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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.02.1995 - 2 U 120/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3618
OLG Köln, 08.02.1995 - 2 U 120/94 (https://dejure.org/1995,3618)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.02.1995 - 2 U 120/94 (https://dejure.org/1995,3618)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Februar 1995 - 2 U 120/94 (https://dejure.org/1995,3618)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hinweispflicht des Gerichts auf den fehlenden Beweisantritt für das schlüssige Vorbringen eines Klägers; Anspruch auf Bezahlung von Bauhandwerkerrechnungen

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2116
  • FamRZ 1996, 300 (Ls.)
  • VersR 1995, 724
  • BB 1995, 1160
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.02.1993 - XI ZR 58/92

    Hinweispflicht im Anwaltsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 08.02.1995 - 2 U 120/94
    Demgemäß ist auch ein unterlassener Beweisantritt ein rechtlicher Gesichtspunkt, auf den unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift hinzuweisen ist (vgl. etwa BGH NJW-RR 1993, 569, 570).

    § 278 Abs. 3 ZPO gilt auch für den Anwaltsprozeß (BGH NJW 1989, 717, 718 mit weiteren Nachweisen; NJW-RR 1993, 569, 570).

  • BGH, 20.06.1990 - VIII ZR 158/89

    Rangverhältnis einer mehrfach abgetretenen Forderung

    Auszug aus OLG Köln, 08.02.1995 - 2 U 120/94
    Davon, daß der Kläger die Frage des Beweisantritts übersehen hatte, war erstinstanzlich auszugehen, da keine der Parteien auf diesen - offensichtlich entscheidungserheblichen Punkt - eingegangen war (vgl. dazu BGH NJW 1991, 637, 638 f.; 1993, 667).
  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 272/87

    Zurückweisung neuen Vorbringens wegen Mitverantwortung des Gerichtes des ersten

    Auszug aus OLG Köln, 08.02.1995 - 2 U 120/94
    § 278 Abs. 3 ZPO gilt auch für den Anwaltsprozeß (BGH NJW 1989, 717, 718 mit weiteren Nachweisen; NJW-RR 1993, 569, 570).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 248/90

    Rechtliches Gehör bei gerichtlicher Vertragauslegung

    Auszug aus OLG Köln, 08.02.1995 - 2 U 120/94
    Davon, daß der Kläger die Frage des Beweisantritts übersehen hatte, war erstinstanzlich auszugehen, da keine der Parteien auf diesen - offensichtlich entscheidungserheblichen Punkt - eingegangen war (vgl. dazu BGH NJW 1991, 637, 638 f.; 1993, 667).
  • BGH, 21.11.2012 - VIII ZR 46/12

    Zustimmungsprozess zum Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Tatrichterliche

    Allerdings ist die Klägerin - wie die Revision auch rügt - auf diesen Umstand entgegen § 139 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO bislang nicht hingewiesen worden (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 1986 - III ZR 121/85, NJW 1987, 591 unter III 2; OLG Köln, NJW 1995, 2116; Musielak/Stadler, ZPO, 9. Aufl., § 139 Rn. 14).
  • LG Bonn, 23.08.2019 - 1 O 483/18

    Zusammenstoß Golfcart/Pkw, Haftungsverteilung

    Nur ausnahmsweise muss auch im Anwaltsprozess darauf hingewiesen werden, dass ein bestimmter Beweisantritt für den schlüssigen Vortrag des Klägers fehlt, sofern nicht auszuschließen ist, dass die Erforderlichkeit eines Beweisangebots nur übersehen worden ist (OLG Köln NJW 1995, 2116).
  • OLG Celle, 08.05.2019 - 14 U 5/19
    Demgemäß ist auch ein unterlassener oder nicht ausreichender Beweisantritt ein rechtlicher Gesichtspunkt, auf den unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift hinzuweisen ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 8. Februar 1995 - 2 U 120/94 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.12.1994 - 19 U 84/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2916
OLG Köln, 16.12.1994 - 19 U 84/94 (https://dejure.org/1994,2916)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.12.1994 - 19 U 84/94 (https://dejure.org/1994,2916)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 1994 - 19 U 84/94 (https://dejure.org/1994,2916)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ergänzende Vertragsauslegung bei unwirksamen AGB in einem Mietvertrag mit Wartungsleistungen; Formularmäßige Verwendung einer Preisanpassungsklausel im Rahmen der Vermietung einer Telefonanlage

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2116 (Ls.)
  • NJW-RR 1995, 758
  • VersR 1995, 796
  • BB 1995, 590
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 297/88

    Wirksamkeit einer Anpassungsklausel in einem formularmäßigen

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1994 - 19 U 84/94
    des Vertrages formularmäßig aufgenommene Preisanpassungsklausel, wonach sich die vereinbarte Miete entsprechend ändert, wenn im Zusammenhang mit Lohnänderungen in der Fernmeldeindustrie die beim Vermieter übliche listenmäßige Miete erhöht oder ermäßigt wird, wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG unwirksam, weil sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligt; die Schranke des § 9 AGBG wird nicht eingehalten, wenn die Preisanpassungsklausel dem Verwender ermögliche, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerung (etwa Lohn- u. Materialkosten) hinaus den zunächst vereinbarten Preis ohne jede Begrenzung anzuheben und so nicht nur eine Gewinnschmälerung zu vermeiden, sondern einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen (vgl. BGH NJW 1990, 115 [116] m.w.N).

    des Vertrages formularmäßig aufgenommene Preisanpassungsklausel, wonach sich die vereinbarte Miete entsprechend ändert, wenn im Zusammenhang mit Lohnänderungen in der Fernmeldeindustrie die beim Vermieter übliche listenmäßige Miete erhöht oder ermäßigt wird, wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG unwirksam, weil sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligt; die Schranke des § 9 AGBG wird nicht eingehalten, wenn die Preisanpassungsklausel dem Verwender ermögliche, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerung (etwa Lohn- u. Materialkosten) hinaus den zunächst vereinbarten Preis ohne jede Begrenzung anzuheben und so nicht nur eine Gewinnschmälerung zu vermeiden, sondern einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen (vgl. BGH NJW 1990, 115 [116] m.w.N).

  • BGH, 13.02.1985 - VIII ZR 154/84

    Formularmäßige Vereinbarung einer 10-jährigen Laufzeit eines Mietvertrages über

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1994 - 19 U 84/94
    Insbesondere begegnet nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1985, 2328 f.) auch die in der Zusatzvereinbarung niedergelegte Vertragsdauer von 10 Jahren im Hinblick auf § 9 AGBG selbst dann keinen Bedenken, wenn sie nur formularmäßig niedergelegt ist, wovon hier trotz der handschriftlichen Aufzeichnung ausgegangen werden muß; denn die Klägerin hat nur Verträge mit dieser Vertragsdauer vorgelegt und die Voraussetzung des § 1 Abs. 1 S. 1 AGBG sind auch dann gegeben, wenn der Verwender die von ihm ausgearbeitete Klausel nur aus dem Gedächtnis in den jeweiligen Vertragstext übernimmt (vgl. BGH NJW 1988, 410 f. m.w.N.).
  • BGH, 30.09.1987 - IVa ZR 6/86

    Verwendung von AGB bei Übernahme in den Vertragstext aus dem Gedächtnis; Annahme

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1994 - 19 U 84/94
    Insbesondere begegnet nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1985, 2328 f.) auch die in der Zusatzvereinbarung niedergelegte Vertragsdauer von 10 Jahren im Hinblick auf § 9 AGBG selbst dann keinen Bedenken, wenn sie nur formularmäßig niedergelegt ist, wovon hier trotz der handschriftlichen Aufzeichnung ausgegangen werden muß; denn die Klägerin hat nur Verträge mit dieser Vertragsdauer vorgelegt und die Voraussetzung des § 1 Abs. 1 S. 1 AGBG sind auch dann gegeben, wenn der Verwender die von ihm ausgearbeitete Klausel nur aus dem Gedächtnis in den jeweiligen Vertragstext übernimmt (vgl. BGH NJW 1988, 410 f. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2002 - 23 U 152/01

    Steuerberaterhonorar und Steuerberaterhaftung- Pauschalvereinbarung -

    Er darf deshalb sowohl irrtümlich nicht geltend gemachte Gebühren und Auslagen nachfordern wie auch zu niedrig angesetzte Gebühren und Auslagen nachträglich erhöhen (BGH NJW 1987, 3203; NJW-RR 1995, 758, 759 f.; NJW-RR 1995, 1335, 1337 mwN.).
  • OLG Hamburg, 05.04.2002 - 1 U 9/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer elfjährigen Mietdauer für eine Telefonanlage

    Auch in der übrigen Rechtsprechung (so etwa OLG Hamm, Urteil vom 7. Dezember 1993, 7 U 106/93, juris-Datenbank; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 953; OLG Köln, NJW-RR 1995, 758 ; OLG Düsseldorf, ZMR 1997, 409 f~; OLG München, Urteil vom 30. April 1997, 7 U 2136/97, juris-Datenbank; OLG Celle, Urteil vom 21. Juli 1999, MDR 2000, 19 f.) herrscht noch heute die Auffassung vor, dass eine Vertragsdauer von zehn Jahren und mehr für die Anmietung von Telefonanlagen jedenfalls unter Kaufleuten grundsätzlich nicht zu beanstanden ist.
  • OLG Celle, 31.01.2001 - 2 U 131/00

    Mietvertrag ; Preisanpassungsklausel; Kostenelementeklausel;

    Dies führt zur Unwirksamkeit der Klausel, wie die Rechtsprechung bereits mehrfach zu ähnlich gelagerten Klauseln entschieden hat (s. BGH, NJW 1990, 115; OLG Köln, NJW-RR 1995, 758; Wolf/Eckert/Ball, a. a. O., Rn. 461 f.).
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