Weitere Entscheidungen unten: BayObLG, 29.11.1994 | OLG Hamm, 06.09.1994

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,324
BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93 (https://dejure.org/1994,324)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1994 - 11 C 14.93 (https://dejure.org/1994,324)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1994 - 11 C 14.93 (https://dejure.org/1994,324)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,324) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; BayVwVfG Art. 61
    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in öffentlich-rechtlichem Vertrag

  • Wolters Kluwer

    Koppelung der Einbürgerung an die Rückzahlung von Ausbildungsbeihilfen - Formwirksamer Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Schuldanerkenntnisvertrages - Unterwerfung der sofortigen Zwangsvollstreckung bei einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung - Leistungsklage auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 96, 326
  • NJW 1995, 1104
  • NVwZ 1995, 691 (Ls.)
  • FamRZ 1995, 554 (Ls.)
  • DVBl 1995, 675
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84

    Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - Entgegenstehen

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. vor allem BVerwGE 77, 164) sind entwicklungspolitische Interessen des Staates Belange, die einer Einbürgerung nach § 9 RuStAG entgegenstehen können.

    Eine Verfestigung der Lebensverhältnisse setzt dabei einen langen Aufenthalt, die Bewährung der Ehe, ein fortgeschrittenes Lebensalter und eine feste berufliche Position voraus (vgl. BVerwGE 77, 164 ).

  • BVerwG, 15.02.1961 - V C 105.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93
    Dies ist auf der Grundlage des Klagebegehrens und des zu seiner Begründung vorgetragenen Sachverhalts zu prüfen (vgl. BVerwGE 12, 64 ; BGHZ 89, 250 ).
  • BGH, 28.04.1994 - III ZB 25/92

    Rechtsweg für Streitigkeiten über die Rückzahlung staatlicher

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93
    Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art, die nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen ist (ebenso BGH, Beschluß vom 28. April 1994 - III ZB 25/92 -).
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 297/81

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten im Abrechnungsverhältnis zwischen

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93
    Dies ist auf der Grundlage des Klagebegehrens und des zu seiner Begründung vorgetragenen Sachverhalts zu prüfen (vgl. BVerwGE 12, 64 ; BGHZ 89, 250 ).
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93
    Fehlt somit eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers, so richtet sich die Antwort auf die Frage, ob die Streitigkeit dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht zuzuordnen ist, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. GmS-OGB, BGHZ 97, 312 ).
  • OVG Niedersachsen, 13.08.1991 - 9 L 362/89

    Zulässigkeit; Mehrkostenvereinbarung; Leistungsgebundene Einrichtung;

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93
    Dabei kann offenbleiben, ob Schriftform nach § 57 VwVfG gemäß § 62 Satz 2 VwVfG, § 126 Abs. 2 Satz 1 BGB im Grundsatz immer Urkundeneinheit verlangt (so OVG Lüneburg, Urteil vom 13. August 1991 - OVG 9 L 362/89 - <NJW 1992, S. 1404/1405>; Meyer /Borgs-Maciejewski, VwVfG, 2. Auflage 1982, § 57 Rn. 3; Ule/Laubinger, Verwaltungsverfahrensrecht, 3. Auflage 1986, § 69 IV 1; Obermayer, VwVfG, 2. Auflage 1990, § 57 Rn. 10; Kopp, VwVfG, 5. Auflage 1991, § 57 Rn. 4) oder ob von einem entsprechenden Erklärungsbewußtsein getragene, mit Bindungswillen abgegebene schriftliche Vertragserklärungen durch Schriftwechsel einen formgültigen öffentlich-rechtlichen Vertrag zustande bringen können (so Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 4. Auflage 1993, § 57 Rn. 11; Knack/Möllgaard, VwVfG, 4. Auflage 1993, § 57 Rn. 1; Weihrauch, VerwArch 1991, 5.543 ff.).
  • BGH, 08.07.1982 - III ZR 60/81

    Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93
    Ob ein solches Rechtsgeschäft dem bürgerlichen oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist, richtet sich nach seinem Gegenstand und Zweck, d.h. es kommt darauf an, ob die von den Beteiligten getroffene Regelung einen vom bürgerlichen oder vom öffentlichen Recht geordneten Sachbereich betrifft (vgl. BGHZ 102, 343 ).
  • BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90

    Verrechnung zwischen Leistungsträgern durch öffentlich-rechtlichen Vertrag,

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93
    Dies hat Auswirkungen auf die Interpretation des § 57 VwVfG, denn Formvorschriften sind nicht Selbstzweck und deshalb unter Berücksichtigung ihres Sinngehalts auszulegen und anzuwenden (vgl. auch BSGE 69, 238 ff.).
  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 230.79

    Beiladung der Bundesrepublik Deutschland bei einer Einbürgerung -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93
    Die genannten öffentlichen Belange können einem Einbürgerungsbegehren nach § 9 Abs. 1 RuStAG indessen nur dann entgegengehalten werden, wenn dem Einbürgerungsbewerber das Stipendium als Ausbildungsbeihilfe zu entwicklungspolitischen Zwecken gewährt worden ist (so bereits BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 230.79 - ).
  • BVerwG, 04.11.1991 - 7 B 53.91

    Rechtsweg - Überprüfungsverfahren - VwGo ÄndG

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93
    § 17 a Abs. 5 GVG stand dieser Prüfung nicht entgegen; denn diese Vorschrift fand im vorliegenden Verfahren keine Anwendung, weil die Entscheidung, gegen die die Berufung gerichtet war, noch vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens vom 17. Dezember 1990 ergangen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. November 1991 - BVerwG 7 B 53.91 - ).
  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Die Vereinbarung betrifft nach ihrem Gegenstand und Zweck einen vom öffentlichen Recht geordneten Sachbereich (zu diesem Erfordernis s. BVerwG, Urteil vom 24. August 1994 - BVerwG 11 C 14.93 - BVerwGE 96, 326 ; Urteil vom 11. Februar 1993 - BVerwG 4 C 18.91 - BVerwGE 92, 56 ).

    Art. 56 Abs. 1 BayVwVfG findet auf einen unvollständigen ("hinkenden") Austauschvertrag, in dem die Leistung der Behörde (oder Gemeinde) Bedingung bzw. Geschäftsgrundlage für die vertraglich vereinbarte Gegenleistung des Bürgers ist, zumindest entsprechende Anwendung (BVerwG, Urteil vom 24. August 1994 - BVerwG 11 C 14.93 - BVerwGE 96, 326 ; VGH Mannheim, Urteil vom 18. Oktober 1990 - NVwZ 1991, 583 ; VGH München, Urteil vom 11. April 1990 - NVwZ 1990, 979 ; OVG Koblenz, Urteil vom 28. November 1991, DVBl 1992, 785 ).

    Der Fall einer nach § 56 Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG unzulässigen Gegenleistung des Bürgers liegt z.B. vor, wenn die Behörde im Gegenzug eine Leistung verspricht, auf die der Bürger nach dem einschlägigen Bundes- oder Landesrecht ohnehin Anspruch hat (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 24. August 1994 - BVerwG 11 C 14.93 - BVerwGE 96, 326 ; Beschluß vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - Buchholz 316 § 54 VwVfG S. 14 = NVwZ 1991, 574).

  • BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02

    Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach

    § 4 des Vertrages betrifft nach seinem Gegenstand und Zweck einen vom öffentlichen Recht geordneten Sachbereich (zu diesem Erfordernis vgl. Urteile vom 11. Februar 1993 - BVerwG 4 C 18.91 - BVerwGE 92, 56 und vom 24. August 1994 - BVerwG 11 C 14.93 - BVerwGE 96, 326 ).

    § 56 Abs. 1 VwVfG findet auch auf einen unvollständigen ("hinkenden") Austauschvertrag, in dem die Leistung der Behörde Bedingung oder Geschäftsgrundlage für die vertraglich vereinbarte Gegenleistung des Bürgers ist, zumindest entsprechende Anwendung (vgl. Urteile vom 24. August 1994 - BVerwG 11 C 14.93 - BVerwGE 96, 326 und vom 16. Mai 2000, a.a.O. S. 167 m.w.N.).

  • BSG, 26.05.2021 - B 6 KA 7/20 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Anforderungen an die Wirksamkeit eines im

    Das Schriftformerfordernis hat eine Warnfunktion in dem Sinne, dass die Vertragsparteien vor einem übereilten Vertragsabschluss geschützt werden sowie Beweisfunktion und wirkt damit Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten entgegen (Becker in Hauck/Noftz, SGB X, K § 56 RdNr 2 f, Stand 09/14; Diering in ders/Timme/Stähler, SGB X, 5. Aufl 2019, § 56 RdNr 3; Nielsson in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl 2017, § 56 RdNr 22; ebenso zu der mit § 56 SGB X wörtlich übereinstimmenden Regelung in § 57 VwVfG: BVerwG Urteil vom 24.8.1994 - 11 C 14/93 - BVerwGE 96, 326, 333 = juris RdNr 22; BVerwG Urteil vom 19.5.2005 - 3 A 3/04 - NVwZ 2005, 1083 = juris RdNr 16) .

    Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass die Schriftform durch einen Schriftwechsel der Beteiligten erfüllt werden könnte (offengelassen: BVerwG Urteil vom 24.8.1994 - 11 C 14/93 - BVerwGE 96, 326, 332 = juris RdNr 21; ablehnend: OVG Niedersachsen Urteil vom 25.7.1997 - 1 L 5856/95 - NJW 1998, 2921) , wären diese Voraussetzungen hier entgegen der Auffassung des Beklagten nicht erfüllt.

    Damit übereinstimmend haben sowohl das BSG (Urteil vom 26.9.1991 - 4/1 RA 33/90 - BSGE 69, 238 = SozR 3-1200 § 52 Nr. 2 = juris RdNr 24) als auch das BVerwG (Urteil vom 24.8.1994 - 11 C 14/93 - BVerwGE 96, 326 = juris RdNr 22; Urteil vom 19.5.2005 - 3 A 3/04 - NVwZ 2005, 1083 = juris RdNr 16) die Anforderungen, die entsprechend § 126 Abs. 2 Satz 1 BGB an die Urkundeneinheit zu stellen sind, bezogen auf den öffentlich-rechtlichen Vertrag eigenständig definiert.

    Formvorschriften seien nicht Selbstzweck und deshalb unter Berücksichtigung ihres Sinngehalts auszulegen und anzuwenden (BVerwG Urteil vom 24.8.1994 - 11 C 14/93 - BVerwGE 96, 326, 333 = juris RdNr 22; BVerwG Urteil vom 19.5.2005 - 3 A 3/04 - NVwZ 2005, 1083 = juris RdNr 16; BVerwG Beschluss vom 28.1.2010 - 9 B 46/09 - juris RdNr 3) .

    Für das Schriftformerfordernis sprechen danach neben der Warnfunktion vor allem Beweisgründe; dem Bürger sollen vor allem Nachweisschwierigkeiten bei Ansprüchen gegen die Verwaltung erspart werden (BVerwG Urteil vom 24.8.1994 - 11 C 14/93 - BVerwGE 96, 326, 333 f = juris RdNr 22 unter Hinweis auf die Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines VwVfG, BT-Drucks 7/910 S 81 zu § 53 - Schriftform) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 29.11.1994 - 2St RR 212/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3440
BayObLG, 29.11.1994 - 2St RR 212/94 (https://dejure.org/1994,3440)
BayObLG, Entscheidung vom 29.11.1994 - 2St RR 212/94 (https://dejure.org/1994,3440)
BayObLG, Entscheidung vom 29. November 1994 - 2St RR 212/94 (https://dejure.org/1994,3440)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3440) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Blutalkohol: Beurteilung der Schuldfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    BAK-Wert; Resorptionsdauer; Resorptionszeit

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1104 (Ls.)
  • NZV 1995, 117
  • VersR 1996, 1037
  • BayObLGSt 1994, 246
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73

    zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer,

    Auszug aus BayObLG, 29.11.1994 - 2St RR 212/94
    Als Richtwert für die mögliche Dauer der Resorption ist in der gerichtlichen Praxis ein Zeitraum vom maximal 120 Minuten anerkannt (BGHSt 25, 246/250).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1987 - 2 Ss OWi 540/86
    Auszug aus BayObLG, 29.11.1994 - 2St RR 212/94
    Da sich somit nicht ausschließen läßt, daß die letzte Alkoholaufnahme erst kurz vor Fahrtantritt stattfand, die Resorption somit erst im Zeitpunkt der ersten Blutentnahme knapp 2 Stunden später abgeschlossen war, ist aus Rechtsgründen ein Zurückrechnen in der Form einer Hochrechnung nicht zulässig (vgl. auch OLG Düsseldorf VRS 73, 470/472).
  • OLG Köln, 16.03.1983 - 3 Ss 130/83

    Alkohol im Straßenverkehr; Tatzeitblutalkoholkonzentration; Resorptionsdauer;

    Auszug aus BayObLG, 29.11.1994 - 2St RR 212/94
    Wenn nähere Feststellungen über den Trinkverlauf nicht getroffen werden können und deshalb das Ende der Resorptionsphase nicht exakt feststeht, ist zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, daß die Resorption nicht früher als 120 Minuten nach Trinkende abgeschlossen war (vgl. OLG Köln VRS 65, 217/218; 367/368; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 32. Aufl. § 316 StGB Rn. 59).
  • BayObLG, 15.08.2023 - 203 StRR 317/23

    Anforderungen an die BAK-Rückrechnung bei Nachtrunkbehauptung

    aa) Eine Rück- oder Hochrechnung vom Blutproben-Mittelwert auf die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration ist zur Ermittlung der Fahrtüchtigkeit grundsätzlich möglich, jedoch unter Berücksichtigung rechtsmedizinischer Erkenntnisse nur für die Zeit der im Anschluss an den Zeitpunkt der vollständigen Resorption beginnenden Abbauphase (st. Rspr., vgl. bereits BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1973 - 4 StR 130/73 -, BGHSt 25, 246-252; BayObLG, Beschluss vom 29. November 1994 - 2St RR 212/94 -, juris Rn. 17).

    Will der Tatrichter rückrechnen, muss das Ende der Resorptionszeit (und somit das Trinkende) feststehen (BayObLG, Beschluss vom 2. Juli 2001 - 1St RR 68/01 -, juris Rn. 5; BayObLG, Beschluss vom 29. November 1994 - 2St RR 212/94 -, juris Rn. 17; König in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl. §âEUR...316 Rn. 30).

    bb) Nach der gefestigten Rechtsprechung sind daher bei einem normalen Trinkverlauf ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der Berechnung der Tatzeit-Blutalkoholkonzentration die ersten beiden Stunden nach Trinkende grundsätzlich von der Rückrechnung auszunehmen (BGH, Beschluss vom 25. September 2006 - 4 StR 322/06 -, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1973 - 4 StR 130/73 -, BGHSt 25, 246-252 juris Rn. 10; BayObLG, Beschluss vom 29. November 1994 - 2St RR 212/94 -, juris Rn. 17; König a.a.O. §âEUR...316 Rn. 30; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl. § 316 StGB Rn. 14; Fischer, a.a.O., § 316 Rn. 19).

    Der Umstand, dass eine zweite Blutentnahme einen niedrigeren BlutalkoholkonzentrationsMittelwert ergeben hat, lässt hingegen keine Rückschlüsse auf die Resorptionsdauer zu (BayObLG, Beschluss vom 29. November 1994 - 2St RR 212/94 -, juris Rn. 22).

  • BGH, 20.04.2005 - IV ZR 293/03

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Unfalls in der Fahrzeugversicherung

    Bei einer Fahrtdauer von etwa 10 Minuten, einem Unfallzeitpunkt um Mitternacht und einer Blutentnahmezeit von 2.30 Uhr hätte einer ordnungsgemäßen Rückrechnung daher lediglich eine Abbauzeit von ca. 40 Minuten anstelle von 2 Stunden und 30 Minuten zugrundegelegt werden dürfen mit der Folge, daß dann ein deutlich geringerer BAK-Wert für die Unfallzeit errechnet worden wäre (vgl. dazu BGH, Urteil vom 15. Juni 1988 - IVa ZR 8/87 - VersR 1988, 950 unter 2 a und b; BGHSt 25, 246, 250 f.; BayObLG DAR 2002, 80 f. und VersR 1996, 1037 f.).
  • LG Kaiserslautern, 18.10.2004 - 3 O 507/04

    Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls wegen

    Sie ist vielmehr allgemein anerkannt (vgl. BGH 25 246 m. Anm. Händel NJW 74, 246 u. D. Meyer NJW 74, 613, Bay NZV 95, 117, Bremen VRS 48 273, Düsseldorf VRS 73 471, Zweibrücken VRS 87 435 m. Anm. Schmid BA 95, 236; vgl. Mayr DAR 74, 64, Salger DRiZ 89, 174; Nachw. zur älteren Rspr. s. 18. A. § 315c RN 8b, Cramer 24), wobei der stündliche Abbauwert von 0, 1 0/00 als tätergünstigster Wert angesehen wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.09.1994 - 2 Ss OWi 1057/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4512
OLG Hamm, 06.09.1994 - 2 Ss OWi 1057/94 (https://dejure.org/1994,4512)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.1994 - 2 Ss OWi 1057/94 (https://dejure.org/1994,4512)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 1994 - 2 Ss OWi 1057/94 (https://dejure.org/1994,4512)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4512) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1104 (Ls.)
  • NZV 1995, 83
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht