Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 26.05.1995

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   BGH, 26.01.1995 - 1 StR 798/94   

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BGH, 26.01.1995 - 1 StR 798/94 (https://dejure.org/1995,1353)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1995 - 1 StR 798/94 (https://dejure.org/1995,1353)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1995 - 1 StR 798/94 (https://dejure.org/1995,1353)
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Maßregelausspruch

§ 64 StGB, §§ 357, 354a StPO, § 31 Abs. 2 BVerfGG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 354a StPO; § 357 StPO; § 64 StGB
    Erstreckung der Urteilsaufhebung im Revisionsverfahren auf einen Nichtrevidenten im Fall das zwischenzeitlich eine Gesetzesnorm vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden ist; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • Wolters Kluwer

    Urteilsaufhebung - Rechtskrafterstreckung - Nichtrevident - Aufhebungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 357, § 354a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 6
  • NJW 1995, 2424
  • MDR 1995, 624
  • StV 1995, 236
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 26.01.1995 - 1 StR 798/94
    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. (StV 1994, 594) - setzt die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus; es genügt entgegen der für teilnichtig erklärten Vorschrift des § 64 StGB insoweit nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug nur nicht von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. auch BGH, Beschluß vom 26. Oktober 1994 - 3 StR 453/94).
  • BGH, 26.10.1994 - 3 StR 453/94

    Entziehungsanstalt - Erfolgsaussicht - Behandlungserfolg

    Auszug aus BGH, 26.01.1995 - 1 StR 798/94
    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. (StV 1994, 594) - setzt die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus; es genügt entgegen der für teilnichtig erklärten Vorschrift des § 64 StGB insoweit nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug nur nicht von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. auch BGH, Beschluß vom 26. Oktober 1994 - 3 StR 453/94).
  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64

    Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer

    Auszug aus BGH, 26.01.1995 - 1 StR 798/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Erstreckung der Urteilsaufhebung auf einen Nichtrevidenten nicht möglich, wenn das Urteil zum Zeitpunkt seines Erlasses rechtsfehlerfrei war und die Urteilsaufhebung hinsichtlich des Revisionsführers auf einer gemäß § 354 a StPO vom Revisionsgericht zu beachtenden zwischenzeitlich eingetretenen Gesetzesänderung beruht (BGHSt 20, 77, 78; w. Nachw. bei Pikart in KK 3. Aufl. § 357 Rdn. 6).
  • BGH, 29.11.1994 - 1 StR 675/94

    Wiederholte Zeugenvernehmung - Wiederholte Sachverständigenvernehmung -

    Auszug aus BGH, 26.01.1995 - 1 StR 798/94
    Aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe vermag der Senat nicht hinreichend sicher zu entnehmen, daß das Landgericht mit Hilfe der Sachverständigen die konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges gleichwohl geprüft und bejaht hätte (vgl. Senatsurteil vom 29. November 1994 - 1 StR 675/94 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.09.1998 - 2 StR 390/98

    Pistole, Holzknüppel und Plastikklebeband - § 250 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 1b

    Eine Erstreckung der Urteilsaufhebung ist nicht möglich, wenn das Urteil im Zeitpunkt des Erlasses rechtsfehlerfrei war und die Urteilsaufhebung hinsichtlich des Revisionsführers auf einer gemäß § 354 a StPO vom Revisionsgericht zu beachtenden inzwischen eingetretenen Gesetzesänderung beruht (vgl. BGH, Urt. v. 1. Juli 1998 - 1 StR 185/98 - BGHSt 41, 6, 7; 20, 77, 78).
  • BGH, 16.01.2008 - 3 StR 479/07

    Ablehnung eines Beweisantrags (erwiesene Tatsache); Widerspruchsfreiheit der

    Schon nach der zum Zeitpunkt des Urteilserlasses geltenden Rechtslage, die auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 (BVerfGE 91, 1) zurückging, setzte die Unterbringung in der Entziehungsanstalt die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg voraus (st. Rspr.; vgl. BGHSt 41, 6; Fischer aaO § 64 Rdn. 18 m. w. N.).
  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 185/98

    Gemeinschaftlich begangener schwerer Raub; Das mildere Gesetz im Verhältnis des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Erstreckung der Urteilsaufhebung nicht möglich, wenn das Urteil im Zeitpunkt des Erlasses rechtsfehlerfrei war und die Urteilsaufhebung hinsichtlich des Revisionsführers auf einer gemäß § 354a StPO vom Revisionsgericht zu beachtenden inzwischen eingetretenen Gesetzesänderung beruht (BGHSt 41, 6, 7; 20, 77, 78).
  • BGH, 15.03.2006 - 2 StR 43/06

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf

    Entgegen dem Gesetzeswortlaut reicht es für eine Anordnung der Maßregel nicht aus, dass diese nicht lediglich "von vornherein aussichtslos erscheint" (BGHSt 41, 6).
  • BGH, 07.05.2003 - 5 StR 535/02

    Förderung der Prostitution (milderes Gesetz); Erstreckung der Revision auf

    Eine Erstreckung der Aufhebung auf die nicht revidierenden Mitangeklagten nach § 357 StPO kommt nicht in Betracht, weil die Aufhebung nicht auf einer Gesetzesverletzung beim Erlaß des Urteils, sondern auf einer nachträglichen Rechtsänderung beruht (BGHSt 41, 6; 20, 77).
  • BGH, 25.11.1998 - 3 StR 489/98

    Waffenbegriff beim schweren Raub; Objektive Gefährlichkeit

    Ein Fall der Aufhebung eines zum Zeitpunkt seines Erlasses rechtsfehlerfreien Urteils aufgrund einer danach eingetretenen, vom Revisionsgericht gemäß § 354 a StPO zu beachtenden Gesetzesänderung, der einer Erstreckung der Urteilsaufhebung gemäß § 357 StPO entgegenstehen würde (vgl. BGHSt 41, 6, 7; BGH, Beschluß vom 4. September 1998 - 2 StR 390/98), liegt deshalb nicht vor.
  • BGH, 05.01.1999 - 3 StR 405/98

    Anforderungen an die Feststellungen im Urteil; Keine Erstreckung der

    Eine Erstreckung der Urteilsaufhebung auf die Mitangeklagten D. und O., die keine Revision eingelegt haben, kommt nicht in Betracht, da § 357 StPO den Fall nachträglicher Gesetzesänderung, die vom Revisionsgericht gemäß § 354 a StPO zu beachten ist, nicht erfaßt (vgl. BGHSt 20, 77 f.; 41, 6 f.).
  • BGH, 12.09.1995 - 1 StR 401/95

    Einbruch defensiv - Gaspistole, seitliches Austreten, § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF

    Allerdings genügt es nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 (NStZ 1994, 578) nicht mehr, daß die Therapie nur nicht von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. dazu BGHR StPO § 357 Erstreckung 5).
  • BGH, 29.03.1995 - 3 StR 95/95

    Maßregel - Aussicht auf Erfolg - Unterbringung - Entziehungsanstalt - Rausch -

    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichtsvom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. - (BVerfG NStZ 1994, 578) setzt die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus; es genügt entgegen der für teilnichtig erklärten Bestimmung des § 64 StGB insoweit nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug - nur - nicht von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. auch BGH, Beschlüssevom 26. Oktober 1994 - 3 StR 453/94 , vom 1. Dezember 1994 - 1 StR 726/94 undvom 26. Januar 1995 - 1 StR 798/94).
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   OLG Hamburg, 26.05.1995 - 2 Ws 99/95   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Psychiatrisches Krankenhaus; Unterbringung; Fehlende Heilungsaussichten; Veränderung des Störungsbildes; Schutz der Allgemeinheit; Heilung als Nebenzweck

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Straftäter unbefristet in die Psychiatrie eingewiesen - Heilung des Straftäters ist nur "erwünschter Nebenzweck", vorrangig ist der Schutz der Allgemeinheit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 63, § 67e; StVollzG § 136

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2424
  • NJW 1995, 2425
  • MDR 1995, 947
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 01.08.2008 - 2 BvR 1001/08

    Verhältnismäßigkeit der Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen

    Die hinreichend konkrete Aussicht eines wenigstens zeitweiligen Therapieerfolges ist - im Gegensatz zur Rechtslage bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 Satz 2 StGB n.F. (vgl. bereits BVerfGE 91, 1 ) - bei der Unterbringung gemäß § 63 StGB gerade keine Voraussetzung (BGH NStZ 1998, 35; OLG Hamburg, NJW 1995, 2424 ; Stree in Schönke-Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 63 StGB Rn. 20).
  • KG, 14.01.2014 - 2 Ws 569/13

    Zu den Voraussetzungen der Erledigung einer Maßregel

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dient nicht nur der Heilung des Untergebrachten, sondern vor allem dem Schutz der Allgemeinheit vor kranken, aber gefährlichen Rechtsbrechern (vgl. BGH NStZ 1998, 35 f; HansOLG Hamburg NJW 1995, 2424 f; Fischer, StGB 61. Aufl., § 63 Rdn. 2, jew. mit weit.
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