Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.04.1993

Rechtsprechung
   BGH, 07.12.1993 - VI ZR 74/93   

Gewindeschneider

§ 823 BGB, Produkthaftung, Mangelunwert;

Produktbeobachtungspflicht, deutscher 'Importeur'

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Haftung des Importeurs eines nicht ausreichend geruchs- und geschmacksneutralen Gewindeschneidemittels wegen Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit von Wasserrohren

  • bplaced.net
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Begriff der Eigentumsverletzung

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Produkthaftung: Eigentumsverletzung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Fehlerhaftes Produkt: Eigentumsverletzung durch Eingriff in die Gebrauchsfähigkeit einer Sache

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Produkthaftung des Importeurs wegen erheblicher Beeinträchtigung ohne Eingriff in die Sachsubstanz ("Gewindeschneidemittel")

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Übelriechende Gewindeschneidemittel: Eigentumsverletzung? (IBR 1994, 140)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1994, 517
  • NJW-RR 1994, 860 (Ls.)
  • ZIP 1994, 213
  • MDR 1994, 254
  • VersR 1994, 319
  • WM 1994, 462
  • BB 1994, 242
  • DB 1994, 420
  • BauR 1994, 258
  • IBR 1994, 140
  • ZfBR 1994, 83



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Wird zitiert von ... (34)  

  • BGH, 06.12.1994 - VI ZR 229/93  

    Bauvertrag - Passive Produktbeobachtungspflicht des Quasi-Herstellers

    In Übereinstimmung mit dem 25. Zivilsenats des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung der erkennende Senat durch Urteil vom 7. Dezember 1993 (VI ZR 74/93 - VersR 1994, 319) bestätigt hat, geht das Berufungsgericht davon aus, die Beklagte habe als Importeurin und oberste Vertriebshändlerin im Inland mit eigenem Produkt-Markenzeichen eine eigenständige Produktbeobachtungspflicht getroffen.

    Selbst wenn daher im Streitfalle, wie in dem durch den erkennenden Senat entschiedenen Parallelprozeß, der Produktfehler des Gewindeschneidemittels nicht zu einer Beeinträchtigung der Sachsubstanz der Rohrleitungen geführt haben sollte, lag dennoch eine Eigentumsverletzung vor (vgl. Urteil vom 7. Dezember 1993 - VI ZR 74/93 - VersR 1994, 319; zustimmend Schlechtriem, EWiR § 823 BGB 1/94, 135; kritisch dazu Brüggemeier, JZ 1994, 578; Foerste, NJW 1994, 909, 910).

    Sie hatte, wie der erkennende Senat in dem bereits erwähnten Parallelfall entschieden hat, zumindest die Pflicht zur Überprüfung von Beanstandungen des Produkts, die ihr zugeleitet wurden (sog. "passive Produktbeobachtung"; zustimmend Foerste, aaO; Schlechtriem, aaO; Fuchs, JZ 1994, 533, 540; Hoeren, WiB 1994, 198; im Hinblick auf die Quasi-Herstellereigenschaft auch Brüggemeier, aaO).

    Den sog. Quasi-Hersteller trifft zwar grundsätzlich keine Herstellerverantwortung (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 1993, aaO).

    Eine etwaige Unrichtigkeit hätte sie nur im Wege der Tatbestandsberichtigung nach § 320 ZPO rügen können (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 1993, aaO, m.w.N.).

    Spätestens ab Oktober 1989 konnte sich die Beklagte, wovon der erkennende Senat bereits im Urteil vom 7. Dezember 1993 (aaO) ausgegangen ist, nicht mehr mit den bisher von ihr getroffenen Maßnahmen beruhigen.

  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 18/08  

    Wirksamkeit der Verjährungshemmung gegenüber dem Bürgen

    Verfahrensrügen nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO kommen insofern nicht in Betracht (BGH, Urteile vom 7. Dezember 1993 - VI ZR 74/93, WM 1994, 462, 465 und vom 8. Januar 2007 - II ZR 334/04, NJW-RR 2007, 1434, Tz. 11).
  • BGH, 12.03.2003 - XII ZR 18/00  

    Mietrecht - Rechte des Gewerberaummieters bei Eigentümerwechsel

    Das ergibt sich aus den Feststellungen zur Beschaffenheit der Urkunde, die zwar teilweise nicht im Tatbestand des landgerichtlichen Urteils, sondern in dessen Entscheidungsgründen enthalten sind; die im Berufungsurteil enthaltene Bezugnahme auf den "Tatbestand" des erstinstanzlichen Urteils umfaßt jedoch auch die tatsächlichen Feststellungen in dessen Entscheidungsgründen (vgl. BGH, Urteile vom 7. Dezember 1993 - VI ZR 74/93 - BGHR ZPO § 314 Unrichtigkeit 5 und vom 19. Juni 1990 - XI ZR 280/89 - BGHR ZPO § 314 Feststellungen 1).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Jurion
  • rechtsportal.de

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige Haushaltsangehörige und Hausangestellte - folgenlose Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers

  • Betriebs-Berater

    Unwirksame Klauseln in Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1994, 517
  • NJW 1994, 520 (Ls.)
  • NJW-RR 1993, 1049
  • MDR 1993, 617
  • VersR 1993, 830
  • BB 1993, 2044



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Wird zitiert von ... (70)  

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92  

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Damit verbleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (vgl. insgesamt Senatsurteil vom 21. April 1993 - IV ZR 33/92 - unter I 2 m.w.N., zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 265/03  

    Versicherungsrecht - Anwendung der Grundsätze der Relevanzrechtsprechung: Wann?

    Danach kann sich der Versicherer zwar auf die vereinbarte Leistungsfreiheit dann nicht berufen, wenn der Obliegenheitsverstoß generell ungeeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, oder den Versicherungsnehmer subjektiv kein schweres Verschulden trifft (Senatsurteil vom 21. April 1993 - IV ZR 33/92 - VersR 1993, 830 unter II 3), wobei diese Grundsätze auch auf die Fahrzeugversicherung Anwendung finden (Senatsurteile vom 20. Dezember 1972 - IV ZR 57/71 - VersR 1973, 174 unter VI 1; vom 28. Mai 1975 - IV ZR 112/73 - bei juris abrufbar, unter III; vom 21. Januar 1998 - IV ZR 10/97 - VersR 1998, 447 unter 2 b).

    Die Folgenlosigkeit ist vom Versicherungsnehmer darzulegen und zu beweisen (Senatsurteil vom 21. April 1993 aaO).

  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93  

    Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung

    Damit bleibt nur der enge Bereich solcher Leistungsbeschreibungen der Überprüfung entzogen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (Senatsurteile vom 21. April 1993 - IV ZR 33/92 - VersR 1993, 830 unter I 2 und BGHZ 123, 83 ).
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