Weitere Entscheidungen unten: OLG Zweibrücken, 21.10.1993 | OLG München, 26.06.1992

Rechtsprechung
   OLG München, 26.06.1992 - 23 U 2229/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2209
OLG München, 26.06.1992 - 23 U 2229/92 (https://dejure.org/1992,2209)
OLG München, Entscheidung vom 26.06.1992 - 23 U 2229/92 (https://dejure.org/1992,2209)
OLG München, Entscheidung vom 26. Juni 1992 - 23 U 2229/92 (https://dejure.org/1992,2209)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2209) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anscheinsbeweis; Zugang per Telefax; Beweis der Absendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 130; ZPO § 286

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 527
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.07.1976 - IV ZR 229/74

    Klage auf Zahlung von Maklerklohn - Kausalität zwischen Vertragsschluss und

    Auszug aus OLG München, 26.06.1992 - 23 U 2229/92
    Zwar hat der BGH im Rahmen richterlicher Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt, daß nach dem gesetzlichen Leitbild der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, bei einem Angebot den Makler darüber zu unterrichten, daß ihm ein angebotenes Objekt schon bekannt ist (WM 1976, 960/962; auch BGH WM 1984, 60/61).
  • BGH, 12.10.1983 - IVa ZR 36/82

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklerprovision für den Abschluss eines

    Auszug aus OLG München, 26.06.1992 - 23 U 2229/92
    Zwar hat der BGH im Rahmen richterlicher Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt, daß nach dem gesetzlichen Leitbild der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, bei einem Angebot den Makler darüber zu unterrichten, daß ihm ein angebotenes Objekt schon bekannt ist (WM 1976, 960/962; auch BGH WM 1984, 60/61).
  • BGH, 26.09.1979 - IV ZR 92/78

    Kausalität der Nachweistätigkeit eines Maklers für den später zustande gekommenen

    Auszug aus OLG München, 26.06.1992 - 23 U 2229/92
    a) Der Nachweismakler erwirbt den Provisionsanspruch bereits dann, wenn er den Auftraggeber von der Vertragsmöglichkeit in Kenntnis setzt und der Vertrag anschließend infolge des Nachweises zustandekommt (BGH NJW 1980, 123 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    Solange die Möglichkeit besteht, daß die Datenübertragung trotz "OK"-Vermerks im Sendebericht infolge von Leitungsstörungen mißglückt ist, vermag der Sendebericht allenfalls ein Indiz für den Zugang zu liefern, nicht aber einen Anscheinsbeweis zu rechtfertigen (z.B. OLG München, KG Berlin, OLG Köln, jeweils aaO.; Palandt/Heinrichs aaO.; a.A. OLG München NJW 1994, 527 [OLG München 26.06.1992 - 23 U 2229/92]; mit Einschränkungen auch Tschentscher aaO. 149).
  • OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02

    Maklergemeinschaftsgeschäft: Provisionsanspruch des einen Maklers bei

    Für kausalitätsnegierende Vorkenntnis in diesem Sinne ist erforderlich, dass die Interessenten nicht nur Objekt und Verkäuferin, sondern die konkrete Vertragsgelegenheit im Sinne der Verkaufsbereitschaft des anderen Teils kennen (vgl. hierzu BGH WM 1984, 62; OLG München OLGR 93, 34; soweit das OLG München darüber hinaus die Kenntnis der Vertragsbereitschaft zu den vom Auftraggeber gewollten Bedingungen verlangt, folgt dem der Senat nicht, ausgehend von der zitierten BGH-Entscheidung muss die Kenntnis der grundsätzlichen Verkaufsbereitschaft genügen).

    Allerdings hält ein Teil der Instanzgerichte die Berufung auf die Vorkenntnis für treuwidrig, wenn sich der Kunde/Auftraggeber zum Abschluss eines Maklervertrages entschließt und Maklerleistungen entgegennimmt, ohne diese Vorkenntnis dem Makler gegenüber zu offenbaren (vgl. OLG München OLGR 93, 34, 35; OLG Köln OLGR 1991, 36; OLG Hamburg NJW-RR 1987, 175; OLG Celle NJW-RR 1995, 501).

  • LG Nürnberg-Fürth, 07.05.2002 - 2 HKO 9434/01

    E-Mail - Mit Eingang der Erklärung in die Mailbox des Empfängers geht das

    Der Kläger, der für den unterbliebenen Zugang elektronischer Mitteilungen beweispflichtig ist (OLG München, NJW 1994, 527 zum Faxzugang) , hat jedoch nicht dargelegt, weshalb er am Ausleeren seiner Mailbox mittels eines emailclient (Microsoft Outlook) gehindert gewesen wäre.
  • KG, 04.03.1994 - 5 W 7083/93

    Beweiskraft des Telefaxsendeberichts für den Zugang des übermittelten

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Köln, 21.12.2000 - 5 Sa 1115/00

    Wahrung des Schriftformerfordernisses für die Geltendmachung von ausstehenden

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 04.01.1995 - 27 W 20/94

    Rechtsmittel; Frist; Versäumnis; Wiedereinsetzung

    Der Gegenansicht, die den Beweis des ersten Anscheins für den Zugang der Mitteilung befürwortet (so OLG München in NJW 1994, 527), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • AG Rudolstadt, 30.03.2004 - 2 C 694/03

    Telefax: Lässt sich Zugang durch Sendeprotokoll beweisen?

    Nachdem bereits Anfang der 90er-Jahre verschiedene Gerichte die Ansicht vertraten, dass eine Absendung eines Faxes, bei der ein Sendebericht mit OK erstellt wird, einen Anscheinsbeweis für den Zugang beim Empfänger darstellt (so etwa OLG München in einer Entscheidung vom 26.06.1992, NJW 1994, 527), verneinte der BGH in seiner Entscheidung vom 07.12.1994 (NJW 1995, 665) für einen solchen Fall die Annahme eines Anscheinsbeweises mit der Folge, dass der Absender den Vollbeweis für den ordnungsgemäßen Zugang des Faxes zu erbringen habe.
  • LG Göttingen, 15.10.2010 - 3 O 8/10

    Vertragsstrafe-Gläubiger muss Annahme der Unterlassungserklärung beweisen

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1995, 665) und nicht der Auffassung des OLG München (NJW 1994, 527), denn der Sendebericht mit OK- Vermerk zeigt nur die Herstellung der Verbindung zwischen Sende- und Empfangsgerät an (BGH NJW 06, 2263), wobei nicht ausgeschlossen ist, dass die Datenübermittlung an einer Unterbrechung oder Störung im öffentlichen Netz scheitert (BGH a.a.O.).
  • LAG Hessen, 10.04.2000 - 2 Sa 231/99

    Nachweis des Zugangs eines per Telefax übermittelten Kündigungsschreibens durch

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • ArbG Nürnberg, 04.09.2000 - 5 Ca 265/00

    Anspruch des Klägers auf Erstattung der Vorstellungskosten ; Abdingbarkeit der

    Vielmehr ist es aufgrund der hohen Übertragungssicherheit der heutigen Kommunikationstechnik als typischer Geschehensablauf anzusehen, daß die Daten eines Telefaxes, dessen Absendung feststeht und dessen Übertragung im Sendeprotokoll mit dem "OK-Vermerk" bestätigt ist, beim Empfänger auch angekommen sind (vgl. OLG München v. 26.06.1992, NJW 1994, 527; OLG München v. 08.10.1998, MDR 1999, 286, m.w.N. auch zur Gegenmeinung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 21.10.1993 - 6 UF 61/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6026
OLG Zweibrücken, 21.10.1993 - 6 UF 61/93 (https://dejure.org/1993,6026)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.10.1993 - 6 UF 61/93 (https://dejure.org/1993,6026)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. Oktober 1993 - 6 UF 61/93 (https://dejure.org/1993,6026)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,6026) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urteil; Nachehelicher Unterhalt; Renteneinkommen; Erwerbsunfähigkeitsrente; Unterhaltsschuldner; Abänderungsklage; Renteneinkünfte; Unterhaltsrechnung; Lebenshaltungskosten; Berechnungsgrundlage

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 323 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 527
  • FamRZ 1994, 1534
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 26.06.1992 - 21 U 2229/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9154
OLG München, 26.06.1992 - 21 U 2229/92 (https://dejure.org/1992,9154)
OLG München, Entscheidung vom 26.06.1992 - 21 U 2229/92 (https://dejure.org/1992,9154)
OLG München, Entscheidung vom 26. Juni 1992 - 21 U 2229/92 (https://dejure.org/1992,9154)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,9154) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freie Beweiswürdigung; Telefaxzugang; Anscheinsbeweis

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 527
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht