Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.07.1994

Rechtsprechung
   BGH, 23.03.1995 - VII ZB 19/94   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes an eine unrichtige Telefax-Nummer

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts: Richtigkeit einer Faxnummer

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1995, 2105
  • MDR 1995, 962
  • VersR 1995, 1467
  • BB 1995, 1611



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Wird zitiert von ... (35)  

  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01  

    Einreichung einer Einspruchsschrift bei einer unzuständigen Behörde

    Gibt der Rechtsbehelfsführer die Behörde, bei der der Rechtsbehelf anzubringen ist, fehlerhaft an, begründet dies nach der ständigen Rechtsprechung der obersten Gerichte regelmäßig die Annahme subjektiv vorwerfbarer Außerachtlassung der zumutbaren Sorgfalt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 1995, NJW 1995, S. 2105; BVerwG, Beschluss vom 6. August 1997, NJW 1998, S. 398; BAG, Urteil vom 30. März 1995, NJW 1995, S. 2742; BSG, Urteil vom 26. August 1994, SozSich 1995, S. 433; BFH, Urteil vom 10. Juni 1999, BFHE 189, 573).
  • BGH, 26.01.2006 - I ZB 64/05  

    Rechtsanwälte - Anforderungen an Ausgangskontrolle eines Rechtsmittels

    Zwar kann der Rechtsanwalt die Ausgangskontrolle auf zuverlässiges Büropersonal übertragen und braucht sie nicht selbst vorzunehmen (BGH, Beschl. v. 23.3.1995 - VII ZB 19/94, NJW 1995, 2105, 2106).
  • BGH, 20.12.1999 - II ZB 7/99  

    Überprüfungspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich der Telefax-Nummer

    Es gehört nicht zu der persönlichen, auf Büropersonal nicht übertragbaren Verantwortung eines Prozeßbevollmächtigten, die richtige postalische Adressierung und die Auswahl der richtigen Empfängernummer bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes durch Telefax zu überprüfen (BGH, Beschl. v. 23. März 1995 - VII ZB 19/94, BGHR ZPO § 233 - Telekopie 1).

    Das Maß der Verantwortlichkeit eines Anwalts für die Richtigkeit der Telefax-Nummer kann sich nicht unterschiedlich danach bemessen, ob die entsprechende Nummer bereits in dem Schriftsatz aufgeführt wird oder aber der Prozeßbevollmächtigte die Weisung gibt, den Schriftsatz, der eine solche Nummer nicht enthält, an ein bestimmtes Gericht per Telefax zu übermitteln (BGH, Beschl. v. 22. März 1995 - VII ZB 19/94, NJW 1995, 2105, 2106).

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Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 4/94   

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Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1995, 2105



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 59/01  

    Anwaltsrecht - Zur Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 1 Nr. 1 BRAO

    Ein der Fortsetzungsfeststellungsklage des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechendes Feststellungsbegehren sieht die Bundesrechtsanwaltsordnung zwar nicht vor, so daß ein solches Feststellungsbegehren nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in der Regel unzulässig ist (BGH, Beschluß vom 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, aaO, unter II 2 b; BGH, Beschluß vom 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 4/94, BRAK-Mitt. 1995, 73 unter II 2; BGH, Beschluß vom 24. November 1997 - AnwZ (B) 38/97, BRAK-Mitt. 1998, 40 = NJW 1998, 1078 unter II 2 a).

    Dies setzt aber voraus, daß der Antragsteller anderenfalls ohne effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) bliebe, obwohl er in seinen Rechten beeinträchtigt ist, und die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Justizverwaltung und dem Antragsteller bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (BGH, Beschluß vom 1. März 1993, aaO; BGH, Beschluß vom 11. Juli 1994, aaO; BGH, Beschluß vom 24. November 1997, aaO).

  • BGH, 05.12.2006 - AnwZ 2/06  

    Zurückweisung der Anfechtungsanträge zweier Bewerber gegen die Wahl neuer

    Solche Anträge sind im Verfahren der Anwaltsgerichtsbarkeit nur zulässig, wenn der Antragsteller sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wäre, insbesondere die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG leer liefe, und die beantragte Feststellung eine Rechtsfrage allgemein klären hilft (Senat, Beschl. v. 11. Juli 1994, AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105; Beschl. v. 24. November 1997, AnwZ (B) 38/97, NJW 1998, 1078; Beschl. v. 6. November 2000, AnwZ (B) 3/00, NJW 2001, 1572, 1573).
  • BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 3/00  

    Vertretungsverbot nach Sozietätswechsel

    Ausnahmsweise ist dafür ein Rechtsschutzbedürfnis anzuerkennen, wenn der Antragsteller sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wäre, insbesondere die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG leer liefe, und die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage allgemein klären hilft (BGH, Beschl. v. 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105; v. 24. November 1997 aaO).
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  • BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06  

    Anwaltsrecht - Sofortige Beschwerde nur gemäß § 223 Abs. 3 BRAO statthaft

    Der Senat lässt solche Anträge in Anlehnung an § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO dennoch in verfassungskonformer Erweiterung des Rechtsschutzsystems der Bundesrechtsanwaltsordnung ausnahmsweise zu, wenn dem Antragsteller anders effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gegen die Entscheidung, deren Rechtswidrigkeit nachträglich festgestellt werden soll, nicht gewährt werden kann und die beantragte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Rechtsanwaltskammer und dem Rechtsanwalt bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (BGHZ 137, 200, 201 f.; Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, aaO; Beschl. v. 11. Juli 1994, AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105; Beschl. v. 6. November 2000, AnwZ (B) 3/00, NJW 2001, 1572, 1573; Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 59/01, NJW 2003, 965, 966).
  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 19/02  

    Erlaß eines Unterlassungsgebots durch die Rechtsanwaltskammer; Zulässigkeit eines

    Ein der Fortsetzungsfeststellungsklage des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechendes Feststellungsbegehren sieht die Bundesrechtsanwaltsordnung zwar nicht vor, so daß ein solches Feststellungsbegehren nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in der Regel unzulässig ist (BGH, Beschluß vom 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, aaO, unter II 2 b; BGH, Beschluß vom 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 4/94, BRAK-Mitt. 1995, 73 unter II 2; BGH, Beschluß vom 24. November 1997 - AnwZ (B) 38/97, BRAK-Mitt. 1998, 40 = NJW 1998, 1078 unter II 2 a).

    Dies setzt aber voraus, daß der Antragsteller anderenfalls ohne effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) bliebe, obwohl er in seinen Rechten beeinträchtigt ist und die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Justizverwaltung und dem Antragsteller bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (BGH, Beschluß vom 1. März 1993, aaO; BGH, Beschluß vom 11. Juli 1994, aaO; BGH, Beschluß vom 24. November 1997, aaO).

  • BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 64/06  

    Rechtsfolgen der Erledigung verschiedener anwaltsgerichtlicher Verfahren

    Darüber hinaus waren die Ablehnungsbescheide vom 28. Oktober 2005 und 11. Juli 2005 für gegenstandslos zu erklären (vgl. BGH, Beschl. v. 11.7.1994 - AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105).
  • BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 88/05  

    Verfahrensrecht - Sofortige Beschwerde bei erledigtem Widerrufsbescheid

    Der Senat lässt solche Anträge in Anlehnung an § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO dennoch in verfassungskonformer Erweiterung des Rechtsschutzsystems der Bundesrechtsanwaltsordnung ausnahmsweise zu, wenn dem Antragsteller anders effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gegen die Entscheidung, deren Rechtswidrigkeit nachträglich festgestellt werden soll, nicht gewährt werden kann und die beantragte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Rechtsanwaltskammer und dem Rechtsanwalt bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (BGHZ 137, 200, 201 f.; Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, aaO; Beschl. v. 11. Juli 1994, AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105; Beschl. v. 6. November 2000, AnwZ (B) 3/00, NJW 2001, 1572, 1573; Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 59/01, NJW 2003, 965, 966).
  • BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 30/07  
    14 Darüber hinaus waren die Ablehnungsbescheide vom 28. Oktober 2005 und 11. Juli 2005 für gegenstandslos zu erklären (vgl. BGH, Beschl. v. 11.7.1994 - AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105).
  • BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 7/95  

    Rechtsfolgen der rückwirkenden Aufhebung einer Verfügung über den Widerruf der

    Der nunmehr gestellte Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Widerrufsverfügung ist unzulässig, weil die Bundesrechtsanwaltsordnung ein solches - der Fortsetzungsfeststellungsklage des § 113 Abs. 1 , Satz 4 VwGO entsprechendes - Feststellungsbegehren nicht vorsieht (st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 11.07.94, AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105 , m.N.).
  • BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 79/06  
    14 Darüber hinaus waren die Ablehnungsbescheide vom 28. Oktober 2005 und 11. Juli 2005 für gegenstandslos zu erklären (vgl. BGH, Beschl. v. 11.7.1994 - AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105).
  • BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 73/06  
  • AGH Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 2 AGH 17/06  

    Rechtsanwälte - Bearbeitungsdauer für Verleihung des Fachanwaltstitels

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