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   BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93   

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BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93 (https://dejure.org/1993,1905)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1993 - 1 StR 280/93 (https://dejure.org/1993,1905)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1993 - 1 StR 280/93 (https://dejure.org/1993,1905)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erschleichung - Ausländische Hochschule - Genehmigung - Titel - Akademischer Grad - Zulassung - Kassenarzt - Honorarordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 132a Abs. 1 Nr. 1, § 263
    Unbefugte Titelführung - Betrug zu Lasten der Krankenkasse bei erschlichener Kassenzulassung

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 808
  • MDR 1993, 1221
  • NStZ 1994, 236
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.01.1993 - 5 StR 625/92

    Steuerhinterziehung - Fortsetzungstat - Institutionalisierung

    Auszug aus BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93
    vom 26. Januar 1993 - 5 StR 625/92).
  • BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92

    Verurteilung eines Kassenarztes wegen Betruges - Annahme eines

    Auszug aus BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93
    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat daher in einem Verfahren, das einen derartigen Betrugsfall betrifft, dem Großen Senat für Strafsachen die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Annahme einer fortgesetzten Handlung ausgeschlossen ist, wenn der Vorsatz des Täters nicht von vornherein nach Tatdauer, Zahl der Einzelakte und Umfang des erstrebten Erfolges begrenzt ist(Beschl. vom 19. Mai 1993 - 2 StR 645/92).
  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90

    Abrechnungsbetrug durch einen Arzt - Verteidigungsverhalten - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von den sonstigen vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen des kassenärztlichen Abrechnungsbetruges (vgl. z.B. BGHR StGB vor § 1 fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz 17 = wistra 1990, 146; wistra 1991, 177; NStZ 1992, 436; wistra 1992, 296).
  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Tat

    Auszug aus BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93
    Er ist in dieser Hinsicht vergleichbar mit den Fallgestaltungen, in welchen der Bundesgerichtshof das Merkmal des vorgestellten Gesamterfolges durch objektive Kriterien wie das eingespielte Bezugs- und Vertriebssystem beim Betäubungsmittelhandel, das Beziehungsgeflecht bei Sexualdelikten im familiären Bereich oder die Institutionalisierung einer Steuerhinterziehung ersetzt hat (vgl. BGHSt 33, 122; BGHR StGB vor § 1 fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz 4, 38, 47, 48, 50, 51; NStZ 1991, 540 = NJW 1991, 32, 25 [BGH 17.05.1990 - IX ZR 85/89]; zuletztUrt.
  • BGH, 24.10.1989 - 1 StR 504/89

    Unbefugte Führung einer Dienstbezeichnung nach Entlassung aus dem

    Auszug aus BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93
    § 132a StGB schützt die Allgemeinheit vor dem Auftreten von Personen, die sich durch den unbefugten Gebrauch falscher Bezeichnungen den Anschein besonderer Funktionen, Fähigkeiten und Vertrauenswürdigkeit geben (Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 132a Rdn. 3; vgl. BGHSt 31, 61, 62; BGHR StGB § 132a Probebeamter 1).
  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 229/91

    Erweiterung des Vorsatzes - Gesamtvorsatz - zulässigkeit -

    Auszug aus BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93
    Er ist in dieser Hinsicht vergleichbar mit den Fallgestaltungen, in welchen der Bundesgerichtshof das Merkmal des vorgestellten Gesamterfolges durch objektive Kriterien wie das eingespielte Bezugs- und Vertriebssystem beim Betäubungsmittelhandel, das Beziehungsgeflecht bei Sexualdelikten im familiären Bereich oder die Institutionalisierung einer Steuerhinterziehung ersetzt hat (vgl. BGHSt 33, 122; BGHR StGB vor § 1 fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz 4, 38, 47, 48, 50, 51; NStZ 1991, 540 = NJW 1991, 32, 25 [BGH 17.05.1990 - IX ZR 85/89]; zuletztUrt.
  • BGH, 13.05.1982 - 3 StR 118/82

    Strafbares Führen eines Titels durch Inanspruchnehmen des Titels im privaten

    Auszug aus BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93
    § 132a StGB schützt die Allgemeinheit vor dem Auftreten von Personen, die sich durch den unbefugten Gebrauch falscher Bezeichnungen den Anschein besonderer Funktionen, Fähigkeiten und Vertrauenswürdigkeit geben (Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 132a Rdn. 3; vgl. BGHSt 31, 61, 62; BGHR StGB § 132a Probebeamter 1).
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

    Auszug aus BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von den sonstigen vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen des kassenärztlichen Abrechnungsbetruges (vgl. z.B. BGHR StGB vor § 1 fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz 17 = wistra 1990, 146; wistra 1991, 177; NStZ 1992, 436; wistra 1992, 296).
  • BGH, 04.05.1962 - 4 StR 71/62

    Bauingenieur - § 263 StGB, Anstellungsbetrug, privater Dienstvertrag, Äquivalenz,

    Auszug aus BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93
    b) Der Senat verkennt nicht, daß der der Angeklagten zur Last liegende Betrug insofern eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Anstellungsbetrug aufweist, als sich der Wert der Leistung des Arztes und des Angestellten nicht allein nach ihrem sachlichen Effekt, sondern auch im Hinblick auf eine bestimmte qualifizierte Berufsausbildung bemißt (vgl. BGHSt 17, 254, 257; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl., § 263 Rdn. 154).
  • BGH, 30.06.1992 - 4 StR 579/91

    Gesamtvorsatz bei der falschen quartalsmäßigen kassenärztlichen Abrechnung -

    Auszug aus BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von den sonstigen vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen des kassenärztlichen Abrechnungsbetruges (vgl. z.B. BGHR StGB vor § 1 fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz 17 = wistra 1990, 146; wistra 1991, 177; NStZ 1992, 436; wistra 1992, 296).
  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
  • BGH, 20.12.1983 - 1 StR 821/83

    Beschränkung der Überprüfung eines angefochtenen Urteils auf die Verjährungsfrage

  • BGH, 17.05.1990 - IX ZR 85/89

    Anwaltsvertrag - Schutzwirkung - Erkärungen des Anwalts

  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 558/19

    Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines

    Bei der Vergütung von ärztlichen Leistungen nimmt die Rechtsprechung dementsprechend an, der Arzt bringe mit der Abrechnung auch zum Ausdruck, die Voraussetzungen der hierfür zugrundeliegenden Rechtsvorschriften seien eingehalten worden (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1993 - 3 StR 461/92, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 12; Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, BGHSt 57, 95, 101; siehe auch BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 - 1 StR 280/93, NStZ 1994, 236 zur Erklärung eines "Nicht-Arztes').
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Wird das fortgesetzte Delikt dann noch nach Kriterien der "institutionalisierten" und "organisierten" Tatbegehung bestimmt (vgl. im zusammenfassenden Sinne: BGH wistra 1993, 337, 339), mithin nach Deliktsstrukturen, die regelmäßig Ausdruck erhöhter Gefährlichkeit und gesteigerter krimineller Energie sind (vgl. BGHSt 1, 41, 42 f.; 26, 284, 287; 35, 14, 20), tritt der Gegensatz zu den Zielsetzungen des OrgKG noch deutlicher hervor.

    Durch die Rechtsprechung zum "eingespielten Bezugs- und Vertriebssystem" im Betäubungsmittelstrafrecht (vgl. für viele BGHSt 35, 318, 321/322; 33, 122 f.; BGH NStZ 1992, 389), zur "institutionalisierten" Steuerhinterziehung (BGHR AO § 370 I Gesamtvorsatz 14, 15; BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 53; BGHSt 39, 256) sowie zum "familiären Beziehungsgeflecht" bei Sexualstraftaten (vgl. u.a. BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 38, 47, 48, 50, 51) ist die Tätervorstellung vom Gesamterfolg (Gesamtumfang) als Kennzeichen des Gesamtvorsatzes durch "objektive Kriterien" ersetzt (BGH wistra 1993, 337, 339) und der Gesamtvorsatz auf den Willen des Täters reduziert worden, bis auf weiteres bestimmte Verhältnisse zu gleichartiger Tatbegehung zu nutzen.

  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Auch auf Mängel der Anklage oder des Eröffnungsbeschlusses kommt es - im Rahmen der Reichweite des § 264 StPO - für den Eintritt der Ablaufhemmung grundsätzlich nicht an (vgl. BGH NJW 1994, 808, 809; BGH NStZ-RR 1997, 167).
  • OLG München, 03.03.2010 - 5St RR (II) 39/10

    Missbrauch von Titeln: Verwendung des Begriffs "His Majesty Maharaja" als

    Das Vertrauen der Allgemeinheit in solche persönlichen Eigenschaften beruht auf der Annahme, dass der Träger eines bestimmten Titels, akademischen Grades, einer Berufs- oder Amtsbezeichnung, einer Uniform oder Amtskleidung die damit üblicherweise verbundenen Funktionen oder Fähigkeiten besitzt (BGH NJW 1994, 808).

    Demgemäß sieht die herrschende Meinung den Zweck des § 132a StGB in erster Linie in dem Schutz der Allgemeinheit, die gegenüber den Trägern bestimmter Amtsbezeichnungen anders reagiert und dadurch leichter das Opfer von Hochstaplern wird (BGHSt 36, 277, 279; BGH in GA 1966, 279; BGH NJW 1994, 808; OLG Köln NJW 2000, 1053, 1054; OLG Dresden NJW 2000, 2519, 2520; OLG Oldenburg NJW 1984, 2231, 2223, 2233; OLG Stuttgart NJW 1969, 1777, 1778; Krauß, aaO § 132a Rdn. 2; Cramer in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 132a Rdn. 3; Fischer, aaO § 132aRdn. 2, 3; Lackner/Kühl, StGB 25. Aufl., § 132a Rdn. 1).

  • OLG Dresden, 19.04.2000 - 1 Ss 592/99

    Amtsanmaßung; Mißbrauch; Titel; Berufsbezeichnung; Städtischer Amtsleiter;

    Geschützt werden also nicht die berechtigten Inhaber von Amtsbezeichnungen usw. wegen ihrer herausgehobenen Stellung, sondern die Allgemeinheit davor, dass Einzelne von ihnen im Vertrauen darauf, dass eine bestimmte Person eine bestimmte Stellung hat, Handlungen vornehmen könnten, die für sie oder andere schädlich sein können (BGHSt 31, 61, 62; BGH NJW 1994, 808; StA Ulm RPfl. 1990, 108).
  • LG Saarbrücken, 19.11.2019 - 2 KLs 5/18

    Abrechnungsbetrug zulasten der Kassenärztlichen Vereinigung: Computertomographie

    Die Einreichung der Quartalsabrechnungen, in denen der Angeklagte jeweils bewusst wahrheitswidrig versichert hat, die durch ihn abgerechneten Leistungen seien nach dem EBM abrechnungsfähig gewesen, begründet jeweils die Täuschungshandlung im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 - 1 StR 280/93; Ulsenheimer, Arztstrafrecht in der Praxis, 5. Aufl. 2008, Rn. 1103).
  • AG Duisburg, 02.02.2009 - 46 L 197/04

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines Zwangsverwalters durch das vorsätzliche

    Die Strafvorschrift soll vielmehr abstrakt der Gefahr vorbeugen, dass gutgläubige Teilnehmer am Rechtsverkehr dem angeblichen Titelträger aufgrund des vorgespiegelten Titels besondere Fähigkeiten und erhöhte Vertrauenswürdigkeit zuschreiben, ihm deshalb vertrauensvoller oder leichtgläubiger begegnen und ihm so die Schädigung fremder Rechtsgüter erleichtern (vgl. BGHSt 31, 61, 62 = NJW 1982, 2009 f.; BGHSt 36, 277, 279 = NJW 1990, 918; BGH NJW 1994, 808; BayObLG …
  • OLG Düsseldorf, 12.10.1999 - 2b Ss 224/99

    Führen im Ausland erworbener akademischer Grade und Titel

    Die vorbezeichnete Regelung dient einmal entsprechend dem Grundgedanken der Strafvorschrift des § 132 a StGB dem Schutz der Allgemeinheit vor dem Auftreten von Personen, die sich durch unbefugten Gebrauch falscher Bezeichnungen den Schein besonderer Funktionen, erworbener Fähigkeiten und Vertrauenswürdigkeit geben (vgl. BGH NJW 1994, 808 ; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 132 a Rdnr. 3 m. w. N.).
  • BGH, 28.04.2022 - 2 StR 117/20

    Gewerbsmäßiger Betrug: Mittäterschaft bei mangelnder Beteiligung an der

    Umfasst der Betrug nach dem zugrundeliegenden Tatplan ein mehraktiges Geschehen mit Täuschungshandlungen zu verschiedenen Zeitpunkten, ist stets auf die Handlung abzustellen, die den Irrtum hervorruft, der den Getäuschten zu der schädigenden Vermögensverfügung bestimmen und damit den Schaden herbeiführen soll (vgl. Senat, Urteile vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 296; vom 12. Juli 2000 - 2 StR 43/00, BGHR StGB § 22 Ansetzen 27; BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 - 1 StR 280/93, NStZ 1994, 236, 237 f.; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 276).
  • LG Saarbrücken, 29.06.2020 - 2 KLs 5/20

    Urteil gegen Pathologen rechtskräftig

    a. Täuschung über die Abrechnungsfähigkeit der Leistungen Die Einreichung der Quartatsabrechnungen, in denen der Angeklagte jeweils bewusst wahrheitswidrig versichert hat, die durch ihn abgerechneten Leistungen seien abrechnungsfähig gewesen, begründet jeweils cfte Täuschungshandlung im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1993 - 1 StR 280/93; Utsenheimer. Arztstrafrecht in der Praxis. 5. Aufl. 2008, Rn. 1103).
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