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   BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92, 2 BvR 2105/93   

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BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92, 2 BvR 2105/93 (https://dejure.org/1994,897)
BVerfG, Entscheidung vom 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92, 2 BvR 2105/93 (https://dejure.org/1994,897)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Dezember 1994 - 2 BvR 1914/92, 2 BvR 2105/93 (https://dejure.org/1994,897)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verurteilter - Zu Unrecht angeordnete Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 63, § 67 Abs. 4 S. 1, § 67c Abs. 2 S. 5

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2405
  • NStZ 1995, 174
  • StV 1995, 202
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09

    Zurücktreten der nachträglichen Sicherungsverwahrung hinter das

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass schon vor Einführung des § 67 d Abs. 6 Satz 1 StGB nach der Rechtsprechung der Vollstreckungsgerichte die Erledigung der Maßregel bei Wegfall einer ihrer Voraussetzungen auch dann zu beschließen war, wenn die Gefährlichkeit des Untergebrachten fortbestand (vgl. OLG Hamm NStZ 1982, 300; OLG Karlsruhe MDR 1983, 151; OLG Frankfurt NStZ 1993, 252 sowie hierzu auch BVerfG NStZ 1995, 174, 175).
  • BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2098/08

    Nachträglich angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erledigung

    Diese Rechtsprechung fand allgemeine Zustimmung (vgl. BGH, a.a.O., m.w.N.) und ist auch vom Bundesverfassungsgericht gebilligt worden (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Dezember 1994 - 2 BvR 1914/92 -, NJW 1995, S. 2405 ).
  • BVerfG, 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts -

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich zwar bereits zu der Frage geäußert, ob die Anrechnungsregel des § 67 Abs. 4 StGB mit dem Freiheitsrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG vereinbar ist, und diese Frage bejaht (vgl. BVerfGE 91, 1 für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Dezember 1994 - 2 BvR 1914/92, 2105/93 -, NJW 1995, S. 2405 für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 2134/04 -, juris Rn. 2).
  • OLG Bamberg, 20.12.2017 - 1 Ws 735/17

    Vollständige Anrechnung der vollstreckten Unterbringung im psychiatrischen

    Denn spätestens mit der Einfügung des § 67[d eingefügt durch den Senat] Abs. 6 StGB im Zuge des Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vom 23. Juli 2004 hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, dass er auch mit Blick auf das Problem der anfänglichen Fehldiagnose der - von der Rechtsprechung bis dahin ohnehin schon favorisierten (und vom BVerfG in NStZ 1995, 174 gebilligten) - Vollstreckungslösung den Vorzug vor der Wiederaufnahmelösung gibt (vgl. dazu OLG Jena NStZ-RR 2011, 61; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 324 [325]; Berg/Wiedner, StV 2007, 434 mit weit.

    Eine Kompensation allein nach den Regeln des StrEG wäre vorliegend aber ersichtlich unzureichend; sie stünde mit dem Grundrecht des Verurteilten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG nicht in Einklang und verstieße gegen das Übermaßverbot (so BVerfG NJW 1995, 2405 unter Aufhebung des Beschlusses des OLG Frankfurt NStZ 1993, 252).

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass Fälle anfänglicher Fehleinweisungen im Wiederaufnahmeverfahren korrigiert werden können (BVerfG Beschluss vom 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 24.09.2007 - 2 BvR 1884/07) und auch darauf hingewiesen, dass dann, wenn die Voraussetzungen der §§ 21, 49 StGB tatsächlich nicht vorgelegen hätten, dies zu einer ungerechtfertigten Herabsetzung der Strafen geführt haben könnte, dies aber auch im Wiederaufnahmeverfahren nicht mehr zu korrigieren sei.

  • KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15

    Anrechnung des Maßregelvollzuges nach Erledigung wegen anfänglicher Fehldiagnose

    Das Bundesverfassungsgericht hat sie aufgehoben, da sie das verfassungsrechtliche Gebot nicht berücksichtige, eine doppelte Übelszufügung durch die Kumulation von freiheitsentziehender Strafe und Maßregel über das erforderliche Maß hinaus zu vermeiden (BVerfG NJW 1995, 2405).

    Denn spätestens mit der Einfügung des § 67 Abs. 6 StGB im Zuge des Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vom 23. Juli 2004 hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, dass er auch mit Blick auf das Problem der anfänglichen Fehldiagnose der - von der Rechtsprechung bis dahin ohnehin schon favorisierten (und vom BVerfG in NStZ 1995, 174 gebilligten) - Vollstreckungslösung den Vorzug vor der Wiederaufnahmelösung gibt (vgl. dazu OLG Jena NStZ-RR 2011, 61; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 324 [325]; Berg/Wiedner, StV 2007, 434 mit weit.

    Eine Kompensation allein nach den Regeln des StrEG wäre vorliegend aber ersichtlich unzureichend; sie stünde mit dem Grundrecht des Verurteilten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG nicht in Einklang und verstieße gegen das Übermaßverbot (so BVerfG NJW 1995, 2405 unter Aufhebung des Beschlusses des OLG Frankfurt NStZ 1993, 252).

  • OLG Frankfurt, 03.06.2005 - 3 Ws 298/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Fehleinweisung

    Die Anrechnung setzt aber voraus, daß Strafe und Maßregel ihre Grundlage in demselben rechtskräftigen Urteil haben (vgl. BVerfG NStZ 1995, 174).

    Eine weitergehende Anrechnung ist nur im Wege der Wiederaufnahme zu erreichen (vgl. Senat, Beschluß vom 26. November 2001 - 3 Ws 1119/01 = NStZ-RR 2002, 58; Beschluß vom 1. August 1995 - 3 Ws 521+522/93 im Anschluß an BVerfG NStZ 1995, 174).

  • OLG Rostock, 16.01.2017 - 20 Ws 173/16

    Folgen einer aus tatsächlichen Gründen fehlerhaften Einweisung in ein

    Demgegenüber vertritt das KG Berlin unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung mit überzeugenden Gründen die Auffassung, dass dann, wenn eine Maßregel nach § 63 StGB wegen einer anfänglichen Fehldiagnose für erledigt erklärt wird, ein bereits verbüßter Maßregelvollzug analog § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB vollständig auf eine im gleichen Erkenntnis verhängte Strafe anzurechnen ist (Beschluss vom 27.01.2015 - 2 Ws 3/15 - Rdz. 28 ff. in juris m.w.N. auch zur Gegenmeinung; ebenso OLG Dresden OLG-NL 1996, 23; LG Görlitz StraFo 2014, 171; MK-Maier StGB, 3. Aufl. § 67 Rdz. 124; Lackner/Kühl, StGB 28. Aufl. § 67 Rdz. 7; offen gelassen BVerfG NJW 1995, 2405 = NStZ 1995, 174).
  • OLG Hamburg, 05.02.2018 - 2 Ws 10/18

    Strafvollstreckung: Umfang der Anrechnung des Maßregelvollzuges auf die Strafe

    Bei dieser nur teilweisen Anrechnung der Maßregelvollzugszeiten nach § 67 Abs. 4 StGB bleibt es im Vollstreckungsverfahren auch dann, wenn die Anordnung des Maßregelvollzugs auf einer Fehldiagnose beruhen und deshalb ein Eingangsmerkmal der §§ 20, 21 StGB beim Verurteilten nicht vorgelegen haben könnte (BVerfG NStZ 1995, 174; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2007, Az.: 2 BvR 1844/07, juris Rn. 5 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11. Februar 2008, Az.: 1 Ws 12/08, juris Rn. 14 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 58, 59 f. und Beschluss vom 3. Juni 2005, 3 Ws 298-299/05, juris Rn. 13 ff. und 18; LK-Schöch § 67 Rn. 29; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder § 67 Rn. 5; Jehle in Satzger/Schluckebier/Widmaier § 67 Rn. 27; Wolf NJW 1997, 779, 781).

    Hierüber können die Gerichte im Vollstreckungsverfahren nicht befinden (ausführlich hierzu: BVerfG NStZ 1995, 174, 175).

  • EGMR, 07.06.2012 - 65210/09

    Gerichte hätten Sicherungsverwahrung nicht nachträglich anordnen dürfen

    Tatsächlich musste die Unterbringung einer Person in einer psychiatrischen Klinik nach der früheren Rechtsprechung der Strafvollstreckungsgerichte für erledigt erklärt werden und die betreffende Person musste entlassen werden, wenn ein die Schuldfähigkeit ausschließender oder vermindernder Zustand bei ihr nicht mehr vorlag oder nie vorgelegen hatte, auch wenn diese Person für die Öffentlichkeit immer noch gefährlich war (siehe Oberlandesgericht Hamm, 4 Ws 389/81, Entscheidung vom 22. Januar 1982, Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) 1982, S. 300; Oberlandesgericht Karlsruhe, 1 Ws 143/82, Entscheidung vom 30. Juni 1982, Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR) 1983, S. 151; Bundesgerichtshof, 3 StR 317/96, Urteil vom 27. November 1996, BGHSt Nr. 42, S. 310; siehe auch Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1914/92 und 2105/93, Entscheidung vom 28. Dezember 1994, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1995, S. 2406; und Bundesgerichtshof, 4 StR 577/09, Entscheidung vom 12. Mai 2010, Rdnr. 13 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2001 - 3 Ws 1119/01

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigterklärung bei

    Die Strafvollstreckungskammer bezieht sich für diese Auffassung maßgeblich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Dezember 1994 (NJW 1995, 2405 ff.) und ist der Ansicht, daß sie nicht mehr zu prüfen brauche, ob überhaupt eine sogenannte Fehleinweisung vorliege.

    Aus der Formulierung "nicht ­ mehr ­ vorliegen" kann nach Auffassung des Senats nur der Schluß gezogen werden, daß damit gemeint war "entweder nicht oder nicht mehr vorliegen", zumal sich aus den vom Bundesverfassungsgericht in den Beschlußgründen wiedergegebenen Sachverhalten der Ausgangsverfahren (S. 3 und 5 der Beschlußausfertigung, nicht abgedruckt in NJW 1995, 2405 ff.) ergibt, daß in beiden Fällen die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus für erledigt erklärt worden war, nachdem sich herausgestellt hatte, daß die Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung von vornherein nicht vorgelegen hatten.

  • OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08

    Strafvollstreckung: Reihenfolge und Umfang der Anrechnung von Untersuchungshaft

  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher

  • OLG Zweibrücken, 25.02.2015 - 1 Ws 28/15

    Strafrestaussetzung bei Kumulation von Straf- und Maßregelvollzug: Berechnung der

  • OLG Dresden, 03.08.2007 - 2 Ws 329/07

    Psychatrie; Unterbringung; Erledigung; Führungsaufsicht

  • EGMR, 07.06.2012 - 61827/09

    K ./. Deutschland

  • BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 1633/99

    Keine Grundrechtsverletzung durch Unterbringung eines besonders aggressiven

  • OLG Dresden, 07.02.2008 - 2 Ws 18/08

    Unterbringung; Psychiatrie; Entziehungsanstalt; Besserung und Sicherung

  • OLG Hamburg, 07.06.2018 - 2 Ws 42/18

    Maßregelvollzug: Vollziehung einer Restfreiheitsstrafe unter den Bedingungen des

  • EGMR, 28.06.2012 - 3300/10

    S ./. Deutschland

  • OLG Frankfurt, 01.07.2010 - 3 Ws 418/10

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung

  • KG, 07.06.2007 - 2 Ws 330/07

    Maßregelvollzug: Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Fortdauer der Unterbringung in

  • OLG Rostock, 08.02.2007 - I Ws 438/06

    Maßregelvollzug: Voraussetzungen der Erledigungserklärung der Unterbringung in

  • OLG Köln, 06.01.2006 - 2 Ws 619/05

    Anrechnung vorweg vollzogener Maßregel auf Freiheitsstrafe ohne Berücksichtigung

  • BVerfG, 02.08.2004 - 2 BvR 1204/04

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der bedingten Entlassung aus der Unterbringung

  • OLG Dresden, 29.07.2005 - 2 Ws 402/05

    Maßregel; Erledigung

  • OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1116/96

    Strafvollstreckung: Strafzeitberechnung bei Anrechnung von Untersuchungshaft und

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2020 - 2 Ws 171/20

    Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach

  • OLG Nürnberg, 23.02.2012 - 2 Ws 320/11

    Maßregelvollstreckung aufgrund einer Nachfolgeentscheidung:

  • OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96

    Anrechnung, Organisationshaft, Strafzeitberechnung, Unterbringung,

  • OLG Hamm, 22.07.2010 - 4 Ws 171/10

    Aussetzung der weiteren Vollstreckung der nachträglichen Sicherungsverwahrung

  • KG, 22.11.2011 - 2 Ws 377/11

    Maßregelvollzug: Voraussetzungen der Erledigterklärung einer Unterbringung

  • OLG Jena, 20.07.2009 - 1 Ws 283/09

    Entscheidungszuständigkeit für Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen;

  • VerfGH Sachsen, 29.09.2005 - 116-IV-04
  • OLG Koblenz, 20.07.2000 - 1 Ws 140/00

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Überprüfung, Erledigung

  • OLG Koblenz, 20.07.2000 - 1 Ws 139/00

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Überprüfung, Erledigung

  • OLG Koblenz, 20.07.2000 - 1 Ws 141/00

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Überprüfung, Erledigung

  • OLG Brandenburg, 11.12.2006 - 1 Ws 222/06

    Voraussetzungen einer Erledigterklärung einer Unterbringung in einem

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