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   BGH, 14.12.1994 - 3 StR 486/94   

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BGH, 14.12.1994 - 3 StR 486/94 (https://dejure.org/1994,2121)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1994 - 3 StR 486/94 (https://dejure.org/1994,2121)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 3 StR 486/94 (https://dejure.org/1994,2121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ein Abhängigkeitsverhältnis bei der Förderung der Prostitution - Vorliegen des Merkmals der wirtschaftlichen und persönlichen Abhängigkeit nur bei einem Teil der in einem Betrieb tätigen Prostituierten - Sinn und Zweck des Erfordernisses eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 180a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1686
  • MDR 1995, 398
  • NStZ 1995, 179
  • NStZ 1995, 224
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 267/87

    Förderung der Verstrickung in die Prostitution durch einen bordellartig

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - 3 StR 486/94
    § 180 a Abs. 1 StGB in der Fassung des 4. Strafrechtsreformgesetzes vom 23. November 1973 (BGBl. I S. 1725) ist an die Stelle des § 180 Abs. 2 StGB a.F. getreten, der das Unterhalten eines Bordells oder bordellartigen Betriebs (vgl. dazu BGH NJW 1964, 2023; BGH bei Herlan MDR 1955, 528) als Fall der nach § 180 Abs. 1 StGB a.F. strafbaren Kuppelei erfaßte (vgl. BGHR StGB § 180 a I Nr. 2 Förderungsmaßnahmen 1).

    Konkretisiert sich diese nach der Betriebsart im Sinne des § 180 a Abs. 1 Nr. 2 StGB abstrakt bestehende Gefahr (vgl. BGHR StGB § 180 a I Nr. 2 Förderungsmaßnahmen 1; BGH NStZ 1986, 358, 359) auch nur bei einer der im Betrieb tätigen Prostituierten in einem tatsächlich festzustellenden Abhängigkeitsverhältnis, tritt noch deutlicher hervor, daß es dem Normzweck widerspricht, § 180 a Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht auch dann anzuwenden, wenn unter mehreren Prostituierten lediglich eine einzige in Abhängigkeit gehalten wird.

  • BGH, 06.10.1989 - 3 StR 80/89

    Straftatbestand der dirigierenden Zuhälterei - Überprüfung der Verjährung beim

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - 3 StR 486/94
    Danach ist der Zweck dieser Strafbestimmung im Sinne eines individuellen, höchstpersönlichen Rechtsguts auf den Schutz der einzelnen Prostituierten und nicht einer Personenmehrheit ausgerichtet (vgl. BGH NStZ 1990, 80/81; ferner Laufhütte in LK StGB 11. Aufl. § 180 a Rdn. 1).

    Für den vorliegenden Fall kommt noch hinzu, daß die vom Angeklagten unterhaltenen Betriebe ohnehin (auch) in bezug auf die übrigen Prostituierten Merkmale des gegenüber der ersten Tatbestandsalternative zurücktretenden § 180 a Abs. 1 Nr. 2 StGB (BGH NStZ 1990, 80/81) aufweisen, die kennzeichnend für einen strafbaren bordellartigen Betrieb sind.

  • OLG Frankfurt, 28.09.1977 - 2 Ss 271/77
    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - 3 StR 486/94
    Zwar liegt ein "Betrieb" im Sinne des § 180 a Abs. 1 StGB begrifflich nur vor, wenn die Tätigkeit mindestens zweier Prostituierter, wie dies hier durchweg der Fall war, organisatorisch zusammengefaßt wird (vgl. BayObLG NJW 1994, 2370; OLG Frankfurt NJW 1978, 386; Laufhütte in LK StGB 11. Aufl. § 180 a Rdn. 6).
  • BGH, 04.12.1985 - 2 StR 848/84

    Personalien eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - 3 StR 486/94
    Auch unter dem Gesichtspunkt einer Änderung der Aussage des Zeugen P. im Falle seiner Vereidigung sind dem Angeklagten nachteilige Auswirkungen des Verfahrensmangels unter den gegebenen Umständen nicht zu besorgen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1985 - 2 StR 848/84).
  • BayObLG, 11.04.1994 - 1St RR 45/94
    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - 3 StR 486/94
    Zwar liegt ein "Betrieb" im Sinne des § 180 a Abs. 1 StGB begrifflich nur vor, wenn die Tätigkeit mindestens zweier Prostituierter, wie dies hier durchweg der Fall war, organisatorisch zusammengefaßt wird (vgl. BayObLG NJW 1994, 2370; OLG Frankfurt NJW 1978, 386; Laufhütte in LK StGB 11. Aufl. § 180 a Rdn. 6).
  • BGH, 17.09.1985 - 1 StR 279/85

    Strafbarkeit wegen Förderung der Prostitution - Anforderungen an die Rüge der

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - 3 StR 486/94
    Konkretisiert sich diese nach der Betriebsart im Sinne des § 180 a Abs. 1 Nr. 2 StGB abstrakt bestehende Gefahr (vgl. BGHR StGB § 180 a I Nr. 2 Förderungsmaßnahmen 1; BGH NStZ 1986, 358, 359) auch nur bei einer der im Betrieb tätigen Prostituierten in einem tatsächlich festzustellenden Abhängigkeitsverhältnis, tritt noch deutlicher hervor, daß es dem Normzweck widerspricht, § 180 a Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht auch dann anzuwenden, wenn unter mehreren Prostituierten lediglich eine einzige in Abhängigkeit gehalten wird.
  • BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00

    Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug;

    Die Rechtsprechung hat es daher wiederholt abgelehnt, aus der Verwendung des Plurals begriffliche Folgerungen zu ziehen (RGSt 55, 101, 102 und BGHSt 23, 46, 53 sowie OLG Düsseldorf NJW 1993, 869 zu § 125 Abs. 1 StGB (Menschen, Sachen); BGH NJW 1995, 1686 zu § 180 a Abs. 1 Nr. 1 StGB (diese)).
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

    Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen

    Das Tatbestandsmerkmal "Betrieb" ist erfüllt, da sich aus dem Gesamtzusammenhang der Feststellungen ergibt, daß die Tätigkeit mindestens zweier Prostituierter organisatorisch zusammengefaßt war (BGHR StGB § 180 a Abs. 1 Nr. 1 Abhängigkeit 1), also immer mindestens zwei der Ukrainerinnen gleichzeitig in dem Bordell beschäftigt waren.
  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02

    Tatbestand der Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; ProstG); Ausbeutung

    Aus den Urteilsgründen folgt in ihrem Zusammenhang, daß der Angeklagte D. im zweiten, dritten und vierten Komplex (fünf litauische Frauen von P. , erst zwei, dann drei litauische Frauen von N. ) sowie die Angeklagten P. und N. die Frauen in einem Abhängigkeitsverhältnis hielten, das deren persönliche Selbstbestimmung erheblich beschränkte (vgl. zum Maßstab, auch zum Tatbestandsmerkmal des Unterhaltens oder Leitens eines Betriebes nur BGH NStZ 1995, 179/180).
  • BGH, 03.03.1999 - 2 StR 608/98

    Förderung der Prostitution; Zuhälterei; Ausbeuten; Menschenhandel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHR StGB § 180 a Abs. 1 Beweiswürdigung 1) steht deshalb eine Nichteinbehaltung des Passes zum Beispiel auch der Annahme persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit im Sinne des § 180 a Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht entgegen.
  • OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05

    Ermessensausübung; Ermessensentscheidung; Gesetzesänderung; Neuregelung;

    Zwar hat die Rechtsprechung im Einzelfall Ausnahmen von der aufgezeigten Regel anerkannt (vgl. insbesondere BGH NStZ-RR 1997, 302 m. w. N.; auch BGH NStZ-RR 1999, 48 f.; NJW 1995, 1686; NJW 1986, 1999, 2000; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 363 f.).
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