Rechtsprechung
BVerfG, 01.02.1994 - 1 BvR 105/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Vollstreckungsschutz, Zwangsräumung, Selbstmordgefahr aufgrund depressiven Leidens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Räumungsschutz bei Gesundheits- und Lebensgefahr - Vertretung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Suizidgefahr - Schuldner - Aussetzung einer Zwangsräumung - Leben und körperliche Unversehrtheit - Sorgfältige Prüfung
Verfahrensgang
- AG Gütersloh, 22.12.1993 - K 66/91
- LG Bielefeld, 03.01.1994 - 3 T 1035/93
- BVerfG, 01.02.1994 - 1 BvR 105/94
Papierfundstellen
- NJW 1994, 1272
- Rpfleger 1994, 427
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 21.08.1991 - 1 BvR 1040/91
Räumung, Vollstreckungsschutz bei behaupteter Selbstmordgefahr
Auszug aus BVerfG, 01.02.1994 - 1 BvR 105/94
Nach den Grundsätzen von BVerfGE 52, 214, 219 verlangt das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG bei Entscheidungen nach § 765 a ZPO in Fällen, in denen ein schwerwiegender Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu besorgen ist, eine besonders sorgfältige Nachprüfung des entsprechenden Vortrags; wiegen die der Zwangsvollstreckung entgegenstehenden Interessen des Schuldners ersichtlich schwerer als die Belange, deren Wahrung die staatliche Vollstreckungsmaßnahme dienen soll, ist die Zwangsvollstreckung zumindest zeitweilig einzustellen (BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 1991 - 1 BvR 1040/91 -, NJW 1991, 3207 ). - BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79
Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit
Auszug aus BVerfG, 01.02.1994 - 1 BvR 105/94
Nach den Grundsätzen von BVerfGE 52, 214, 219 verlangt das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG bei Entscheidungen nach § 765 a ZPO in Fällen, in denen ein schwerwiegender Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu besorgen ist, eine besonders sorgfältige Nachprüfung des entsprechenden Vortrags; wiegen die der Zwangsvollstreckung entgegenstehenden Interessen des Schuldners ersichtlich schwerer als die Belange, deren Wahrung die staatliche Vollstreckungsmaßnahme dienen soll, ist die Zwangsvollstreckung zumindest zeitweilig einzustellen (BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 1991 - 1 BvR 1040/91 -, NJW 1991, 3207 ).
- BGH, 24.11.2005 - V ZB 24/05
Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr des Räumungsschuldners
Dies entspricht den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Zwangsräumung in Fällen bestehender Suizidgefahr (vgl. BVerfGE 52, 214; BVerfG, NJW 1991, 3207; 1992, 1378; 1994, 1272; 1719; 1998, 295; 2004, 49; NJW-RR 2001, 1523; NZM 2005, 657). - BGH, 24.11.2005 - V ZB 99/05
Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und einstweiliger Einstellung des …
Dies entspricht den verfassungsrechtlichen Maßstäben für eine Zwangsräumung in Fällen bestehender Suizidgefahr, die auch gelten, soweit es darum geht, ob ein Zwangsversteigerungsverfahren wegen der bei endgültiger Zuschlagserteilung und Zwangsräumung des Grundstücks drohenden Gefahr der Selbsttötung des Schuldners einstweilen einzustellen ist (vgl. BVerfGE 52, 214; BVerfG, NJW 1991, 3207; 1992, 1378; 1994, 1272; 1719; 1998, 295; 2004, 49; NJW-RR 2001, 1523; NZM 2005, 657). - BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvR 1766/12
Widerruf einer Gnadenentscheidung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Eine Zulassung als Beistand kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Februar 1994 - 1 BvR 105/94 -, NJW 1994, S. 1272;… Beschluss des Zweiten Senats vom 22. Januar 2001 - 2 BvC 15/99 -, juris Rn. 2;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats von 9. März 2011 - 1 BvR 142/11 -, juris Rn. 2).
- BVerfG, 08.09.1997 - 1 BvR 1147/97
Räumungsschutz bei Gesundheits- und Lebensgefahr
Ergibt die erforderliche Abwägung, daß die der Zwangsvollstreckung entgegenstehenden, unmittelbar der Erhaltung von Leben und Gesundheit dienenden Interessen des Schuldners im konkreten Fall ersichtlich schwerer wiegen als die Belange, deren Wahrung die Vollstreckungsmaßnahmen dienen soll, so kann der trotzdem erfolgende Eingriff das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und das Grundrecht des Schuldners aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verletzen (vgl. BVerfGE 52, 214 [219]; Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Februar 1994, NJW 1994, 1272 f.; Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Mai 1994, NJW 1994, 1719 f.). - StGH Hessen, 06.12.2010 - P.St. 2292
Hessischer Städtetag kann Beistand einer Gemeinde vor dem StGH Hessen sein
Es bestehen keine Bedenken dagegen, der Zulassungsentscheidung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Landesverfassungsgerichte Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Antragstellung beizumessen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1994, 1272, sowie BVerfGE 8, 92, und 37, 361 [362], wo die von einem potentiellen Beistand erhobene Verfassungsbeschwerde nicht mangels Zulassung, sondern aus anderen Gründen für unzulässig erachtet wurde; VerfG Brandenburg, Urteil v. 15.12.1994 - VfGBbg 14/94 - unter B. I. 2 der Gründe; Beschluss v. 16.07.2009 - VfGBbg 3/09 - unter II. 2. der Gründe; VerfGH NRW, NVwZ 2002, 74 [75];… Beschluss v. 28.08.2001 - 14/00 -, juris, Rdnr. 29).Ebenso im Ergebnis BVerfG, NJW 1994, 1272 [1272]; VerfG Brandenburg, Urteil v. 15.12.1994 - VfGBbg 14/94 - unter B. I. 2 der Gründe; Beschluss v. 16.07.2009 - VfGBbg 3/09 - unter II. 2. der Gründe; VerfGH NRW, NVwZ 2002, 74 [75]; Beschluss v. 28.08.2001 - 14/00 -, juris, Rdnr.29).
- BVerfG, 11.01.2008 - 2 BvR 1812/06
Auslegung von § 1 Abs 2 S 1 Nr 1 BierStG und Vorlagepflicht an den EuGH
Zum anderen kommt eine Zulassung nach dieser Vorschrift, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (BVerfGE 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Februar 1994 - 1 BvR 105/94 -, NJW 1994, S. 1272; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. Januar 2001 - 2 BvC 15/99 -, JURIS). - VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 1 S 1520/96
Herausgabe einer zur Vermeidung von Obdachlosigkeit beschlagnahmten Wohnung nach …
Die 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 1.2.1994 - 1 BvR 104/94 -, NJW 1994, 1272) hält eine - zivilrechtliche - Aussetzung einer Zwangsräumung wegen Suizidgefahr für möglich, wenn ein schweres depressives Leiden des zu Räumenden vorhanden ist und die Gefahr der Verschlimmerung im Falle der Zwangsvollstreckung besteht, da dann durch die Räumung "ein schwerwiegender Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (des zu Räumenden) zu besorgen" sein könnte. - OLG Hamm, 26.03.2001 - 15 W 66/01
Vollstreckungsschutz - wichtiger Grund - Gefahr für Leib und Leben naher …
Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG NJW 1979, 2607; 1994, 1272; 1994, 1719; 1998, 295) gebietet das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG eine ganz besonders gewissenhafte Prüfung der Voraussetzungen des § 765 a ZPO, wenn nach dem Vortrag des Schuldners eine schwerwiegende Gefährdung seines Lebens oder seiner Gesundheit zu besorgen ist. - VG Freiburg, 23.09.2009 - 4 K 1219/07
Zulassung als Beistand im Verwaltungsprozess
Eine Zulassung von Herrn D. K. als Beistand der Kläger ist nicht (objektiv) sachdienlich und hierfür besteht nach den Umständen des Einzelfalls auch (subjektiv) kein Bedürfnis ( siehe BVerfG, Beschlüsse vom 22.01.2001 - 2 BvC 15/99 -, NVwZ 2001, 795, und vom 01.02.1994, NJW 1994, 1272, zu § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, dem § 67 Abs. 7 Satz 3 VwGO bewusst nachgebildet ist; vgl. BT-DrS 16/3655, 91 ff.;… Hartung, in: Posser/Wolf, VwGO, 1. Aufl. 2008, § 67 RdNr. 77;… Zander, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts, BDVR-Rundschreiben 2008, S. 22, 30 f. ).Ein solcher Ausnahmefall ( vgl. zu einem solchen BVerfG, Beschluss vom 01.02.1994, a.a.O. ), in dem aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ein Abweichen vom Regelfall einer Vertretung durch eine in § 67 Abs. 2 VwGO genannte Person zulässig sein soll, ist hier nicht gegeben.
- BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1922/94
Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung in StrRehaG § 17 Abs 3
Die Zulassung als Beistand kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich ist und subjektiv für sie ein Bedürfnis besteht (Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Februar 1994 - 1 BvR 105/94 -, NJW 1994, S. 1272). - BVerfG, 17.07.2015 - 2 BvR 1245/15
Zum Rechtsweg gehört, soweit statthaft, auch die Anhörungsrüge
- BVerfG, 21.06.2017 - 1 BvR 781/17
Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Einhaltung der Beschwerdefrist
- BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 1464/02
Mangels Zulassung des Sohnes der Beschwerdeführerin als Beistand nicht wirksam …
- BVerfG, 22.01.2001 - 2 BvC 15/99
Zur Zulassung als Beistand - Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde
- BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 142/11
Mangels Vorliegen der Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs 2 BVerfGG erfolglose …
- LG Köln, 27.10.2022 - 6 T 47/21
- LG Heilbronn, 07.05.2018 - 3 T 12/18
Keine Zwangsräumung einer schwangeren Mieterin
- AG Kerpen, 12.11.2013 - 31 K 7/13
Voraussetzungen für das Auftreten als Beistand eines Miteigentümers
- OLG Oldenburg, 03.01.2002 - 2 W 156/01
Einstellung eines Zwangsversteigerungsverfahrens über ein Wohngrundstück bei der …
- VGH Baden-Württemberg, 23.07.1996 - 1 S 1494/96
Herausgabe einer zwecks Abwehr von Obdachlosigkeit beschlagnahmten Wohnung - …
- BVerfG, 24.10.2000 - 2 BvC 1/00
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit (A-Limine-Abweisung) …
- OLG Köln, 05.07.1996 - 2 W 116/96
Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Suizidgefahr
- OLG Brandenburg, 11.10.2000 - 8 W 207/00
Vollstreckungsschutz bei schwerwiegender Gefährdung von Leben oder Gesundheit; …
- OLG Oldenburg, 12.10.1995 - 2 W 87/95
Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung in der Zwangsvollstreckung trotz …
- VG Cottbus, 15.08.2019 - 6 K 308/16
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche