Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 27.04.1995

Rechtsprechung
   BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,63
BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90 (https://dejure.org/1994,63)
BVerfG, Entscheidung vom 12.10.1994 - 1 BvL 19/90 (https://dejure.org/1994,63)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Oktober 1994 - 1 BvL 19/90 (https://dejure.org/1994,63)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,63) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverfassungsgericht

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des Schiffes zu den für die Benutzung Bremer Häfen anfallenden Hafengebühren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührentatbestände des Bremer Hafengesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausrüster - Eigentümer eines vercharterten Schiffes - Öffentlichrechtlicher Hafenbetreiber - Nutzung des Hafens - Anfallende Gebühren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 91, 207
  • NJW 1995, 2343 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 368
  • DVBl 1995, 112 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (182)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90
    Art. 14 Abs. 1 GG schützt aber nicht das Vermögen als solches (vgl. BVerfGE 74, 129 ; 78, 232 ; 81, 108 ), so daß die Eigentumsgarantie durch die Auferlegung von Geldleistungspflichten grundsätzlich nicht beeinträchtigt wird (vgl. BVerfGE 75, 108 ).

    Damit wird die wirtschaftliche Betätigung als Ausfluß der durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit berührt (vgl. BVerfGE 78, 232 ; 87, 153 ).

    Die Handlungsfreiheit auf wirtschaftlichem Gebiet ist allerdings nur in den Schranken des zweiten Halbsatzes des Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet (vgl. BVerfGE 25, 371 ; 50, 290 ; 78, 232 ).

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90
    aa) Gebühren sind öffentlichrechtliche Geldleistungen, die - in Abgrenzung zur Steuer - aus Anlaß individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlichrechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfGE 20, 257 ; 50, 217 ).

    Innerhalb seiner jeweiligen Regelungskompetenzen verfügt der Gebührengesetzgeber über einen weiten Gestaltungsraum bei der Entscheidung, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen und welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er hierfür aufstellen will (vgl. BVerfGE 50, 217 ).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90
    Art. 14 Abs. 1 GG schützt aber nicht das Vermögen als solches (vgl. BVerfGE 74, 129 ; 78, 232 ; 81, 108 ), so daß die Eigentumsgarantie durch die Auferlegung von Geldleistungspflichten grundsätzlich nicht beeinträchtigt wird (vgl. BVerfGE 75, 108 ).

    Dieser Spielraum ist gegeben, soweit die Gebührenbelastung verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 75, 108 m.w.N.).

  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90
    Der Gesetzgeber ist danach befugt, ordnend und klärend in das Wirtschaftsleben einzugreifen, und kann in diesem Zusammenhang auch Geldleistungen auferlegen (vgl. BVerfGE 18, 315 ).
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90
    Zwar ist schutzfähig im Sinne der Vorschrift grundsätzlich jedes vermögenswerte Recht, das dem Berechtigten ebenso ausschließlich wie Eigentum an einer Sache zur privaten Nutzung und zur eigenen Verfügung zugeordnet ist (vgl. BVerfGE 78, 58 ; 83, 201 ; 89, 1 ).
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90
    Art. 14 Abs. 1 GG schützt aber nicht das Vermögen als solches (vgl. BVerfGE 74, 129 ; 78, 232 ; 81, 108 ), so daß die Eigentumsgarantie durch die Auferlegung von Geldleistungspflichten grundsätzlich nicht beeinträchtigt wird (vgl. BVerfGE 75, 108 ).
  • BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67

    lex Rheinstahl

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90
    Die Handlungsfreiheit auf wirtschaftlichem Gebiet ist allerdings nur in den Schranken des zweiten Halbsatzes des Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet (vgl. BVerfGE 25, 371 ; 50, 290 ; 78, 232 ).
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90
    Damit wird die wirtschaftliche Betätigung als Ausfluß der durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit berührt (vgl. BVerfGE 78, 232 ; 87, 153 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90
    Zwar ist schutzfähig im Sinne der Vorschrift grundsätzlich jedes vermögenswerte Recht, das dem Berechtigten ebenso ausschließlich wie Eigentum an einer Sache zur privaten Nutzung und zur eigenen Verfügung zugeordnet ist (vgl. BVerfGE 78, 58 ; 83, 201 ; 89, 1 ).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90
    Zwar ist schutzfähig im Sinne der Vorschrift grundsätzlich jedes vermögenswerte Recht, das dem Berechtigten ebenso ausschließlich wie Eigentum an einer Sache zur privaten Nutzung und zur eigenen Verfügung zugeordnet ist (vgl. BVerfGE 78, 58 ; 83, 201 ; 89, 1 ).
  • OVG Bremen, 25.09.1990 - 1 BA 3/90

    Kreis der Gebührenpflichtigen; Schiffseigner; Hafengebühren; Reeder eines

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Mit Blick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird in Deutschland zwischen Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit unterschieden (vgl. BVerfGE 16, 147 ; 16, 194 ; 30, 292 ; 45, 187 ; 63, 88 ; 67, 157 ; 68, 193 ; 81, 156 ; 83, 1 ; 90, 145 ; 91, 207 ; 95, 173 ; 96, 10 ; 101, 331 ; 120, 274 ; 141, 220 ).
  • OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17

    Gebührenbescheid über Polizeieinsatzkosten der Polizei Bremen vom 18.08.2015 -

    Innerhalb seiner jeweiligen Regelungskompetenzen verfügt der Gebührengesetzgeber über einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Entscheidung, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen und welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er hierfür aufstellen will (BVerfG, Beschlüsse vom 6.2.1979 - 2 BvL 5/76 -, BVerfGE 50, 217 -234, juris Rn. 37 und vom 12.10.1994 - 1 BvL 19/90 -, juris Rn. 53 ).

    Die für die Kostentragungspflicht erforderliche individuelle Zurechenbarkeit lässt sich aus der rechtlichen oder tatsächlichen Sachherrschaft und der damit verbundenen Möglichkeit herleiten, aus der Sache Nutzen zu ziehen (BVerfG, Beschluss vom 12.10.1994 - 1 BvL 19/90 -, juris Rn. 53).

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Die wirtschaftliche Betätigung als Ausprägung der durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit genießt grundrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 78, 232 ; 91, 207 ; 98, 218 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 27.04.1995 - 1 BvR 729/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4123
BVerfG, 27.04.1995 - 1 BvR 729/93 (https://dejure.org/1995,4123)
BVerfG, Entscheidung vom 27.04.1995 - 1 BvR 729/93 (https://dejure.org/1995,4123)
BVerfG, Entscheidung vom 27. April 1995 - 1 BvR 729/93 (https://dejure.org/1995,4123)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,4123) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen gesetzgeberisches Unterlassen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflichtverletzung des Gesetzgebers - Alkoholbedingte Gefahren - Schutz der Bürger - Herabsetzung der Promillegrenze

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2343
  • NVwZ 1995, 990 (Ls.)
  • NStZ 1996, 268
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1995 - 1 BvR 729/93
    2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichtet den Staat, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit zu stellen, d.h. auch, sie vor rechtswidrigen Eingriffen von seiten Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 88, 203 [251]).

    Der Staat muß allerdings Maßnahmen normativer und tatsächlicher Art treffen, die dazu führen, daß ein unter Berücksichtigung entgegenstehender Rechtsgüter angemessener und wirksamer Schutz erreicht wird (Untermaßverbot; vgl. BVerfGE 88, 203 [254]).

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1995 - 1 BvR 729/93
    Es könnte vielmehr erst dann eingreifen, wenn die staatlichen Organe gänzlich untätig geblieben wären oder wenn die bisher getroffenen malnahmen evident unzureichend wären (BVerfGE 56, 54 [80 f.]; 77, 170 [214]; 79, 174 [201 f.]).
  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1995 - 1 BvR 729/93
    Bei einer Blutalkoholkonzentration von 1, 1 Promille wird ein Verstoß gegen § 316 StGB immer bejaht, ohne daß es dazu weiterer Beweisanzeichen bedürfte (sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit, vgl. BGHSt 37, 89 ff.).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1995 - 1 BvR 729/93
    Es könnte vielmehr erst dann eingreifen, wenn die staatlichen Organe gänzlich untätig geblieben wären oder wenn die bisher getroffenen malnahmen evident unzureichend wären (BVerfGE 56, 54 [80 f.]; 77, 170 [214]; 79, 174 [201 f.]).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1995 - 1 BvR 729/93
    Es könnte vielmehr erst dann eingreifen, wenn die staatlichen Organe gänzlich untätig geblieben wären oder wenn die bisher getroffenen malnahmen evident unzureichend wären (BVerfGE 56, 54 [80 f.]; 77, 170 [214]; 79, 174 [201 f.]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht