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   BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95   

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https://dejure.org/1995,285
BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95 (https://dejure.org/1995,285)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1995 - 4 StR 77/95 (https://dejure.org/1995,285)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1995 - 4 StR 77/95 (https://dejure.org/1995,285)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche Aufklärungspflicht - Darlegungspflicht - Fortwirkung des Verfahrensfehlers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136a, § 244 Abs. 2, § 245, § 344 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2047
  • MDR 1995, 839
  • NStZ 1995, 462
  • StV 1995, 450
  • Rpfleger 1995, 516
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95
    Eine spätere Aussage des Angeklagten, bei der seine Willensfreiheit nicht mehr beeinträchtigt war, ist regelmäßig verwertbar (BGHSt 22, 129, 133 f.;D. 35, 332; 37, 48, 53).

    Sie wird aber von dem Verwertungsverbot - ausnahmsweise - doch erfaßt, wenn der Verstoß gegen § 136 a Abs. 1 StPO fortgewirkt und die Aussagefreiheit des Angeklagten in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt hat (BGHSt 17, 364, 368 [BGH 13.07.1962 - 4 StR 70/62]; 22, 129, 134; 27, 355, 358 f.;D. 35, 328, 332; 37, 48, 54).

  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67

    Beweisverwertungsverbot wegen unterlassener Belehrung des Beschuldigten über sein

    Auszug aus BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95
    Eine spätere Aussage des Angeklagten, bei der seine Willensfreiheit nicht mehr beeinträchtigt war, ist regelmäßig verwertbar (BGHSt 22, 129, 133 f.;D. 35, 332; 37, 48, 53).

    Sie wird aber von dem Verwertungsverbot - ausnahmsweise - doch erfaßt, wenn der Verstoß gegen § 136 a Abs. 1 StPO fortgewirkt und die Aussagefreiheit des Angeklagten in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt hat (BGHSt 17, 364, 368 [BGH 13.07.1962 - 4 StR 70/62]; 22, 129, 134; 27, 355, 358 f.;D. 35, 328, 332; 37, 48, 54).

  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 129/88

    Täuschung über Beweislage

    Auszug aus BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95
    Umgekehrt spricht es aber eher für eine Fortwirkung, wenn der Angeklagte bei der späteren Vernehmung nicht von sich aus im Zusammenhang berichtet, sondern auf Vorhalt nur seine früheren Aussagen pauschal bestätigt oder auf sie Bezug nimmt (vgl. BGHSt 35, 328, 332).
  • BGH, 19.02.1992 - 2 StR 454/91

    Revisionsrechtliche Beurteilung von Verfahrensrügen bei einem Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95
    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, muß die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, daß das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1, Beweisantragsrecht 2, Beweiswürdigung 3 und letztes Wort 1, 3; st. Rspr.).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95
    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, muß die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, daß das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1, Beweisantragsrecht 2, Beweiswürdigung 3 und letztes Wort 1, 3; st. Rspr.).
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

    Auszug aus BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95
    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, muß die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, daß das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1, Beweisantragsrecht 2, Beweiswürdigung 3 und letztes Wort 1, 3; st. Rspr.).
  • BGH, 13.07.1962 - 4 StR 70/62

    Hinführen eines Täters zur Leiche seines Opfers zur Herbeiführung von Äußerungen

    Auszug aus BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95
    Sie wird aber von dem Verwertungsverbot - ausnahmsweise - doch erfaßt, wenn der Verstoß gegen § 136 a Abs. 1 StPO fortgewirkt und die Aussagefreiheit des Angeklagten in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt hat (BGHSt 17, 364, 368 [BGH 13.07.1962 - 4 StR 70/62]; 22, 129, 134; 27, 355, 358 f.;D. 35, 328, 332; 37, 48, 54).
  • BGH, 21.08.1991 - 3 StR 296/91

    Anforderungen an eine Revisionsbegründungsschrift - Verletzung einer Rechtsnorm

    Auszug aus BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95
    Weil die Verfahrensbeschwerde somit nicht zulässig erhoben und die Verletzung sachlichen Rechts nicht gerügt worden ist, muß die Revision als unzulässig verworfen werden (vgl. BGH NStZ 1991, 597; Pikart in KK-StPO 3. Aufl. § 344 Rdn. 1).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95
    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, muß die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, daß das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1, Beweisantragsrecht 2, Beweiswürdigung 3 und letztes Wort 1, 3; st. Rspr.).
  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 499/87

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung -

    Auszug aus BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95
    Die Annahme einer Fortwirkung kommt dabei zwar - mit entsprechenden (umgekehrten) Konsequenzen für die Darlegungslast - im allgemeinen um so weniger in Betracht, je länger die wegen Verstoßes gegen § 136 a StPO unverwertbare frühere Aussage zurückliegt und je weniger schwerwiegend die Beeinträchtigung der Willensfreiheit war (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 - § 136 a StPO 1).
  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

  • BGH, 13.01.2021 - 3 StR 410/20

    Fortwirkung des Beweisverwertungsverbots bei verbotenen Vernehmungsmethoden

    Wirkt jedoch der Verstoß gegen § 136a Abs. 1 StPO dergestalt fort, dass hierdurch auch bei einer zeitlich nachgelagerten Vernehmung die Aussagefreiheit des Beschuldigten oder Zeugen in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt ist, umfasst das Verwertungsverbot des § 136a Abs. 3 StPO auch die spätere Beweiserhebung (BGH, Urteile vom 13. Juli 1962 - 4 StR 70/62, BGHSt 17, 364, 367 f.; vom 27. April 1988 - 3 StR 499/87, NStZ 1988, 419 f.; Beschluss vom 9. März 1995 - 4 StR 77/95, NJW 1995, 2047 mwN).

    Berichtet der Beschuldigte oder Zeuge bei der späteren Vernehmung nicht von sich aus im Zusammenhang, sondern bestätigt auf Vorhalt nur pauschal seine früheren Aussagen oder nimmt auf sie Bezug, so kann auch das darauf hindeuten, dass er weiterhin unter dem Eindruck der unzulässigen Vernehmungsmethoden steht (BGH, Beschluss vom 9. März 1995 - 4 StR 77/95, NJW 1995, 2047 mwN).

  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

    Danach müssen bei einer Verfahrensrüge die den geltend gemachten Verstoß enthaltenden Tatsachen so genau dargelegt werden, dass das Revisionsgericht auf Grund dieser Darlegung das Vorhandensein - oder Fehlen - eines Verfahrensmangels feststellen kann, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen sind oder bewiesen werden (BGH NJW 1995, 2047; OLG Hamm NJW 2009, 242; OLG Hamm Urt. v. 12.02.2008 - 3 Ss 541/07 = BeckRS 2008, 07744).
  • BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98

    Untersuchungshaft; Begriff der Wohnung (nicht bei einem Besuchsraum in der

    Auch können die Anforderungen der Rechtsprechung zur Darlegungslast bei fehlerhaft angenommenen oder abgelehnten Verwertungsverboten (vgl. BGH StV 1995, 450 f.; BGHR StPO § 344 II 2 Verwertungsverbot 6) nicht herangezogen werden, denn darum geht es hier nicht.
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