Rechtsprechung
   BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 43.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,289
BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 43.90 (https://dejure.org/1993,289)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.1993 - 5 C 43.90 (https://dejure.org/1993,289)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 1993 - 5 C 43.90 (https://dejure.org/1993,289)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,289) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Unterhaltspflicht - Auskunftspflicht - Überleitung von Unterhaltsansprüchen - Behindertes Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG §§ 116, 91 Abs. 3 Satz 1; VwGO § 124 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen und Auskunftspflicht unterhaltspflichtiger Eltern eines behinderten Kindes

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 92, 330
  • NJW 1994, 66
  • NVwZ 1994, 174 (Ls.)
  • FamRZ 1994, 33
  • DVBl 1993, 1273
  • DÖV 1994, 169
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 22.90

    Sozialhilfe - Auskunft - Verwaltungsverfahren - Mitwirkung - Auskunftsverlangen -

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 43.90
    Zwar bleibt es, wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (BVerwGE 91, 375), dem zuständigen Sozialhilfeträger unbenommen, sich zur Aufklärung der für eine Überleitungsentscheidung erheblichen Tatsachen der Beweismittel zu bedienen, die ihm das Verwaltungsverfahrensrecht in § 21 SGB X zur Verfügung stellt.

    Dieser Zweck gebietet es, als "Unterhaltspflichtige" im Sinne des § 116 Abs. 1 BSHG alle Personen anzusehen, die als Unterhaltsschuldner in Betracht kommen, d. h. nicht offensichtlich ausscheiden (BVerwGE 91, 375).

    Wie der erkennende Senat in BVerwGE 91, 375 (378) [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 22/90] bereits klargestellt hat, beschränkt sich die Auskunftspflicht nach dieser Vorschrift nicht im Sinne einer Bestandsaufnahme auf "Einkommen und Vermögen" des potentiell Unterhaltspflichtigen.

  • BVerwG, 17.08.1978 - 5 C 33.77

    Härteregelung - Sollvorschrift - Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Eltern

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 43.90
    Auch bedeutet nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 56, 220 (223) [BVerwG 17.08.1978 - 5 C 33/77]) das "Soll" in § 91 Abs. 3 Satz 1 BSHG ein "Muß", wenn keine Umstände vorliegen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen.

    Die Erwägungen des Senats in BVerwGE 56, 220 (224) [BVerwG 17.08.1978 - 5 C 33/77] schließen eine solche Beurteilung nicht aus.

  • VGH Hessen, 31.07.1990 - 9 TH 2025/90

    Zur Auskunftspflicht des Unterhaltspflichtigen gegenüber dem Sozialhilfeträger;

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 43.90
    Die als Ermächtigungsgrundlage für diese Aufforderung allein in Betracht kommende Vorschrift des § 116 Abs. 1 BSHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 1987 (BGBl I S. 401 ber. S. 494) verpflichtete nämlich die Unterhaltspflichtigen nur zur Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse, nicht aber zur Vorlage von Unterlagen (BGH, Urteil vom 5. März 1986 - IV b ZR 25/85 - (FamRZ 1986, S. 568/569); Hess. VGH, Beschluß vom 31. Juli 1990 - 9 TH 2025/90 - (NDV 1991, 170/171)).
  • BGH, 05.03.1986 - IVb ZR 25/85

    Umfang der Überleitung eines Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 43.90
    Die als Ermächtigungsgrundlage für diese Aufforderung allein in Betracht kommende Vorschrift des § 116 Abs. 1 BSHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 1987 (BGBl I S. 401 ber. S. 494) verpflichtete nämlich die Unterhaltspflichtigen nur zur Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse, nicht aber zur Vorlage von Unterlagen (BGH, Urteil vom 5. März 1986 - IV b ZR 25/85 - (FamRZ 1986, S. 568/569); Hess. VGH, Beschluß vom 31. Juli 1990 - 9 TH 2025/90 - (NDV 1991, 170/171)).
  • BVerwG, 26.11.1969 - V C 54.69

    Klage gegen eine Überleitungsanzeige hinsichtlich eines sich aus einem Testament

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 43.90
    Zutreffend ist es dabei davon ausgegangen, daß es für die Heranziehung eines "Unterhaltspflichtigen" zur Auskunft nach § 116 Abs. 1 BSHG grundsätzlich ebensowenig wie bei der Überleitung nach § 90 Abs. 1 BSHG darauf ankommen kann, ob im konkreten Fall ein Unterhaltsanspruch besteht (vgl. BVerwGE 34, 219 (220 ff.) [BVerwG 26.11.1969 - V C 54/69]).
  • OVG Berlin, 08.11.1990 - 6 B 80.89

    Überleitung des Unterhaltsanspruchs; Härtefall; Pflegeeinrichtung; Ehegatten;

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 43.90
    In diesen Fällen wären die durch die Tatsache der Behinderung ohnehin schwer getroffenen Eltern auch noch wirtschaftlich in besonders herausgehobener Weise belastet (so zutreffend OVG Berlin, Urteil vom 8. November 1990 - 6 B 80.89 - (FEVS 41, 373/378)).
  • SG Gießen, 23.02.2016 - S 22 AS 1015/14

    Auskunftsverlangen des Jobcenter (JC) gegenüber dem Partner einer erwerbsfähigen

    Ob dieser Auffassung auch dann zu folgen wäre, wenn der rechtswidrige Teil des Auskunftsersuchens nicht so wesentlich ist, dass der Bescheid ohne ihn nicht erlassen worden wäre (vgl. dazu BVerwG, NJW 1994, 66, 67 [BVerwG 17.06.1993 - 5 C 43/90] ), kann vorliegend aber deshalb offen bleiben, weil der Beklagte den Kläger auch nicht zur Auskunftserteilung durch Ausfüllen der Anlage WEP, EK, KdU und VM hätte auffordern dürfen.
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 87/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auskunftsverlangen des Grundsicherungsträgers

    Gegenüber einem Partner, der selbst keine Leistungen beantragt, kann dagegen nach dem insoweit klaren Wortlaut des § 60 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB II nur die Erteilung von Auskünften verlangt werden (vgl auch Sander in GK-SGB II, Stand August 2008, § 60 RdNr 62; Blüggel in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 60 RdNr 31a; U. Mayer in Oestreicher, SGB II/SGB XII, Stand September 2009, § 60 SGB II RdNr 28; vgl zur Rechtslage nach dem Bundessozialhilfegesetz insoweit auch BVerwGE 92, 330 sowie BGH NJW 1986, 1688) .

    Bereits bei der früheren Sozialhilfe war allgemein anerkannt, dass - seinerzeit auf § 116 Abs. 1 BSHG gestützte - Auskunftsverlangen regelmäßig als einheitliche Verwaltungsakte anzusehen waren, bei denen eine Teilrechtswidrigkeit grundsätzlich ausschied (vgl nur BVerwGE 91, 375; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss vom 18.4.2005 - 12 Cs 04.3362 - Oberverwaltungsgericht Lüneburg Urteil vom 8.4.1992 - 4 L 57/90 - für ausnahmsweise Teilrechtswidrigkeit BVerwGE 92, 330) .

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZR 170/08

    Anspruchsübergang auf Sozialhilfeträger: Bezug von Kindergeld durch die

    Dem liegt der Schutzgedanke zugrunde, dass die durch die Behinderung ihres erwachsenen Kindes ohnehin schwer getroffenen Eltern nicht auch noch mit hohen Pflegekosten belastet werden sollen (BVerwGE 92, 330; Oestreicher/Decker aaO § 94 SGB XII Rdn. 177).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht