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   BGH, 31.01.1995 - 1 StR 495/94   

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https://dejure.org/1995,2262
BGH, 31.01.1995 - 1 StR 495/94 (https://dejure.org/1995,2262)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1995 - 1 StR 495/94 (https://dejure.org/1995,2262)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1995 - 1 StR 495/94 (https://dejure.org/1995,2262)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch wer seine eigenen Blüten annimmt, "verschafft sich Falschgeld" - Bestrafung soll den Falschgeldmarkt bekämpfen

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1845
  • MDR 1995, 620
  • NStZ 1995, 441
  • StV 1996, 27
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86

    Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld -

    Auszug aus BGH, 31.01.1995 - 1 StR 495/94
    Das Landgericht hat die Hingabe des Falschgelds als Verletzung von § 147 StGB, die Rücknahme als Verletzung von § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB angesehen (wenn es später nicht aus dieser Vorschrift, sondern aus § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB verurteilt hat, so deshalb, weil der Angeklagte einen Teil dieses Geldes wenig später in Verkehr brachte; vgl. BGHSt 34, 108 [BGH 20.06.1986 - 1 StR 264/86]; BGH, Beschl. vom 26. Oktober 1994 - 2 StR 549/94).
  • BGH, 26.10.1994 - 2 StR 549/94

    Geldfälschung - Verschaffen - Absetzen

    Auszug aus BGH, 31.01.1995 - 1 StR 495/94
    Das Landgericht hat die Hingabe des Falschgelds als Verletzung von § 147 StGB, die Rücknahme als Verletzung von § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB angesehen (wenn es später nicht aus dieser Vorschrift, sondern aus § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB verurteilt hat, so deshalb, weil der Angeklagte einen Teil dieses Geldes wenig später in Verkehr brachte; vgl. BGHSt 34, 108 [BGH 20.06.1986 - 1 StR 264/86]; BGH, Beschl. vom 26. Oktober 1994 - 2 StR 549/94).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 31.01.1995 - 1 StR 495/94
    Im Betäubungsmittelrecht hat der Bundesgerichtshof zwar entschieden, daß die Rückgabe von Betäubungsmitteln an den ursprünglichen Besitzer keine "Abgabe" sei, weil nach dem Sinn des Gesetzes nur derjenige von der Strafvorschrift erfaßt werden solle, der "durch sein Handeln den Kreis derjenigen, die zu dem fraglichen Betäubungsmittel in Beziehung standen oder stehen, erweitert, das heißt das Betäubungsmittel weiter verbreitet" (BGH StV 1982, 260).
  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Verschafft sich derselbe Täter dieselben gefälschten Geldscheine mehrfach und bringt er sie im Anschluß an das Sichverschaffen entsprechend der zuvor gefaßten Absicht jeweils erneut in Verkehr, so begeht er mehrere selbständige Straftaten nach § 146 Abs. 1 StGB (im Anschluß an BGH, 31. Januar 1995, 1 StR 495/94, NJW 1995, 1845).

    Mit diesem Inverkehrbringen war die durch das Sichverschaffen des Falschgeldes bei A. im Mai 1993 begonnene Tat jedoch vollendet und zugleich beendet (vgl. BGH NJW 1995, 1845, 1846; Stree in Schönke/Schröder § 146 Rdn. 26), da die für ein nach § 146 Abs. 1 Nr. 2 tatbestandsmäßiges Sichverschaffen erforderliche Absicht verwirklicht und damit der den einheitlichen Verstoß gegen § 146 Abs. 1 StGB begründende Zusammenhang zwischen Vorbereitungs- und Vollzugshandlung im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 StGB (Herdegen LK 10. Aufl. § 146 Rdn. 27; vgl. auch BGHSt 34, 108, 109) erfüllt war.

    Für dieses Merkmal genügt es, wenn der Täter das Falschgeld in seinen Besitz oder seine Verfügungsgewalt bringt (RGSt 67, 294; BGHSt 2, 116; 3, 154; BGH NJW 1995, 1845, 1846), um das Inverkehrbringen durch einen anderen zu ermöglichen (BGHSt 31, 21, 22).

    dd) Bereits die Entscheidung BGH NJW 1995, 1845 f. hat dem Umstand, daß bei der Rücknahme des Falschgeldes durch den Täter der Kreis der über das Falschgeld verfügenden Personen nicht erweitert worden ist, für die Annahme einer selbständigen Tat nach § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB keine Bedeutung beigemessen.

    Deshalb soll falsches Geld, sobald es als solches erkannt ist, nicht länger im Verkehr bleiben, auf welche Art auch immer es in die Verfügungsgewalt des derzeitigen Gewahrsamsinhabers gelangt ist (BGH NJW 1995, 1845, 1846).

  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    In diesen Fällen hat die Rechtsprechung mehrere selbständige Straftaten nach § 146 Abs. 1 StGB angenommen, weil das Handeln des Täters stets eine neue erhebliche und damit strafwürdige Gefährdung des Schutzgutes der Geldfälschungsdelikte beinhalte (BGHR StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sichverschaffen 2, 3).
  • BGH, 16.05.2002 - 1 StR 96/02

    Inverkehrbringen von Falschgeld als echt (sich verschaffen; Rückerwerb; Rückgabe)

    Weiter hat der Senat bereits entschieden (BGH NJW 1995, 1845 = NStZ 1995, 441), daß auch der Rückerwerb von Falschgeld, durch den der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird, ein Sichverschaffen sein kann.
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