Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,107
BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93 (https://dejure.org/1994,107)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1994 - 11 C 25.93 (https://dejure.org/1994,107)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 11 C 25.93 (https://dejure.org/1994,107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 214
  • NJW 1995, 1371
  • NJW 1995, 2053
  • NVwZ 1995, 702 (Ls.)
  • NZV 1995, 165
  • VBlBW 1995, 272
  • DVBl 1995, 742
  • DÖV 1995, 558
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93
    Die Anordnung der geschwindigkeitsbeschränkten Zone ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl. BVerwGE 59, 221 [225 f.]; 92, 32 [34]).

    Im Zweifel gilt die Regel, daß bei der Anfechtung von Verwaltungsakten ohne Dauerwirkung die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend ist, bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung hingegen - je nach dem zeitlichen Umfang des Aufhebungsbegehrens - auch spätere Veränderungen der Sachlage bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwGE 92, 32 [35 f.] m.w.N.).

  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93
    Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG schließt nämlich nicht die Verpflichtung des Gerichts zu einer Sachentscheidung ein, wenn der Bürger des beantragten Rechtsschutzes nicht mehr bedarf, so daß sich die Inanspruchnahme des Gerichts als unnütz erweist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 7 B 108.89 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 211 S. 43]).
  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92

    Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93
    Zwar ist der Kläger als Anlieger (st. Rspr. des BVerwG, vgl. z.B. BVerwGE 94, 136 [138 f.] m.w.N.) sowie als Verkehrsteilnehmer grundsätzlich gegen eine - wie hier - mit den Verkehrszeichen 274.1 und 274.2 bekanntgemachte straßenverkehrsrechtliche Anordnung klagebefugt.
  • BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 44.87

    Rechtfertigung einer Fortsetzungsfeststellungsklage durch das Vorliegen eines

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93
    Vielmehr muß im Einzelfall ein berechtigtes Schutzbedürfnis gegenüber solchen Nachwirkungen vorhanden sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 244 S. 85] m.w.N.).
  • BGH, 29.05.1958 - III ZR 38/57

    Staatsanwaltschaftliche Pressemitteilungen und Amtspflichten bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93
    Dem Verwaltungsgericht ist zwar, wie oben ausgeführt, in seiner Rechtsauffassung nicht zuzustimmen; es hat die Rechtslage aber nicht etwa trotz eindeutiger Vorschriften "handgreiflich" falsch ausgelegt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 1980 - III ZR 153/78 - [NJW 1980, 1679] unter Hinweis auf BGHZ 27, 338 [343]).
  • BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79

    Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht nämlich nur dann ein derartiges Interesse, wenn der geplante Amtshaftungsprozeß nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. z. B. Urteile vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 84] und vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 95 S. 25] m.w.N.).
  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 153/78

    Rechtsnatur von Bebauungsplänen

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93
    Dem Verwaltungsgericht ist zwar, wie oben ausgeführt, in seiner Rechtsauffassung nicht zuzustimmen; es hat die Rechtslage aber nicht etwa trotz eindeutiger Vorschriften "handgreiflich" falsch ausgelegt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 1980 - III ZR 153/78 - [NJW 1980, 1679] unter Hinweis auf BGHZ 27, 338 [343]).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93
    Die Anordnung der geschwindigkeitsbeschränkten Zone ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl. BVerwGE 59, 221 [225 f.]; 92, 32 [34]).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 31.86

    Amtshaftungsprozess - Entschädigungsprozess - Aussichtslosigkeit - Kompensation

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93
    Von offensichtlicher Aussichtslosigkeit kann lediglich gesprochen werden, wenn ohne eine ins einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, daß der behauptete Schadensersatzanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen kann (BVerwG, Urteil vom 28. August 1987 - BVerwG 4 C 31.86 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 173 S. 7]).
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93
    Jedenfalls liegt keine schuldhafte Amtspflichtverletzung vor; denn nachdem das Verwaltungsgericht als Kollegialgericht die Anordnung der Beklagten für rechtmäßig erachtet hat, kann der Beklagten in einem Amtshaftungsprozeß nicht mit Erfolg ein Verschulden vorgehalten werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 3.Juni 1983 - BVerwG 8 C 183.81 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 131, S. 25] und vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 145, S. 45 f.]).
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 183.81

    Erledigter Einberufungsbescheid - Fortsetzungsfeststellungsklage

  • BVerwG, 28.04.1977 - II C 71.73

    Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Fachausbildung für einen Berufssoldaten

  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 19.71

    Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen - Überschreitung einer zulässigen

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    a) Maßgeblich für den Erfolg einer gegen einen Dauerverwaltungsakt gerichteten Klage ist regelmäßig die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung (stRspr; vgl. für verkehrsbeschränkende Anordnungen u.a. Urteile vom 21. August 2003 - BVerwG 3 C 15.03 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 19 = NJW 2004, 698 , vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - BVerwGE 97, 214 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 31 und vom 27. Januar 1993 - BVerwG 11 C 35.92 - BVerwGE 92, 32 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 24), hier also am 27. Juli 2009.
  • VG Braunschweig, 27.09.2011 - 6 A 21/09

    Aufstellung und Versetzung von Ortstafeln (Zeichen 310 der Anlage 3 zur StVO)

    Grundsätzlich ist die Beachtung einer Ortstafel und der mit ihr regelmäßig verbundenen Geschwindigkeitsbeschränkung nur dann gesichert, wenn die Verkehrsteilnehmer den Sinn dieses Verkehrszeichens an diesem Standort erfassen können (vgl. - zur Anordnung einer Tempo 30-Zone - BVerwG, U. v. 14.12.1994 - 11 C 25/93 -, juris Rn. 19 = BVerwGE 97, 214 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 1 S 2914/07

    Fotografieren einer Person in der Öffentlichkeit; allgemeines

    Allerdings kommt auch bei einem Anfechtungsstreit insoweit nicht nur eine Aufhebung des Verwaltungsakts ex nunc - nur für die Zukunft -, sondern auch ex tunc - bezogen auf in der Vergangenheit liegende Zeitpunkte - in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.1994 - 11 C 25.93 -, BVerwGE 97, 214 ; Gerhardt in: Schoch u.a. , VwGO, § 113 Rn. 34 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.03.1995 - 11 C 25.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4861
BVerwG, 08.03.1995 - 11 C 25.93 (https://dejure.org/1995,4861)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.1995 - 11 C 25.93 (https://dejure.org/1995,4861)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 1995 - 11 C 25.93 (https://dejure.org/1995,4861)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,4861) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urteil - Gegenvorstellung - Unstatthaftigkeit - Offenkundige Gesetzesverletzung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2053
  • NVwZ 1995, 893 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 02.03.2022 - 6 C 7.20

    Anspruch auf Berichtigung des Geburtsdatums im Melderegister (verneint)

    Das hindert den Senat aber nicht an einer abschließenden Entscheidung, denn bei den Sachurteilsvoraussetzungen der Klage handelt es sich um sogenannte Prozesstatsachen, die das Revisionsgericht selbst feststellen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2018 - 6 C 2.17 - Buchholz 150 § 5 PartG Nr. 13 Rn. 12 und Beschluss vom 8. März 1995 - 11 C 25.93 - NJW 1995, 2053; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 137 Rn. 46; Neumann/Korbmacher, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 137 Rn. 128 f.; Suerbaum, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, 60. Ed. Stand 1.1.2022, § 137 Rn. 58).
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2000 - 1 L 4549/99

    Ernstliche Zweifel; Gegenvorstellung; Zwangsmittelfestsetzung;

    Beschlüsse, durch welche die Zulassung der Berufung abgelehnt worden ist und die gemäß § 124 a Abs. 2 Satz 3 VwGO die Rechtskraft der vorangegangenen Entscheidung zur Folge haben, können grundsätzlich nicht mit der Gegenvorstellung angegriffen werden (u. a. im Anschluss an BVerwG, B. v. 8.3.1995 - 11 C 25.93 -, NJW 1995, 2053).

    Gegenvorstellungen gegen Beschlüsse, die den Eintritt der Rechtskraft der vorinstanzlichen Entscheidung zur Folge haben (vgl. BVerwG, Beschl. vom 12.9.1998 - 5 B 750.88 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 273; vgl. auch Beschlüsse vom 13.4.1989 - 1 B 21.89 - V.n.b. und vom 8.3.1995 - 11 C 25.93 -, NJW 1995, 2053 = Buchholz 303 § 308 ZPO Nr. 3) sind unstatthaft.

  • BVerwG, 09.08.2002 - 2 C 5.01

    Rechtsmittel

    Gegenvorstellungen gegen Urteile sind unstatthaft (vgl. § 173 VwGO, § 318 ZPO; vgl.Beschluss vom 8. März 1995 - BVerwG 11 C 25.93 - Buchholz 303 § 318 ZPO Nr. 3; BSG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 4 RA 12/91 - MDR 1992, 386).
  • VG Cottbus, 23.01.2023 - 8 K 712/22

    Gegenvorstellung

    Insofern hat es keine Befugnis, ein dergestalt bindendes Urteil auf eine Gegenvorstellung hin abzuändern oder aufzuheben (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. März 1995 - 11 C 25/93 -, juris Rn. 1; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13. August 1986 - 5 TG 2642/85 -, juris Rn. 2 und 4; Bundessozialgericht, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 4 RA 12/91 -, juris Rn. 10 f.).

    Zwar wurde in der Rechtsprechung erwogen, inwieweit die Fachgerichte in besonderen Ausnahmefällen aus verfassungsrechtlichen Gründen etwa wegen offenkundiger Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und 103 Abs. 1 GG gehalten sein könnten, grob rechtswidrige gerichtliche Entscheidungen aufzuheben oder abzuändern (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, juris Rn. 4 ff.; und Beschluss vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 -, juris Rn. 12 ff.; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. März 1995 - 11 C 25/93 -, juris Rn. 1; Bundessozialgericht, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 4 RA 12/91 -, juris Rn. 11).

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2006 - 11 LA 82/05

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung nach § 152a Verwaltungsgerichtsordnung

    Denn nach dem bisherigen Verständnis der Gegenvorstellung vor Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes zielte sie als Anregung an das Gericht, im Wege der Selbstkontrolle die eigene Entscheidung noch einmal zu überdenken (BVerwG, Beschl. v. 22.11.1993 - 11 C 24.93 -, NJW 1994, 674), im wesentlichen darauf ab, durch Abänderung eines unanfechtbaren Beschlusses einen schwerwiegenden Fall der Verletzung von Verfahrensgrundrechten oder prozessualen Unrechts zu korrigieren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.7.1986 - 2 BvR 152/83 -, NJW 1987, 1319; BVerwG, Beschl. v. 8.3.1995 - 11 C 25.93 -, NJW 1995, 2053; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Oktober 2005, Vorb.
  • BVerwG, 15.02.2001 - 6 BN 1.01

    Offenhalten von Verkaufsstellen im Rahmen des Ladenschlussgesetzes (LadschlG) -

    Die am 25. Oktober 2000 eingegangene "Gegenvorstellung" der Antragsgegnerin mit der Anregung an das Normenkontrollgericht, sein Urteil aufzuheben und abzuändern, hat das Oberverwaltungsgericht mit Recht als unzulässig verworfen (vgl. Beschluss vom 8. März 1995 - BVerwG 11 C 25.93 - Buchholz 303 § 318 ZPO Nr. 3).
  • OLG Schleswig, 30.08.1995 - 2 W 135/94

    Beschwerde gegen die Festsetzung der Betreuervergütung

    Soweit der Bundesgerichtshof teilweise die Zulässigkeit außerordentlicher Rechtsbehelfe bei Verstößen "nur" gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs verneint, offen gelassen oder auf Gegenvorstellungen beschränkt hat (ähnlich BVerwG DÖV 1994, 916 f.; NJW 1995, 2053 ), geht es darum hier entgegen der Auffassung des Beteiligten nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 13.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1688
BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 13.91 (https://dejure.org/1994,1688)
BVerwG, Entscheidung vom 05.07.1994 - 1 C 13.91 (https://dejure.org/1994,1688)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juli 1994 - 1 C 13.91 (https://dejure.org/1994,1688)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1688) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 96, 189
  • NJW 1995, 2053 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 710 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1995, 241
  • DVBl 1995, 43
  • DÖV 1995, 246
  • DÖV 1995, 96
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 07.09.1992 - 7 NB 2.92

    Einwegverpackungen

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 13.91
    Zwar ist es nicht ausgeschlossen, daß auch eine Satzung einer mit Autonomie ausgestatteten Körperschaft eine dem Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG entsprechende Grundlage für Eingriffe in die Berufsfreiheit darstellt (BVerfGE 33, 125 (155); 71, 162 (172); BVerwGE 90, 359 (363)).

    Der Gesetzgeber selbst muß alle wesentlichen Entscheidungen treffen, soweit sie gesetzlicher Regelung zugänglich sind (vgl. BVerfGE 73, 280 (295); 80, 1 (20); 82, 209 (224); BVerwGE 90, 359 (362)).

    bb) Nach diesen Maßstäben ist nicht zweifelhaft, daß die den Lotsenbrüderschaften eingeräumte Selbstverwaltungsbefugnis als solche nicht die Befugnis umfaßt, Berufspflichtverletzungen im Wege von "Strafbeschlüssen" durch Warnungen, Verweise und Geldbußen zu ahnden (vgl. BVerwGE 90, 359 (363)).

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 13.91
    Beide Regelungen sind Satzungen, d. h. Rechtsvorschriften, die von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts im Rahmen der ihr gesetzlich verliehenen Autonomie mit Wirksamkeit für die ihr angehörigen und unterworfenen Personen erlassen worden sind (BVerfGE 10, 20 (49); 33, 125 (156)).

    Zwar ist es nicht ausgeschlossen, daß auch eine Satzung einer mit Autonomie ausgestatteten Körperschaft eine dem Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG entsprechende Grundlage für Eingriffe in die Berufsfreiheit darstellt (BVerfGE 33, 125 (155); 71, 162 (172); BVerwGE 90, 359 (363)).

    Einschneidende, das Gesamtbild der beruflichen Betätigung wesentlich prägende Vorschriften über die Ausübung des Berufs sind auch hier dem Gesetzgeber vorzubehalten" (BVerfGE 33, 125 (160); 76, 170 (185); BVerwG a.a.O.).

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 13.91
    Dabei kann es genügen, wenn sich diese Grundlage mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen läßt, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte der Regelung (BVerfGE 82, 209 (224 ff. m. w. N.)).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 13.91
    Zwar ist es nicht ausgeschlossen, daß auch eine Satzung einer mit Autonomie ausgestatteten Körperschaft eine dem Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG entsprechende Grundlage für Eingriffe in die Berufsfreiheit darstellt (BVerfGE 33, 125 (155); 71, 162 (172); BVerwGE 90, 359 (363)).
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 13.91
    Auch in einem Rechtsverhältnis, wie es zwischen dem Kläger und der Beklagten als Körperschaft des öffentlichen Rechts besteht, gibt es für die Grundrechte keine zusätzlichen Beschränkungsmöglichkeiten, müssen also Eingriffe dem Gesetzesvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG genügen (BVerfGE 33, 1 (11); 47, 46 (78); 58, 358 (367)).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 13.91
    Der Gesetzgeber selbst muß alle wesentlichen Entscheidungen treffen, soweit sie gesetzlicher Regelung zugänglich sind (vgl. BVerfGE 73, 280 (295); 80, 1 (20); 82, 209 (224); BVerwGE 90, 359 (362)).
  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvF 1/58

    Preußischer Kulturbesitz

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 13.91
    Beide Regelungen sind Satzungen, d. h. Rechtsvorschriften, die von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts im Rahmen der ihr gesetzlich verliehenen Autonomie mit Wirksamkeit für die ihr angehörigen und unterworfenen Personen erlassen worden sind (BVerfGE 10, 20 (49); 33, 125 (156)).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 13.91
    Sie kommt, wenn überhaupt, nur in Betracht, wenn sie zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der mit hoheitlichen Aufgaben betrauten Körperschaft unerläßlich ist (vgl. BVerfGE 76, 171 (189)).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72

    Ensslin-Kassiber

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 13.91
    ff) Als ausreichende Rechtsgrundlage im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG kommt auch vorkonstitutionelles Gewohnheitsrecht in Betracht (BVerfGE 34, 293 (303 ff.)).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 13.91
    Ob die Bestimmung einer derartigen Übergangsfrist zulässig wäre, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. dazu BVerwGE 84, 375 (384)).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72

    Effektivität des Rechtsschutzes bei berufsgerichtlichen Sanktionen

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 CN 1.12

    Friedhofssatzung; Grabmale; Verwendungsverbot; Kinderarbeit, ausbeuterisch;

    Darüber hinaus sind einschneidende, das Gesamtbild der beruflichen Betätigung wesentlich prägende Vorschriften über die Ausübung des Berufs dem Gesetzgeber vorbehalten (Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 1 C 13.91 - BVerwGE 96, 189 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 228).
  • BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 172.95

    Keine Asylberechtigung von Muslimen aus Bosnien-Herzogowina

    Die tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts ergeben insbesondere die erforderliche Verfolgungsdichte, bei der die Regelvermutung eigener Verfolgung gerechtfertigt ist (vgl. BVerwGE 85, 139 (142) [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89]; 96, 200 (204) [BVerwG 05.07.1994 - 1 C 13/91]).
  • VG Köln, 14.03.2019 - 9 L 205/19

    5G: Gericht lehnt Eilanträge gegen Frequenznutzungs- und

    Denn Seelotsen üben gemäß § 21 Abs. 1 SeeLG ihre Tätigkeit im Rahmen funktionaler Selbstverwaltung, siehe dazu BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 1 C 13.91 -, juris (Rn. 38), als freien, nicht gewerblichen Beruf aus.
  • BVerwG, 17.12.2001 - 6 B 61.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Der Verweis greift in den grundrechtlich geschützten Bereich der Berufsausübung des Klägers ein (vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 1 C 13.91 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 228).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1998 - 4 L 18/95

    Türkei, Kurden, Gruppenverfolgung, Notstandsgebiete, Verfolgungsdichte,

    Eine solche staatliche Gruppenverfolgung kann ohne Feststellung entsprechender Referenz- oder Vergleichsfälle schon dann anzunehmen sein, wenn hinreichend sicher Anhaltspunkte für ein staatliches Verfolgungsprogramm vorliegen, was etwa der Fall sein kann, wenn der Heimatstaat ethnische Minderheiten physisch vernichten und ausrotten oder aus seinem Staatsgebiet vertreiben will (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.07.1994 - 9 C 158.94 -, DVBl 1994, 1409 = DÖV 1995, 96 = InfAuslR 1994, 424 = NVwZ 1995, 175; Urteil vom 30.04.1996 - 9 C 170.95 -, DVBl 1996, 1257 = NVwZ 1996, 1110).
  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 11.98

    Architektenwettbewerb; Auslobung; Ausnahmefall; Berufspflicht; berufsunwürdiges

    Sie genügen insbesondere den förmlichen und inhaltlichen Anforderungen, die aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG für die Ahndung von Berufspflichtverletzungen folgen (vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 1 C 13.91 - BVerwGE 96, 189 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 228 = NVwZ-RR 1995, 241; Beschluß vom 3. Juni 1993 - BVerwG 1 B 129.92 - Buchholz 431.1 Architekten Nr. 13 = NVwZ-RR 1993, 616; BVerfGE 33, 125 ; 46, 120 ; 53, 135 ; 58, 283 ; 68, 272 ).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 14.91

    Verletzung berufsspezifischer Rechte und Pflichten - Verfahren vor einem

    Parallelsache zum Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 1 C 13.91.
  • OVG Sachsen, 27.04.2022 - 6 A 589/19

    Rechtsanwaltsversorgung; Wesentlichkeitstheorie; Satzungsautonomie; Einkommen;

    Einschneidende, das Gesamtbild der freien Betätigung wesentlich prägende Vorschriften über die Ausübung der Tätigkeit sind dem Gesetzgeber vorzubehalten (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 5. Juli 1994 - 1 C 13.91 -, juris Rn. 37 m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 08.03.1994 - Bf VI 39/91

    Berufsrecht - Seelotsen: Verfassungsmäßigkeit der Ehrengerichtsbarkeit bei

    Im übrigen hat die Beklagte auf die Ausführungen des Oberbundesanwalts im Schriftsatz vom 15. August 1991 hingewiesen, die sich auf das beim Bundesverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 C 13.91 anhängige, einen Strafbeschluß des Ehrengerichts einer anderen Lotsenbrüderschaft betreffende Revisionsverfahren beziehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 07.10.1994 - 7 L 3548/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3722
OVG Niedersachsen, 07.10.1994 - 7 L 3548/93 (https://dejure.org/1994,3722)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.10.1994 - 7 L 3548/93 (https://dejure.org/1994,3722)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Oktober 1994 - 7 L 3548/93 (https://dejure.org/1994,3722)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3722) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 10 Abs. 2 BImSchG; § 4 BImSchV 9; § 10 BImSchV 9
    Nachbarklage; Darlegungslast; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Geheimhaltung; Antragsunterlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachbarklage; Darlegungslast; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Geheimhaltung; Antragsunterlagen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2053
  • NVwZ 1995, 925 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85

    Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.1994 - 7 L 3548/93
    Erforderlich ist vielmehr ein schrittweises Vorgehen, wie es in ähnlicher Form das BVerwG aus anderen Erwägungen - zur Vermeidung unnötiger kostspieliger Beweiserhebungen - für das Gerichtsverfahren in Atomrechtsstreitigkeiten als sachdienlich erachtet hat (BVerwGE 78, 177 [181 f.] = NVwZ 1988, 536).
  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40019

    Standort-Zwischenlager

    Erst wenn sich auf Grund einer solchen Auseinandersetzung gewichtige Zweifel an jener Darstellung ergeben, diese also widerlegbar erscheint, folgt daraus die Notwendigkeit für das Gericht, den Dingen weiter auf den Grund zu gehen (OVG Nds. vom 7.10.1994, NJW 1995, 2053/2054).
  • VGH Bayern, 02.01.2006 - 22 A 04.40016

    Klagen gegen atomare Zwischenlager abgewiesen

    Erst wenn sich auf Grund einer solchen Auseinandersetzung gewichtige Zweifel an jener Darstellung ergeben, diese also widerlegbar erscheint, folgt daraus die Notwendigkeit für das Gericht, den Dingen weiter auf den Grund zu gehen (OVG Nds. vom 7.10.1994, NJW 1995, 2053/2054).
  • VGH Bayern, 09.01.2006 - 22 A 04.40010

    Standort-Zwischenlager

    Erst wenn sich auf Grund einer solchen Auseinandersetzung gewichtige Zweifel an jener Darstellung ergeben, diese also widerlegbar erscheint, folgt daraus die Notwendigkeit für das Gericht, den Dingen weiter auf den Grund zu gehen (OVG Nds. vom 7.10.1994, NJW 1995, 2053/2054).
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2010 - 7 KS 215/03

    Aufhebung einer atomrechtlichen Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen

    Erst wenn sich aufgrund einer solchen Auseinandersetzung gewichtige Zweifel an jener Darstellung ergeben, diese also widerlegbar erscheint, folgt daraus die Notwendigkeit für das Gericht, den Dingen weiter auf den Grund zu gehen (vgl. Nds. OVG, Urteil v. 07.10.1994 - 7 L 3548/93 -, NJW 1995, 2053 ).
  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40048

    Standort-Zwischenlager

    Erst wenn sich auf Grund einer solchen Auseinandersetzung gewichtige Zweifel an jener Darstellung ergeben, diese also widerlegbar erscheint, folgt daraus die Notwendigkeit für das Gericht, den Dingen weiter auf den Grund zu gehen (OVG Nds. vom 7.10.1994, NJW 1995, 2053/2054).
  • OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 7 K 4357/95

    Aufbewahrungsgenehmigung; Aufsicht; Überwachungsbereich; Direktstrahlung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts führt ein Verstoß gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht zur Aufhebung der Genehmigung, sondern allenfalls zu einer Erleichterung der Darlegungslast der Kläger (BVerwGE 61, 256/275; 75, 285/291 u.a.; Urt. d. Sen. v. 7.10.1994 - 7 L 3548/93 - NJW 1995, 2053/2054; Feldhaus, RdNr. 105 ff zu § 10 BImSchG).
  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 2 A 03.40019
    Erst wenn sich auf Grund einer solchen Auseinandersetzung gewichtige Zweifel an jener Darstellung ergeben, diese also widerlegbar erscheint, folgt daraus die Notwendigkeit für das Gericht, den Dingen weiter auf den Grund zu gehen (OVG Nds. vom 7.10.1994, NJW 1995, 2053/2054).
  • VG Freiburg, 08.12.2022 - 10 K 3127/20

    Genehmigung einer Anlage zur Herstellung von Wasserstoff (Power-to-Gas-Anlage)

    Die Auslegung der Antragsunterlagen dient dabei lediglich zur Information der Öffentlichkeit über solche Auswirkungen; sie soll nicht Dritte dazu befähigen, die Angaben in den Antragsunterlagen auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen ( Czajka in: Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Stand November 2022, BImSchG § 10, IV. Antrag (Absätze 1, 1a, 2), juris Rn. 32; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 7. Oktober 1994 - 7 L 3548/93 -, juris Rn. 22).
  • VG Oldenburg, 13.06.2012 - 5 A 3370/10

    Bergrechtliche Planfeststellung einer Erdgasspeicherstation mit Nebenanlagen

    Das Fehlen einer Sicherheitsanalyse kann von Dritten nicht gerügt werden (Nds. OVG, Urt. v. 07.10.1994 - 7 L 3548/93 - NVwZ 1995, S. 925).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht