Rechtsprechung
BVerfG, 06.07.1994 - 2 BvR 855/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit von § 53 Abs. 1 Nr. 3 a Buchstabe a WaffG - Strafrechtlicher Handlungsbegriff
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Tatsächliche Gewalt - Halbautomatische Selbstladewaffe - Strafrechtlicher Handlungsbegriff - Willentliche Körperbewegung
Verfahrensgang
- AG Limburg, 04.11.1993 - 7 Js 18997/93
- OLG Frankfurt, 09.03.1994 - 2 Ss 41/94
- BVerfG, 06.07.1994 - 2 BvR 855/94
Papierfundstellen
- NJW 1995, 248
- NVwZ 1995, 263 (Ls.)
- NVwZ 1995, 94
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68
Verfolgungsverjährung
Auszug aus BVerfG, 06.07.1994 - 2 BvR 855/94
Der Gewährleistungsinhalt dieser Vorschrift, insbesondere auch die sich aus der Vorschrift ergebenden Grenzen für die Auslegung von Strafbestimmungen durch die Fachgerichte, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 25, 269 [284 ff.]; 71, 108 [114 ff.]; st. Rspr.).Dieser Grundsatz wurzelt in der vom Grundgesetz vorausgesetzten und in Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG verfassungskräftig geschützten Würde und der Eigenverantwortlichkeit des Menschen, die von dem Gesetzgeber auch bei der Ausgestaltung des Strafrechts zu achten und zu respektieren ist (vgl. BVerfGE 25, 269 [285]).
- BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82
Anti-Atomkraftplakette
Auszug aus BVerfG, 06.07.1994 - 2 BvR 855/94
Der Gewährleistungsinhalt dieser Vorschrift, insbesondere auch die sich aus der Vorschrift ergebenden Grenzen für die Auslegung von Strafbestimmungen durch die Fachgerichte, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 25, 269 [284 ff.]; 71, 108 [114 ff.]; st. Rspr.). - BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66
Ehrengerichte
Auszug aus BVerfG, 06.07.1994 - 2 BvR 855/94
Strafbarkeit im Sinn des Art. 103 Abs. 2 GG bedeutet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mißbilligende hoheitliche Reaktion auf ein schuldhaftes Verhalten (vgl. BVerfGE 26, 186 [204]). - BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63
'nulla poena sine culpa'
Auszug aus BVerfG, 06.07.1994 - 2 BvR 855/94
Die Strafe ist im Gegensatz zur reinen Präventionsmaßnahme dadurch gekennzeichnet, daß sie - wenn nicht ausschließlich, so doch auch - auf Repression und Vergeltung für ein rechtlich verbotenes Verhalten abzielt; mit ihr wird dem Täter ein Rechtsverstoß vorgehalten und zum Vorwurf gemacht (vgl. BVerfGE 20, 323 [331]).
- LG Aurich, 05.11.2020 - 12 Ns 85/20
Unerlaubter Besitz von Schusswaffen und Munition
Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit entschieden, dass derjenige die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt, der sie in einer Schreibtischschublade in seiner Wohnung aufbewahrt (BVerfG, 06.07.94, NJW 1995, 248).