Rechtsprechung
   BayObLG, 07.02.1995 - 2St RR 239/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2470
BayObLG, 07.02.1995 - 2St RR 239/94 (https://dejure.org/1995,2470)
BayObLG, Entscheidung vom 07.02.1995 - 2St RR 239/94 (https://dejure.org/1995,2470)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Februar 1995 - 2St RR 239/94 (https://dejure.org/1995,2470)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2470) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Parklücke II

§ 223 StGB, § 32 StGB, Notwehrfähigkeit des Gemeingebrauchs (§ 12 Abs. 5 StVO), Einschränkung der Notwehrbefugnis bei grobem Mißverhältnis;

§ 335 StPO, die Prüfung der Zulässigkeit der Sprungrevision umfaßt nicht die Frage, ob die Berufung hätte angenommen werden können (§ 313 StPO)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Drohung mit dem Überfahren zur Erzwingung der Freigabe einer Parklücke als versuchte Nötigung; Rechtfertigung des mit der konkludenten Drohung des Überfahrens verbundenen Zufahrens auf den Störer durch Notwehr; Beurteilung der Grenzen der Notwehr; Zulässigkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 32, § 223, § 230, § 240

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Notwehr gegen Parklückereservierung

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ein Kraftfahrer ist zur Notwehr berechtigt, wenn er auf öffentlichem Verkehrsgrund von einem Fußgänger, der die Lücke für ein noch nicht eingetroffenes Fahrzeug freihalten will, am Einfahren in eine Parklücke gehindert wird

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kraftfahrer; Notwehr; Fußgänger; Parken; Parklücke; Nötigung; Verteidigung; Angemessenheit; Drohung; Körperverletzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Freihalten eines Parkplatzes ist rechtswidrig - Kraftfahrer zur Notwehr berechtigt - Zu beachten ist aber die Verhältnismäßigkeit

Besprechungen u.ä.

  • channelpartner.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Klügere gibt nach - Streit um Parkplatz - wem gehört die Lücke?

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2646
  • NZV 1995, 327
  • VersR 1995, 810
  • BayObLGSt 1995, 14
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 22.01.1963 - RReg. 2 St 579/62

    Notwehr zum Einfahren in eine Parklücke

    Auszug aus BayObLG, 07.02.1995 - 2St RR 239/94
    demjenigen, der unter Verstoß gegen § 1 StVO einen Verkehrsteilnehmer an der Benutzung eines öffentlichen Parkplatzes hindert (BayObLGSt 1963, 17/20).

    Dieser war deshalb berechtigt, sich gegen die Störung seines Gemeingebrauchs zu wehren, wobei er aber gehalten war, die durch Rechtslehre und Rechtsprechung anerkannten Grenzen der Notwehr zu beachten und sein Verteidigungsrecht nicht zu mißbrauchen (BayObLGSt 1963, 17/20; 1992, 86/88).

    Gegenüber seiner Störung ist daher eine Gegenwehr durch eine Verletzung oder auch nur durch eine erhebliche Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit des Störers ein offensichtlicher Rechtsmißbrauch (so ausdrücklich BayObLGSt 1963, 17/20; zustimmend Schönke/Schröder/Lenckner § 32 Rn. 51; Jescheck Lehrbuch des Strafrechts AT 4. Aufl. S. 312; Roxin Strafrecht AT § 15 Rn. 77; siehe auch OLG Hamm NJW 1972, 1826/1827; LK/Spendel StGB 11. Aufl. § 32 Rn. 317).

  • BayObLG, 14.08.1992 - 2St RR 128/92

    Zur Notwehrfähigkeit der Freiheit im Straßenverkehr

    Auszug aus BayObLG, 07.02.1995 - 2St RR 239/94
    Dieser war deshalb berechtigt, sich gegen die Störung seines Gemeingebrauchs zu wehren, wobei er aber gehalten war, die durch Rechtslehre und Rechtsprechung anerkannten Grenzen der Notwehr zu beachten und sein Verteidigungsrecht nicht zu mißbrauchen (BayObLGSt 1963, 17/20; 1992, 86/88).

    Soweit die Staatsanwaltschaft bei dem Revisionsgericht die Entscheidung des Senats vom 14.8.1992 zur Stützung ihrer Auffassung heranzieht, verkennt sie, daß dort ausdrücklich ausgeführt ist, es entspreche der allgemeinen Auffassung, daß "Verkehrsteilnehmer untereinander innerhalb des Verkehrsgeschehens kein Notwehrrecht haben, wenn sie in diesem Rahmen unter vorsätzlichem Verstoß gegen die Normen der Straßenverkehrsordnung in ihrer Bewegungsfreiheit beeinträchtigt werden" (BayObLGSt 1992, 86/88).

  • OLG Hamm, 01.08.1972 - 3 Ss 224/72
    Auszug aus BayObLG, 07.02.1995 - 2St RR 239/94
    Gegenüber seiner Störung ist daher eine Gegenwehr durch eine Verletzung oder auch nur durch eine erhebliche Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit des Störers ein offensichtlicher Rechtsmißbrauch (so ausdrücklich BayObLGSt 1963, 17/20; zustimmend Schönke/Schröder/Lenckner § 32 Rn. 51; Jescheck Lehrbuch des Strafrechts AT 4. Aufl. S. 312; Roxin Strafrecht AT § 15 Rn. 77; siehe auch OLG Hamm NJW 1972, 1826/1827; LK/Spendel StGB 11. Aufl. § 32 Rn. 317).
  • OLG Köln, 13.03.1979 - 1 Ss 29/79

    Nötigungsstrafbarkeit eines die Einfahrt eines Parkplatzbewerbers in die

    Auszug aus BayObLG, 07.02.1995 - 2St RR 239/94
    Dabei kann offenbleiben, ob das Verhalten des Zeugen M., der sich dem Fahrzeug des Angeklagten entgegengestellt hat, um einen Parkplatz für seinen Freund freizuhalten, den Tatbestand der Nötigung erfüllt oder nur gemäß § 1 Abs. 2 StVO ordnungswidrig ist (so OLG Köln NJW 1979, 2056 = DAR 1980, 62).
  • BayObLG, 19.08.1993 - 5St RR 78/93
    Auszug aus BayObLG, 07.02.1995 - 2St RR 239/94
    Die Prüfung der Zulässigkeit der Sprungrevision umfaßt nicht die Frage, ob die Berufung hätte angenommen werden können (BayObLGSt 1993, 147 und 232).
  • OLG Naumburg, 26.05.1997 - 2 Ss 54/97

    Zur Frage, in welchen Fällen das Zufahren mit einem Pkw auf eine eine Parklücke

    BayObLG NJW 1995, 2646: Der Autofahrer stieß mit der Stoßstange seines Personenkraftwagens derart gegen das Schienbein der Person in der Parklücke, daß diese stürzte und Prellungen erlitt.
  • OLG Bamberg, 09.07.2018 - 3 OLG 130 Ss 58/18

    Zur Bedeutung des Zusatzzeichens "Lieferverkehr frei"

    Aus Wortsinn und gängigem Sprachgebrauch des Begriffs des "Lieferverkehrs" i.S.d. Zusatzzeichens "Lieferverkehr frei" nach Nrn. 1026 - 35 des Anhangs zu § 39 StVO folgt, dass damit nur der Transport von Gegenständen, jedoch nicht das Abholen oder Bringen von Personen gemeint ist (st.Rspr.; u.a. Anschluss an BVerwG, Urt. v. 08.09.1993 - 11 C 38/92 = BVerwGE 94, 136 = NJW 1994, 1080 = NZV 1994, 125; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.04.1984 - 5 Ss [OWi] 37/84 = VRS 67 [1984], 151; BayObLG, Urt. v. 07.02.1995 - 2 St RR 239/94 = VersR 1995, 810 und KG, Beschl. v. 16.03.1999 - 2 Ss 38/99 [bei juris]).

    Aus Wortsinn und gängigem Sprachgebrauch des gesetzlich nicht definierten Begriffs des "Lieferverkehrs" i.S.d. Zusatzzeichens ergibt sich, dass mit der stichwortartigen Umschreibung nur der Transport von Gegenständen, insbesondere von Waren oder Gütern, jedoch nicht das Abholen oder Bringen von Personen gemeint ist (st.Rspr., vgl. schon OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.04.1984 - 5 Ss [OWi] 37/84 = VRS 67 [1984], 151; BVerwG, Urt. v. 08.09.1993 - 11 C 38/92 = BVerwGE 94, 136 = NJW 1994, 1080 = NZV 1994, 125; BayObLG, Urt. v. 07.02.1995 - 2 St RR 239/94 = VersR 1995, 810 und KG, Beschluss vom 16.03.1999 - 2 Ss 38/99 [bei juris]; ferner OLG Jena, Beschluss vom 17.07.2012 - 1 Ss Rs 67/12 = VRS 123 [2012], 235 und König, in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 39 StVO, Rn. 31a).

  • AG Villingen-Schwenningen, 29.08.2018 - 6 Cs 56 Js 1599/18

    Erzwingung eines Parkplatzes durch Anfahren ist verwerfliche Nötigung

    Besteht zwischen Art und Umfang der aus dem Angriff drohenden Verletzung und der mit der Verteidigung verbundenen Beeinträchtigung oder Gefährdung des Angreifers ein grobes Mißverhältnis, so ist Notwehr, mag sie auch das einzige Mittel sein, sowohl aus Rechtsbewährungs- als auch aus Individualschutzgründen unzulässig ( Bayerisches Oberstes Landesgericht , Urteil vom 07. Februar 1995 - 2St RR 239/94 = juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht