Rechtsprechung
| BGH, 08.03.1995 - VIII ZR 313/93 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Alpmann Schmidt
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Haftung des Leasingnehmers wegen vorzeitiger Rückgabe der Leasingsache: Vorteilsanrechnung
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abwicklung eines Leasingvertrages nach vom Leasingnehmer veranlaßter fristloser Kündigung
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Fristlose Kündigung eines Leasingvertrages: Vorteilsausgleichung bei Schadensberechnung
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Anrechnung des wegen vorzeitiger Kündigung erhöhten Wertes einer Leasingsache auf Schadensersatzanspruch bei deren Untergang nach Rückgabe
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1995, 1541
- ZIP 1995, 845
- MDR 1995, 563
- NZV 1995, 270
- WM 1995, 935
- BB 1995, 894
- DB 1995, 1073
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 278/05
Leasing - Vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages
Sie ist also eine reine Sachversicherung und deckt als solche nur das Interesse des Eigentümers an der Erhaltung des unter Versicherungsschutz stehenden Fahrzeugs (Senatsurteil vom 8. März 1995 - VIII ZR 313/93, WM 1995, 935, unter B I 1 c; BGHZ 116, 278, 283 m.w.N.). - BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 367/03
Leasingrecht - Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrzeug-Leasingvertrages
Ausgangspunkt für die Berechnung des Kündigungsschadens des Leasinggebers sind danach - wie auch bei anderen Leasingverträgen - zunächst die restlichen Leasingraten, die ohne die außerordentliche Kündigung bis zum vereinbarten Ablauf des Leasingvertrages noch zu zahlen gewesen wären, abgezinst auf den Zeitpunkt der vorzeitigen Vertragsbeendigung (Senatsurteil vom 6. Juni 1984 - VIII ZR 65/83, WM 1984, 1217 unter III 2 a; Senatsurteil vom 8. März 1995 - VIII ZR 313/93, WM 1995, 935 unter B II 3 a; Senatsurteil vom 22. November 1995 - VIII ZR 57/95, WM 1996, 311 unter II 1 b, jew. m.w.Nachw.).Ein weiterer Vorteil, den sich der Leasinggeber anrechnen lassen muß, ergibt sich daraus, daß das Leasingfahrzeug bei vorzeitiger Rückgabe regelmäßig einen höheren Wert hat als bei Rückgabe zum vereinbarten Vertragsende (vgl. Senatsurteil vom 8. März 1995 aaO;… Senatsurteil vom 22. November 1995 aaO unter II 2 a cc, jew. m.w.Nachw.).
- BGH, 22.11.1995 - VIII ZR 57/95
Wirksamkeit formularmäßiger Vereinbarungen über die Abrechnung eines vorzeitig …
cc) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 8. März 1995 - VIII ZR 313/93 = WM 1995, 935 unter B II 3 a; BGHZ 111, 237, 242; 94, 195, 217; 82, 121, 132) besteht ein weiterer dem Leasinggeber anzurechnender Vorteil in einem höheren Restwert, den das Leasinggut bei vorzeitiger Rückgabe aufweist.Die Berufung der Revision auf die Entscheidung des Senats vom 8. März 1995 (aaO. unter A II 3 d) geht fehl.
- OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 10 U 69/06
Leasingrecht - Datenübermittlung an Schufa
Dabei kann die Berechtigung der auf Ziffer XIV.B der Leasingbedingungen - eine Bestimmung, welche nicht von vornherein der Wirksamkeit entbehrt, da der Leasingnehmer - anders als der Mieter - typischerweise die Sachgefahr trägt (…vgl. BGH, Urt. v. 27.09.2006, Az. VIII ZR 217/05; BGHZ 71, 196; BGH, NJW 1988, 198 und NJW 1995, 1541 [1545]) - gestützte Forderung im Ergebnis offen bleiben. - BGH, 26.10.2000 - IX ZR 227/99
Behandlung einer Geldleistung als Gegenleistung für eine länger dauernde …
Wer sein zur Verfügung gestelltes Kapital vorzeitig zurückerhält, verbucht dadurch einen Zinsgewinn, der durch Abzinsung ausgeglichen werden muß (vgl. BGHZ 67, 312, 319; 82, 121, 132; 95, 39, 55 f; 117, 70, 80; BGH, Urt. v. 8. März 1995 - VIII ZR 313/93, NJW 1995, 1541, 1543). - OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 24 U 13/02
Anspruch des Leasingnehmers auf Zahlungen aus der Kaskoversicherung
Die Versicherungsleistung ist das Surrogat, das gleichsam an die Stelle des Leasingguts tritt (vgl. dazu BGH NJW 1995, 1541, 1544 sub Nr. 111.1). - OLG Düsseldorf, 28.01.2005 - 24 U 13/02
Vertragsgestaltung beim Leasingvertrag - Verwertungsrisiko und Sachrisiko trotz …
Die Versicherungsleistung ist das Surrogat, das gleichsam an die Stelle des Leasingguts tritt (vgl. dazu BGH NJW 1995, 1541, 1544 sub Nr. 111.1). - OLG Koblenz, 08.01.2002 - 3 U 406/01
Leasingvertrag: Unwirksamkeit der Kündigungsklausel wegen fehlenden …
§ 554 Abs. 1 Nr. 1 BGB , der auf Leasingverträge grundsätzlich anwendbar ist (vgl. BGH, NJW 1995, 1541, 1543), ist hier abbedungen durch Ziff. IX.2., erste Alternative, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - OLG Düsseldorf, 14.02.2008 - 24 U 172/07
Keine Änderung des Umfangs leasingtypischer Ersatzansprüche durch AGB-Klausel
Dies entspricht auch dem Zweck der Vertragsbestimmung, die darauf abzielt, dem Erfordernis der Vorteilsausgleichung (vgl. BGH NJW 1985, 1539, 1544; NJW 1995, 1541, 1543) Rechnung zu tragen. - OLG Naumburg, 11.12.1997 - 3 U 144/96
Verbraucherkreditgesetz bei Kfz-Leasing
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGHZ 111, 237, 242 = MDR 1990, 912; WM 1995, 935) besteht ein weiterer dem Leasinggeber anzurechnender Vorteil in einem höheren Restwert, den das Leasinggut bei vorzeitiger Rückgabe aufweist. - OLG Dresden, 26.07.1995 - 8 U 195/95
Voraussetzungen für die Kündigung eines Leasingsvertrages bei Veränderung der …
Rechtsprechung
| BVerfG, 10.02.1995 - 2 BvR 2139/94 |
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de
StVG § 25
Auswirkungen der Verhängung eines Fahrverbots auf die Existenz eines Unternehmens
Verfahrensgang
- AG Göttingen, 24.05.1994 - 33 OWi 86 Js 5902/94
- OLG Celle, 22.09.1994 - 1 Ss OWi 239/94
- BVerfG, 10.02.1995 - 2 BvR 2139/94
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1995, 1541
- NVwZ 1995, 784
Wird zitiert von ... (28)
- BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91
Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:
Dies läßt den Gerichten hinreichend Raum und Entscheidungsfreiheit, um Verstößen im Straßenverkehr mit der nach den konkreten Umständen angemessenen Sanktion zu begegnen und unerträgliche Härten (vgl. dazu Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Februar 1995, NJW 1995, 1541 ) zu vermeiden. - OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95
Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen …
Zwar hat das Amtsgericht insoweit offenbar nicht verkannt, daß nicht jeder berufliche Nachteil die Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigt, sondern grundsätzlich nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist (vgl. OLG Hamm, NZV 1991, 121; siehe auch OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und die Zusammenstellung bei Bode ZfS 1995, 21 m.w.N.; sowie BVerfG NJW 1995, 1541 ; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161 ; und schließlich Beschluß des Senats vom 9. Juni 1995 in 2 Ss Owi 623/95). - OLG Hamm, 27.07.1995 - 2 Ss OWi 808/95
erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, Möglichkeit des Absehens vom …
Insoweit hat das Amtsgericht nicht verkannt, dass nicht jeder berufliche Nachteile die Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigt, sondern grundsätzlich nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist (vgl. OLG Hamm, NZV 1991, 121; siehe auch OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und die Zusammenstellung bei Bode ZfS 1995, 21 m.w.N.; sowie BVerfG NJW 1995, 1541; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161; und schließlich Beschlüsse des Senats vom 9. Juni 1995 in 2 Ss OWi 623/95; vom 26. Juni 1995 in 2 Ss OWi 703/95; vom 18. Juli 1995 in 2 Ss 386/95 und vom 20. Juli 1995 in 2 Ss OWi 830/95).Die vom Betroffenen mit der Rechtsbeschwerde zusätzlich geltend gemachten Erschwernisse und Behinderungen führen - auch unter Beachtung des nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (s. NZV 1994, 157, NJW 1995, 1541) - zu keiner anderen Beurteilung.
- OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04
Absehen vom Fahrverbot - Urteilsgründe bei drohendem Arbeitsplatzverlust
Dass hier ein Verlust des Arbeitsplatzes allein wegen der Anordnung des Fahrverbots drohen würde (zu den hierfür notwendigen Feststellungen einer nachgewiesenen tatsächlichen Gefahr der Kündigung, vgl. OLG Koblenz NZV 1997, 48; OLG Celle NZV 1996, 182), hat das Amtsgericht weder festgestellt, noch hat sich der Betroffene in der Hauptverhandlung oder in seiner Rechtsbeschwerde hierauf berufen (vgl. hierzu auch BVerfG NJW 1995, 1541). - OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04
Bußgeldurteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die …
Das Amtsgericht geht zwar im Ansatz zu Recht davon aus, dass von der Verhängung eines Fahrverbots wegen beruflicher Härte nur in Ausnahmefällen abgesehen werden kann, wenn dieses zu einer beruflichen Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie dem Existenzverlust bei einem Selbständigen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer, führen würde (Senat NZV 2004, 211 ff. = VRS 104, 454 ff. = NStZ-RR 2003, 279; VRS 106, 393 f = NZV 2004, 316 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 313 f.; vgl. auch BVerfG NJW 1995, 1541). - OLG Hamm, 30.04.2007 - 2 Ss OWi 218/07
Fahrverbot - Kreditaufnahme zur Abwendung der Folgen eines Fahrverbots
Von der Verhängung eines Fahrverbots kann daher nur in Ausnahmefällen abgesehen werden, wenn dieses zu einer beruflichen Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie dem Existenzverlust bei einem Selbstständigen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer, führen würde (vgl. auch BVerfG, NJW 1995, 1541). - OLG Zweibrücken, 23.01.1996 - 1 Ss 211/95
BKatV § 2; StVG § 25
Im Lichte des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kann aber eine andere Beurteilung dann angezeigt sein, wenn dem Betroffenen ganz ungewöhnliche Härten wie der Verlust des Arbeitsplatzes oder - bei Selbständigen - der Verlust der wirtschaftlichen Existenz drohen (BVerfG NZV 1994, 157 ; NJW 1995, 1541 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 198 ; OLG Stuttgart NZV 1994, 371 ).Es ist allerdings in jedem Fall sorgfältig zu prüfen, ob der Betroffene - der spätestens ab der Zustellung des Bußgeldbescheides mit einem Fahrverbot rechnen muß und im Hinblick hierauf entsprechende Dispositionen treffen kann (OLG Karlsruhe VRS 88, 476 ) - alle ihm zumutbare Maßnahmen ergriffen hat, um die Folgen der Maßnahme gering zu halten (BVerfG NJW 1995, 1541 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 198 ).
- OLG Hamm, 06.03.2006 - 3 Ss OWi 86/06
Absehen vom Fahrverbot - Verlust des Arbeitsplatzes
Das Amtsgericht hat keine hinreichend konkreten Tatsachen festgestellt, die den Rückschluss zulassen, dass der Betroffene auch für den Fall, dass er ihm alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen des Fahrverbotes gering zu halten (vgl. BVerfG, NJW 1995, 1541), der ernsthaften Gefahr ausgesetzt ist, dass er seinen Arbeitsplatz verliert. - OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95
Absehen vom Regelfahrverbot, berufliche Gründe, persönliche Gründe, persönlicher …
Darüber hinaus ist eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. das Absehen von einem Fahrverbot rechtfertigen würde (…vgl. OLG Hamm, a.a.O.; siehe auch OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und die Zusammenstellung bei Bode ZfS 1995, 21 m.w.N., sowie auch noch BVerfG NJW 1995, 1541), nicht gegeben, da ein Fahrverbot - schon nach den eigenen Feststellungen des Amtsgerichts - nicht zu einer Existenzbedrohung des Betroffenen führen würde. - OLG Hamm, 26.01.1999 - 2 Ss OWi 1/99
StVG § 25 Abs. 1 Nr. 1; StVO § 3 Abs. 3, § 41 Abs. 2 Nr. 7 …
Der nochmalige Hinweis der Rechtsbeschwerde auf die 70 %-ige Schwerbehinderung des Betroffenen führt - auch unter Beachtung des nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (s. NZV 1994, 157, NJW 1995, 1541) - zu keiner anderen Beurteilung. - OLG Bamberg, 10.02.2010 - 2 Ss OWi 1575/09
Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertungsverbot für Voreintragungen bei einem …
- OLG Hamm, 12.04.2006 - 3 Ss OWi 140/06
Absehen vom Fahrverbot; berufliche Gründe; Begründung; Kreditaufnahme
- OLG Hamm, 16.02.2006 - 3 Ss OWi 852/05
Absehen vom Fahrverbot - Bescheinigung des Arbeitgebers
- BayObLG, 30.10.2001 - 1 ObOWi 516/01
Entscheidungsbefugnis des Rechtsbeschwerdegerichts bei unzulässigem …
- OLG Koblenz, 01.09.2003 - 1 Ss 151/03
Fahrverbot - Absehen vom Fahrverbot
- OLG Hamm, 28.10.2004 - 3 Ss OWi 601/04
Absehen vom Fahrverbot - Kündigung des Arbeitsverhältnisses droht bei …
- OLG Hamm, 11.05.2006 - 3 Ss OWi 112/06
Absehen vom Fahrverbot - Kreditaufnahme zumutbar
- OLG Bamberg, 22.01.2009 - 2 Ss OWi 5/09
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe beim …
- OLG Hamm, 15.08.2006 - 3 Ss OWi 269/06
Fahrverbot - Möglicher Verlust des Arbeitsplatzes
- OLG Hamm, 25.09.1995 - 2 Ss OWi 1008/95
Qualifizierter Rotlichtverstoß, Taxifahrer, Möglichkeit des Absehens vom …
- OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99
Absehen vom Regelfahrverbot, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Arztbesuche, …
- OLG Hamm, 31.01.2006 - 3 Ss OWi 799/05
Fahrverbot; Absehen; Angemessenheit; berufliche Gründe, Anforderungen an die …
- OLG Hamm, 26.09.2006 - 3 Ss OWi 486/06
Fahrverbot; Absehen; Begründung Entscheidung; Umstände
- OLG Koblenz, 17.08.2004 - 2 Ss 154/04
Fahrverbot - Regelfahrverbot - Notwendigkeit der Anordnung
- OLG Hamm, 19.11.2007 - 3 Ss OWi 429/07
Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Augenblicksversagen
- OLG Bamberg, 10.03.2011 - 2 Ss OWi 1889/10
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Feststellungen bei …
- OLG Schleswig, 16.11.1995 - 1 Ss OWi 288/95
BKatV § 2; OWiG § 79; StVG § 25
- OLG Bamberg, 09.03.2012 - 2 Ss OWi 195/12
Fahrverbot, Augenblicksversagen, beharrlicher Verstoß
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