Weitere Entscheidung unten: BSG, 20.04.1993

Rechtsprechung
   BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92   

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https://dejure.org/1992,320
BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92 (https://dejure.org/1992,320)
BAG, Entscheidung vom 17.11.1992 - 3 AZR 76/92 (https://dejure.org/1992,320)
BAG, Entscheidung vom 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 (https://dejure.org/1992,320)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 71, 372
  • NJW 1994, 77 (Ls.)
  • ZIP 1993, 1024
  • MDR 1994, 246
  • NZA 1993, 938
  • BB 1993, 1152
  • BB 1993, 1292
  • DB 1993, 1241
  • JR 1993, 396
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92
    Hiervon ausgehend lassen sich zwingende, triftige und sachlich-proportionale Gründe unterscheiden (vgl. im einzelnen die Urteile des Senats vom 17. April 1985, BAGE 49, 57, 67 ff. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c (3) der Gründe, vom 17. März 1987, BAGE 54, 261 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung und vom 18. April 1989, BAGE 61, 273 = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).

    In dem Urteil vom 17. April 1985 (BAGE 49, 57 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) hat der Senat erstmals dem "triftigen Grund" die "erdiente Dynamik" als Kategorie des Besitzstandes zugeordnet.

    Ein solcher Eingriff ist nur durch triftige Gründe gerechtfertigt (BAGE 49, 57 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).

    Im Sinne eines Orientierungsmaßstabes (so zutreffend Otto, BAG EWiR § 1 BetrAVG 1/87, S. 331) hat der Senat auf die Anpassungsregelung nach § 16 BetrAVG hingewiesen (BAGE 49, 57, 68 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c (3) der Gründe; BAGE 61, 273, 280 = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B 2 der Gründe).

  • BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89

    Kürzung dienstzeitunabhängiger Rentensteigerung

    Auszug aus BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92
    Die seither angewendete Skala von Besitzständen und Eingriffsgründen hat somit lediglich die Aufgabe, die allgemeinen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit, der Billigkeit also, zu verdeutlichen und für die Praxis handhabbar zu machen (Urteil des Senats vom 11. September 1990, BAGE 66, 39, 43 f. [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89] = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 1 der Gründe).

    Die Beseitigung der endgehaltsabhängigen Dynamik entzieht dem Arbeitnehmer nachträglich einen Teil des schon erdienten Entgelts (BAGE 66, 39, 45 [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89] = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 a der Gründe).

    Die Zustimmung des Betriebsrats kann ein Anzeichen dafür sein, daß 1968 ein Bedürfnis für die Neuregelung bestand (vgl. BAGE 66, 39, 46 [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89] = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 a der Gründe).

  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86

    Konkurs - Versorgungsanspruch - Versorgungszusage - GemeinschuldnerBetriebsrente

    Auszug aus BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92
    Die seither angewendete Skala von Besitzständen und Eingriffsgründen hat somit lediglich die Aufgabe, die allgemeinen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit, der Billigkeit also, zu verdeutlichen und für die Praxis handhabbar zu machen (Urteil des Senats vom 11. September 1990, BAGE 66, 39, 43 f. [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89] = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 1 der Gründe).

    Die Beseitigung der endgehaltsabhängigen Dynamik entzieht dem Arbeitnehmer nachträglich einen Teil des schon erdienten Entgelts (BAGE 66, 39, 45 [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89] = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 a der Gründe).

    Die Zustimmung des Betriebsrats kann ein Anzeichen dafür sein, daß 1968 ein Bedürfnis für die Neuregelung bestand (vgl. BAGE 66, 39, 46 [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89] = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 a der Gründe).

  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87

    Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig

    Auszug aus BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92
    Er würde treuwidrig handeln, wollte er die Gegenleistung mit dem Hinweis verweigern, er habe sich nicht rechtlich gebunden (BAGE 46, 80, 90 ff. = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu IV 1 der Gründe, mit Anmerkung von Schulin; BAGE 61, 273, 277 f. = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B 1 der Gründe).

    Hiervon ausgehend lassen sich zwingende, triftige und sachlich-proportionale Gründe unterscheiden (vgl. im einzelnen die Urteile des Senats vom 17. April 1985, BAGE 49, 57, 67 ff. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c (3) der Gründe, vom 17. März 1987, BAGE 54, 261 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung und vom 18. April 1989, BAGE 61, 273 = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).

    Im Sinne eines Orientierungsmaßstabes (so zutreffend Otto, BAG EWiR § 1 BetrAVG 1/87, S. 331) hat der Senat auf die Anpassungsregelung nach § 16 BetrAVG hingewiesen (BAGE 49, 57, 68 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c (3) der Gründe; BAGE 61, 273, 280 = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B 2 der Gründe).

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92
    Der Senat hat den Ausschluß des Rechtsanspruchs bei Unterstützungskassen (§ 1 Abs. 4 BetrAVG) in ständiger, durch das Bundesverfassungsgericht gebilligter Rechtsprechung (BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) als ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht verstanden und damit dem Arbeitnehmer durchaus einen Anspruch auf die zugesagten Leistungen eingeräumt.

    Es gelten die Verfassungsgrundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu C III 1 der Gründe; BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 2 der Gründe).

    Im Urteil vom 5. Juni 1984 (BAGE 46, 80 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) hat der Senat bei den Eingriffsgründen im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 (2 BvR 298/81 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) erstmals den "triftigen Grund" als eigene Kategorie für die Gewichtung eines Eingriffsgrundes angewendet.

  • BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92
    Er würde treuwidrig handeln, wollte er die Gegenleistung mit dem Hinweis verweigern, er habe sich nicht rechtlich gebunden (BAGE 46, 80, 90 ff. = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu IV 1 der Gründe, mit Anmerkung von Schulin; BAGE 61, 273, 277 f. = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B 1 der Gründe).

    Im Urteil vom 5. Juni 1984 (BAGE 46, 80 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) hat der Senat bei den Eingriffsgründen im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 (2 BvR 298/81 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) erstmals den "triftigen Grund" als eigene Kategorie für die Gewichtung eines Eingriffsgrundes angewendet.

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92
    Der Senat hat den Ausschluß des Rechtsanspruchs bei Unterstützungskassen (§ 1 Abs. 4 BetrAVG) in ständiger, durch das Bundesverfassungsgericht gebilligter Rechtsprechung (BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) als ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht verstanden und damit dem Arbeitnehmer durchaus einen Anspruch auf die zugesagten Leistungen eingeräumt.

    Es gelten die Verfassungsgrundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu C III 1 der Gründe; BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 818/87

    Nachhaftung eines Komplementärs einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92
    Das Trägerunternehmen muß für die Leistungsfähigkeit der Unterstützungskasse einstehen und die Leistungen selbst erbringen, wenn die Unterstützungskasse zahlungsunfähig wird (ständige Rechtsprechung, statt aller: BAGE 63, 260 = AP Nr. 10 zu § 161 HGB).
  • BVerfG, 28.09.1992 - 1 BvR 496/87

    Verfassungsrechliche Prüfung des Ausschlusses teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92
    Die Frage eines verfassungsrechtlich begründeten Vertrauensschutzes bei Änderung einer ständigen Rechtsprechung (vgl. hierzu BVerfG Beschluß vom 28. September 1992 - 1 BvR 496/87 - DB 1992, 2511 [BVerfG 28.09.1992 - 1 BvR 496/87], zu II 2 b der Gründe; Urteil des Senats vom 20. November 1990, BAGE 66, 228 = AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Ablösung) stellt sich hier nicht.
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82

    Betriebsrente - Anpassung - Beweislast - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92
    Danach braucht der Arbeitgeber die Renten nicht anzupassen, wenn dadurch die Gefahr entsteht, daß die Entwicklung des Unternehmens beeinträchtigt und seine Substanz aufgezehrt wird (BAGE 48, 272 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG; BAGE 48, 284 = AP Nr. 16 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89

    Ablösung; vertragliche Versorgung durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

  • BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72

    Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs

  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

  • BAG, 31.05.1968 - 3 AZR 459/67

    Verschollenheit - Kriegsgefangenschaft - Hinterbliebenenrente -

  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01

    Verschlechternde Neuregelung einer Unterstützungskassen-Richtlinie

    c) In seinem Urteil vom 17. November 1992 (- 3 AZR 76/92 - BAGE 71, 372) hat der Senat deshalb auch bei der verschlechternden Neuregelung einer Unterstützungskassen-Versorgung in einem Übergangsfall - allerdings ohne nähere Begründung - sein dreistufiges Prüfungsschema angewendet.

    Der Senat hat lediglich die bereits zuvor mehrfach angesprochenen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit näher konkretisiert und für die Praxis handhabbar gemacht (11. September 1990 - 3 AZR 380/89 - BAGE 66, 39, 43 f.; 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - BAGE 71, 372, 380).

    Mit einer Anwendung der konkretisierten Eingriffsregeln auf einen Ablösungsvorgang im Jahre 1985 ist damit keine rechtsstaatswidrige Rückwirkung grundlegend neuen Rechts verbunden (BAG 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - aaO).

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer müssen entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenübergestellt werden (vgl. BAG 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II der Gründe, BAGE 71, 372; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 92, 203) .
  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung - Mitbestimmung bei

    Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer sind entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenüberzustellen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II 2 der Gründe, BAGE 71, 372; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 92, 203).
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Rechtsprechung
   BSG, 20.04.1993 - 2 RU 35/92   

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https://dejure.org/1993,5047
BSG, 20.04.1993 - 2 RU 35/92 (https://dejure.org/1993,5047)
BSG, Entscheidung vom 20.04.1993 - 2 RU 35/92 (https://dejure.org/1993,5047)
BSG, Entscheidung vom 20. April 1993 - 2 RU 35/92 (https://dejure.org/1993,5047)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zivildienstbeschädigung - Vom Zivildienstgesetz anerkanntes privatrechtliches Unternehmen - Voraussetzungen eines Arbeitsunfalles

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 77
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 16.05.1984 - 9b RU 68/82

    Haftungsprivileg des Unternehmers - Dienstunfall - Versicherungsfreiheit -

    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 35/92
    Dagegen sei nach den Grundsätzen des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Mai 1984 (BSGE 56, 279) bei dem Kläger auch das Vorliegen eines Arbeitsunfalles anzuerkennen.

    Dem steht - wie das LSG ebenfalls zutreffend entschieden hat - das Urteil des 9b-Senats des BSG vom 16. Mai 1984 (- 2 RU 64/82 - BSGE 56, 279) nicht entgegen.

  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 166/89

    Rechtsweg für Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung von

    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 35/92
    Durch die in § 4 ZDG geregelte Anerkennung, die im Verhältnis zu privatrechtlichen Bewerbern als mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt zu qualifizieren ist (BGHZ 75, 253, 255; BGH NVwZ 1990, 1103, 1104; Harrer/Haberland, Zivildienstgesetz, 2. Aufl 1975, § 3 ZDG Anm 3), wird den Beschäftigungsstellen iS des § 4 ZDG ungeachtet ihrer rechtlichen Organisationsform die Rechtsmacht verliehen, in ihrem Bereich den Zivildienst im eigenen Namen durchzuführen (Bundesverwaltungsgericht NVwZ 1988, 1027, 1028).

    Diese durch den staatlichen Akt der Anerkennung gemäß § 4 ZDG begründete Rechtsstellung der Jugendherberge, die zur Ausübung einzelner hoheitlicher Befugnisse im eigenen Namen gegenüber dem Zivildienstleistenden berechtigt, ist rechtlich als Beleihung zu bewerten (BVerwG aaO; BGHZ aaO S 256; BGH NVwZ 1990, 1103; Harrer/Haberland, aaO).

  • BSG, 08.12.1983 - 2 RU 64/82
    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 35/92
    Dem steht - wie das LSG ebenfalls zutreffend entschieden hat - das Urteil des 9b-Senats des BSG vom 16. Mai 1984 (- 2 RU 64/82 - BSGE 56, 279) nicht entgegen.
  • BSG, 25.10.1989 - 2 RK 40/86

    Nachholung der Beiladung - Zurückverweisung - Leistungspflicht

    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 35/92
    Voraussetzung ist, daß der betroffenen Person für den Arbeitsunfall Versorgung nach dem BVG oder solchen Gesetzen gewährt wird, die das BVG für anwendbar erklären (s hierzu BSG SozR 3-2200 § 541 Nr. 2 = SGb 1991, 153 ff mit Anm von Jung und Urteil des Senats vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 - in SGb 1990, 465, 466 f).
  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 40/86

    Anspruch auf Entschädigung gesundheitlicher Schädigungen durch einen während der

    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 35/92
    Voraussetzung ist, daß der betroffenen Person für den Arbeitsunfall Versorgung nach dem BVG oder solchen Gesetzen gewährt wird, die das BVG für anwendbar erklären (s hierzu BSG SozR 3-2200 § 541 Nr. 2 = SGb 1991, 153 ff mit Anm von Jung und Urteil des Senats vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 - in SGb 1990, 465, 466 f).
  • BSG, 27.03.1980 - 10 RV 3/79

    Versorgungsrechtlich und versicherungsrechtlich geschützte Hilfeleistung

    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 35/92
    Hierfür ist vorgeschrieben, daß der Versorgungsschutz vorgeht, also kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht (BSGE 50, 80, 82; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 478i; Bereiter-Hahn/Schiecke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 4. Aufl, § 541 Anm 5; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 541 Anm 8 bis 10; KassKomm-Ricke, § 541 RVO RdNr 5).
  • BSG, 17.10.1990 - 2 RU 63/89

    Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 541 Abs. 1

    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 35/92
    Voraussetzung ist, daß der betroffenen Person für den Arbeitsunfall Versorgung nach dem BVG oder solchen Gesetzen gewährt wird, die das BVG für anwendbar erklären (s hierzu BSG SozR 3-2200 § 541 Nr. 2 = SGb 1991, 153 ff mit Anm von Jung und Urteil des Senats vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 - in SGb 1990, 465, 466 f).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 84.86

    Zivildienst - Beschäftigungsstelle - Anerkennungsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 35/92
    Durch die in § 4 ZDG geregelte Anerkennung, die im Verhältnis zu privatrechtlichen Bewerbern als mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt zu qualifizieren ist (BGHZ 75, 253, 255; BGH NVwZ 1990, 1103, 1104; Harrer/Haberland, Zivildienstgesetz, 2. Aufl 1975, § 3 ZDG Anm 3), wird den Beschäftigungsstellen iS des § 4 ZDG ungeachtet ihrer rechtlichen Organisationsform die Rechtsmacht verliehen, in ihrem Bereich den Zivildienst im eigenen Namen durchzuführen (Bundesverwaltungsgericht NVwZ 1988, 1027, 1028).
  • BGH, 16.05.1983 - III ZR 78/82

    Amtspflichten Zivildienstleistender

    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 35/92
    Der Senat folgt hierbei dem Bundesgerichtshof (BGH), der anläßlich der Amtshaftungsklage einer Zivildienststelle gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Schäden, die ein Zivildienstleistender dieser Beschäftigungsstelle zugefügt hatte, ausgeführt hat, daß eine juristische Person des Privatrechts, die als Beschäftigungsstelle gemäß § 4 ZDG anerkannt ist, in eine so enge Beziehung zu der Bundesrepublik trete, daß beide nach außen hin als Teile einer einheitlichen Organisation erscheinen (BGHZ 87, 253, 255, insbesondere auch 257).
  • BFH, 23.07.2009 - V R 93/07

    Zivildienst - Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit

    Diese nach § 4 ZDG durch die Anerkennung begründete Rechtsstellung, die zur Ausübung einzelner hoheitlicher Befugnisse im eigenen Namen gegenüber dem Zivildienstleistenden berechtigt, ist als Beleihung zu werten (BGH-Urteil vom 16. Mai 1983 III ZR 78/82, BGHZ 87, 253, unter I.1.b; Beschluss des Bundessozialgerichts vom 20. April 1993 2 RU 35/92, Neue Juristische Wochenschrift 1994, 77; ebenso BGH-Urteil vom 15. Mai 1997 III ZR 250/95, BGHZ 135, 341, unter II.2.).
  • BGH, 15.05.1997 - III ZR 250/95

    Rechtsfolgen der Verletzung der Fürsorgepflicht und der Dienstaufsicht über einen

    Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 20. April 1993 (NJW 1994, 77) entschieden, daß der Unfall des Zivildienstleistenden nicht zugleich als Arbeitsunfall im Sinn der §§ 548 Abs. 1, 636 RVO anzusehen ist.
  • LSG Sachsen, 23.11.2001 - L 2 U 74/01

    Entscheidung durch den Berichterstatter als Einzelrichter; Anwnedbarkeit der

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 20.4.1993 (BSG SozR 3-2200 § 541 Nr. 3) zwar ausgeführt, dass der als Zivildienstbeschädigung anerkannte Unfall eines Zivildienstleistenden in einem als Beschäftigungsstelle nach dem Zivildienstgesetz anerkannten privatrechtlichen Unternehmen nicht zugleich die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung erfülle.
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