Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1994 - XII ZR 150/93   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Alpmann Schmidt

    BGB § 286, § 224, § 209

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verzug des Mieters mit der Instandsetzung der Mietsache zum Ende des Mietverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbrechung der Verjährung mietrechtlicher Ansprüche durch ein selbständiges Beweisverfahren; Ansprüche des Vermieters bei Pflichtverletzungen des Mieters nach Beendigung des Mietvertrages

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Verjährungsunterbrechung im Mietrecht durch Beweissicherungsverfahren

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 128, 74
  • NJW 1995, 252
  • ZIP 1995, 388
  • MDR 1995, 140
  • ZMR 1995, 114
  • VersR 1995, 346
  • WM 1995, 581
  • DB 1995, 667



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Wird zitiert von ... (36)  

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2000 - 24 U 50/99  

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen unterbliebener

    a) Derartige Ansprüche verjähren gemäß § 558 Abs. 1 BGB in sechs Monaten (vgl. BGH NJW 1998, 1303; NJW 1995, 252).

    e) Mangels einer § 477 Abs. 2 BGB entsprechenden Vorschrift im Mietrecht blieb das selbständige Beweisverfahren als solches ohne verjährungsrechtliche Folgen (vgl. BGH NJW 1995, 252 unter II.2.b), bestätigt durch BGH NJW 1998, 1303 unter II.1.c)).

    b) Die Kläger könnten ihre Ansprüche vielmehr nur als Schadensersatz wegen Verzuges der Beklagten mit der Renovierung der Räume (sogenannter Mietausfallschaden, vgl. BGH NJW 1995, 252; NJW 1998, 1303) geltend machen.

    Als abhängiger Nebenanspruch zum Renovierungsanspruch (s. 1.) sind sie zusammen mit diesem verjährt (§ 224 BGB, vgl. BGH NJW 1995, 252 unter II.1.).

    Auch soweit sie ursprünglich rechtzeitig innerhalb der Verjährungsfrist gerichtlich geltend gemacht worden waren (insoweit gilt § 224 BGB nur eingeschränkt, vgl. BGH NJW 1995, 252 unter II.3.), sind diese Ansprüche selbständig verjährt: Die kurze Verjährungsvorschrift des § 558 Abs. 1 BGB gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mietausfallschäden (BGH NJW 1995, 252; NJW 1998, 1303), die Ausführungen unter 1.f), g) gelten entsprechend.

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 113/06  

    Verfahrensrecht - Darlehensrückzahlung bei Zwangsvollstreckungsunterwerfung

    Mit dem Anspruch gemäß § 607 Abs. 1 BGB a.F. verjährt insbesondere auch ein etwaiger Schadensersatzanspruch wegen Verzuges (BGHZ 128, 74, 77).

    Dem steht nicht entgegen, dass die Verjährung auch durch die klageweise Geltendmachung dieses Anspruchs selbst gehemmt werden kann (BGHZ 128, 74, 81 ff.).

  • BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 227/00  

    Architekten & Ingenieure

    Ihre Anwendung muß deshalb in enger Anlehnung an den Wortlaut des Gesetzes auf das Kaufvertragsverhältnis beschränkt bleiben (vgl. BGHZ 128, 74, 80).
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