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   BVerwG, 09.02.1995 - 7 B 156.94   

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https://dejure.org/1995,1484
BVerwG, 09.02.1995 - 7 B 156.94 (https://dejure.org/1995,1484)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.1995 - 7 B 156.94 (https://dejure.org/1995,1484)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 1995 - 7 B 156.94 (https://dejure.org/1995,1484)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Restitution - Ausschluß - Veräußerung - Grundstück - Auflassung - Vormerkung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermögenszuordnung; Rückübertragung an kommunale Alteigentümerin; Auflassungsvormerkung für Übereignungsanspruch eines Privaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VZOG § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1508
  • ZIP 1995, 963
  • NVwZ 1995, 788 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 63/04

    Übergang der Rechte und Pflichten aus einem die Restitution nicht ausschließenden

    a) Ein Kaufvertrag, der weder zur Eintragung der beabsichtigten Auflassung noch zu einem Eintragungsantrag oder auch nur zur Eintragung einer Vormerkung geführt hat, steht der Restitution nach Art. 21 EV gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 VZOG nicht entgegen (Fortführung von BVerwG, NJW 1995, 1508).

    Selbst die Eintragung einer Auflassungsvormerkung stünde der Restitution nicht entgegen (BVerwG, NJW 1995, 1508, 1509).

  • BGH, 09.11.2006 - III ZR 111/05

    Zu ergreifende Rechtsbehelfsmöglichkeiten nach Ablehnung eines

    Diese spezialgesetzliche Bestimmung verdeutlicht, dass einer Restitution nur der Vollzug des dinglichen Geschäfts bzw. der hierauf bezogene Eintragungsantrag nach § 878 BGB entgegenstehen soll, nicht aber - im Umkehrschluss - die bloße Eintragung einer Auflassungsvormerkung (vgl. BVerwG NJW 1995, 1508, 1509 und ihm folgend BGH, Urteil vom 15. Oktober 2004 - V ZR 63/04 - NJW-RR 2005, 243, 244).
  • BVerwG, 12.11.1996 - 3 B 12.96

    Offene Vermögensfragen - Privatisierung von ehemaligen HO-Vermögen durch

    Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat wiederholt entschieden, daß mit dem "Zeitpunkt der Entscheidung" in § 11 Abs. 1 Satz 3 Nrn. 3 und 5 VZOG der Erlaß der behördlichen Entscheidung gemeint ist (vgl. Urteil vom 6. April 1995 a.a.O. S. 414; Beschluß vom 9. Februar 1995 - BVerwG 7 B 156.94 -).

    Im Beschluß vom 9. Februar 1995 - BVerwG 7 B 156.94 - hat er ausgeführt, daß das Gesetz unter einer Veräußerung grundsätzlich Auflassung und Eintragung im Grundbuch verstehe und hiervon lediglich im Hinblick auf die vom Bürger nicht zu beeinflussenden Abläufe im Grundbuchamt eine Ausnahme zugunsten des Eintragungsantrages mache.

  • LG Chemnitz, 09.05.1996 - 6 S 3644/95

    Vormerkungsschutz gegen Vermögenszuordnung

    Soweit das BVerwG im Beschl. v. 09.02.1995, 7 B 156.94, VIZ 1995, 297die Ansicht vertritt, die Rückübertragung bewirke keine vormerkungswidrige Verfügung, ist dem nicht zu folgen.

    anders BVerwG U. v. 09.02.1995 VIZ 1995, 297;.

  • BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 8.99

    Restitution; Restitutionsausschlussgründe; Betriebsnotwendigkeit;

    Bis zum Eingang des Antrags auf Eintragung des künftigen Erwerbers beim Grundbuchamt als frühestmöglichem Zeitpunkt der Gewissheit einer dinglichen Rechtsänderung ist der Käufer möglichen Restitutionsansprüchen ausgesetzt (vgl. Beschluss vom 9. Februar 1995 - BVerwG 7 B 156.94 - Buchholz 428.2 § 11 Nr. 3).
  • BVerwG, 21.08.2000 - 8 B 178.00

    Verfahrensrüge der Verletzung der Aufklärungspflicht und Hinwirkungspflicht durch

    Der Beschluss vom 9. Februar 1995 - BVerwG 7 B 156.94 - (Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 3 S. 8) ist zum Vermögenszuordnungsgesetz ergangen.
  • VG Berlin, 12.07.1995 - 1 A 243.94

    Voraussetzungen für die Rücknahme eines Vermögenszuordnungsbescheides ;

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  • BVerwG, 15.09.1999 - 3 B 83.99

    Zulassung einer Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung nur bei Formulierung

    Sollte die Beschwerde dahin zu verstehen sein, daß sie geklärt wissen will, ob eine Verfügung gemäß § 12 Abs. 3 VZOG bereits dadurch ausgeschlossen ist, daß das Grundstück durch notariellen Kaufvertrag verkauft worden ist und zur Sicherung des Übereignungsanspruchs eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist, würde die Beschwerde übersehen, daß diese Frage bereits in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt worden ist (vgl. den auch vom Verwaltungsgericht herangezogenen Beschluß vom 9. Februar 1995 - BVerwG 7 B 156.94 - NJW 1995, 1508).
  • VG Berlin, 22.05.2007 - 27 A 336.98

    Geldausgleich für die Veräußerung von vier Grundstücken; Vorrang der

    Der Eingang des Antrags auf Eintragung des künftigen Erwerbers beim Grundbuchamt ist hierfür der früheste Zeitpunkt (BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 1995 - BVerwG 7 B 156.94 - Buchholz 428.2 § 11 Nr. 3 S. 8 ).
  • VG Berlin, 18.05.1998 - 27 A 33.93

    Kommunalisierung von Treuhandunternehmens-Grundstücken

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  • VG Berlin, 19.05.1995 - 3 A 520.94

    Annahme einer Erledigung im Fall der Verpflichtungsklage; Zuordnung eines

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