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   BGH, 10.05.1995 - 1 StR 764/94   

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BGH, 10.05.1995 - 1 StR 764/94 (https://dejure.org/1995,898)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1995 - 1 StR 764/94 (https://dejure.org/1995,898)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1995 - 1 StR 764/94 (https://dejure.org/1995,898)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 12 Abs. 1 UWG; § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG
    Unbefugte Verwertung von Geschäftsgeheimnissen und Angestelltenbestechung bei der Vergabe von Bauleistungen durch die US-Armee (Begriff des "Geschäftsgeheimnisses")

  • Wolters Kluwer

    Betriebsgeheimnis - Ausschreibung - Geschäftsgeheimnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 17

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Ausschreibungsangebote sind Geschäftsgeheimnise

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschreibungsunterlagen als Geschäftsgeheimnis? (IBR 1995, 448)

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 140
  • NJW 1995, 2301
  • MDR 1995, 1054
  • NStZ 1995, 551
  • NStZ 1996, 538
  • BB 1995, 2546
  • DB 1995, 2260
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.10.1994 - 1 StR 614/93

    Untreue - Selbständige Taten - Vermögensbetreuungspflicht - Bestechungsdelikte -

    Auszug aus BGH, 10.05.1995 - 1 StR 764/94
    Die Erlangung der geheimen Informationen wurde jeweils durch Angestelltenbestechung bewirkt, wobei Unrechtsvereinbarung und Vorteilsgewährung ihrerseits eine Tat bildeten (vgl. BGHR UWG § 12 Abs. 2 Angestelltenbestechlichkeit 1).
  • BGH, 28.05.1990 - 4 StR 221/90

    Änderung des Schuldspruchs

    Auszug aus BGH, 10.05.1995 - 1 StR 764/94
    Die Revision richtet sich insoweit allein gegen den Schuldumfang mit dem Ziel, auch in diesem Fall eine höhere Einzelstrafe zu erreichen (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 4; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. Rdn. 3 zu § 400; Pelchen in KK 3. Aufl. Rdn. 1 zu § 400).
  • BGH, 13.05.1952 - 1 StR 670/51

    Schwere passive und aktive Bestechung - Beamtenbestimmung im Sinne des

    Auszug aus BGH, 10.05.1995 - 1 StR 764/94
    Das Landgericht hat - insoweit zutreffend - ausgeführt, daß die Baudienststellen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika als geschäftliche Betriebe im Sinne der Schutzvorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzusehen sind (vgl. BGHSt 2, 396, 401 ff.).
  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Ob ein Interesse ein 'berechtigtes' ist, hängt insbesondere davon ab, ob ein Bekanntwerden der betreffenden Information geeignet wäre, die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (vgl. BVerwG NVwZ 2009, 1113 f.; BGHSt 41, 140/142).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 126/03

    Kundendatenprogramm

    Dementsprechend dürfen an die Manifestation des Geheimhaltungswillens keine überzogenen Anforderungen gestellt werden; es genügt, wenn sich dieser Wille aus der Natur der geheim zu haltenden Tatsache ergibt (BGHSt 41, 140, 142 zu Ausschreibungsunterlagen).
  • OLG Stuttgart, 19.11.2020 - 2 U 575/19

    Schaumstoffsysteme - Einstufung von geschäftlichen Informationen als

    An die Manifestation des Geheimhaltungswillens dürfen keine überzogenen Anforderungen gestellt werden; es genügt, wenn sich dieser Wille aus der Natur der geheim zu haltenden Tatsache ergibt (BGH, Urteil vom 27. April 2006 - I ZR 126/03, juris Rn. 19 - Kundendatenprogramm; BGH, Urteil vom 10. Mai 1995 - 1 StR 764/94, juris Rn. 13).
  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    b) Die Verurteilung wegen Geheimnisverrats nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG ist gleichfalls nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 41, 140 ff.).

    Da dieser nur mit dem eigenen Schutzangebot der Firma S. befaßt war und nach den Feststellungen keine geheimen Informationen der Firma R. (vgl. BGHSt 41, 140 ff.) erhalten hatte, bedurfte dies keiner weiteren Ausführungen.

  • OLG Düsseldorf, 28.12.2007 - Verg 40/07

    Selbstständige Anfechtbarkeit der von der Vergabekammer verfügten Einsichtnahme

    Auch der öffentliche Auftraggeber kann Träger von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen sein (im Anschluss an BGH NJW 1995, 2301).

    Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis sind Tatsachen zu verstehen, die nach dem erkennbaren Willen des Trägers geheim gehalten werden sollen, die ferner nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und damit nicht offenkundig sind und hinsichtlich derer der Geheimnisträger deshalb ein sachlich berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat, weil eine Aufdeckung der Tatsachen geeignet wäre, ihm wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (BGH NJW 1995, 2301).

    Anerkannt ist, dass namentlich im Zusammenhang mit Auftragsvergaben auch der öffentliche Auftraggeber Träger von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen sein kann (vgl. BGH NJW 1995, 2301).

  • BayObLG, 21.09.2023 - 206 StRR 112/23

    Verurteilung von Jérôme Boateng aufgehoben

    Vom Revisionsgericht ist angesichts der beschränkten Rechtsmittelbefugnis der Nebenklägerin auch in der Frage der Begründetheit lediglich zu überprüfen, ob die Vorschriften über das Nebenklagedelikt, welches zur Einlegung des Rechtsmittels berechtigt, § 400 Abs. 1 i.Vm. § 395 StPO, richtig angewendet worden sind (BGH, Urteil vom 10. Mai 1995, 1 StR 764/94, NStZ 1995, 551, 552; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O. § 400 Rn. 7; KK-StPO/Gericke, a.a.O. § 352 Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 12 B 34.10

    Kein Anspruch auf Informationszugang zum Sachleistungskonsum der Abgeordneten des

    Dieses Interesse setzt einen objektivierbaren Bezug auf den Wettbewerb voraus, der etwa gegeben ist, wenn die Offenlegung geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen dem Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Marktposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen oder die Veröffentlichung geeignet ist, wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (BVerwG NVwZ 2009, 1113 (1114), vgl. auch BGHSt 41, 140 (142)).
  • BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95

    Öffentliche Vergabe und Weitergabe von Informationen an Interessenten - Betrug,

    Tateinheit zwischen Bestechlichkeit und Untreue besteht hier deshalb, weil die pflichtwidrige Handlung der Bestechlichkeit mit der Treubruchshandlung identisch ist (vgl. BGH vom 10.5.1995 - 1 StR 764/94 zum Verhältnis von § 12 UWG zu § 17 UWG ; Dreher/Tröndle § 332 Rn. 13).

    Diese Bekanntgabe machte nämlich ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Ausschreibungsverfahrens wegen der Möglichkeit von Angebotskartellen unmöglich (vgl. BGH vom 10.5.1995 - 1 StR 764/94 zum Schaden im Sinne von § 17 UWG ).

    Eine gesonderte Einstellung des Verfahrens ist allerdings nicht möglich, da die in der Mitteilung des Geschäftsgeheimnisses liegenden Beihilfehandlungen des Angeklagten sowohl mit den Tathandlungen der Bestechlichkeit (Unrechtsvereinbarung und Vorteilsgewährung als eine Tat, vgl. BGHR UWG § 12 Abs. 2 Angestelltenbestechlichkeit und BGH vom 10.5.1995 - 1 StR 764/94) als auch mit den Untreuehandlungen (Mitteilung der Bieterliste) zusammenfallen.

  • BGH, 04.09.2013 - 5 StR 152/13

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (unzureichende Beweiswürdigung;

    Im Ausgangspunkt zutreffend geht die Wirtschaftsstrafkammer davon aus, dass unter den Begriff des Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses (§ 17 Abs. 2 UWG) nur solche betriebsbezogene Tatsachen fallen, die nach dem erkennbaren Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden sollen, die ferner nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und damit nicht offenkundig sind und hinsichtlich derer der Betriebsinhaber deshalb ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat, weil die Aufdeckung der Tatsache geeignet wäre, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Mai 1995 - 1 StR 764/94, BGHSt 41, 140, 142 zu § 17 UWG aF, und vom 27. April 2006 - I ZR 126/03, NJW 2006, 3424).
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00

    Abgrenzung von Strafzumessungsvorschrift und Qualifikationstatbestand; Vorsatz

    Das wäre der Fall, wenn es der Nebenklägerin darauf ankäme - wegen der Nichtanwendung des § 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB - einen der Verurteilung zugrunde gelegten zu geringen Schuldumfang zu beanstanden (vgl. BGHSt 41, 140, 144; BGH NStZ-RR 1997, 371 (weiteres Mordmerkmal); BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 4; Kurth in HK-StPO 2. Aufl. § 400 Rdn. 8, 9).
  • VG Berlin, 05.11.2012 - 2 K 167.11

    Zum Anspruch einer kreisfreien Stadt auf Informationszugang im Zusammenhang mit

  • VG Braunschweig, 17.10.2007 - 5 A 188/06
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2005 - 4 LB 30/04

    Bei von den Eichbehörden beanstandeten Füllmengenunterschreitungen handelt es

  • VG Berlin, 10.09.2008 - 2 A 167.06
  • VG Neustadt, 07.04.2014 - 4 K 726/13

    Nahwärme Haßloch: Kalkulation der Gemeindewerke Haßloch GmbH muss offen gelegt

  • BGH, 10.10.2007 - 1 StR 455/07

    Wesentliche Behinderung der Verteidigung (absoluter Revisionsgrund; Kausalität;

  • OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05

    Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen

  • OLG Celle, 20.09.2018 - 13 U 166/17

    Anforderungen an die Auswahl des Konzessionärs für den Betrieb eines

  • VG Neustadt, 21.09.2015 - 4 K 146/15

    Zweck der Regelung in UIG RP § 4 Abs 2; Antragsmissbrauch iSd UIG RP § 8 Abs 2 Nr

  • VG Neustadt, 06.09.2013 - 4 K 242/13

    Vertrag der Stadt Neustadt mit BMW zum Dienstwagenleasing ein Geschäftsgeheimnis

  • OLG Hamm, 30.09.2002 - 2 Ss 590/02

    Nebenkläger, Revision, Begründung, erforderlicher Umfang

  • VG Düsseldorf, 09.07.2004 - 26 K 4163/03

    Amtskette des Bürgermeister

  • VK Brandenburg, 25.04.2005 - VK 13/05

    Was ist eine "wettbewerbsbeschränkende Abrede"?

  • BGH, 03.07.1997 - 4 StR 266/97

    Verhängung einer anderen Rechtsfolge der Tat als revisionsrechtliches

  • OLG Hamm, 22.02.2001 - 2 Ws 37/01

    Beschwerde; Kostenentscheidung; Nebenkläger; Zulässigkeit; Verwerfung der

  • OLG Frankfurt, 27.06.2000 - 2 Ss 131/00

    Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers

  • LG Köln, 11.10.2017 - 28 O 200/17
  • OLG Frankfurt, 18.01.2000 - 2 Ss 131/00

    Rechtsmittel des Nebenklägers: Umfang der Kognitionspflicht bei tateinheitlich

  • VG Münster, 05.09.2014 - 1 K 2872/12

    Fahrzeugschein; Betriebsgeheimnis; Arbeitsmaschine; Abschleppwagen

  • VG Minden, 05.12.2007 - 7 K 968/07
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