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   OLG Stuttgart, 27.03.1995 - 3 Ss 76/95   

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https://dejure.org/1995,1243
OLG Stuttgart, 27.03.1995 - 3 Ss 76/95 (https://dejure.org/1995,1243)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.03.1995 - 3 Ss 76/95 (https://dejure.org/1995,1243)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. März 1995 - 3 Ss 76/95 (https://dejure.org/1995,1243)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsrechtliche Gründe; Einfachrechtliche Gründe; Bundesverfassungsgericht; Beschluß; Fahrstreifenwechsel; Fließender Verkehr; Gewaltbegriff

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Durch scharfen Spurwechsel eines Autofahrers bedingte Notbremsung eines anderen Autofahrers begründet Strafbarkeit wegen Nötigung - Einsatz eines Fahrzeugs im Straßenverkehr kann Kraftentfaltung darstellen

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2647
  • MDR 1995, 694
  • NZV 1995, 285
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.1995 - 3 Ss 76/95
    Sie verschafft aber Gelegenheit, nach dem jüngst erst bekannt gewordenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Januar 1995 ( 1 BvR 718/89 u.a.) zur Auslegung des Gewaltbegriffs in § 240 Abs. 1 StGB den wegen der nicht ohne weiteres übersehbaren Tragweite dieser Entscheidung stark verunsicherten Tatgerichten und Staatsanwaltschaften jedenfalls für einen wichtigen Teilbereich wieder einen ersten Halt zu geben; nur im Hinblick hierauf hat der Senat erst gar nicht versucht, eine Entscheidung im Beschlußwege zu ermöglichen.
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06

    Nötigung im Straßenverkehr durch dichtes Auffahren im Straßenverkehr unter

    Die den Auffahrvorgang ausmachende dynamische Bewegung des Kraftfahrzeugs lässt sich ohne Weiteres als Kraftentfaltung begreifen (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1995, S. 2647 ).
  • OLG Celle, 03.12.2008 - 32 Ss 172/08

    Anforderungen an das Merkmal "Gewalt" i.S.v. § 240 Strafgesetzbuch (StGB) i.R.e.

    Auf der Grundlage dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben nimmt die höchstrichterliche Rechtsprechung der Strafgerichte an, dass das sog. Ausbremsen eines Verkehrsteilnehmers durch einen anderen Kraftfahrer sich als Gewalt in dem vorgenannten Sinn darstellen kann (BGH NJW 1995, 3131, 3133 f.; OLG Stuttgart NJW 1995, 2647 f.; OLG Köln NVZ 1995, 405; siehe auch BayObLGSt 2001, 88, ff.).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07

    Keine Nötigung durch "bloß" rücksichtsloses Überholen

    Ein Schuldspruch wegen Nötigung scheidet in einem solchen Fall aus (teilw. aA OLG Stuttgart NZV 1995, 285; OLG Köln NZV 1995, 405; VRS 98 [2000], 124).
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