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   BGH, 19.10.1993 - 1 StR 662/93   

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https://dejure.org/1993,1203
BGH, 19.10.1993 - 1 StR 662/93 (https://dejure.org/1993,1203)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1993 - 1 StR 662/93 (https://dejure.org/1993,1203)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1993 - 1 StR 662/93 (https://dejure.org/1993,1203)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung von Absprachen außerhalb der Hauptverhandlung - Revisionsrechtliche Würdigung eines Abweichens von behaupteten Absprachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136a, § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1293
  • NStZ 1994, 196
  • StV 1994, 174
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus BGH, 19.10.1993 - 1 StR 662/93
    Es fehlen damit die erforderlichen tatsächlichen Angaben, auf deren Grundlage das Revisionsgericht die Möglichkeit des Beruhens des Strafausspruches auf einem (etwaigen) Verfahrensverstoß überprüfen könnte (vgl. BGHSt 30, 131, 135) [BGH 26.05.1981 - 1 StR 48/81].
  • BGH, 07.06.1989 - 2 StR 66/89

    Nichteinhaltung einer Strafmaßzusicherung

    Auszug aus BGH, 19.10.1993 - 1 StR 662/93
    Ob angesichts der insoweit im Kern mit dem Revisionsvorbringen übereinstimmenden Erklärung des Vorsitzenden, ein Geständnis werde sich zugunsten des Angeklagten "auswirken", gleichwohl ein Hinweis an den Angeklagten geboten gewesen wäre (vgl. BGHSt 36, 210 ff., 216; BGH StV 1992, 50, 51), nachdem die Urteilsberatung ergeben hatte, daß sich das Geständnis jedenfalls nicht so stark auswirken konnte, als daß deshalb die Höchststrafe unterschritten werden konnte, bedarf hier keiner Entscheidung, weil das Urteil auf einem etwaigen Verstoß nicht beruhen würde:.
  • BGH, 30.10.1991 - 2 StR 200/91

    In-Aussicht-Stellen eines bestimmten Strafrahmens

    Auszug aus BGH, 19.10.1993 - 1 StR 662/93
    Ob angesichts der insoweit im Kern mit dem Revisionsvorbringen übereinstimmenden Erklärung des Vorsitzenden, ein Geständnis werde sich zugunsten des Angeklagten "auswirken", gleichwohl ein Hinweis an den Angeklagten geboten gewesen wäre (vgl. BGHSt 36, 210 ff., 216; BGH StV 1992, 50, 51), nachdem die Urteilsberatung ergeben hatte, daß sich das Geständnis jedenfalls nicht so stark auswirken konnte, als daß deshalb die Höchststrafe unterschritten werden konnte, bedarf hier keiner Entscheidung, weil das Urteil auf einem etwaigen Verstoß nicht beruhen würde:.
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

    Auszug aus BGH, 19.10.1993 - 1 StR 662/93
    Die tatsächliche Richtigkeit von Behauptungen, aus denen sich ein verfahrensrechtlicher Verstoß ergeben soll, muß erwiesen sein und kann nicht lediglich nach dem Grunsatz "im Zweifel für den Angeklagten" unterstellt werden (vgl. BGHSt 16, 164, 167; w. Nachw. b. Pikart in KK 3. Aufl. § 344 Rdn. 41).
  • BVerfG, 27.01.1987 - 2 BvR 1133/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensabsprache im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 19.10.1993 - 1 StR 662/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (wistra 1987, 134) und des Bundesgerichtshofs (NStZ 1991, 346, 348) ist ein "Vergleich" im Gewände des Urteils, ein "Handel mit der Gerechtigkeit" untersagt.
  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90

    Befangenheit durch Urteilsabsprache

    Auszug aus BGH, 19.10.1993 - 1 StR 662/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (wistra 1987, 134) und des Bundesgerichtshofs (NStZ 1991, 346, 348) ist ein "Vergleich" im Gewände des Urteils, ein "Handel mit der Gerechtigkeit" untersagt.
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Nachdem der Bundesgerichtshof gegenüber Verständigungen (in dessen früherer Terminologie: "Absprachen") außerhalb der Hauptverhandlung anfänglich eine ablehnende Haltung eingenommen hatte (vgl. etwa BGHSt 37, 298 ; BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 1993 - 1 StR 662/93 -, NJW 1994, S. 1293 f., und vom 25. Oktober 1995 - 2 StR 529/95 -, wistra 1996, S. 68; BGHSt 42, 46 ), wurden Verständigungen innerhalb der Hauptverhandlung zunächst durch den 4. Strafsenat und sodann durch den Großen Senat für Strafsachen grundsätzlich gebilligt.
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Das Gericht darf keinesfalls unter Hintanstellung dieser Kriterien zwecks Erlangung eines Geständnisses eine Strafhöhe bestimmen, die dem Unrechtsgehalt der Tat nicht gerecht wird (Kintzi JR 1990, 309, 314; Krekeler NStZ 1994, 196, 197).
  • BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen

    Sie hatte zunächst einzelne, dafür typische Verfahrensvorgänge unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen; so waren Gegenstand der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die Besorgnis richterlicher Befangenheit (vgl. u. a. BGHSt 37, 99; 37, 298; NJW 1982, 1712; 1996, 1355; StV 1984, 318; NStZ 1985, 36; 1991, 348), die nach § 136 a StPO unzulässige Willensbeeinflussung (vgl. u. a. BGHSt 14, 189; 20, 268; NJW 1990, 1921), die Verletzung des fairen Verfahrens (vgl. u. a. BGHSt 36, 210; 37, 10; 42, 191; NStZ 1994, 196), die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BGHSt 38, 102; 42, 46) und die Verletzung des Beweisantragsrechts (BGHSt 40, 287).
  • BGH, 26.11.2003 - 1 ARs 27/03

    (Un-)Wirksamkeit des infolge einer rechtswidrigen verfahrensbeendenden

    Der Grundsatz "in dubio pro reo" gilt hier nicht (BGHSt 16, 164, 167; 21, 4, 10; Meyer-Goßner aaO § 337 Rdn. 12; speziell zur Absprache: BGH, Beschluß vom 27. Juni 2001 - 1 StR 210/01 - BA S. 4; Beschluß vom 16. Mai 2002 - 5 StR 12/02; siehe auch Senat NStZ 1994, 196).

    Diese können auch dadurch bedingt sein, daß die Beteiligten abweichende Erklärungen zum Verfahrenssachverhalt abgeben (vgl. beispielhaft nur Senat NStZ 1997, 561; eindrucksvoll auch der Fall Senat NStZ 1994, 196, in dem der Strafkammervorsitzende unter Berufung auf seine Dienstpflicht und der Verteidiger unter Hinweis auf das Standesrecht miteinander unvereinbare Angaben gemacht hatten).

  • LG Augsburg, 01.04.2011 - 3 KLs 400 Js 116928/08

    Strafvereitelung: Unrichtiger Vortrag eines Verteidigers im Rahmen einer

    Die Kammer hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berücksichtigt, dass der wahre Inhalt einer Absprache außerhalb verfahrensförmigen Geschehens nicht zweifelsfrei feststellbar ist, wenn die beiden einzigen Teilnehmer an dieser Absprache unter Berufung auf "Standesrecht" einerseits und "Dienstpflicht" andererseits hierzu miteinander unvereinbare Angaben machen (BGH 1 StR 662/93).
  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99

    Verständigung über Rechtsmittelverzicht

    Der Bundesgerichtshof hat insoweit bereits wiederholt auf die Gefahr eines Mißverständnisses oder von Unklarheiten über die Reichweite einer Absprache hingewiesen, wenn die Gesprächsführung unter Mißachtung wesentlicher dafür aufgestellter Verfahrensgrundsätze erfolgt (BGHSt 42, 46, 50; 191, 193; 43, 195, 206; BGH NStZ 1994, 196; 1997, 561; NJW 1999, 2449, 2452).
  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 285/94

    Schuldunfähigkeit infolge eines Affektes - Tiefgreifende Bewusstseinsstörung -

    Derartige Merkmale hat die forensische Psychiatrie im einzelnen benannt und in Katalogen zusammengestellt, die - bei allen Unterschieden in der Gewichtung einzelner Merkmale - in wesentlichen Punkten übereinstimmen (vgl. insbesondere Saß Nervenarzt 1983, 557 ff; FortschrNeurPsych. 1985, 55, 61; ferner Langelüddeke/Bresser, Gerichtliche Psychiatrie 4. Aufl. S. 256 ff; Mende bei Forster, Praxis der Rechtsmedizin, 1986 S. 503 f); sie sind bei der gerichtlichen, mit sachverständiger Hilfe vorzunehmenden Beurteilung der Schuldfähigkeit des Täters im einzelnen zu prüfen, zu berücksichtigen und im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu bewerten (BGHR StGB § 21 Affekt 4; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Detter NStZ 1994, 174 f. [BGH 19.10.1993 - 1 StR 662/93]; vgl. Salger in Festschrift für Tröndle, 1989, S. 201, 208 f; ausführlich dazu: Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 57 m.w.N.).
  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 557/93

    Steuerbehörde - Vergnügungssteuer - Pauschalbesteuerung - Unerlaubte

    Auch ist ohne Kenntnis des Inhalts die revisionsrechtliche Nachprüfung nicht möglich, ob das Urteil auf dem behaupteten Verfahrensfehler beruht (vgl. auch BGH NStZ 1994, 196).
  • BGH, 13.06.1995 - 1 StR 268/95

    Schuldunfähigkeit - Seelische Störung - Steuerungsfähigkeit - Chronische Psychose

    Der Umstand, daß die Massivität des Aggressionsausbruchs des Angeklagten durch die (nicht wahnhafte) Sorge des Angeklagten ausgelöst wurde, seine Wohnung verlassen zu müssen, deutet auf einen akuten Krankheitszustand ("Schub") auch zur Tatzeit hin (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 3, 13;Senatsbeschluß vom 15. September 1992 - 1 StR 603/92, insoweit in NStZ 1993, 78 nicht abgedruckt; BGH b. Detter NStZ 1994, 174, 178) [BGH 19.10.1993 - 1 StR 662/93].
  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 600/94

    Wiedereinsetzungsantrag - Fristversäumnis - Verschuldetes Versäumnis -

    Der Senat braucht nicht auf die Frage unzulässiger Urteilsabsprachen (BGHSt 37, 298, 304; BGH NJW 1994, 1293 [BGH 19.10.1993 - 1 StR 662/93]; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Oktober 1994 - 2 StR 328/94, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) einzugehen und den Inhalt der Gespräche zwischen den Beteiligten auch nicht weiter aufzuklären.
  • BGH, 19.03.1997 - 3 StR 68/97

    Heimtückemord am durch vorherige Körperverletzung benommenen Opfer (Arglosigkeit)

  • BGH, 07.03.2023 - 6 StR 514/22

    Verfahrensrüge (sichere Grundlage, Erwiesensein der tatsächlichen Richtigkeit von

  • BGH, 13.05.1997 - 1 StR 12/97

    Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens - Verwertung des Geständnisses -

  • BGH, 26.04.1994 - 1 StR 820/93

    Nachweis eines Verstoßes gegen § 275 StPO - Unvollständige Zustellung des Urteils

  • OLG Düsseldorf, 14.05.2001 - 2a Ss OWi 369/00

    Formelle Beweiskraft; Widersprüchlicher Vermerke im Hauptverhandlungsprotokoll;

  • BGH, 15.02.1996 - 1 StR 770/95

    Voraussetzung der Verurteilung aufgrund von Umständen die in der Anklage nicht

  • OLG Köln, 05.07.2002 - Ss 161/02

    Folgen der Versäumnis einer Urteilsberatung nach § 260 Strafprozessordnung (StPO)

  • BGH, 21.02.1997 - 2 StR 30/97

    Verwerfung einer Revision mangels Rechtsfehler

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