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   OLG Düsseldorf, 11.08.1994 - 8 U 132/92   

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OLG Düsseldorf, 11.08.1994 - 8 U 132/92 (https://dejure.org/1994,7033)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.08.1994 - 8 U 132/92 (https://dejure.org/1994,7033)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. August 1994 - 8 U 132/92 (https://dejure.org/1994,7033)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 389; BGB § 390; BGB § 823; GVG § 13; SGB X § 116
    Sorgfaltspflichten nach Aufschieben einer dringenden Operation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Operative Revision einer Ventrikeldrainage; Verschiebung aus vertretbaren Gründen; Überwachung des weiteren Verlaufs; Reaktion bei Verschlechterung; Träger der gesetzlichen Krankenversicherung; Übergegangene Schadensersatzansprüche; Haftungsprozeß; Unbestrittene ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 276, 389, 390, 823; GVG § 13; SGB X § 116

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1620
  • VersR 1995, 579
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.02.1995 - 8 U 40/94   

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https://dejure.org/1995,11901
OLG Düsseldorf, 16.02.1995 - 8 U 40/94 (https://dejure.org/1995,11901)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.02.1995 - 8 U 40/94 (https://dejure.org/1995,11901)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Februar 1995 - 8 U 40/94 (https://dejure.org/1995,11901)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1620
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 135/99

    Schadensersatz bei Nichterkennen einer Schwangerschaft

    Ging es mithin bei der genannten Untersuchung nicht, wie das Berufungsgericht gemeint hat, um die Abwendung einer unzumutbaren Belastung der Klägerin durch ein Kind, dann darf auch nicht angenommen werden, daß die Bewahrung vor den Unterhaltsaufwendungen durch die Geburt des gesunden Kindes zum Schutzumfang des Behandlungsvertrages gehörte (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1985 - VI ZR 270/83 - VersR 1985, 1068, 1071 - zum fehlgeschlagenen Schwangerschaftsabbruch wegen - folgenloser - medizinischer Indikation; ebenso: OLG Zweibrücken, VersR 1997, 1009, 1010 zum Mißlingen einer ausschließlich medizinisch indizierten Sterilisation; OLG Naumburg, VersR 1999, 1244, 1245 und OLG Düsseldorf, NJW 1995, 1620, 1621, jeweils zum Nichterkennen einer Schwangerschaft im Rahmen einer anderen Beschwerden nachgehenden frauenärztlichen Untersuchung).
  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 196/03

    Haftung des Arztes für eine Schädigung des ungeborenen Kindes durch Erkrankung

    Anders als ein die Schwangerschaft begleitender Frauenarzt waren der beklagte Hausarzt und seine Urlaubsvertreterin nicht im Hinblick auf die Schwangerschaft und nicht zu deren medizinischer Begleitung eingeschaltet worden (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1995, 1620 f.; Gehrlein NJW 2000, 1771, 1772).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.1999 - 7 U 204/96
    Ein mit der Abklärung und Feststellung der Ursachen von Beschwerden beauftragter Frauenarzt haftet für die mit der Geburt eines Kindes verbundene Unterhaltsbelastung der Eltern, wenn er die bestehende Schwangerschaft fehlerhaft nicht bemerkt und deshalb die Mutter einen nach den Grundsätzen BGH v. 28.3.1995 - VI ZR 356/93, MDR 1995, 908 = NJW 1995, 1609 rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch wegen bestehender Notlage nicht vereinbaren kann (gegen OLG Düsseldorf v. 16.2.1995 - 8 U 40/94, OLGR Düsseldorf 1995, 248 = NJW 1995, 1620; Pfälz.

    Danach haftet der Arzt auch, wenn er eine erkennbar ungewollte und legal zu beseitigende Schwangerschaft nicht rechtzeitig feststellt, oder wenn er eine gewünschte Empfängnisverhütung fehlerhaft behandelt (OLG Düsseldorf v. 16.2.1995 - 8 U 40/94, OLGR Düsseldorf 1995, 248 = NJW 1995, 1620 und Pfälz. OLG Zweibrücken v. 18.2.1997 - 5 U 46/95, OLGR Zweibrücken 1997, 39 = NJW-RR 1997, 667).

    d) Abgesehen davon kommt es im Streitfall von vornherein nicht darauf an, ob der auf Abklärung und Feststellung der Ursachen von Beschwerden gerichtete Behandlungsvertrag, bei dem der Arzt (Dr. B.) fehlerhaft die bestehende Schwangerschaft nicht bemerkt hat, (auch) auf Vermeidung der mit der Geburt des Kindes verbundenen Unterhaltsbelastung der Eltern gerichtet ist (anderer Auffassung OLG Düsseldorf v. 16.2.1995 - 8 U 40/94, OLGR Düsseldorf 1995, 248 = NJW 1995, 1620; Pfälz.

  • OLG München, 10.08.2006 - 1 U 2438/06

    Arzthaftung: Schadenersatz gegen Frauenärztin wegen nicht erkannter

    Laut OLG Düsseldorf NJW 1995, 1620 liegt es sogar im Verantwortungsbereich der Patientin, die "akute Schmerzen" verspürt, von sich aus über das Ausbleiben der Periode zu berichten.
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   OLG Düsseldorf, 09.03.1995 - 8 U 100/93   

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https://dejure.org/1995,14069
OLG Düsseldorf, 09.03.1995 - 8 U 100/93 (https://dejure.org/1995,14069)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.03.1995 - 8 U 100/93 (https://dejure.org/1995,14069)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. März 1995 - 8 U 100/93 (https://dejure.org/1995,14069)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1620 (Ls.)
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