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   OLG Hamm, 05.02.1993 - 20 U 260/92   

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https://dejure.org/1993,4038
OLG Hamm, 05.02.1993 - 20 U 260/92 (https://dejure.org/1993,4038)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.02.1993 - 20 U 260/92 (https://dejure.org/1993,4038)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Februar 1993 - 20 U 260/92 (https://dejure.org/1993,4038)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bedrängen eines Fahrzeuges durch ein anderes; Abbremsen des Fahrzeuges zu Belehrungszwecken; Bedingter Vorsatz hinsichtlich der Verwicklung in einen Verkehrsunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 152

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 870 (Ls.)
  • NZV 1994, 34
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Nürnberg, 02.12.2004 - 2 U 2712/04

    Voraussetzungen für Annahme der vorsätzlichen Herbeiführung eines durch Abbremsen

    Dies beschreibt eine atypische, sich gegen eine Einordnung in allgemeine Lebenserfahrung sperrende Verhaltensweise, so daß nicht im Wege des Anscheinsbeweises darauf geschlossen werden kann, der frühere Beklagte zu 1) habe den Unfallschaden vorsätzlich verursachen wollen (vgl. auch OLG Hamm in NZV 1994, 34 f., Stiefel/Hofmann, a.a.O., § 152 VVG Rdnr. 9).
  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 26/97

    Berücksichtigung von Leistungsbewertungen in Grund- und Wiederholungs- und

    Im übrigen würde durch eine Überschreitung dieser Grenze auch das ausgewogene Verhältnis der einzelnen Bewertungsparameter - nicht zuletzt zwischen den einzelnen notarspezifischen Vorbereitungsleistungen (Nr. 11. 3 c und d des Runderlasses) - in unzulässiger Weise verzerrt (Sen.Beschl. v. 24. November 1997 - NotZ 3/97, aaO, S. 7; vgl. zur Ausgewogenheit des Auswahlsystems allgemein: Beschl. v. 13. Dezember 1993 - NotZ 45/92, NJW 1994, 870 für Baden-Württemberg; Beschl. v. 25. April 1994 - NotZ 19/93, Nds.Rpfl. 1994, 330 für Niedersachsen).
  • OLG Celle, 22.04.2004 - Not 8/04

    Verfahren zur Bestellung eines Notars; Konkurrentenklage eines Mitbewerbers;

    Bei der Entscheidung der Antragsgegnerin vom 23. Februar 2004 handelt es sich um einen Verwaltungsakt auf dem Gebiet des Notarrechts gemäß § 3 Abs. 2 BNotO (vgl. BGH NJW 1994, S. 870).
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