufsrechts an einem Grundstück - Erwerb von Grundstücken -

    Auszug aus BGH, 29.10.1993 - V ZR 136/92
    Entgegen den Ausführungen des Berufungsgerichts haben weder das Reichsgericht (RGZ 106, 320, 326) noch der Senat (Urteile v. 3. Juni 1966, aaO, und v. 19. Mai 1967, V ZR 182/65, DB 1967, 1936) je entschieden, der Vorkaufsberechtigte müsse "über alle Umstände in Kenntnis gesetzt werden, die für seine Entscheidung zur Ausübung des Vorkaufsrechts von Bedeutung sind".
  • BVerwG, 22.10.1975 - 4 B 95.75

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.06.1980 - V ZR 11/79

    Zum Umfang der Verpflichtung des Vorkaufsberechtigen im Falle der Ausübung des

  • BGH, 19.03.1969 - VIII ZR 63/67

    Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung des Rechtsmittelklägers in der

  • RG, 24.02.1923 - V 472/22

    Vorkaufsrecht des Siedlungsunternehmens

  • RG, 23.02.1924 - V 400/23

    1. Kann eine Vormerkung zugunsten des Anspruchs auf Auflassung eines Grundstücks

  • BGH, 03.10.1967 - VI ZR 7/66

    Unterbrechung einer Verjährung durch die Anerkennung einer Verbindlichkeit

  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06

    Beschränkung des Vorkaufsrechts auf eines von mehreren Grundstücken

    (2) Die Ausschlussfrist von zwei Monaten gem. § 469 Abs. 2 Satz 1 BGB wird erst in Lauf gesetzt, wenn dem Vorkaufsberechtigten der richtige und vollständige Inhalt des das Vorkaufsrecht auslösenden Kaufvertrages mitgeteilt worden ist (RGZ 170, 208, 213; Senat, Urt. v. 29. Oktober 1993, V ZR 136/92, NJW 1994, 315, 316).

    Die Mitteilungspflicht nach § 469 Abs. 1 Satz 1 BGB beruht darauf, dass der Berechtigte den richtigen und vollständigen Inhalt des Kaufvertrages für seine Entscheidung kennen muss (Senat, Urt. v. 29. Oktober 1993, V ZR 126/92, NJW 1994, 315).

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Ist, wie hier, nur der an erster Stelle des Urteilsrubrums stehende Streitgenosse als Berufungsbeklagter genannt, so ist das Urteil auch gegenüber den anderen angefochten, außer wenn die Berufungsschrift eine Beschränkung erkennen läßt (BGH, Urteil vom 19. März 1969 - VIII ZR 63/67, NJW 1969, 928 f.; BGH, Urteil vom 21. Juni 1983 - VI ZR 245/81, NJW 1984, 58 f.; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1993 - V ZR 136/92).
  • BGH, 17.01.2003 - V ZR 137/02

    Pflichten des Käufers zur Unterrichtung der Vorkaufsberechtigten über den Inhalt

    Zur Erfüllung ihrer Mitteilungspflicht mußte die Beklagte den Klägern den richtigen und vollständigen Inhalt des Vertrages zur Kenntnis bringen (vgl. Senat, Urt. v. 29. Oktober 1993, V ZR 136/92, NJW 1994, 315; BGH, Urt. v. 23. Mai 1973, VIII ZR 57/72, NJW 1973, 1365; auch Heintz, Vorkaufsrecht des Mieters, 1998, Rdn. 393).
  • BGH, 15.05.1998 - V ZR 89/97

    Ausübung des Vorkaufsrechts

    Daraus folgt zunächst nur, daß der Vorkaufsberechtigte sein Recht nicht vor der Mitteilung der behördlichen Genehmigung ausüben muß (vgl. auch RGZ 106, 320 ff; Senatsurt. v. 29. Oktober 1993; V ZR 136/92, NJW 1994, 315, 316), nicht aber, daß er es nicht kann.

    Dem Berufungsgericht ist zuzugeben, daß der Senat in den oben genannten Entscheidungen auch ausgeführt hat, das Vorkaufsrecht könne erst nach Erteilung der Genehmigung ausgeübt werden, weil es vorher an einem wirksamen Kaufvertrag im Sinne von § 504 BGB fehle (vgl. BGHZ 14, 1 im Leitsatz, BGHZ 32, 383, 388; vgl. auch Senatsurt. v. 29. Oktober 1993, V ZR 136/92, NJW 1994, 315, 316).

  • BGH, 18.05.2001 - V ZR 353/99

    Grundbuchberichtigung nach Parzellenverwechslung; Erlaß eines Teilurteils bei

    Die Revision richtet sich daher bei gebotener Auslegung gegen alle von der ausgesprochenen Klagabweisung begünstigten Beklagten, obwohl nur die Beklagten zu 1 bis 3 und zu 10 im Rubrum der Revisionsschrift aufgeführt sind (vgl. Senat, Urt. v. 29. Oktober 1993, V ZR 136/92, NJW 1994, 315 m. w. N.).

    Denn im Zweifel richtet sich ein Rechtsmittel gegen alle obsiegenden Gegner (Senat, Urt. v. 29. Oktober 1993, V ZR 136/92, aaO).

  • KG, 18.04.2019 - 4 U 42/19

    Einstweiliges Verfügungsverfahren im Zusammenhang mit der Privatisierung von

    Im Ausgangspunkt ist maßgebend, dass es dem Wesen des Vorkaufsrechts immanent ist, dass sich der Vorkaufsberechtigte innerhalb kurzer Frist entscheiden muss und keinerlei Einfluss auf die Vertragsgestaltung nehmen kann (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1993 - V ZR 136/92, MDR 1994, 161, Rn. 14 nach juris).

    Die Vertragsbeteiligten des Ursprungsvertrages und nicht zuletzt die Notare müssen sicher sein, mit der Übersendung des notariellen Vertrages an den Vorkaufsberechtigten grundsätzlich das Erforderliche zum Fristbeginn getan zu haben, um an den dann einfach zu berechnenden Fristablauf weitere Folgen zu knüpfen oder entsprechende Entscheidungen treffen zu können (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1993 - V ZR 136/92, MDR 1994, 161, Rn. 16 nach juris).

    Nur wenn Mitteilung und Unterrichtung sowohl vollständig und als auch inhaltlich zutreffend sind, wird die Ausschlussfrist von zwei Monaten gem. § 469 Abs. 2 Satz 1 BGB zum Laufen gebracht (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2006 - V ZR 17/06, BGHZ 168, 152, Rn. 18 nach juris; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1993 - V ZR 136/92, MDR 1994, 161, Rn. 12, juris; RG, Urteil vom 12. Dezember 1942 - VIII 96/42, RGZ 170, 208, 213).

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2013 - 4 LA 173/12

    Abgrenzung von Kaufvertrag und gemischter Schenkung; Erfolgen der Ausübung des

    Bedarf der schuldrechtliche Vertrag - wie der vorliegende Kaufvertrag nach §§ 1 und 2 Abs. 1 Satz 1 GrdstVG - einer Genehmigung, ist ein Vorkaufsfall aber bis zu der Erteilung der Genehmigung noch nicht eingetreten, weil bis dahin ein für die Ausübung des Vorkaufsrechts notwendiger wirksamer Kaufvertrag mit einem Dritten noch nicht vorliegt (vgl. BGH, Urt. v. 29.10.1993 - V ZR 136/92 -, NJW 1994, 315).

    Solange der Vertrag nicht genehmigt und diese Tatsache dem Vorkaufsberechtigten mitgeteilt worden ist, wird auch die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht in Lauf gesetzt (BGH, Urt. v. 29.10.1993, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 29.07.2004 - 26 U 78/03

    Ausübungserklärung des Grundstücksvorkaufsberechtigten: Empfangsvollmacht des

    Es ist deshalb ohne weiteres einleuchtend, dass in diesen Fällen auch die Ausübungsfrist nicht in Lauf gesetzt werden kann (vgl. BGH, WM 1966, 891; NJW 1994, 315 ff; Müko-Westermann, BGB, 3. Aufl., § 510 Rz. 3; Staudinger, BGB, 13. Aufl., § 510 Rz. 5).

    Es muss deshalb grundsätzlich dabei bleiben, dass die Ausübungsfrist mit der Mitteilung eines wirksamen, vollständigen und richtigen notariellen Kaufvertrages beginnt (vgl. BGH, NJW 1994, 315 ff).

  • OLG München, 15.01.1999 - 23 U 6670/98

    Kollusives Zusammenwirken zwecks Umgehung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts

    Gemäß § 510 BGB ist sie verpflichtet, dem vorkaufsberechtigten Kläger den Vertragsinhalt vollständig mitzuteilen, damit der Kläger sich über die Ausübung seines Vorkaufsrechts schlüssig werden kann - siehe hierzu BGH NJW 1994, 315; Soergel-Huber, BGB, 13. Aufl., § 510 Rn. 3; Palandt-Putzo, § 510 Rn. 1. Nachdem ein Kaufvertrag bezüglich des zweiten notariellen Vertrages wegen der Vereinbarung des hohen Kaufpreises unzweifelhaft vorliegt, muß grundsätzlich der vollständige Vertrag dem Mieter mitgeteilt werden, sonst wäre es für den Vermieter ein leichtes, unter Berufung auf eine - später möglicherweise gar nicht bestehende - Persönlichkeitsrechtsverletzung das Vorkaufsrecht des Mieters zu umgehen.
  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 14 B 15.205

    Erstreckung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts auf Gesamtgrundstück

    Allerdings kann die Frist des Art. 39 Abs. 7 BayNatSchG erst dann in Lauf gesetzt werden, wenn der Vorkaufsfall eingetreten ist, was bei einem - hier nach § 2 des Grundstücksverkehrsgesetzes (GrdstVG) - genehmigungspflichtigen Kaufvertrag erst nach Erteilung dieser Genehmigung der Fall ist; erst dann liegt ein wirksamer Kaufvertrag mit einem Dritten vor (BayVGH, B. v. 28.11.2001 - 9 ZB 01.625 - juris Rn. 11 unter Hinweis auf BGH, U. v. 29.10.1993 - V ZR 136/92 - NJW 1994, 315).
  • OVG Sachsen, 14.11.2019 - 1 A 1281/17

    Gemeindliches Vorkaufsrecht; Anfechtungsklage; Zwei-Monats-Frist; Bürgermeister

  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 14 B 15.206

    Erstreckung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts auf Gesamtgrundstück

  • OLG Hamm, 11.06.2012 - 22 U 25/12

    Eintragung der Ausdehnung eines dinglichen Vorkaufsrechts auf mehrere

  • BGH, 17.01.2003 - V ZR 127/02

    Pflichten des Verkäufers zur Unterrichtung der Vorkaufsberechtigten über den

  • VG Lüneburg, 10.05.2012 - 2 A 340/11

    Ausübungsfrist; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Kenntnis; Naturschutzgebiet;

  • VGH Bayern, 08.12.2011 - 14 BV 10.559

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 11 B 18.12

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Ausübung zugunsten eines Dritten; rechtlich

  • VG Potsdam, 16.11.2021 - 5 K 2824/20

    Zeugniserteilung über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts

  • LG München I, 13.01.2020 - 15 O 16626/18

    Eintragung, Kaufvertrag, Bewilligung, Kaufpreis, Wohnung, Sittenwidrigkeit,

  • VG Stade, 25.08.2021 - 1 A 1344/18

    Ermessen; Ermessensausfall; Ermessensnichtgebrauch; intendiertes Ermessen;

  • OLG Oldenburg, 30.01.1997 - 1 U 147/96

    Voraussetzungen für die wirksame Ausübung eines Vorkaufsrechts; Maßgeblicher

  • KG, 14.02.1994 - 22 U 479/93

    Genehmigungspflichtigkeit der Übertragung eines Erbteils; Anspruch eines

  • VG Stade, 21.09.2022 - 1 A 1240/19
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