Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 11.08.1994 - 8 U 132/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Operative Revision einer Ventrikeldrainage; Verschiebung aus vertretbaren Gründen; Überwachung des weiteren Verlaufs; Reaktion bei Verschlechterung; Träger der gesetzlichen Krankenversicherung; Übergegangene Schadensersatzansprüche; Haftungsprozeß; Unbestrittene ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 1620
- VersR 1995, 579
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 16.02.1995 - 8 U 40/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 1620
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 15.02.2000 - VI ZR 135/99
Schadensersatz bei Nichterkennen einer Schwangerschaft
Ging es mithin bei der genannten Untersuchung nicht, wie das Berufungsgericht gemeint hat, um die Abwendung einer unzumutbaren Belastung der Klägerin durch ein Kind, dann darf auch nicht angenommen werden, daß die Bewahrung vor den Unterhaltsaufwendungen durch die Geburt des gesunden Kindes zum Schutzumfang des Behandlungsvertrages gehörte (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1985 - VI ZR 270/83 - VersR 1985, 1068, 1071 - zum fehlgeschlagenen Schwangerschaftsabbruch wegen - folgenloser - medizinischer Indikation; ebenso: OLG Zweibrücken, VersR 1997, 1009, 1010 zum Mißlingen einer ausschließlich medizinisch indizierten Sterilisation; OLG Naumburg, VersR 1999, 1244, 1245 und OLG Düsseldorf, NJW 1995, 1620, 1621, jeweils zum Nichterkennen einer Schwangerschaft im Rahmen einer anderen Beschwerden nachgehenden frauenärztlichen Untersuchung). - BGH, 21.12.2004 - VI ZR 196/03
Haftung des Arztes für eine Schädigung des ungeborenen Kindes durch Erkrankung …
Anders als ein die Schwangerschaft begleitender Frauenarzt waren der beklagte Hausarzt und seine Urlaubsvertreterin nicht im Hinblick auf die Schwangerschaft und nicht zu deren medizinischer Begleitung eingeschaltet worden (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1995, 1620 f.; Gehrlein NJW 2000, 1771, 1772). - OLG Karlsruhe, 10.03.1999 - 7 U 204/96 Ein mit der Abklärung und Feststellung der Ursachen von Beschwerden beauftragter Frauenarzt haftet für die mit der Geburt eines Kindes verbundene Unterhaltsbelastung der Eltern, wenn er die bestehende Schwangerschaft fehlerhaft nicht bemerkt und deshalb die Mutter einen nach den Grundsätzen BGH v. 28.3.1995 - VI ZR 356/93, MDR 1995, 908 = NJW 1995, 1609 rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch wegen bestehender Notlage nicht vereinbaren kann (gegen OLG Düsseldorf v. 16.2.1995 - 8 U 40/94, OLGR Düsseldorf 1995, 248 = NJW 1995, 1620; Pfälz.
Danach haftet der Arzt auch, wenn er eine erkennbar ungewollte und legal zu beseitigende Schwangerschaft nicht rechtzeitig feststellt, oder wenn er eine gewünschte Empfängnisverhütung fehlerhaft behandelt (OLG Düsseldorf v. 16.2.1995 - 8 U 40/94, OLGR Düsseldorf 1995, 248 = NJW 1995, 1620 und Pfälz. OLG Zweibrücken v. 18.2.1997 - 5 U 46/95, OLGR Zweibrücken 1997, 39 = NJW-RR 1997, 667).
d) Abgesehen davon kommt es im Streitfall von vornherein nicht darauf an, ob der auf Abklärung und Feststellung der Ursachen von Beschwerden gerichtete Behandlungsvertrag, bei dem der Arzt (Dr. B.) fehlerhaft die bestehende Schwangerschaft nicht bemerkt hat, (auch) auf Vermeidung der mit der Geburt des Kindes verbundenen Unterhaltsbelastung der Eltern gerichtet ist (anderer Auffassung OLG Düsseldorf v. 16.2.1995 - 8 U 40/94, OLGR Düsseldorf 1995, 248 = NJW 1995, 1620; Pfälz.
- OLG München, 10.08.2006 - 1 U 2438/06
Arzthaftung: Schadenersatz gegen Frauenärztin wegen nicht erkannter …
Laut OLG Düsseldorf NJW 1995, 1620 liegt es sogar im Verantwortungsbereich der Patientin, die "akute Schmerzen" verspürt, von sich aus über das Ausbleiben der Periode zu berichten.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 09.03.1995 - 8 U 100/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 1620 (Ls.)