Rechtsprechung
   BGH, 03.05.1995 - XII ZR 29/94   

Heterologe Insemination

§ 1600 BGB aF, Anfechtungsrecht des Scheinvaters kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden (Hinweis: die Entscheidung ist überholt durch die gesetzliche Neuregelung in § 1600 Abs. 4 BGB aufgrund Gesetzes vom 9.4.02);

Übernahme einer Unterhaltspflicht durch Vertrag gilt auch nach erfolgreicher Ehelichkeitsanfechtung, zur Widerruflichkeit eines solchen Vertrages;

zum Wegfall der Geschäftsgrundlage (vgl. nunmehr § 313 BGB <Fassung seit 1.1.02>) bei Unterhaltsverträgen: wer den Wegfall selbst herbeiführt, kann sich auf ihn nicht berufen;

§ 328 BGB, auch einem noch nicht Geborenen (§ 1 BGB) können vertraglich Rechte zugewendet werden;

§ 6 AGBG (jetzt § 306 BGB <Fassung seit 1.1.02>) gilt auch dann, wenn sich die Unwirksamkeit einer Klausel nicht aus dem AGBG, sondern aus anderen gesetzlichen Vorschriften ergibt

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Alpmann Schmidt

    BGB § 242, § 328 Abs. 1, Abs. 2, § 1593, § 1601

  • Prof. Dr. Lorenz

    Widerrufbarkeit einer Vereinbarung zwischen Ehegatten bzgl. heterologer Insemination und vertragliche Unterhaltspflichten des Ehemanns aus Vertrag zugunsten Dritter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsnatur einer Vereinbarung zwischen Eheleuten über eine heterologe Insemination; Begründung von Unterhaltsansprüchen des Kindes; Widerruf der Zustimmung des Ehemannes

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 129, 297
  • NJW 1995, 2028
  • MDR 1995, 712
  • DNotZ 1996, 778
  • FamRZ 1995, 861



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