Rechtsprechung
BGH, 01.12.1993 - XII ZR 150/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterhalt - Zivildienstleistender - Mangelnde dienstliche Unterkunft - Wohnbedarf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 1602, 1610
Umfang des Unterhaltsanspruchs eines Zivildienstleistenden gegen seine Eltern - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1994, 938
- MDR 1994, 381
- FamRZ 1994, 303
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 16/89
Unterhaltsanspruch eines Wehrpflichtigen
Auszug aus BGH, 01.12.1993 - XII ZR 150/92
Der Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes, das den Zivildienst ableiste, sei nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen, die der Bundesgerichtshof für den Unterhaltsanspruch eines den Wehrdienst leistenden Soldaten gegen seine Eltern entwickelt hat (Senatsurteil vom 29. November 1989 - IVb ZR 16/89 - BGHR BGB § 1602 Abs. 1 Wehrdienst 1 = FamRZ 1990, 394 = NJW 1990, 713).a) Die Revision stellt nicht in Frage, daß ein Unterhaltsanspruch eines Zivildienstleistenden gegen seine Eltern nach denselben Grundsätzen zu beurteilen ist wie derjenige eines den Wehrdienst leistenden Soldaten, die der Senat in dem Urteil vom 29. November 1989 (aaO) dargelegt hat.
Das Berufungsgericht ist gerade nicht von einem Unterhaltsbedarf des Beklagten von monatlich 950 DM ausgegangen, wie er in Unterhaltstabellen bei einem Studenten mit einer eigenen Wohnung angesetzt wird, sondern es hat den Unterhaltsbedarf nach den Grundsätzen bemessen, die der Senat für die Bedarfsermittlung eines den Wehrdienst leistenden Soldaten in dem Urteil vom 29. November 1989 (aaO) dargelegt hat.
- BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 74/83
Fortgeltung einer gemeinsamen Unterhaltsbestimmung getrenntlebender Ehegatten …
Auszug aus BGH, 01.12.1993 - XII ZR 150/92
Denn es liegt nichts dafür vor, daß die Mutter des Beklagten den Willen gehabt haben könnte, durch eine kostenlose Wohnungsgewährung wirtschaftlich den Kläger zu entlasten (vgl. Senatsurteil. vom 6. März 1985 - IVb ZR 74/83 - FamRZ 1985, 584, 585 unter 2 m.w.N.). - OLG Hamm, 08.07.1992 - 12 UF 62/92
Unterhaltsanspruch eines Zivildienstleistenden; Mehrbedarf; Ergänzende …
Auszug aus BGH, 01.12.1993 - XII ZR 150/92
(Das Urteil ist veröffentlicht in FamRZ 1993, 100 [OLG Hamm 08.07.1992 - 12 UF 62/92].).
- BFH, 22.12.2011 - III R 41/07
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen …
Damit bringt er zum Ausdruck, dass der Zivil- oder Wehrdienst --so im Übrigen auch die Rechtsprechung des BFH (…BFH-Urteile vom 16. März 2004 VIII R 86/02, BFH/NV 2004, 1242, zum gesetzlichen Zivildienst; in BFHE 203, 417, BStBl II 2007, 247, zum gesetzlichen Grundwehrdienst)-- grundsätzlich keine Berufsausbildung darstellt und sich die Eltern der Pflichtdienstleistenden bei typisierender Betrachtung --was auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) entspricht (Urteile vom 29. November 1989 IVb ZR 16/89, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 1990, 394, zur Wehrpflicht; vom 1. Dezember 1993 XII ZR 150/92, FamRZ 1994, 303, zum Zivildienst; vgl. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. März 2004 2 BvR 1670/01, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 694)-- in keiner Unterhaltssituation mehr befinden. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 1 A 2175/07
Anspruch eines Zivildienstleistenden auf Erstattung der (Miet-) Kosten einer von …
18, und Stauf, Kommentar zum Wehrsoldgesetz, Erläuterungen zu § 2, zweiter Absatz, in: Das Deutsche Bundesrecht, Stand: November 2009, I P 27, Seite 19 (jeweils zum Wehrsold); vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 1. Dezember 1993 - XII ZR 150/92 -, NJW 1994, 938 = juris, dort Rn. 11.Im Ergebnis a.A.: BGH, Urteil vom 1. Dezember 1993 - XII ZR 150/92 -, a.a.O. = juris, dort Rn. 14. f., und - vorgehend - OLG Hamm, Urteil vom 8. Juli 1992 - 12 UF 62/92 -, FamRZ 1993, 100 = juris, dort Rn. 33 bis 35; diesen Entscheidungen folgend VG Düsseldorf, Urteil vom 30. Januar 2009 - 11 K 7565/08 -, juris, dort Rn. 85 f. Ferner eine "Deckungslücke" bejahend: SG Lübeck.
Abweichend OLG Hamm, Urteil vom 8. Juli 1992 - 12 UF 62/92 -, a.a.O., in juris Rn. 33 f., das von der - unzutreffenden - Prämisse ausgeht, der Zivildienstleistende habe keinen Anspruch auf Bereitstellung einer dienstlichen Unterkunft als Sachleistung; abweichend ferner BGH, Urteil vom 1. Dezember 1993 - XII ZR 150/92 -, a.a.O. = juris, dort Rn. 15 mit der bloßen Behauptung, dass ein Dienstpflichtiger, der wie bisher in der Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verbleiben könne und demgemäß keinen erhöhten Wohnbedarf verursache, unterhaltsrechtlich grundsätzlich nicht gehalten sei, die Einberufung zu einer Beschäftigungsstelle anzustreben, die eine dienstliche Unterkunft gewähre.
Entgegen der Annahme des Bundesgerichtshof - vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1993 - XII ZR 150/92 -, a.a.O. = juris, dort Rn. 14 - fehlt es auch nicht an einem überzeugenden Grund dafür, einen Zivildienstleistenden, der nicht verpflichtet worden ist, in einer dienstlichen Unterkunft zu wohnen, und der ohne Anspruch auf Kostenerstattung weiterhin bei den Eltern wohnt, "unterhaltsmäßig schlechter" zu stellen als einen Zivildienstleistenden mit einer eigenen Wohnung, der nach § 78 Abs. 1 Nr. 2 ZDG i.V.m. § 7a USG eine Mietbeihilfe beanspruchen kann.
- BFH, 22.12.2011 - III R 5/07
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen …
Damit bringt er zum Ausdruck, dass der Zivil- oder Wehrdienst --so im Übrigen auch die Rechtsprechung des BFH (…Urteile in BFH/NV 2004, 1242, zum gesetzlichen Zivildienst; vom 15. Juli 2003 VIII R 19/02, BFHE 203, 417, BStBl II 2007, 247, zum gesetzlichen Grundwehrdienst)-- grundsätzlich keine Berufsausbildung darstellt und sich die Eltern der Pflichtdienstleistenden bei typisierender Betrachtung --was auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) entspricht (Urteile vom 29. November 1989 IVb ZR 16/89, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 1990, 394, zur Wehrpflicht; vom 1. Dezember 1993 XII ZR 150/92, FamRZ 1994, 303, zum Zivildienst; vgl. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. März 2004 2 BvR 1670/01, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 694)-- in keiner Unterhaltssituation mehr befinden.
- BFH, 04.07.2001 - VI B 176/00
Es ist verfassungsgemäß, dass für gesetzlichen Grundwehrdienst leistende Kinder …
Allerdings ist nicht zu verkennen, dass Eltern von wehrdienstleistenden Kindern, die an den Wochenenden, in den Ferien und nach Beendigung des Wehrdienstes in das Elternhaus zurückkehren wollen, im Einzelfall durch das Vorhalten von Wohnraum belastet sein können (vgl. auch das BGH-Urteil vom 1. Dezember 1993 XII ZR 150/92, NJW 1994, 938, für zu Hause wohnende Zivildienstleistende). - BVerwG, 26.01.2011 - 6 C 1.10
Beschäftigungsstelle; Fürsorgepflicht; Geldleistungsanspruch; …
Diesem Vorschlag kam objektiv der Erklärungsgehalt zu, dass der Kläger während der Ableistung seines Zivildienstes in der von ihm bevorzugten Einrichtung keine dienstliche Unterkunft benötige, weil er weiter ohne Verursachung eines erhöhten Aufwandes und deshalb kostenlos (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1993 - XII ZR 150/92 - NJW 1994, 938 ) in seinem Elternhaus wohnen werde. - OLG Karlsruhe, 23.08.2004 - 16 WF 75/04
Feststellung des vollstreckungsfähigen Inhalts eines Vollstreckungstitels
Er muss im Rahmen des Zumutbaren den Ort oder Beruf wechseln, Überstunden machen, Nebenbeschäftigungen aufnehmen (BGH FamRZ 1982, 25; 1987, 270; 1994, 303). - OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - 9 UF 109/03
Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung der Veräußerung des hälftigen …
Eine Unterhaltsverpflichtung des Beklagten gegenüber dem volljährigen Sohn besteht hingegen ab 1. September 2004 nicht mehr, nachdem der Sohn seine Schulausbildung im August 2004 unterbrochen hat und ab Oktober 2004 Ersatzdienst leisten wird (vgl. BGH, FamRZ 1994, 303 f): Daher bedarf hier auch keiner Vertiefung, dass für den Volljährigenunterhalt grundsätzlich beide Elternteile - anteilig - haften. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1996 - 25 A 2417/93
Vermutungsregel; Gewährung einer Mietbeihilfe
vgl. BGH, Urteil vom 29. November 1989 - IV b ZR 16/89 -, FamRZ 1990, 394; ebenso für Zivildienstleistende: BGH, Urteil vom 1. Dezember 1993 - XII ZR 150/92 -, FamRZ 1994, 303.vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1993, aaO, 304.
- FG Niedersachsen, 04.03.1998 - III 395/92
Gewährung des Kinderfreibetrages und des Haushaltsfreibetrages bei geschiedenen …
Dem Sohn standen damit u.a. Ansprüche auf Sold, Geld- und Sachbezüge zu, die grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern ausschließen (BGH-Urteil vom 1. Dezember 1993 XII ZR 150/92, NJW 1994 S. 938 m.w.N.).Allerdings kann Zivildienstleistenden ein ergänzender Unterhaltsanspruch gegen die Eltern ggf. dann zustehen, wenn im Einzelfall ein besonderer Unterhaltsbedarf besteht, den das Kind aus den ihm zufließenden staatlichen Mitteln nicht zu befriedigen vermag (BGH-Urteil vom 1. Dezember 1993, a.a.O.; BGH-Urteil vom 29. November 1989 IV bZR 16/89, NJW 1990 S. 713).
- VG Düsseldorf, 30.01.2009 - 11 K 7565/08
Mietbeihilfe Mietkosten Eltern alleinstehend Wohngemeinschaft …
vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1993 - XII ZR 150/92 -, FamRZ 1994, 303; OLG Hamm, Urteil vom 8. Juli 1992 - 12 UF 62/92 -, zitiert nach Juris. - AG Aachen, 03.03.2021 - 227 F 218/20
- AG Höxter, 09.09.2005 - 6 F 143/05
- VG Düsseldorf, 22.06.2005 - 11 K 686/05
Prozesskostenvorschussansprüche als Teil des Unterhaltsanspruchs durch Vorlage …