Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1995 - 7 B 11339/95.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2137
OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1995 - 7 B 11339/95.OVG (https://dejure.org/1995,2137)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.05.1995 - 7 B 11339/95.OVG (https://dejure.org/1995,2137)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Mai 1995 - 7 B 11339/95.OVG (https://dejure.org/1995,2137)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausländischer Führerschein; Deutsche Fahrerlaubnis; Umtausch; Erlöschen der deutschen Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EG-Richtlinie 80/1263/EWG Art. 8; StVZO § 15

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    EWG Richtlinie 80/1263; IntVO § 11; StVZO § 15

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2180
  • MDR 1996, 241
  • NVwZ 1995, 1027 (Ls.)
  • NZV 1995, 373
  • DVBl 1996, 577
  • DÖV 1995, 873
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1995 - 7 B 11339/95
    Vielmehr muß jeder Bürger staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebotes getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfG, NJW 1993, 2365, 2366).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 71.85

    Fahrerlaubnis - Gutachten - Mehrfachtätern

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1995 - 7 B 11339/95
    Die Anforderung eines Gutachtens ist zu Recht ergangen, wenn hinreichender Anlaß bestand, an der Fahreignung zu zweifeln, und wenn die verlangte Maßnahme ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel ist, gerade die konkret angebrachten Zweifel an der Fahreignung aufzuklären (vgl. BVerwG, NJW 1988, 1042).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1995 - 7 B 11339/95
    Die Befugnis des einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (Recht auf informelle Selbstbestimmung - BVerfGE 84, 192, 194) ist nicht absolut geschützt.
  • VGH Bayern, 28.10.2011 - 11 BV 10.987

    Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

    Offen bleiben kann im hier zu entscheidenden Fall, ob hierdurch auch die deutsche Fahrerlaubnis erlischt, nachdem es hierfür einer entsprechenden Rechtsgrundlage bedürfte, die aber zumindest im nationalen Recht fehlt (so OVG Koblenz vom 11.5.1995 DAR 1995, 338 - zur früheren Rechtslage).
  • OLG Hamm, 22.12.2008 - 2 Ss 374/08

    Gültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis

    Durch den Umtausch erlischt die ausländische Fahrerlaubnis indes nicht (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 30 FeV Rn. 10; zu vgl. insoweit auch OVG Rheinland-Pfalz, NJW 1995, 2180 f.).
  • VG Freiburg, 23.04.1998 - 9 K 1998/96

    Aushändigung eines deutschen Führerscheins eines schweizerischen

    Eine derartige Regelung findet sich insbesondere nicht in der Vorschrift des § 15 Abs. 2 bis 4 StVZO, zumal dort nur die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf der Grundlage einer ausländischen geregelt ist (vgl. auch OVG Rh-Pf., Beschi.v. 11.5.1995, NJW 1995, S. 2180 = DÖV 1995, S. 873).
  • VG Würzburg, 13.01.2011 - W 6 S 10.1346

    Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad; Aberkennung des Rechts zum Gebrauch der

    Der Fahrerlaubnisinhaber ist lediglich zusätzlich zur Abwehr von Missbrauchsgefahren verpflichtet, seinen bisherigen Führerschein gegen Aushändigung des neuen Führerscheins abzugeben (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 11.05.1995, Az. 7 B 11339/95, NJW 1995, S. 2180; VG München, U.v. 06.05.2009, Az. M 6a K 08.1294).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht