Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 30.04.1993

Rechtsprechung
   BVerfG, 11.06.1993 - 1 BvR 1240/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2389
BVerfG, 11.06.1993 - 1 BvR 1240/92 (https://dejure.org/1993,2389)
BVerfG, Entscheidung vom 11.06.1993 - 1 BvR 1240/92 (https://dejure.org/1993,2389)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juni 1993 - 1 BvR 1240/92 (https://dejure.org/1993,2389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 233
    Briefbeförderung unmittelbar nach Poststreik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 233
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Widereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sieben Tage - Beendigung von Streikmaßnahmen - Deutsche Bundespost - Rechtsanwalt - Auf normale Postlaufzeiten vertrauen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 244
  • VersR 1994, 578
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 11.06.1993 - 1 BvR 1240/92
    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 53, 25 [29]; 62, 216 [221]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvR 1145/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Zurechnung von

    Auszug aus BVerfG, 11.06.1993 - 1 BvR 1240/92
    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 53, 25 [29]; 62, 216 [221]).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 461/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 11.06.1993 - 1 BvR 1240/92
    Von Verfassungs wegen ist es erforderlich, alle Fälle, in denen sich der Bürger zur Durchsetzung seines Rechts den Diensten der Deutschen Bundespost anvertraut, gleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 54, 80 [84]; m.w.N., st. Rspr.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.04.2018 - 21 Ta 322/18

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe - unverschuldete Versäumung einer

    Kommt es dennoch zu Verzögerungen bei der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Post, darf dies einer Bürgerin oder einem Bürger nicht als Verschulden angerechnet werden (vgl. z.B. BVerfG vom 11.06.1993 - 1 BvR 1240/92 - Rn. 12 zitiert nach juris, NJW 1994, 244).

    Besondere Umstände, aufgrund derer sich der Prozessbevollmächtigte der Klägerin ausnahmsweise nicht darauf verlassen durfte, dass die Deutsche Post AG die von ihr zugesicherten Postlaufzeiten einhalten würde, wie beispielsweise bei einem allseits bekannten Poststreik (vgl. BVerfG vom 11.06.1993 - 1 BvR 1240/92 -, NJW 1994, 244), lagen nicht vor.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2007 - L 4 B 9/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 22.09.2000, 1 BvR 1059/00, NJW 2001, 744; BVerfG, Beschluss vom 11.06.1993,1 BvR 1240/92, NJW 94, 244) und der obersten Gerichtshöfe des Bundes (BSG, Urteil vom 10.09.1996,10 RAr 1/96; BGH, Beschluss v. 14.05.2004, V ZB 62/03 m.w.N.; BAG, Urteil v. 08.06.1994,10 AZR 425/93, NJW 1995, 548) kann ein Bürger auf die für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten vertrauen.
  • BVerfG, 16.01.2014 - 1 BvR 3031/13

    Nichtannahmebeschluss: Keine Zurechnung verzögerter Postbeförderung zulasten der

    Insofern durfte die Beschwerdeführerin darauf vertrauen, dass ihr - unterstellt am Freitag, 19. Juli 2013 gegen 15:00 Uhr eingeworfener - Brief sein Ziel am Montag, 22. Juli 2013 erreichen wird (vgl. BVerfGE 40, 42 ; 62, 334 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Juni 1993 - 1 BvR 1240/92 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2000 - 2 BvR 1557/98 -, juris, Rn. 4).
  • LSG Bayern, 11.06.2008 - L 20 R 280/07
    Verzögerungen der Briefbeförderung durch die Post wären dem Bevollmächtigten nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsgebot dann nicht als Verschulden anzurechnen, wenn sein Schriftstück ordnungsgemäß adressiert und frankiert so rechtzeitig zur Post gegeben worden wäre, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Post bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgemäß erreicht hätte (s. BVerfG, Beschluss vom 22.09.2000 , BvR 1059/00 = NJW 2001, 744; BVerfG, Beschluss vom 11.06.1993, 1 BvR 1240/92 = NJW 94.244; BSG, Urteil vom 10.09.1996, 10 Rar 1/96; BGH, Beschluss vom 14.05.2004, V ZB 62/03 m.w.N; BAG, Urteil vom 08.06.1994, 10 AZR 425/93 = NJW 95, 548).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2005 - L 6 P 39/04

    Pflegeversicherung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 22.09.2000, 1 BvR 1059/00 = NJW 2001, 744; BVerfG, Beschluss vom 11.06.1993, 1 BvR 1240/92 = NJW 94, 244) und der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Bundessozialgericht, Urteil vom 10.09.1996, 10 RAr 1/96; Bundesgerichtshof, Beschluss v. 14.05.2004, V ZB 62/03 m.w.N.; Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 08.06.1994, 10 AZR 425/93 = NJW 1995, 548) kann der Bürger allerdings auf die für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten vertrauen.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.1996 - 6 (5) Sa 21/95

    Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Berufungsfrist

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  • BFH, 14.12.1994 - II R 35/92

    Versäumung der Revisionsfrist nach Wegfall des Hindernisses

    Von Verfassungs wegen ist es erforderlich, alle Fälle, in denen sich der Bürger zur Durchsetzung seines Rechts den Diensten der Deutschen Bundespost anvertraut, gleich zu behandeln (BVerfG-Beschluß vom 11. Juni 1993 1 BvR 1240/92, NJW 1994, 244 m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2009 - L 1 AS 3124/07
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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1267/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2686
BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1267/92 (https://dejure.org/1993,2686)
BVerfG, Entscheidung vom 30.04.1993 - 2 BvR 1267/92 (https://dejure.org/1993,2686)
BVerfG, Entscheidung vom 30. April 1993 - 2 BvR 1267/92 (https://dejure.org/1993,2686)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Anhaltens eines Briefes eines Strafgefangenen an die Presse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Äußerungen der Strafgefangenen - Zensur - Justizvollzug - Grob entstellende Darstellungen - Verfälschtes Bild des Justizvollzuges - Gemeinschaftsinteresse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 244
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1267/92
    a) Diese Wertungen und Feststellungen, die das Fachgericht in Auslegung und Anwendung von unter der Verfassung liegendem, sogenanntem einfachem Recht getroffen hat, sind nachvollziehbar und einleuchtend, keinesfalls jedoch willkürlich im Sinne des dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG ) zu entnehmenden Willkürverbots (vgl. BVerfGE 18, 85 [96]).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1267/92
    aa) Die das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG ) einschränkende Bestimmung des § 31 StVollzG ist zwar im Lichte der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts auszulegen (vgl. BVerfGE 7, 198 [208 f.]).
  • BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 2279/07

    Anhalten von Haftpost (grob unrichtige Darstellung von Anstaltsverhältnissen;

    b) Die Meinungsfreiheit findet ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze (vgl. Art. 5 Abs. 2 GG), zu denen auch § 31 StVollzG gehört (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 1993 - 2 BvR 1267/92 -, NJW 1994, S. 244).

    All dies gilt auch, wenn als im Verhältnis zu den Grundrechten des Gefangenen gegenläufiger Belang nicht die durch Normen des Strafrechts geschützte persönliche Ehre, sondern der Ruf der Vollzugspraxis, sei es in einer bestimmten Strafvollzugsanstalt oder darüber hinaus, und die davon abhängigen Gemeinschaftsinteressen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 1993 - 2 BvR 1267/92 -, NJW 1994, S. 244) in die Abwägung einzustellen sind.

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht die Nutzung der in § 31 Abs. 2 StVollzG vorgesehenen Möglichkeit eines solchen Begleitschreibens in einem Fall als angesichts der "Massivität der Darstellungen" entbehrlich angesehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 1993 - 2 BvR 1267/92 -, a. a. O.).

  • OLG Karlsruhe, 27.04.2004 - 1 Ws 12/04

    Strafvollzug: Anhalten von Schreiben des Strafgefangenen wegen Gefährdung des

    Hieraus ergibt sich, dass diese Vorschrift im Lichte des beschränkten Grundrechts auszulegen und anzuwenden ist, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Ebene der Rechtsanwendung zur Geltung kommen kann (BVerfG ZfStrVO 1996, 111, 112, BVerfG NJW 1994, 244, Senat Beschluss vom 25.06.2001, 1 Ws 19/01).

    Ein solcher Briefverkehr steht nämlich nicht mehr im Schutze der Meinungsfreiheit, denn er dient nicht der - wenn auch - kritischen Auseinandersetzung in sozialer Verantwortung, sondern allein der Aufwiegelung und der Verfestigung vorhandener Defizite (Senat, a.a.O.; siehe hierzu auch BVerfG NJW 1994, 244).

  • BVerfG, 27.09.1995 - 2 BvR 636/95

    Anhaltung einer Zeitschrift im Strafvollzug

    Der Beschwerdeführer betätigt sich, wie dem Bundesverfassungsgericht aus verschiedenen anderen von ihm erhobenen Verfassungsbeschwerden bekannt ist, in vollzugsfeindlicher Haltung als Verfasser von Schriftstücken agitatorischen Inhalts (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 1993 - 2 BvR 1267/92-, NJW 1994, 244 ).
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