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   BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 601/92   

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https://dejure.org/1993,1908
BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 601/92 (https://dejure.org/1993,1908)
BAG, Entscheidung vom 27.05.1993 - 2 AZR 601/92 (https://dejure.org/1993,1908)
BAG, Entscheidung vom 27. Mai 1993 - 2 AZR 601/92 (https://dejure.org/1993,1908)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBiG § 15 Abs. 2; KO § 22
    Ausbildungsverhältnis - Kündigung im Konkurs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KO § 22; BBiG § 15 Abs. 2
    Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses im Konkurs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 73, 201
  • NJW 1994, 404
  • ZIP 1993, 1316
  • MDR 1993, 1088
  • NZA 1993, 845
  • BB 1993, 1664
  • DB 1993, 2082
  • JR 1993, 528
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 602/82

    Tarifvertragliche als gesetzliche Kündigungsfristen i.S.d. § 22 Abs. 1

    Auszug aus BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 601/92
    Das gilt im übrigen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senatsurteil vom 7. Juni 1984 - 2 AZR 602/82 - BAGE 46, 206 = AP Nr. 5, aaO) auch für die tarifvertragliche Kündigungsfrist angesehen.

    a) Der Senat hat im Urteil vom 7. Juni 1984 (BAGE 46, 206, 214 = AP, aaO, zu B II 4 der Gründe) ausgeführt, § 22 Abs. 1 Satz 2 KO solle im Interesse der Konkursmasse eine allzulange Bindung an inzwischen nicht mehr sinnvolle Arbeitsverhältnisse verhindern.

  • BAG, 25.10.1968 - 2 AZR 23/68

    Konkurseröffnung - Entlassung

    Auszug aus BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 601/92
    c) In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bisher entschieden (Urteil vom 25. Oktober 1968 - 2 AZR 23/68 - AP Nr. 1 zu § 22 KO, mit zust. Anm. von Böhle-Stamschräder), daß die Konkursordnung als solche das Arbeitsverhältnis nicht kraft Gesetzes beendet und darüber hinaus die Konkurseröffnung nicht einmal einen wichtigen Grund für eine fristlose Entlassung bildet.
  • BAG, 19.10.1977 - 5 AZR 359/76

    Beachtung der Schriftform bei Kündigung durch Konkursverwalter

    Auszug aus BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 601/92
    Damit wird bestimmt, daß ungeachtet einer eventuell längeren vertraglichen Bindung eine jederzeitige ordentliche Kündigungsmöglichkeit eröffnet wird (BAG Urteil vom 19. Oktober 1977 - 5 AZR 359/76 - AP Nr. 3 zu § 22 KO).
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