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   BVerwG, 23.11.1993 - 1 C 21.92   

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https://dejure.org/1993,824
BVerwG, 23.11.1993 - 1 C 21.92 (https://dejure.org/1993,824)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.1993 - 1 C 21.92 (https://dejure.org/1993,824)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 1993 - 1 C 21.92 (https://dejure.org/1993,824)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bundesbank - Beschädigte Banknote - Unzulässige Rechtsausübung - Gutgläubigkeit - Inhaber - Besitz

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Ersatzpflicht der Deutschen Bundesbank für beschädigte Banknoten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBankG § 14 Abs. 3; BGB § 242

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 94, 294
  • NJW 1994, 954
  • ZIP 1994, 364
  • MDR 1994, 473
  • NVwZ 1994, 584 (Ls.)
  • NStZ 1996, 65
  • WM 1994, 1324
  • DÖV 1994, 560
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.12.1973 - I C 34.72

    Erstattung eines Teilbetrages für Aufwendungen zur Erfüllung der

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1993 - 1 C 21.92
    Der Grundsatz von Treu und Glauben gilt als allgemeiner Rechtsgedanke auch im Verwaltungsrecht (vgl. z. B. Urteil vom 18. Dezember 1973 - BVerwG 1 C 34.72 - Buchholz 451.52 § 19 MuFG Nr. 2 = NJW 1974, 2247 (2248)).

    Er ist u. a. als Ergänzung von Bundesrecht revisibel (BVerwGE 55, 337 (339) [BVerwG 14.04.1978 - 4 C 6/76]; Urteil vom 18. Dezember 1973, a.a.O.).

  • BGH, 27.01.1959 - 5 StR 428/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1993 - 1 C 21.92
    Demgemäß ist der Senat der Auffassung, daß vorlegungsfähige, nicht falsche oder verfälschte Banknoten ihre Eigenschaft als gültiges Geld im Sinne des § 14 Abs. 3 Satz 2 BBankG solange behalten, bis sie gemäß § 14 Abs. 2 BBankG ungültig geworden oder von der Beklagten entwertet worden sind (vgl. auch Staudinger/Schmidt, Kommentar zum BGB, 12. Aufl., Vorbemerkung B 8 zu § 244 BGB; von Spindler/Becker/Starke, Die Deutsche Bundesbank, 4. Aufl., § 14 BBankG Anm. II (S. 284); ferner BGHSt 12, 344 (345) [BGH 27.01.1959 - 5 StR 428/57]).
  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76

    Übertragung von Grundstückseigentum auf Grund einer geplanten Ausweisung der

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1993 - 1 C 21.92
    Er ist u. a. als Ergänzung von Bundesrecht revisibel (BVerwGE 55, 337 (339) [BVerwG 14.04.1978 - 4 C 6/76]; Urteil vom 18. Dezember 1973, a.a.O.).
  • BGH, 27.01.1954 - VI ZR 16/53

    Pauschalierung der Krankenpflegekosten

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1993 - 1 C 21.92
    Er wird aus § 242 BGB abgeleitet, der über seinen Wortlaut hinaus das allgemeine Gebot der Beachtung von Treu und Glauben im rechtlichen Verkehr als allgemeinen Maßstab enthält, unter dem das gesamte private und öffentliche Recht steht (vgl. BGHZ 12, 154 (157) [BGH 27.01.1954 - VI ZR 16/53]).
  • BGH, 25.02.1953 - II ZR 108/52

    Ruhegehalt und unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1993 - 1 C 21.92
    Der Anwendungsfall, daß in einer zu mißbilligenden Schaffung von tatbestandsmäßigen Voraussetzungen eines gesetzlichen Anspruchs der Grund für die Annahme einer unzulässigen Rechtsausübung liegt, ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts entwickelt (vgl. z. B. RGZ 152, 147 (150)) und vom Bundesgerichtshof anerkannt worden (vgl. z. B. BGHZ 9, 94 (97) [BGH 25.02.1952 - II ZR 108/52]).
  • RG, 15.12.1921 - VI 301/21

    Rechtsnatur des Darlehens

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1993 - 1 C 21.92
    Der erkennende Senat schließt sich für den Anwendungsbereich des § 14 Abs. 3 Satz 2 BBankG auch nicht der von der Beklagten vertretenen Auffassung an, Banknoten seien nicht mehr umlauffähig und deshalb ungültig, wenn aus ihrem Erscheinungsbild für jeden offensichtlich sei, daß sie abhanden gekommen seien, so daß niemand an ihnen gutgläubig Eigentum erwerben könne (§§ 929, 932, 935 BGB; RGZ 103, 286 (288)).
  • RG, 30.07.1936 - IV 109/36

    1. Begründet eine bei der Eheschließung vorhandene Anlage des anderen Ehegatten

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1993 - 1 C 21.92
    Der Anwendungsfall, daß in einer zu mißbilligenden Schaffung von tatbestandsmäßigen Voraussetzungen eines gesetzlichen Anspruchs der Grund für die Annahme einer unzulässigen Rechtsausübung liegt, ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts entwickelt (vgl. z. B. RGZ 152, 147 (150)) und vom Bundesgerichtshof anerkannt worden (vgl. z. B. BGHZ 9, 94 (97) [BGH 25.02.1952 - II ZR 108/52]).
  • RG, 20.06.1929 - IV 510/28

    Ist die Reichsbank verpflichtet, ihre Banknoten mit Vorkriegsdatum in Gold

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1993 - 1 C 21.92
    Zudem sind die von der Deutschen Bundesbank ausgegebenen Banknoten das einzige unbeschränkte Zahlungsmittel (§ 14 Abs. 1 Satz 1 und 2 BBankG), hingegen keine Inhaberschuldverschreibungen, weil sie keine Zahlungsversprechungen enthalten (vgl. von Spindler/Becker/Starke, a.a.O., § 14 Anm. II; Beck, Kommentar zum Bundesbankgesetz, § 14 Anm. K 349; vgl. auch RGZ 125, 273 (276)).
  • BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03

    Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die

    Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs zur Herbeiführung eines derartigen rechtswidrigen Zustands ist mit Treu und Glauben unvereinbar; denn ebenso, wie es rechtsmißbräuchlich ist, ein Recht, das durch ein gesetz-, sitten- oder vertragswidriges Verhalten erworben wurde, auszuüben (vgl. BGHZ 57, 108, 111; BVerwG NJW 1994, 954, 955; Palandt/Heinrichs, BGB 62. Aufl. § 242 Rdn. 43 f.), ist es mißbräuchlich, ein Recht geltend zu machen, um einen gesetzwidrigen, strafbaren Zustand herbeizuführen.
  • BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11

    Aufklärungspflicht; kostenbeitragsrechtliche -; Durchschnittseinkommen;

    Diese erfolgt durch Typisierung anhand von Fallgruppen (vgl. Urteil vom 23. November 1993 - BVerwG 1 C 21.92 - BVerwGE 94, 294 = Buchholz 451.64 BBankG Nr. 3; Beschluss vom 30. April 2008 - BVerwG 6 B 16.08 - juris Rn. 7).

    Dabei ist für den Rechtsmissbrauch die Herbeiführung eines grob unbilligen Ergebnisses typisch (vgl. Urteil vom 23. November 1993 a.a.O. S. 299).

    Der Anwendungsfall, dass in einer manipulativen Schaffung von Anspruchsvoraussetzungen der Grund für die Annahme einer unzulässigen Rechtsausübung liegt, findet einen gesetzlichen Ausdruck in § 162 Abs. 2 BGB und ist in der Rechtsprechung anerkannt (Urteil vom 23. November 1993 a.a.O. S. 299 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.07.2018 - 12 B 8.17

    Zugang zu Informationen aus abgeschlossenen Vergabeverfahren; missbräuchliche

    Gleichwohl ist auch beim Vollzug dieses Gesetzes der auch im Verwaltungsrecht als allgemeiner Rechtsgedanke geltende Grundsatz von Treu und Glauben zu beachten, der aus § 242 BGB abgeleitet wird und über dessen Wortlaut hinaus das Gebot der Beachtung von Treu und Glauben im rechtlichen Verkehr als allgemeinen Maßstab enthält, unter dem das gesamte private und öffentliche Recht steht (ständige Rechtsprechung, BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 5 C 22.11 - BVerwGE 144, 313, juris Rn. 25; Urteil vom 23. November 1993 - 1 C 21.92 -, BVerwGE 94, 294, juris 18; Urteil vom 14. April 1978 - IV C 6.76 -, BVerwGE 55, 337, juris Rn. 10).

    Im öffentlichen Recht spielt vornehmlich die unzulässige Ausübung von Rechten eine Rolle, die dann gegeben ist, wenn eine atypische Situation vorliegt, die die Geltendmachung eines an sich vorgesehenen Rechts als mißbräuchlich erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Oktober 2012 und 23. November 1993, a.a.O.).

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