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   BGH, 15.06.1994 - XII ZR 128/93   

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BGH, 15.06.1994 - XII ZR 128/93 (https://dejure.org/1994,830)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1994 - XII ZR 128/93 (https://dejure.org/1994,830)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93 (https://dejure.org/1994,830)
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Weitere Zugewinnforderung

§ 322 Abs. 1 ZPO, zulässige Nachforderung von Zugewinn (§ 1378 BGB), nachdem Zugewinn im Verbundverfahren bereits durch (hier: offene) Teilklage geltend gemacht worden war (kein förmlicher Vorbehalt erforderlich);

§ 242 BGB, Voraussetzungen für Verwirkung;

§ 286 ZPO, die tatrichterliche Überzeugung von einer Tatsache setzt keine Beweisaufnahme voraus, sie kann auch aus dem Prozeßverhalten einer Partei gewonnen werden

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1378; ZPO § 322
    Zulässigkeit einer Teilklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3165
  • MDR 1995, 69
  • FamRZ 1994, 1095
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - XII ZR 128/93
    Hat ein Kläger im vorangegangenen Prozeß nur einen Teilanspruch geltend gemacht, so erfaßt die Rechtskraft des Urteils nur diesen Teil des Anspruchs und erstreckt sich nicht auf den nicht eingeklagten restlichen Anspruch (vgl. BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; Senatsurteil BGHZ 93, 330, 334).

    Grundsätzlich braucht ein Kläger, der einen bezifferten Anspruch geltend macht, nicht zu erklären, er behalte sich die darüber hinausgehenden Ansprüche vor, denn das ergibt sich schon daraus, daß die Rechtskraft nur den im Prozeß geltend gemachten Anspruch ergreift, der gemäß § 308 ZPO durch den Klageantrag beschränkt wird (vgl. BGHZ 34, 337, 340).

    Die Rechtsprechung hat zwar Ausnahmen anerkannt, etwa für einen Anspruch auf Erhöhung einer Enteignungsentschädigung (BGHZ 34, 337) oder wenn der Kläger im Erstprozeß die Höhe eines Schadensersatzanspruches in das Ermessen des Gerichts gestellt hatte (RG Warn. 1925, 138).

  • BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 67/83

    Unterhaltsklage über freiwillig gezahlten Betrag hinaus

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - XII ZR 128/93
    Hat ein Kläger im vorangegangenen Prozeß nur einen Teilanspruch geltend gemacht, so erfaßt die Rechtskraft des Urteils nur diesen Teil des Anspruchs und erstreckt sich nicht auf den nicht eingeklagten restlichen Anspruch (vgl. BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; Senatsurteil BGHZ 93, 330, 334).

    Die Rechtskraft eines Urteils erstreckt sich nicht auf den nicht eingeklagten Rest eines teilbaren Anspruchs oder auf andere Ansprüche aus dem gleichen Sachverhalt, selbst wenn sich das Urteil darüber ausläßt (BGHZ 85, 373 [BGH 24.11.1982 - VIII ZR 263/81]; Senatsurteil BGHZ 93, 330, 334 m.w.N.).

  • BGH, 15.05.1985 - IVb ZR 21/84

    Definition und Wirkung einer Teilklage - Umfang des Prüfungsrechts in der

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - XII ZR 128/93
    Der Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns ist jedoch gemäß § 1378 BGB auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet und daher teilbar (OLG Düsseldorf FamRZ 1984, 795, 796, insoweit bestätigt durch Senatsurteil vom 15. Mai 1985 - IVb ZR 21/84 - nicht veröffentlicht).

    Damit ist im Vorprozeß einer sog. offenen Teilklage stattgegeben worden und der Klägerin auf jeden Fall die Möglichkeit einer Nachforderungsklage eröffnet (vgl. Senatsurteil vom 15. Mai 1985 - IVb ZR 21/84).

  • BGH, 07.11.1990 - XII ZR 9/90

    Nachforderungsklage im Unterhaltsrecht bei nicht tituliertem Sockelbetrag und

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - XII ZR 128/93
    Das gleiche gilt für die Rechtsprechung des Senats zum Unterhaltsprozeß, in dem im Hinblick darauf, daß Unterhalt regelmäßig in voller Höhe eingeklagt wird, eine Vermutung gegen eine Teilklage spricht mit der Folge, daß der Kläger entweder ausdrücklich einen Teilanspruch geltend machen oder sich wenigstens erkennbar eine Nachforderung vorbehalten muß (Senatsurteile BGHZ 94, 145, 147 und vom 7. November 1990 - XII ZR 9/90 - FamRZ 91, 320, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.06.1985 - V ZR 43/84

    Wirkung eines klageabweisenden Urteils gegen einen Miteigentümer

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - XII ZR 128/93
    Diese zu Sonderfällen ergangenen Entscheidungen lassen aber - wie der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bereits entschieden hat (Urteil vom 28. Juni 1985 - V ZR 43/84 - NJW 85, 2825, 2826) - den dargelegten Grundsatz unberührt.
  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87

    Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - XII ZR 128/93
    Verwirkt ist ein Recht, wenn es illoyal verspätet geltend gemacht wird und zu dem Zeitablauf besondere auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BGHZ 105, 290, 298) [BGH 20.10.1988 - VII ZR 302/87].
  • BGH, 10.07.1986 - IX ZR 138/85

    Nachforderung von Versorgungsbezügen; Abänderung eines Urteils auf wiederkehrende

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - XII ZR 128/93
    Mit ähnlichen auf § 323 ZPO gestützten Erwägungen erfährt der dargelegte Grundsatz eine Ausnahme in anderen Streitfällen, in denen im Vorprozeß wiederkehrende Leistungen im Sinne des § 258 ZPO auch für die Zukunft geltend gemacht worden sind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. Juli 1986 - IX ZR 138/85 - NJW 86, 3142 m.w.N.).
  • BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 19/84

    Nachforderung von Vorsorgeunterhalt nur im Wege der Abänderungsklage

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - XII ZR 128/93
    Das gleiche gilt für die Rechtsprechung des Senats zum Unterhaltsprozeß, in dem im Hinblick darauf, daß Unterhalt regelmäßig in voller Höhe eingeklagt wird, eine Vermutung gegen eine Teilklage spricht mit der Folge, daß der Kläger entweder ausdrücklich einen Teilanspruch geltend machen oder sich wenigstens erkennbar eine Nachforderung vorbehalten muß (Senatsurteile BGHZ 94, 145, 147 und vom 7. November 1990 - XII ZR 9/90 - FamRZ 91, 320, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.1984 - 5 UF 124/83

    Rechtskraft; Nachforderungsklage; Zugewinn

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - XII ZR 128/93
    Der Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns ist jedoch gemäß § 1378 BGB auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet und daher teilbar (OLG Düsseldorf FamRZ 1984, 795, 796, insoweit bestätigt durch Senatsurteil vom 15. Mai 1985 - IVb ZR 21/84 - nicht veröffentlicht).
  • BGH, 14.02.1962 - IV ZR 156/61

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - XII ZR 128/93
    Hat ein Kläger im vorangegangenen Prozeß nur einen Teilanspruch geltend gemacht, so erfaßt die Rechtskraft des Urteils nur diesen Teil des Anspruchs und erstreckt sich nicht auf den nicht eingeklagten restlichen Anspruch (vgl. BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; Senatsurteil BGHZ 93, 330, 334).
  • BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 82/86

    Annahme einer ehebedingten Zuwendung

  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86

    Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt

  • BGH, 15.12.1987 - VI ZR 285/86

    Unterbrechung der Verjährung bei Möglichkeit zur Kenntnisnahme von Schaden und

  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

  • BGH, 24.11.1982 - VIII ZR 263/81

    Düsen-Passat II - §§ 462, 465 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Unterscheidung

  • AG Brandenburg, 26.05.2016 - 34 C 40/15

    Strafanzeige, falsche Verdächtigung, Erstattung Verteidigerkosten, Schmerzensgeld

    Die in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren getroffenen Feststellungen sind somit auch hier im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO als Indiz für die Wahrheit der zugestandenen Tatsachen zu berücksichtigen ( BGH , NJW-RR 2004, Seiten 1001 f.; BGH , NJW 1994, Seiten 3165 ff.; BGH , VersR 1985, Seiten 83 ff.; BAG , NJW 1996, Seiten 1299 f.; KG Berlin , Urteil vom 06.12.2004, Az.: 12 U 10589/99; OLG Koblenz , Urteil vom 18.01.2007, Az.: 6 U 536/06; LG Köln , Urteil vom 21.04.2008, Az.: 2 O 684/06, nur teilw.
  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

    Es besteht im Hinblick auf die Grenze der Rechtshängigkeit und der Rechtskraft keinerlei Zweifel daran, dass sämtliche auf Grund des Scraping-Vorfalls gerügten Datenschutzverstöße und Persönlichkeitsverletzungen der Klägerin und der dadurch bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung entstandene immaterielle (Gesamt-)Schaden umfassend und abschließend - also auch nicht etwa als verdeckte Teilklage (vgl. dazu nur BGH Urt. v. 15.6.1994 - XII ZR 128/93, NJW 1994, 3165 = juris Rn. 11 m. w. N.; BGH Beschl. v. 13.4.2016 - XII ZB 578/14, NJW-RR 2016, 1217 Rn. 22) - rechtshängig geworden sind und abschließend einer rechtskräftigen Entscheidung zugeführt werden sollen.
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

    a) Da die Schmerzensgeldforderung auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet ist, ist sie grundsätzlich teilbar (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93 - NJW 1994, 3165 f.; RGRK/Kreft BGB 12. Aufl. § 847 Rdn. 19; Jauernig, Festgabe 50 Jahre Bundesgerichtshof, Bd. III, S. 311, 327 f. unter Hinweis auf BGHZ 34, 337).
  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 578/14

    Zugewinnausgleich: Gerichtliche Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs im Wege

    Die Zulässigkeit eines solchen Teilantrags hängt nicht davon ab, dass der - teilweise - geltend gemachte Anspruch bereits aus unstreitigen Vermögenspositionen folgt (Fortführung der Senatsurteile vom 15. Juni 1994, XII ZR 128/93, FamRZ 1994, 1095 und vom 8. Mai 1996, XII ZR 8/95, FamRZ 1996, 853).

    Die von der Rechtsbeschwerde zitierten Senatsentscheidungen (Senatsurteile vom 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93 - FamRZ 1994, 1095 und vom 8. Mai 1996 - XII ZR 8/95 - FamRZ 1996, 853) betreffen die Zulässigkeit von Nachforderungsklagen.

    Jedenfalls dann, wenn aufgrund von feststehenden Vermögensgrößen kein Zweifel darüber besteht, in welche Richtung sich der Zugewinnausgleich zu vollziehen hat, kann es dem Ausgleichsberechtigten nicht verwehrt sein, wenigstens schon den Teil vorweg zu beanspruchen, der ihm unter Vernachlässigung der umstrittenen Vermögenspositionen in jedem Falle zusteht" (Senatsurteil vom 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93 - FamRZ 1994, 1095; s. auch Senatsurteil vom 8. Mai 1996 - XII ZR 8/95 - FamRZ 1996, 853 mwN).

    Schließlich ist zu beachten, dass dem Interesse des Zugewinnausgleichsgläubigers, die tatsächliche Durchsetzbarkeit dieses Teilanspruchs nicht durch zunehmenden Zeitablauf gefährdet zu sehen und über die ihm insoweit - möglicherweise für seinen eigenen Unterhalt - zukommenden Mittel möglichst bald verfügen zu können, keine schutzwürdigen Interessen des Ausgleichspflichtigen entgegenstehen (Senatsurteil vom 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93 - FamRZ 1994, 1095).

    Dabei hat sie sich u.a. auf das Senatsurteil vom 15. Juni 1994 berufen (XII ZR 128/93 - FamRZ 1994, 1095), wonach die Möglichkeit einer Nachforderungsklage jedenfalls dann eröffnet ist, wenn im Vorprozess einer offenen Teilklage stattgegeben worden ist.

  • BGH, 09.04.1997 - IV ZR 113/96

    Umfang der Rechtskraft des Urteils bei verdeckter Teilklage

    a) Das Berufungsgericht nimmt an, der Kläger habe im vorangegangenen Rechtsstreit keine offene, sondern eine sogenannte verdeckte Teilklage (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93 - NJW 1994, 3165 unter I, 2 b) verfolgt.

    b) Diese Auslegung der prozessualen Erklärungen, die das Revisionsgericht auch selbständig vornehmen kann (BGH, Urteil vom 15. Juni 1994, aaO.) ist rechtsfehlerfrei.

    Hat ein Kläger im vorangegangenen Prozeß nur einen Teilanspruch geltend gemacht, so erfaßt die Rechtskraft des Urteils nur diesen Teil des Anspruchs und erstreckt sich nicht auf den nicht eingeklagten restlichen Anspruch (BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; 93, 330, 334; BGH, Urteile vom 28. Juni 1985 - V ZR 43/84 - LM § 1011 BGB Nr. 3 unter I 2 b bb; vom 15. Juni 1994, aaO.).

    Die Rechtskraft eines Urteils erstreckt sich nicht auf den nicht eingeklagten Rest eines teilbaren Anspruchs oder auf andere Ansprüche aus dem gleichen Sachverhalt, selbst wenn sich das Urteil darüber ausläßt (BGH, Urteil vom 15. Juni 1994, aaO., unter I 2 a mit zahlr. Nachw.).

    bb) Die Rechtsprechung hat von diesem Grundsatz zwar Ausnahmen anerkannt (vgl. BGH, Urteile vom 28. Juni 1985 aaO.; vom 15. Juni 1994 aaO. - vgl. im übrigen die Darstellung der Rechtsprechungsentwicklung durch Kuschmann, Festschrift für Schiedermair, 1976, S. 351, 359 ff.; Batsch, ZZP 86, 254, 256).

  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 142/95

    Umfang der Rechtskraft einer Entscheidung über einen Schadensersatzanspruch

    Denn entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts war den Prozeßerklärungen des Klägers im Vorprozeß, deren Auslegung der selbständigen und unbeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93 - NJW 1994, 3165, 3166), durchaus ein entsprechender Vorbehalt zu entnehmen:.

    Hat ein Kläger mit der im Klageantrag zum Ausdruck gebrachten Bezifferung nur einen Teil des Anspruchs geltend gemacht, so kann sich die Rechtskraft des Urteils nicht auf einen nicht eingeklagten Rest der Forderung erstrecken (vgl. BGHZ 34, 337, 339; 93, 330, 334; BGH, Urteile vom 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93 a.a.O. und vom 9. April 1997 - IV ZR 113/96 - a.a.O.).

    Auch wenn der Kläger in letzterem Sinne im Wege einer "verdeckten Teilklage" vorgeht, erstreckt sich die Rechtskraft des Urteils nicht auf den nicht eingeklagten Rest eines teilbaren Anspruchs oder auf andere Ansprüche aus dem gleichen Sachverhalt, selbst wenn sich das Urteil darüber ausläßt (vgl. BGH, Urteile vom 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93 - a.a.O. und vom 9. April 1997 - IV ZR 113/96 a.a.O.).

  • BGH, 08.05.1996 - XII ZR 8/95

    Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs in einem Mahnbescheid

    Jedenfalls dann, wenn aufgrund von feststehenden Vermögensgrößen kein Zweifel darüber besteht, in welche Richtung sich der Zugewinnausgleich zu vollziehen hat, kann es dem Ausgleichsberechtigten nicht verwehrt sein, wenigstens schon den Teil vorweg zu beanspruchen, der ihm unter Vernachlässigung der umstrittenen Vermögenspositionen in jedem Falle zusteht (Senatsurteil vom 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93 - FamRZ 1994, 1095).
  • BGH, 15.03.2004 - II ZR 136/02

    Beweiswirkung eines Geständnisses im Strafverfahren

    Zutreffend ist das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, daß ein in einem anderen Prozeß abgelegtes Geständnis nicht die Wirkungen der §§ 288, 290 ZPO entfaltet, sondern lediglich im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO als Indiz für die Wahrheit der zugestandenen Tatsachen zu berücksichtigen ist (BGH, Urt. v. 30. Oktober 1984 - IX ZR 6/84, VersR 1985, 83, 85; Urt. v. 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93, NJW 1994, 3165, 3167; BAG, Urt. v. 9. Februar 1995 - 2 AZR 389/94, NJW 1996, 1299, 1300; Stein/Jonas/Leipold, ZPO 21. Aufl. § 288 Rdn. 24, § 290 Rdn. 9; MünchKommZPO/Prütting, 2. Aufl. § 288 Rdn. 37, § 290 Rdn. 3).
  • OLG Stuttgart, 16.07.2015 - 13 U 64/14

    Handelsvertreterausgleich: Geltendmachung des Anspruchs im Wege der Teilklage;

    Des Vorbehalts eines weitergehenden, nicht zum Streitgegenstand gemachten Anspruchs bedarf es nicht, da dieser - schon im Hinblick auf § 308 Abs. 1 ZPO - der Entscheidung des Gerichts nicht unterliegt (BGH NJW 1994, 3165; BGHZ 135, 178; NJW 1997, 3019; BGHZ 187, 227).

    Sie beruht letztlich darauf, dass der Klageantrag im Vorprozess in bestimmter Weise verstanden und nicht nur ein beziffertes Zahlungsverlangen, sondern "die ganze angemessene vom Gericht festzustellende Entschädigung" als Streitgegenstand betrachtet wurde (BGHZ 135, 178; ebenso BGH NJW 1994, 3165).

    Auch in diesem Fall ist der Klageantrag des Vorprozesses in der Weise zu verstehen, dass der gesamte aus dem zur Anspruchsbegründung vorgetragene Verletzungstatbestand sich ergebende, das Schmerzensgeld begründende Schaden geltend gemacht wird, so dass nach Zuerkennung des angemessenen Schmerzensgeldes in der Regel die Rechtskraft dem Verlangen eines weiteren Schmerzensgeldes aus dem Verletzungsereignis entgegensteht (BGH NJW 1997, 3019; BGHZ 135, 178; NJW 1994, 3165).

    Vielmehr ist hier für die Annahme einer Teilklage zu fordern, dass der Kläger entweder ausdrücklich einen Teilanspruch geltend macht oder sich wenigstens erkennbar eine Nachforderung vorbehält (BGHZ 94, 145; NJW 1994, 3165).

    Eine solche Teilklage ist jedoch nur dann anzunehmen, wenn im Vorprozess ausdrücklich erklärt oder aus den Umständen zu entnehmen war, dass die in bestimmter Höhe begehrten wiederkehrenden Leistungen nur den Teil einer an sich höheren Forderung darstellen (BGH NJW 1986, 3142; NJW 1994, 3165).

  • OLG Düsseldorf, 24.11.2010 - U (Kart) 16/10

    Umfang der Rechtskraft eines Urteils auf Zahlung eines Geldbetrages nebst Zinsen;

    Ein eventuell weitergehender (Teil-)Anspruch sowie die Möglichkeit einer späteren Nachforderung sind in jenem Verfahren in prozessualer Hinsicht grundsätzlich unerheblich (vgl. zu allem: BGH Urteil vom 28.06.1985, V ZR 43/84, NJW 1985, 2825 - 2827, zitiert nach juris Tz. 30 - 32, Urteil vom 15.06.1994, XII ZR 128/93, NJW 1994, 3165 - 3167, zitiert nach juris Tz. 5 und 11; Urteil vom 15.07.1997, VI ZR 142/95, NJW 1997, 3019 - 3021, zitiert nach juris Tz. 12 - 14; Urteil vom 09.04.1997, IV ZR 113/96, BGHZ 135, 178 - 183, zitiert nach juris Tz. 12; Urteil vom 25.09.2007, X ZR 60/06 - Zerkleinerungsvorrichtung -, BGHZ 173, 374 - 384, zitiert nach juris Tz. 15 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2009, 11 WF 330/09, OLGR Koblenz 2009, 560 - 561, zitiert nach juris Tz. 9; OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2006, 2 U 60/05, GRUR-RR 2006, 383 - 385, zitiert nach juris Tz. 36, 39).

    Dies kann - wie sich ohne weiteres von selbst erschließt - etwa bei einer Klage auf Zahlung des angemessenen Schmerzensgeldes (BGH, Urteil vom 15.07.1997, VI ZR 142/95,NJW 1997, 3019 ff., zitiert nach juris Tz. 16) oder eines nach § 287 ZPO der Höhe nach in das Ermessen des Gerichts gestellten Schadensersatzes (vgl. BGH, Urteil vom 15.06.1994, XII ZR 128/93, NJW 1994, 3165 ff., zitiert nach juris Tz. 11) der Fall sein.

    Mit diesem Sonderfall (vgl.: BGH, Urteil vom 28.06.1985, V ZR 43/84, NJW 1985, 2825 - 2827, zitiert nach juris Tz. 32; Urteil vom 15.06.1994, XII ZR 128/93, zitiert nach juris Tz. 11) ist der Streitfall schon deshalb nicht vergleichbar, weil dort die angemessene Höhe eines Anspruchs durch Wertung ermittelt werden musste, während es im hier zugrundeliegenden Vorprozess um einen im Umfang genau berechenbaren bzw. bestimmbaren Zinsanspruch ging (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 25.09.1978, VII ZR 281/77, NJW 1979, 720, zitiert nach juris Tz. 9 f.).

    Im Unterhaltsprozess soll im Hinblick darauf, dass Unterhalt regelmäßig in voller Höhe eingeklagt wird, eine Vermutung gegen eine Teilklage sprechen mit der Folge, dass der Unterhaltskläger entweder ausdrücklich einen Teilanspruch geltend machen oder erkennbar sich eine Nachforderung vorbehalten muss (BGH, Urteil vom 15.06.1994, XII ZR 128/93, NJW 1994, 3165 - 3167, zitiert nach juris Tz. 11; vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 04.05.2010, 4 WF 44/10, zitiert nach juris Tz. 7).

    Nach rechtskräftiger Verurteilung zu wiederkehrenden, sich aus einem bestimmten Rechtsverhältnis ergebenden Leistungen ist eine Klage auf zusätzliche Leistungen nur unter den Voraussetzungen und im Umfang des § 323 ZPO zulässig, es sei denn, dass die wiederkehrenden Leistungen im Vorprozess erkennbar nur teilweise eingeklagt waren; eine solche Teilklage ist jedoch nur anzunehmen, wenn im Vorprozess ausdrücklich erklärt oder aus den Umständen zu entnehmen war, dass die in bestimmter Höhe begehrten wiederkehrenden Leistungen nur den Teil einer an sich höheren Forderung darstellen (BGH, Urteil vom 10.07.1986, IX ZR 138/85, WM 1986, 1397 - 1399, zitiert nach juris Tz. 15 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 15.06.1994, XII ZR 128/93, NJW 1994, 3165 ff., zitiert nach juris Tz. 11 a.E.).

  • BGH, 11.03.2009 - IV ZR 224/07

    Hemmung der Verjährung eines Anspruchs auf Invaliditätsentschädigung aus einer

  • BGH, 19.11.2014 - XII ZB 478/13

    Trennungsunterhalt: Nachforderung "vergessenen" Altersvorsorgeunterhalts

  • BGH, 29.05.2008 - IX ZR 45/07

    Zahlungsansprüche auf erstesAnfordern aus einem Übernahmevertrag in der Insolvenz

  • OLG Nürnberg, 30.10.2007 - 1 U 1757/07

    Werkvertrag: Kurze Verjährung des Anspruchs auf Nachforderung von

  • OLG Köln, 06.03.2020 - 11 U 274/19

    Unfall im Bärenkostüm - An Karneval ist mit alkoholisierten Fußgängern zu rechnen

  • OLG Karlsruhe, 12.12.2023 - 14 U 135/23

    Zur Frage der Zulässigkeit eines Teilurteils im Fall der Verbindung eines Antrags

  • AG Brandenburg, 19.12.2022 - 34 C 20/20

    Friseur - Aufklärung und Vorsichtsmaßnahmen: Haare chlorieren

  • LAG Düsseldorf, 30.01.2014 - 11 Sa 533/13

    Offene und verdeckte Teilklage

  • BGH, 20.11.1997 - VII ZR 26/97

    Umfang der Rechtskraft eines Urteils betreffend die Aufrechnung mit

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 60/05

    Übergang von der Berechnung des Schadensersatzanspruchs nach der Methode der

  • OLG Celle, 09.11.2006 - 20 U 19/06

    Umfang der Rechtskraft bei Entscheidung über eine Teilklage; Mitverschulden des

  • OLG Hamburg, 22.10.1998 - 2 U 9/98

    Anfechtung eines Pflichtteilserwerbs wegen Pflichtteilsunwürdigkeit; Anordnung

  • OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 176/02

    Schmerzensgeld: Unzulässige Teilschmerzensgeldklage

  • OLG Köln, 07.03.1997 - 19 U 119/96

    Umfang der Rechtskraft bei Teilklage

  • OLG Düsseldorf, 03.11.2006 - 7 U 8/06

    Zur Führung des Beweises, dass eine Darlehensrückzahlungsforderung erloschen ist

  • BGH, 15.01.1998 - BLw 46/97

    Zulässigkeit einer "verdeckten" Teilklage im Verfahren der streitigen

  • OLG Stuttgart, 21.11.2006 - 12 U 11/06

    Rechtsanwaltshaftung: Beratungs- und Sorgfaltspflichtverletzungen des mit der

  • OLG Hamm, 02.08.2006 - 10 WF 140/06

    Gerichtskosten bei Klage und Widerklage - Gegenstandsbegriff nach § 45 Abs. 1 S.

  • LAG Düsseldorf, 04.01.2005 - 6 Sa 1539/04

    Materielle Rechtskraft eines Urteils; verdeckte Teilklage

  • OLG Koblenz, 04.11.2013 - 12 U 467/13

    Freie Beweiswürdigung im Zivilprozess: Indizwirkung eines Geständnisses in einem

  • OLG Naumburg, 29.04.2004 - 4 U 182/03

    Anspruch eines Energieversorgungsunternehmens auf Ersatz der Kosten für die

  • OLG Karlsruhe, 05.04.2017 - 7 U 131/16

    Verdienstausfallschaden: Statthaftigkeit der Geltendmachung zunächst abgezogener

  • OLG Hamm, 01.07.1997 - 9 U 30/97

    Nachforderungen in einem zweiten Rechtsstreit bei Unterhaltsklagen

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