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Rechtsprechung
   BGH, 29.06.1995 - VII ZR 201/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1182
BGH, 29.06.1995 - VII ZR 201/94 (https://dejure.org/1995,1182)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1995 - VII ZR 201/94 (https://dejure.org/1995,1182)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - VII ZR 201/94 (https://dejure.org/1995,1182)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra-felsmann.de

    §§ 651a, 651f BGB
    Yachtcharter - Reiserecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 651a, 651f Abs. 2
    Anwendung des Reisevertragsrechts auf Charter einer Hochseeyacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 651a, 651f Abs. 2
    Vorliegen einer Reiseveranstaltung oder eines Chartervertrages über eine Hochseeyacht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 130, 128
  • NJW 1995, 2629
  • MDR 1995, 995
  • WM 1995, 1934
  • BB 1995, 2134
  • DB 1995, 2524
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.01.1985 - VII ZR 163/84

    Zur Rechtsnatur eines auf die Bereitstellung einer Ferienimmobilie gerichteten

    Auszug aus BGH, 29.06.1995 - VII ZR 201/94
    Der Senat wendet das Reisevertragsrecht entsprechend auf Fälle an, in denen nicht eine Gesamtheit von Reiseleistungen geschuldet wird, sondern lediglich eine einzelne Reiseleistung, welche darin besteht, daß ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung zu Urlaubszwecken bereitgestellt wird (Senatsurteile vom 9. Juli 1992 - VII ZR 7/92 - BGHZ 119, 152, und vom 17. Januar 1985 - VII ZR 163/84 - NJW 1985, 906).

    Der Veranstalter verspricht mit ihr eine bestimmte Gestaltung der Reise, zum Beispiel der Urlaubsreise und dort dann auch der erhofften Urlaubsfreude (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 1985 aaO. S. 907).

  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer

    Auszug aus BGH, 29.06.1995 - VII ZR 201/94
    Der Senat wendet das Reisevertragsrecht entsprechend auf Fälle an, in denen nicht eine Gesamtheit von Reiseleistungen geschuldet wird, sondern lediglich eine einzelne Reiseleistung, welche darin besteht, daß ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung zu Urlaubszwecken bereitgestellt wird (Senatsurteile vom 9. Juli 1992 - VII ZR 7/92 - BGHZ 119, 152, und vom 17. Januar 1985 - VII ZR 163/84 - NJW 1985, 906).

    Diese Rechtsprechung beruht darauf, daß die Interessenlage der Beteiligten unter allen wesentlichen Gesichtspunkten derjenigen gleicht, die bei einem Reisevertrag gemäß § 651 a BGB, also einem Vertrag über eine Gesamtheit von Reiseleistungen, gegeben ist (Senat aaO. BGHZ 119, 164 [BGH 09.07.1992 - VII ZR 7/92]).

  • BGH, 12.01.2016 - X ZR 4/15

    Zur Haftung des Reiseveranstalters für Zusatzleistungen am Urlaubsort

    In diesem Zusammenhang kann auch von Bedeutung sein, dass es den Reisevertrag gerade kennzeichnet, dass der Reiseveranstalter nicht nur einzelnen Leistungen, sondern die Reise selbst als Gesamtheit von Reiseleistungen als eigene Leistung zu erbringen verspricht (vgl. BGH, Urteile vom 18. Oktober 1973, aaO; vom 29. Juni 1995 - VII ZR 201/94, BGHZ 130, 128 unter III 4 a; vom 14. Dezember 1999 - X ZR 122/97, RRa 2000, 85 unter I 2 a).
  • BGH, 15.07.2008 - X ZR 93/07

    Zur Bemessung der Minderung des Reisepreises bei Beinahe-Absturz auf dem Rückflug

    Dieses Ergebnis kann auch nicht mit der synallagmatischen Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung überspielt werden; die Herausnahme mangelfreier Teilleistungen aus der Berechnung des Minderungsbetrags kann im Einzelfall vielmehr schon deshalb ausscheiden, weil es für die Minderung im Ergebnis auf die Mangelhaftigkeit der Reise insgesamt und nicht allein auf die Mangelfreiheit einzelner Teilleistungen ankommt (vgl. BGHZ 130, 128, 132).
  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97

    Leistungsumfang bei einer Pauschalreise (hier: Sportmöglichkeiten

    Er vermittelt nicht nur Fremdleistungen, sondern übernimmt selbst die Haftung für deren Erfolg, soweit dieser von seinen Leistungen abhängt (BGH, Urt. v. 17.01.1985 - VII ZR 163/84, NJW 1985, 906, 907; BGHZ 130, 128, 132).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 171/97

    Sicherungsschein - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Zu ihrer Bereitstellung ist die Beklagte auch vertraglich verpflichtet; sie übernimmt aus der Sicht des Kunden die Haftung für den Erfolg des Urlaubs, soweit dieser von den angebotenen Leistungen abhängt (vgl. BGHZ 130, 128, 132).
  • AG Köln, 13.09.2021 - 133 C 611/20

    Reisemangel, Corona, Reiseabbruch

    Der Veranstalter trägt grundsätzlich unabhängig von der Ursache des Fehlers die Gefahr des Gelingens einer Pauschalreise (BGH, Urteil vom 23.09.1982 - VII ZR 301/81, in: NJW 1983, 33, 34; Urteil vom 20.03.1986 - VII ZR 182/85, in: NJW 1986, 1748, 1749 f.; Urteil vom 29.06.1995 - VII ZR 201/94, in: NJW 1995, 2629, 2630; Urteil vom 06.12.2016 - X ZR 117/15, in: NJW 2017, 958 Rz. 6; Sprau , in: Palandt, 78. Aufl. 2019, § 651i Rn. 7).
  • OLG München, 24.01.2002 - 8 U 2053/01

    Haftung für aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (Reiseveranstaltung)

    Er vermittelt nicht nur Fremdleistungen, sondern übernimmt selbst die Haftung für den Erfolg der Reise, soweit dieser von seinen Leistungen abhängt (BGHZ 130, 128 ; BGH NJW 2000, 1189).
  • OLG Frankfurt, 19.06.1997 - 6 U 138/96

    Anwendung des Reisevertragsrechts auf Vermietung von Ferienunterkünften

    Damit wären zwar die §§ 651 a ff. BGB nicht unmittelbar anwendbar, weil § 651 a Abs. 1 Satz 1 BGB voraussetzt, dass der Reiseveranstalter eine Gesamtheit von Reiseleistungen erbringt, also mindestens zwei Reiseleistungen entsprechend einer typischen Pauschalreise (BGH, NJW 1992, 3158, 3160; 1995, 2629, 2630; vgl. auch Art. 1 und 2 der EG-Richtlinie 90/314).

    Abgesehen davon, dass die Rechtsprechung diesen Schluss nur beim Reisevermittler im Gewand eines Reiseveranstalters gezogen hat, ist entscheidend, dass auch die nur analoge Anwendung des Reisevertragsrechts eine Reiseveranstaltung als Gegenstand der Vertragspflicht voraussetzt und Reisevertragsrecht daher nicht, auch nicht analog, zum Tragen kommt, wenn eine sonstige Leistung , wie beispielsweise eine mietvertragliche, geschuldet wird (BGH, NJW 1995, 2629, 2630).

    Dass die Beklagte dabei die vertraglich vorgesehene Reiseleistung in eigener Verantwortung übernimmt, folgt notwendig aus ihrer Stellung als Leistungsträger und zeigt, dass der BGH dieses Kriterium zu Recht nur bei der Abgrenzung von Reisevermittlung und Reiseveranstaltung herangezogen hat (NJW 1992, 3158, 3160; 1995, 2629, 2630; ebenso NJW 1985, 906; ferner Seyderhelm, § 651 a Rdn. 23).

  • LG Stuttgart, 25.01.2007 - 12 O 488/06

    Reisevertrag: Vorliegen von Reiseleistungen bei Beschaffung von Flugtickets und

    Die Rechtsprechung befürwortet die analoge Anwendung dieser Vorschriften bei Vorliegen auch nur einer einzelnen Reiseleistung (BGHZ 119, 152, 163; 130, 128, 131; BGH NJW 1985, 906, 907) und begründet dies mit derselben Interessenlage wie beim Erwerb einer Gesamtheit von Reiseleistungen.

    Es ist zudem entscheidend, ob nach dem Gesamteindruck und Auftreten eine bestimmte Gestaltung der Reise versprochen wird oder ob sich die Leistung in der bloßen Bereitstellung erschöpft (BGHZ 130, 128, 132).

  • OLG Köln, 15.09.2003 - 16 U 25/03

    Reiserecht - Kündigung eines Ferienhausmietvertrages wegen unzureichender Zahl

    Voraussetzung hierfür ist es weiter, dass Gegenstand des Vertrages nicht lediglich die bloße Erbringung einer Teilleistung aus einem der Bereiche Transport, Aufenthalt und Gestaltung der Urlaubstage ist, sondern auch die erfolgreiche Gestaltung der Reise, wenn auch beschränkt auf das einzelne Ferienhaus (vgl. BGHZ 119, 152 = NJW 1992 334; BGHZ 130, 128 = NJW 1995, 2629).
  • AG Herne-Wanne, 27.03.1998 - 3 C 5/98

    Sitzplatz bei den Backstreet Boys - §§ 325 BGB <Fassung bis 31.12.01>, §

    (Vgl. BGHZ 130, 128.).
  • LG Düsseldorf, 09.10.2015 - 22 S 89/15

    Rückerstattung des Reisepreises wegen Reisemängeln einer gebuchten Türkeireise

  • LG Hamburg, 16.11.2004 - 312 O 911/04
  • OLG Düsseldorf, 24.04.1997 - 18 U 135/96

    Begriff des Reiseveranstalters

  • AG Wetzlar, 12.04.2005 - 31 C 342/03

    Reisepreisminderung bei Verunreinigungen eines "luxuriösen Anwesens"

  • AG Trier, 24.03.2000 - 32 C 48/00

    Zur Rechtsnatur eines auf die Bereitstellung einer Ferienimmobilie direkt vom

  • OLG Köln, 04.02.2000 - 6 U 99/99

    Schüleraustausch-Verein als Reiseveranstalter - allgemeine Geschäftsbedingungen

  • AG Münster, 28.06.2013 - 28 C 2302/10

    Ferienhausmiete / Veranstaltereigenschaft / Abhilfe / Rückzahlung Reisepreis /

  • AG Leer, 06.08.2008 - 70 C 1299/07

    Ferienwohnung / Raumabtrennungen durch Vorhänge / Nutzlos aufgewendete

  • AG Düsseldorf, 29.12.2006 - 41 C 194/06

    Anspruch auf Schmerzengeld und Rückerstattung des Reisepreises bei Verletzungen

  • AG Euskirchen, 24.07.2006 - 13 C 484/06
  • OLG Karlsruhe, 13.11.1997 - 4 U 102/97
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Rechtsprechung
   BGH, 06.04.1995 - VII ZR 36/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1757
BGH, 06.04.1995 - VII ZR 36/94 (https://dejure.org/1995,1757)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1995 - VII ZR 36/94 (https://dejure.org/1995,1757)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1995 - VII ZR 36/94 (https://dejure.org/1995,1757)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Ingenieur - Freier Mitarbeiter - Werkvertrag - Konkludenter Anspruchsausschluß - Sicherheit am Arbeitsplatz - Gewährleistung durch Auftraggeber - Beweislast

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 632; BGB § 616 Abs. 1 S. 1; BGB § 618; BGB § 282
    Schutzpflichten des Auftraggebers gegenüber freien Mitarbeitern

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 632, 616 Abs. 1 Satz 1, § 618, § 282
    Ansprüche eines dienstvertraglich als freier Mitarbeiter tätigen Projektingenieurs

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist der Vertrag eines freien Mitarbeiters Werk- oder Dienstvertrag? (IBR 1995, 523)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2629
  • ZIP 1995, 1280
  • MDR 1995, 1219
  • VersR 1995, 1442
  • WM 1995, 1592
  • WM 1995, 1593
  • BB 1995, 1611
  • DB 1995, 2419
  • BauR 1995, 731
  • ZfBR 1995, 255
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 628/05

    Schadensersatzanspruch wegen einer Hepatitis-C-Infektion - Ausschlussfrist

    Es reicht aus, wenn der Arbeitnehmer, der durch die Schutzpflichtverletzung des Arbeitgebers einen Personenschaden erlitten hat, beweist, dass ein ordnungswidriger Zustand vorgelegen hat, der geeignet war, den eingetretenen Schaden herbeizuführen; es ist dann Sache des Arbeitgebers zu beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft (BAG 27. Februar 1970 - 1 AZR 258/69 - AP BGB § 618 Nr. 16 = EzA BGB § 618 Nr. 1; BGH 6. April 1995 - VII ZR 36/94 - NJW 1995, 2629; ErfK/Wank § 618 BGB Rn. 40).
  • VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 739/21

    Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz -

    vgl. BGH, Urteil vom 6. April 1995 - VII ZR 36/94 -, juris Rn. 12; Henssler, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 618 Rn. 100; Oetker, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2019, § 618 Rn. 95 m.w.N.; a.A. Wiebauer, Arbeitsschutz im Fremdbetrieb, in: ZfA 2014, 29 (54 ff.).
  • VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 424/21

    Nach Corona-Quarantäne bei Tönnies muss Land Entschädigung zahlen

    vgl. BGH, Urteil vom 6. April 1995 - VII ZR 36/94 -, juris Rn. 12; Henssler, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 618 Rn. 100; Oetker, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2019, § 618 Rn. 95 m.w.N.; a.A. Wiebauer, Arbeitsschutz im Fremdbetrieb, in: ZfA 2014, 29 (54 ff.).
  • OLG München, 19.10.2010 - 9 U 4496/09

    Architektenhonorar: Treuwidrige Berufung auf Formunwirksamkeit einer

    Dies spricht für den dienstvertraglichen Charakter der einzelnen Aufträge (BGH BauR 1995, 731).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.03.1995 - X ZR 71/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2661
BGH, 28.03.1995 - X ZR 71/93 (https://dejure.org/1995,2661)
BGH, Entscheidung vom 28.03.1995 - X ZR 71/93 (https://dejure.org/1995,2661)
BGH, Entscheidung vom 28. März 1995 - X ZR 71/93 (https://dejure.org/1995,2661)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnungsandrohung mit Nachfristsetzung zur Mängelbeseitigung im Werkvertragsrecht - Behebung von Leckagen eines Schiffes als Mängelbeseitigung - Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Mängelbeseitigung bei Verweigerung der Nachbesserung

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 634
    Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung zur Mängelbeseitigung

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2629 (Ls.)
  • NJW-RR 1995, 939
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.02.1983 - VII ZR 210/82

    Anforderungen an Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung; Entbehrlichkeit der

    Auszug aus BGH, 28.03.1995 - X ZR 71/93
    Auch im nachhaltigen Bestreiten eines Mangels, selbst noch im Prozeß, kann eine Ablehnung des Nachbesserungsverlangens gesehen werden (vgl. BGH NJW 1983, 1731, 1732 r. Sp.).
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus BGH, 28.03.1995 - X ZR 71/93
    Eine endgültige Weigerung liegt nur vor, wenn der Schuldner eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen Vertragspflichten nicht nachkommen, und es damit ausgeschlossen erscheint, daß er sich von einer Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung umstimmen ließe (vgl. BGHZ 104, 6, 13) [BGH 16.03.1988 - VIII ZR 184/87].
  • RG, 10.12.1935 - VII 135/35

    1. Kennt der Besteller den Mangel im Sinne des § 640 Abs. 2 BGB. schon, wenn er

    Auszug aus BGH, 28.03.1995 - X ZR 71/93
    Das ist bei strikter Verweigerung der geschuldeten Nachbesserung der Fall (vgl. RGZ 149, 401, 403; Emmerich in MünchKomm. z. BGB, 3. Aufl. Rdn. 276 vor § 275), wobei es keine Rolle spielt, aus welchen Gründen die Mängelbeseitigung verweigert wird, und es auch bedeutungslos ist, ob die Weigerung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt (vgl. Thomas in Palandt, BGB, 54. Aufl. § 634 Rdn. 4; Soergel in MünchKomm. z. BGB, 2. Aufl. § 634 Rdn. 15).
  • BGH, 07.03.2002 - III ZR 12/01

    Nachbesserungsverweigerung

    Hierzu ist das gesamte Verhalten des Auftragnehmers zu würdigen, nicht zuletzt seine spätere Einlassung im Prozeß (RGZ 64, 294, 296; BGH, Urteile vom 22. November 1984 - VII ZR 287/82, ZfBR 1985, 79, 80; vom 28. März 1995 - X ZR 71/93, NJW-RR 1995, 939, 940; vom 21. Dezember 2000 - VII ZR 488/99, NJW-RR 2001, 383; zu § 326 BGB a.F.: BGH, Urteil vom 18. Januar 1991 - V ZR 315/89, WM 1991, 1131, 1134).
  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 456/98

    Ansprüche des Bestellers nach § 634 BGB

    Die Erklärung des Bestellers muß dem Unternehmer unmißverständlich verdeutlichen, daß er entscheiden muß, ob er die Folgen einer Verweigerung der Nachbesserung auf sich nehmen oder ob er sie durch eine fristgerechte Nachbesserung abwenden will (BGH, Urteil vom 24. Februar 1983 - VII ZR 210/82, BauR 1983, 258 = ZfBR 1983, 123; Urteil vom 28. März 1995 - X ZR 71/93, NJW-RR 1995, 939).
  • BGH, 09.07.2002 - X ZR 242/99

    Anforderungen an die Funktionstauglichkeit eines herzustellenden Werks;

    Auch im nachhaltigen Bestreiten eines Mangels, selbst noch im Prozeß, kann eine Ablehnung des Nachbesserungsverlangens gesehen werden (Sen.Urt. v. 28.3.1995 - X ZR 71/93, NJW-RR 1995, 939, 940).
  • BGH, 17.12.1996 - X ZR 74/95

    Ansprüche aus Schuldnerverzug im gegenseitigen Vertrag

    Selbst ihr Schreiben vom 14. Juni 1991 enthielt weder eine Nachfristsetzung noch eine eindeutige Ablehnungsandrohung, wie sie erforderlich ist, um die Warnfunktion (vgl. hierzu Sen. Urt. v. 28.03.1995 - X ZR 71/93, NJW-RR 1995, 939, 940) zu erfüllen, welche diese Voraussetzung des § 326 Abs. 1 BGB bezweckt.
  • OLG Köln, 22.09.2004 - 11 U 93/01

    Baurecht: Risiken im Gebrauch können Werkmangel sein

    Es ist anerkannt, dass in dem wiederholten Bestreiten eines Mangels durch den Auftragnehmer eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung liegen kann, wodurch eine Nachfristsetzung überflüssig wird (BGH NJW-RR 1995, 939, 940; NZBau 2002, 611, 613 = NJW-RR 2002, 1533 = BGHReport 2003, 55).
  • BGH, 09.04.2002 - X ZR 228/00

    Geschäftsmäßigkeit der Einziehung einer abgetretenen Forderung

    Sowohl nach § 326 Abs. 1 als auch nach § 634 Abs. 1 BGB a.F. ist die Nachfristsetzung unter dem Gesichtspunkt der Erfüllungsverweigerung entbehrlich, wenn der Unternehmer die Erfüllung oder Nachbesserung so ernsthaft und endgültig verweigert, daß eine Nachfristsetzung sich als bloße sinnlose Förmlichkeit darstellen würde (BGHZ 105, 103, 105; Sen.Urt. v. 28.3.1995 - X ZR 71/93, NJW-RR 1995, 939, 940; Staudinger/Peters, BGB, 13. Bearb., § 634 Rdn. 27/28).
  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 28 U 179/04

    Erfordernis der Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Fahrzeugmangel

    Die Voraussetzungen des § 323 Abs. 2 Ziff. 1 BGB, an die strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH in NJW 1996, 1814 [sub II.2.]; NJW-RR 1995, 939 [940 sub I.3.c.]; NJW 1988, 1778 [1779 sub II.1.c.cc.]; Palandt-Heinrichs, 64. Aufl., BGB § 323 Rdn. 18 und § 281 Rdn. 4 m.w.N.) liegen nicht vor.

    Die Beklagte hat mit diesem in der Sache allerdings unzureichenden Angebot nicht "eindeutig zum Ausdruck gebracht, sie werde ihren Vertragspflichten zur sach- und fachgerechten Nachbesserung nicht nachkommen, und es damit ausgeschlossen erscheinen lassen, dass sie sich von einer Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung umstimmen ließe" (so BGH in NJW-RR 1995, 939 [940 sub I.3.c.]).

  • OLG Frankfurt, 02.07.2008 - 1 U 28/07

    Schadensersatz aus Ingenieurvertrag wegen fehlerhafter Brandschutzplanung

    Denn die Beklagte hat durch ihr gesamtes Verhalten zum Ausdruck gebracht, dass sie sich von einer Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht zur Nachbesserung ihrer Brandschutzplanung hätte bewegen lassen (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 28. März 1995, NJW-RR 1995, S. 939 ff., juris Rn. 34 f.).
  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 106/96

    Hinzuziehung einer Gemeindeprüfungsanstalt als Sachverständiger; Beeidigung des

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Weigerung im Sinne des § 634 Abs. 2 BGB vor, wenn der Schuldner eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen werkvertraglichen Pflichten nicht nachkommen, und es deshalb ausgeschlossen erscheint, daß er sich von einer Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung umstimmen ließe (Sen.Urt. v. 28.03.1995 - X ZR 71/93, NJW-RR 1995, 939, 940 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 19.09.2019 - 8 U 74/18

    Keine Fristsetzung, kein Vorschuss!

    (1) Dabei sind an die tatsächlichen Voraussetzungen für die Bejahung einer endgültigen Erfüllungsverweigerung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 28.03.1995 - X ZR 71/93 -, NJW-RR 1995, 939, Tz. 34).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 12 U 120/06

    Bau- und Architektenvertrag: Schadensersatz wegen Bauplanungs- und Baumängeln im

  • BGH, 25.06.2002 - X ZR 150/00

    Rechtsstellung des Käufers beim Werklieferungsvertrag; Rügeobliegenheit bei

  • OLG Koblenz, 29.06.2005 - 1 U 1825/00

    Anforderungen an den Schallschutz bei einer Doppelhaushälfte

  • OLG Koblenz, 27.04.2004 - 3 U 625/03

    Fristsetzung mit Ablehungsandrohung entbehrlich!

  • OLG Hamm, 12.01.2006 - 17 U 49/05
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