Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1995

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.07.1994 - 4 B 94.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,933
BVerwG, 28.07.1994 - 4 B 94.94 (https://dejure.org/1994,933)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.1994 - 4 B 94.94 (https://dejure.org/1994,933)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 1994 - 4 B 94.94 (https://dejure.org/1994,933)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Baurecht: Keine Übertragung der Grundsätze des Normenkontrollverfahrens auf die Anfechtung einer Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Benachteiligender Bebauungsplan - Abwägungsfehler - Anfechtungsklage - Baugenehmigung - Normenkontrollverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2242 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 598
  • DÖV 1995, 741
  • ZfBR 1995, 53
 
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Wird zitiert von ... (114)

  • BVerwG, 15.10.2001 - 4 BN 48.01

    Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; fehlende Bekanntmachung; Statthaftigkeit;

    Auch wenn der Rechtsschutz durch ein Normenkontrollverfahren im Einzelfall möglicherweise weiter reichen kann als der Rechtsschutz durch eine Nachbarklage (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1994 - 4 B 94.94 - NVwZ 1995, 598 = ZfBR 1995, 53) und zudem einfacher zu praktizieren ist, weil der Nachbar nur ein einziges Verfahren anhängig zu machen braucht, so steht dem Nachbarn doch zumindest im Regelfall auch über das Institut der Nachbarklage effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) zur Verfügung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2013 - 2 B 1010/13

    Abwehranspruch des Nachbarn gegen die Erteilung einer Baugenehmigung

    - IV C 29.73 -, BRS 28 Nr. 127 = juris Rn. 28, Beschlüsse vom 8. November 2010 - 4 B 43.10 -, BauR 2011, 499 = juris Rn. 9, und vom 28. Juli 1994 - 4 B 94.94 -, BRS 56 Nr. 163 = juris Rn. 4.

    - 4 B 94.94 -, BRS 56 Nr. 163 = juris Rn. 4.

  • VG Freiburg, 12.05.2020 - 2 K 9611/17

    Befreiung von den Ge- und Verboten des Naturschutzrechts für Windenergieanlagen;

    Das Erfordernis der Geltendmachung einer Verletzung in eigenen Rechten dient der Verhinderung von Popularklagen, die in der Verwaltungsgerichtsordnung grundsätzlich ausgeschlossen sind (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 30.04.1980 - 7 C 91.79 - juris Rn. 8; Beschluss vom 28.07.1994 - 4 B 94.94 - juris Rn. 6).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1995 - 25 B 98/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1909
OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1995 - 25 B 98/95 (https://dejure.org/1995,1909)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.03.1995 - 25 B 98/95 (https://dejure.org/1995,1909)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. März 1995 - 25 B 98/95 (https://dejure.org/1995,1909)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften; Punktesystem; Fahrtenbuchauflage; Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Interessenabwägung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVZO § 31a; VwGO § 80 Abs. 5

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2242
  • NVwZ 1995, 1027 (Ls.)
  • NZV 1995, 503 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (52)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    vgl. insoweit zur Rechtslage unter Geltung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 15 b StVZO: Senatsbeschluß vom 14. März 1995 - 25 B 98/95 -, NJW 1995, 2242, sowie Senatsurteil vom 31. März 1995 - 25 A 2798/93 -, NJW 1995, S. 3335 (3337).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 10 S 2113/97

    Sofortige Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage - fehlende Mitwirkung bei der

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 13.10.1976 (aaO) darauf abgehoben, daß das Führen eines Fahrtenbuchs nicht nur die Ermittlung begangener Verkehrsverstöße fördert, sondern vielmehr auch dazu beiträgt, daß etwaige Verstöße künftig unterbleiben, weil es sich positiv auf die Verkehrsdisziplin eines Fahrzeugführers auswirkt, wenn er damit rechnen muß, daß er wegen der durch das Fahrtenbuch feststellbaren Fahreridentität für jeden Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen wird (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 14.03.1995, NJW 1995, 2242).

    Da das Führen eines Fahrtenbuchs für den Antragsteller auch keine allzu schwerwiegende Belastung mit sich bringt (vgl. zu diesem Kriterium, BVerfG, Beschluß vom 12.09.1995, DVBl. 1995, 1297), diese vielmehr über eine gewisse mit geringem Zeitaufwand verbundene Belästigung nicht hinausgeht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 14.03.1995, aaO), überwiegt nach alledem das öffentliche Vollziehungsinteresse sein privates Verschonungsinteresse.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2007 - 8 B 1042/07

    Mangelnde Mitwirkung - Zeugnisverweigerungsrecht

    2 St 276/88">NJW 1989, 2704, und Urteil vom 17.5.1995 - 11 C 12.94 -, DAR 1995, 458, 459; OVG NRW, Beschluss vom 14.3.1995 - 25 B 98/95 -, NJW 1995, 2242, 2243, und Urteil vom 29.4.1999 - 8 A 699/97 -, DAR 1999, 375; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2005, § 31 a StVZO Rn. 2).

    Ein Fahrzeugführer, der damit rechnen muss, dass er wegen der durch das Fahrtenbuch feststellbaren Fahreridentität für einen von ihm begangenen Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen wird, wird Verkehrszuwiderhandlungen zu vermeiden suchen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.3.1995 - 25 B 98/95 -, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.11.1997 - 10 S 2113/97 -, NZV 1998, 126, 127).

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