Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 26.05.1994

Rechtsprechung
   BGH, 20.02.1995 - II ZB 16/94   

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https://dejure.org/1995,1549
BGH, 20.02.1995 - II ZB 16/94 (https://dejure.org/1995,1549)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1995 - II ZB 16/94 (https://dejure.org/1995,1549)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1995 - II ZB 16/94 (https://dejure.org/1995,1549)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel - Wiedereinsetzung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233
    Rechtsmitteleinlegung mit Hilfe eines Computerprogramms

  • JurPC-Archiv

    Computerfehler bei programmgestützter Erstellung einer Rechtsmittelschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Abfassung und Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wegen eines Computerfehlers Frist versäumt - So können sich Rechtsanwälte nicht entschuldigen

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1499
  • MDR 1995, 527
  • VersR 1995, 1372
  • BB 1995, 748
  • AnwBl 1995, 374
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.1956 - V ZB 20/56

    Einlegung der Berufung oder Revision

    Auszug aus BGH, 20.02.1995 - II ZB 16/94
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach zum notwendigen Inhalt einer Berufungsschrift die Angabe gehört, für und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll (BGHZ 21, 168, 173; BGH, Urt. v. 30. April 1991 - VI ZR 82/90, NJW 1991, 2725).
  • BGH, 29.04.1982 - I ZB 2/82

    Eindeutige Identifizierbarkeit der rechtsschutzsuchenden Person im anwaltlichen

    Auszug aus BGH, 20.02.1995 - II ZB 16/94
    Die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift gehört wegen der Bedeutung dieser Tätigkeit und wegen der inhaltlichen Anforderungen an einen solchen Schriftsatz zu den Geschäften, die der Rechtsanwalt nicht seinem Büropersonal überlassen darf, ohne das Arbeitsergebnis auf Richtigkeit und Vollständigkeit selbst sorgfältig zu überprüfen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschl. v. 29. April 1982 - I ZB 2/82, VersR 1982, 769, 770 m.w.N. und v. 10. Juli 1985 - IVa ZB 8/85, VersR 1985, 970, 971).
  • BGH, 10.07.1985 - IVa ZB 8/85

    Ermittlung eines Rechtmittelberechtigten durch Auslegung einer Berufungsschrift -

    Auszug aus BGH, 20.02.1995 - II ZB 16/94
    Die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift gehört wegen der Bedeutung dieser Tätigkeit und wegen der inhaltlichen Anforderungen an einen solchen Schriftsatz zu den Geschäften, die der Rechtsanwalt nicht seinem Büropersonal überlassen darf, ohne das Arbeitsergebnis auf Richtigkeit und Vollständigkeit selbst sorgfältig zu überprüfen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschl. v. 29. April 1982 - I ZB 2/82, VersR 1982, 769, 770 m.w.N. und v. 10. Juli 1985 - IVa ZB 8/85, VersR 1985, 970, 971).
  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 82/90

    Bezeichnung der Parteien in der Berufungsschrift

    Auszug aus BGH, 20.02.1995 - II ZB 16/94
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach zum notwendigen Inhalt einer Berufungsschrift die Angabe gehört, für und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll (BGHZ 21, 168, 173; BGH, Urt. v. 30. April 1991 - VI ZR 82/90, NJW 1991, 2725).
  • OLG Braunschweig, 18.11.2020 - 11 U 315/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines

    Durch die Verwendung spezieller Computerprogramme wird ein Rechtsanwalt nicht von der Verpflichtung entbunden, Dokumente zur Rechtsmitteleinlegung und -begründung auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 20.02.1995 - II ZB 16/94 -, juris Rn. 6).
  • BGH, 22.03.2005 - XI ZB 36/04

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Vertrauens des

    Danach darf ein Rechtsanwalt die Anfertigung von Rechtsmittelschriften nicht seinem Büropersonal überlassen, ohne das Arbeitsergebnis auf Richtigkeit und Vollständigkeit selbst sorgfältig zu überprüfen (BGH, Beschluß vom 20. Februar 1995 - II ZB 16/94, NJW 1995, 1499; Urteil vom 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97, NJW 1998, 908; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 01.12.1997 - II ZR 85/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verzögerter Weiterleitung eines

    Im Ausgangspunkt zutreffend nimmt das Berufungsgericht an, daß der Rechtsanwalt die Berufungsschrift persönlich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen hat (vgl. Sen.Beschl. v. 20. Februar 1995 - II ZB 16/94, NJW 1995, 1499 m.w.N.) und daß deswegen (auch) ein den Klägern zuzurechnendes (§ 85 Abs. 2 ZPO) Verschulden ihres Prozeßbevollmächtigten ursächlich dafür geworden ist, daß die Berufungsschrift vom 25. Juni 1996 das zuständige Oberlandesgericht nicht rechtzeitig erreicht hat.
  • BGH, 18.11.1999 - III ZR 87/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen

    Der Rechtsanwalt muß die Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsschriften zwar auch persönlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Mai 1992 - XII ZB 39/92 - VersR 1993, 79; vom 20. Februar 1995 - II ZB 16/94 - NJW 1995, 1499; Zöller/Greger, § 233 Rn. 23 "Ausgangskontrolle" m.w.N.).
  • BGH, 11.02.1998 - VIII ZB 50/97

    Unrichtige Angabe des Ablaufsdatums einer zu verlängernden Frist

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Rechtsanwalt die Berufungsschrift auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen (Beschl. v. 20. Februar 1995 - II ZB 16/94 = NJW 1995, 1499; Urt. v. 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97 - bisher unveröffentlicht).
  • BGH, 20.01.1997 - II ZB 12/96

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Schuldlose Versäumung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört zur Bezeichnung des Urteils, gegen das Berufung eingelegt wird (§ 518 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), und damit zum notwendigen Inhalt der Berufungsschrift auch die Angabe, für und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll (BGHZ 21, 168, 170 ff.; 113, 228, 230 [BGH 17.01.1991 - VII ZB 13/90]; BGH, Beschl. v. 9. Juli 1985 - VI ZB 8/85, NJW 1985, 2650; Sen.Beschl. v. 20. Februar 1995 - II ZB 16/94, NJW 1995, 1499).

    Der Rechtsanwalt muß allerdings die Berufungsschrift persönlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen (Sen.Beschl. v. 20. Februar 1995 a.a.O.).

  • BGH, 14.05.2003 - XII ZB 154/01

    Anforderungen an die Berufungsschrift

    Die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift gehört wegen der Bedeutung dieser Tätigkeit und wegen der inhaltlichen Anforderungen an einen solchen Schriftsatz zu den Geschäften, die der Rechtsanwalt nicht seinem Büropersonal überlassen darf, ohne das Arbeitsergebnis auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit selbst zu überprüfen (st. Rspr.; vgl. BGH Beschluß vom 20. Februar 1995 - II ZB 16/94 - NJW 1995, 1499).
  • OLG Zweibrücken, 10.08.2004 - 4 U 139/04

    Berufungsfristversäumung: Anwaltsverschulden bei Adressierung der

    Im Hinblick auf die Bedeutung der Rechtsmitteleinlegung und die inhaltlichen Anforderungen an eine Rechtsmittelschrift muss der Rechtsanwalt, der Berufung einlegt, die Berufungsschrift persönlich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen (vgl. etwa BGH VersR 1995, 1372, 1373; BGH VersR 1998, 608, 609; BGH VersR 1999, 1170, 1171, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.04.2001 - II ZB 18/00

    Verantwortlichkeit des Prozeßbevollmächtigten bei unrichtiger Adressierung des

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gehört die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift wegen der Bedeutung dieser Tätigkeit und der inhaltlichen Anforderungen an einen solchen Schriftsatz zu den Geschäften, die der Rechtsanwalt nicht seinem Büropersonal überlassen darf, ohne dessen Arbeitsergebnis auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen (BGH, Beschl. v. 10. Januar 1990 - XII ZB 141/89 aaO; Sen.Beschl. v. 20. Februar 1995 - II ZB 16/94, NJW 1995, 1499; Sen.Urt. v. 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97, NJW 1998, 908).
  • LAG Düsseldorf, 13.07.2005 - 12 (10) Sa 598/05

    Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist - Anforderungen an die

    Denn das Programm schließt nicht die Eingabe falscher Daten oder andere Bedienungsfehler aus (BGH, Beschluss vom 20.02.1995, NJW 1995, 1499, Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 233 Rz. 83).
  • OVG Hamburg, 26.02.2007 - 8 Bf 350/06

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist.

  • OLG Koblenz, 10.10.2022 - 9 UF 438/22

    Anwaltliche Sorgfaltspflichten im elektronischen Rechtsverkehr

  • OLG Rostock, 06.05.2008 - 1 W 29/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlerhafte Bezeichnung des

  • BGH, 31.03.1999 - III ZB 7/99

    Anforderungen an die Überprüfung des Büropersonals bei Anfertigung einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 578/15

    Rentenrechtliche Bewertung von Kinderziehungszeiten; Versäumung der

  • BPatG, 29.11.2000 - 29 W (pat) 195/00
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.05.1994 - 18 W 14/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2083
OLG Köln, 26.05.1994 - 18 W 14/94 (https://dejure.org/1994,2083)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.05.1994 - 18 W 14/94 (https://dejure.org/1994,2083)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - 18 W 14/94 (https://dejure.org/1994,2083)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 177
    Aufforderung gem. § BGB § 177 Abs.2 BGB durch den zum Vollzug des Vertrages beauftragten Notar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristwahrung aufgrund fehlender erforderlicher Zustellung

  • rechtsportal.de

    BGB § 177
    Recht und Pflicht des Notars, Genehmigungserklärungen einzuholen - Genehmigung, Adressat, Willenserklärung, Notar

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 177
    Aufforderung gem. § 177 Abs. 2 BGB durch den zum Vollzug des Vertrages beauftragten Notar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1499
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 22.02.2024 - 22 U 29/23

    BeA, Zugang einer Nachricht, Möglichkeit der Kenntnisnahme

    Ob der Notar berechtigt war, zur Genehmigung gem. § 177 Abs. 2 BGB aufzufordern, kann offenbleiben, vgl. hierzu bejahend OLG Köln, Beschluss vom 26. Mai 1994, 18 W 14/94 - NJW 1995, 1499, verneinend OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 13. Juli 1999 - 5 U 33/98 - NJW-RR 2000, 751.
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 183/00

    Anmeldung einer Anteilsübertragung gegenüber der Gesellschaft; Leistung der

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts (das sich insoweit auf OLG Köln, NJW 1995, 1499 stützt) können die Schreiben des Notars vom 16. Dezember 1994, mit denen er K. und Ku. um Genehmigung der Verträge bat, nicht als Aufforderungen des Beklagten zur Erklärung über die Genehmigung im Sinne des § 177 Abs. 2 BGB verstanden werden.
  • OLG Zweibrücken, 21.12.2001 - 3 W 301/01

    Ablehnung des Vollzugs einer Urkunde bei Beteiligung eines Vertreters ohne

    Das Aufforderungsschreiben stammt nicht etwa vom Notar (vgl. dazu OLG Naumburg MittRhNotK 1994, 315; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 751 einerseits sowie OLG Köln NJW 1995, 1499 andererseits), sondern ist von den Rechtsanwälten der Käufer verfasst.
  • OLG Frankfurt, 13.07.1999 - 5 U 33/98

    Provisionsanspruch des Maklers bei späterem Nachweis; Vollzug einer notariellen

    Dementsprechend hat sich auch eine gegenteilige Meinung (OLG Köln NJW 1995, 1499 = DNotl-Report 1994, 8; Prahl NJW 1995, 2968) nicht durchsetzen können (wie hier: OLG Naumburg DNotl-Report 1995, 26 mit Nichtannahmebeschluß des BGH vom 31.10.1994 - V ZR 264/93 - letztere zitiert nach Brambring DNotl-Report 1995, 26; LG Oldenburg MDR 1997, 814; Palandt/Heinrichs, BGB, 58. Aufl., §§ 177, 178 Rz. 5; Holthausen-Dux NJW 1995, 1470).
  • OLG Köln, 17.11.1994 - 18 W 33/94

    Umfang der einem Notar erteilten Vollmacht zur Durchführung eines Kaufvertrages -

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 26.05.1994 (18 W 14/94) zum Umfang einer dem Notar zur Durchführung des von ihm beurkundeten Kaufvertrages erteilten Vollmacht Stellung genommen.
  • OLG Zweibrücken, 21.12.2001 - 3 W 30/01

    Ablehnung des Vollzugs einer Urkunde bei Beteiligung eines Vertreters ohne

    Das Aufforderungsschreiben stammt nicht etwa vom Notar (vgl. dazu OLG Naumburg MittRhNotK 1994, 315; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 751 einerseits sowie OLG Köln NJW 1995, 1499 andererseits), sondern ist von den Rechtsanwälten der Käufer verfasst.
  • OLG Naumburg, 28.10.1993 - 4 U 102/93

    Einholung der Genehmigung eines vollmachtlos vertretenen Vertragsteils keine

    Die abweichende Auffassung, die das OLG Köln vor kurzem vertreten hat ( MittRhNotK 1994, 168 ) gibt Anlaß zu folgender allgemeiner Feststellung: Wird ein Vertragsteil beim Abschluß eines notariellen Vertrages vollmachtlos vertreten und bittet der Notar den vertretenen Vertragsteil unter Übersendung einer Urkundenabschrift um Erteilung der für den Vollzug erforderlichen Genehmigung, so werden hierdurch die Rechtsfolgen des § 177 Abs. 2 S. 2 BGB regelmäßig nicht ausgelöst.
  • OLG Schleswig, 22.11.1994 - 9 W 160/94

    Gebühren für Fälligkeitsmitteilungen neben Hebegebühr

    teils an den Verkäufer bei Auszahlungsreife auskehre (vgl. BGH LM § 270 BGB Nr. 6 m. Anm. Reithmann = MittRhNotK 1994, 168).
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