Rechtsprechung
BayObLG, 04.11.1993 - 2Z BR 89/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses; Anforderungen an eine hinreichende Einladung der Wohnungseigentümer zur Eigentümerversammlung; Auswirkungen von Zweifeln bezüglich des Vorliegens der Voraussetzung einer besonders dringlichen Angelegenheit für die Einberufung einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bindung eines bestandskräftigen Eigentümerbeschlusses gegenüber späteren Erwerbern bei fehlender Eintragung im Grundbuch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kaufbeuren - UR II 59/92
- LG Kempten - 4 T 687/93
- BayObLG, 04.11.1993 - 2Z BR 89/93
Papierfundstellen
- NJW 1995, 202
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70
Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung; …
Auszug aus BayObLG, 04.11.1993 - 2Z BR 89/93
Dies ergibt sich aus § 23 Abs. 4 WEG , weil nach dieser Vorschrift nur solche Beschlüsse unwirksam sind, die entweder gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG für ungültig erklärt sind oder gegen eine zwingende Rechtsvorschrift verstoßen (BGHZ 54, 65 ; BayObLG NJW-RR 1993 85, 86 ; Demharter MittBayNot 1992, 138 f.; Hauger WE 1993, 231). - BayObLG, 19.04.1983 - BReg. 2 Z 20/83
Zur Grundbucheintragungvon Wohnungseigentümerbeschlüssen
Auszug aus BayObLG, 04.11.1993 - 2Z BR 89/93
Eine Eintragung im Grundbuch ist dazu nicht notwendig und auch gar nicht zulässig (BayObLG Rpfleger 1983, 348; Demharter DNotZ 1991, 28, 30 f.). - BayObLG, 10.09.1992 - 2Z BR 74/92
Überlassung einer Terrasse zum alleinigen Gebrauch eines Wohnungseigentümers …
Auszug aus BayObLG, 04.11.1993 - 2Z BR 89/93
Dies ergibt sich aus § 23 Abs. 4 WEG , weil nach dieser Vorschrift nur solche Beschlüsse unwirksam sind, die entweder gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG für ungültig erklärt sind oder gegen eine zwingende Rechtsvorschrift verstoßen (BGHZ 54, 65 ; BayObLG NJW-RR 1993 85, 86 ; Demharter MittBayNot 1992, 138 f.; Hauger WE 1993, 231).
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Die nicht auf die zugrundeliegende Fallgestaltung beschränkte Begründung sowie der Leitsatz der Entscheidung sind in der Folgezeit von der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur als ein allgemeiner Rechtssatz verstanden und auf die Abänderung des Gesetzes oder der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung durch Mehrheitsbeschluß übernommen worden (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 81, 83; 1993, 85, 86; NJW 1995, 202, 203; Demharter, MittBayNot 1996, 417; Sauren, NJW 1995, 178 m.w.N.). - KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08
Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses
Da ein Treppenanbau an den Balkon notwendigerweise die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert, betrifft sie stets das gemeinschaftliche Eigentum (vgl. entsprechend für die Verglasung eines Balkons BayObLG NJW 1995, 202, 203). - BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 169/99
Zur Wirksamkeit eines bestandskräftigen Mehrheitsbeschlusses der …
Dies ergibt sich aus § 23 Abs. 4 WEG, weil nach dieser Vorschrift nur solche Beschlüsse unwirksam sind, die entweder gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG für ungültig erklärt sind oder gegen zwingende Rechtsvorschriften verstoßen (BGHZ 54, 65/69; BayObLG NJW 1995, 202/203 m.w.N. und st.Rspr.).
- BayObLG, 09.10.2000 - 2Z BR 87/00
Veränderung des Gesamteindrucks der Wohnanlage durch einen Wohnungseigentümer
Dies würde auch gelten, wenn die Gemeinschaftsordnung die Balkone dem Sondereigentum zugeordnet hätte (vgl. BayObLG NJW 1995, 202/203), was jedoch, entgegen der Meinung des Antragstellers nicht zutrifft. - LG Hamburg, 29.12.2010 - 318 S 120/10
Verwalter muss nicht immer Eigentümerversammlung einberufen
Für die Kosten einer objektiv unnötigen außerordentlichen Eigentümerversammlung hätte die Beklagte ggf. sogar Schadensersatzansprüche der Klägerin zu besorgen gehabt (vgl. BayObLG, NJW 1995, 202). - BayObLG, 27.07.1995 - 2Z BR 60/95
Kostentragung bei Rücknahme eines Rechtsmittels
Diese Maßnahme stellt eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 WEG dar, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht; sie bedurfte der Zustimmung aller Wohnungseigentümer (vgl. bezüglich Balkonverglasung BayObLG NJW-RR 1993, 337 und WuM 1993, 750/751; OLG Bremen WuM 1993, 209/210; OLG Düsseldorf WE 1995, 217, bezüglich Loggiaverglasung OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358; bezüglich Balkon- oder Loggiaverglasung OLG Frankfurt OLGZ 1985, 48/49; bezüglich Erweiterung einer Terrassenüberdachung und Rundumverglasung OLG Zweibrücken OLGZ 1989, 181).
Rechtsprechung
OLG Köln, 25.10.1993 - 16 Wx 60/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Köln, 27.06.1991 - 16 Wx 60/91
- OLG Köln, 27.09.1991 - 16 Wx 60/91
- BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 1720/91
- OLG Köln, 25.10.1993 - 16 Wx 60/91
Papierfundstellen
- NJW 1995, 202