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   BVerfG, 02.05.1994 - 1 BvR 549/94   

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https://dejure.org/1994,1354
BVerfG, 02.05.1994 - 1 BvR 549/94 (https://dejure.org/1994,1354)
BVerfG, Entscheidung vom 02.05.1994 - 1 BvR 549/94 (https://dejure.org/1994,1354)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Mai 1994 - 1 BvR 549/94 (https://dejure.org/1994,1354)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Rechtsstaatsprinzip; Zwangsräumung; Vollstreckungsschutz; Suizidgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 1 Art. 20 Abs. 3; ZPO § 765a
    Aussetzung der Zwangsräumung bei einem 70jährigen Mieter wegen Suizidgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Suizidalität - Psychische Erkrankung - Persönlichkeitsbedingte Ursachen - Innerer Zwang - Zwangsräumung - Räumungsschuldner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1719
  • Rpfleger 1994, 470
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1994 - 1 BvR 549/94
    Es kann erforderlich sein, Beweisangeboten des Schuldners hinsichtlich seines Vorbringens, ihm drohten schwerwiegende Grundrechtsbeeinträchtigungen, besonders sorgfältig nachzugehen (BVerfGE 52, 214, 220).

    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings nur zu prüfen, ob das Vollstreckungsgericht das Verfassungsrecht und die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte beachtet hat (BVerfGE 52, 214, 219).

  • BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Versagung von Räumungsschutz nach ZPO §

    Das Verfahren der Vollstreckungsgerichte ist so durchzuführen, dass den verfassungsrechtlichen Schutzpflichten Genüge getan wird (vgl. BVerfGE 52, 214 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1991, S. 3207; 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1994, S. 1719 ; 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, S. 295 ; 1. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2001, S. 1523 ).

    Da allein die Aufhebung des Beschlusses des Landgerichts noch nicht zu einer Einstellung der Zwangsvollstreckung führt, ist die befristete Aussetzung der Zwangsvollstreckung anzuordnen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2004, S. 49 ; 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1994, S. 1719 ).

  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr

    Da aus dem Zuschlagsbeschluss bereits vor dem Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden kann und die Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts dem Zuschlagsbeschluss die Vollstreckbarkeit nicht nimmt, ist die Aussetzung der Vollstreckung bis zur erneuten Entscheidung des Beschwerdegerichts nach §§ 574 Abs. 1, § 570 Abs. 3 ZPO durch das Rechtsbeschwerdegericht auszusprechen (Senat, Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3721; vgl. auch BVerfG NJW 1994, 1719, 1720; NJW 2004, 49, 50; NZM 2005, 657, 659).
  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 28/07

    Unterbringung des Vollstreckungsschuldners wegen konkreter Gefahr der

    Da aus dem Zuschlagsbeschluss bereits vor dem Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden kann (Böttcher, ZVG, 4. Aufl., § 93 Rdn. 2; Stöber, ZVG, 18. Aufl., § 93, Rdn. 2.1) und die Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts dem Zuschlagsbeschluss die Vollstreckbarkeit nicht nimmt, ist die Aussetzung der Vollstreckung bis zur erneuten Entscheidung des Beschwerdegerichts gem. §§ 574 Abs. 1, § 570 Abs. 3 ZPO durch das Rechtsbeschwerdegericht auszusprechen (vgl. BVerfG NJW 1994, 1719, 1720; NJW 2004, 49, 50; NZM 2005, 657, 659).
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