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   BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 1/93   

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BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 1/93 (https://dejure.org/1994,1866)
BSG, Entscheidung vom 27.09.1994 - 10 RKg 1/93 (https://dejure.org/1994,1866)
BSG, Entscheidung vom 27. September 1994 - 10 RKg 1/93 (https://dejure.org/1994,1866)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2655
  • MDR 1995, 294
  • DVBl 1995, 701 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 14.02.1991 - 10 RKg 2/90

    Sozialrechtliche Definition des Begriffs "Berufsausbildung" - Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 1/93
    Nichts anderes ergibt sich aus der Rechtsprechung des BSG (BSG Urteil vom 14. Februar 1991 - 10 RKg 2/90 -).
  • BSG, 23.08.1989 - 10 RKg 12/88

    Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts

    Auszug aus BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 1/93
    Der im Gesetz nicht definierte Begriff der Berufsausbildung hat in mehreren Rechtsbereichen des Sozialrechts Eingang gefunden; er wird im Sachzusammenhang des Kindergeldrechts nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats dahin verstanden, daß Berufsausbildung nur dann vorliegt, wenn es sich dem Wesen nach um eine Ausbildung handelt und diese dazu dient, Fähigkeiten zu erlangen, die die Ausübung des zukünftigen Berufes ermöglichen (zusammenfassende Darstellung BSG - Urteil vom 23. August 1989 - SozR 5870 § 2 Nr. 66 = BSGE 65, 250, 251).
  • BSG, 08.04.1992 - 10 RKg 31/90

    Anspruchsvoraussetzungen auf höhere Auszahlung des Kindergeldes - Der sog.

    Auszug aus BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 1/93
    Es kann offenbleiben, ob es sich dabei grundsätzlich um irrevisibles Recht handelt, denn das LSG hat die einschlägigen Vorschriften hier - aus seiner Rechtsansicht folgerichtig - nicht angewendet (vgl BSG vom 17. April 1958, BSGE 7, 122, 125 = SozR Nr. 99 zu § 162 SGG; ebenso in neuerer Zeit auch BSG vom 8. April 1992 - 10 RKg 31/90 = ZfJ 1993, 555; BSG vom 13. Oktober 1992, BSGE 71, 163, 166 = SozR 3-5050 § 15 Nr. 4 sowie BSG vom 13. Januar 1993, SozR 3-2500 § 88 Nr. 2, S 18 f jeweils mwN).
  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 24/91

    Fremdrenten - Osteuropa - Revision - Tatsachenfeststellungen - Selbständig

    Auszug aus BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 1/93
    Es kann offenbleiben, ob es sich dabei grundsätzlich um irrevisibles Recht handelt, denn das LSG hat die einschlägigen Vorschriften hier - aus seiner Rechtsansicht folgerichtig - nicht angewendet (vgl BSG vom 17. April 1958, BSGE 7, 122, 125 = SozR Nr. 99 zu § 162 SGG; ebenso in neuerer Zeit auch BSG vom 8. April 1992 - 10 RKg 31/90 = ZfJ 1993, 555; BSG vom 13. Oktober 1992, BSGE 71, 163, 166 = SozR 3-5050 § 15 Nr. 4 sowie BSG vom 13. Januar 1993, SozR 3-2500 § 88 Nr. 2, S 18 f jeweils mwN).
  • BSG, 13.01.1993 - 14a/6 RKa 67/91

    Zulässigkeit einer Klage - Kassenzahnarztrecht - Rechtsnormen - Unwirksamkeit

    Auszug aus BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 1/93
    Es kann offenbleiben, ob es sich dabei grundsätzlich um irrevisibles Recht handelt, denn das LSG hat die einschlägigen Vorschriften hier - aus seiner Rechtsansicht folgerichtig - nicht angewendet (vgl BSG vom 17. April 1958, BSGE 7, 122, 125 = SozR Nr. 99 zu § 162 SGG; ebenso in neuerer Zeit auch BSG vom 8. April 1992 - 10 RKg 31/90 = ZfJ 1993, 555; BSG vom 13. Oktober 1992, BSGE 71, 163, 166 = SozR 3-5050 § 15 Nr. 4 sowie BSG vom 13. Januar 1993, SozR 3-2500 § 88 Nr. 2, S 18 f jeweils mwN).
  • LSG Niedersachsen, 24.11.1992 - L 3 Kg 21/92

    Kindergeld; Kustodin; Promotion; Berufsausbildung; Berufsziel

    Auszug aus BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 1/93
    In einem parallel entschiedenen Fall - L 3 Kg 21/92 - habe das LSG - dort Ausbildungsweg zum Beruf als Kustodin oder Dozentin an einer Hochschule - auch die Promotion als Ausbildungsabschnitt behandelt.
  • BSG, 17.04.1958 - 8 RV 271/56
    Auszug aus BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 1/93
    Es kann offenbleiben, ob es sich dabei grundsätzlich um irrevisibles Recht handelt, denn das LSG hat die einschlägigen Vorschriften hier - aus seiner Rechtsansicht folgerichtig - nicht angewendet (vgl BSG vom 17. April 1958, BSGE 7, 122, 125 = SozR Nr. 99 zu § 162 SGG; ebenso in neuerer Zeit auch BSG vom 8. April 1992 - 10 RKg 31/90 = ZfJ 1993, 555; BSG vom 13. Oktober 1992, BSGE 71, 163, 166 = SozR 3-5050 § 15 Nr. 4 sowie BSG vom 13. Januar 1993, SozR 3-2500 § 88 Nr. 2, S 18 f jeweils mwN).
  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 37/02 R

    Halbwaisenrentenanspruch für die Dauer eines Promotionsstudiums

    Zwar habe der 10. Senat des BSG (Urteil vom 27. September 1994, 10 RKg 1/93; Urteil vom 9. Mai 1995, 10 RKg 15/94) die Auffassung vertreten, ein Promotionsstudium sei grundsätzlich keine Ausbildung.

    Nicht jede Zugangsvoraussetzung zu einem Beruf ist notwendigerweise eine Berufsausbildung (Urteil des 10. Senats vom 27. September 1994, SozR 3-5870 § 2 Nr. 28).

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 92/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auch der Umstand, daß für die Erreichung der Lehrbefähigung die Promotion erforderlich sei, rechtfertige es nicht, die Promotionszeit als Zeit der Berufsausbildung zu qualifizieren (vgl. BSG-Urteil vom 27. September 1994 10 RKg 1/93, ">2%20BKGG%20Nr.%2028#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-5870 zu § 2 BKGG Nr. 28).
  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 29/02 R

    Anspruch auf Halbwaisenrenten während eines Promotionsstudiums

    Zwar habe der 10. Senat des BSG (Urteil vom 27. September 1994, 10 RKg 1/93; Urteil vom 9. Mai 1995, 10 RKg 15/94) die Auffassung vertreten, ein Promotionsstudium sei grundsätzlich keine Ausbildung.

    Nicht jede Zugangsvoraussetzung zu einem Beruf ist notwendigerweise eine Berufsausbildung (Urteil des 10. Senats vom 27. September 1994, SozR 3-5870 § 2 Nr. 28).

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 2 KN 906/06

    Entgeltliche Inanspruchnahme gewerblicher Promotionsvermittlung und

    So hat etwa das Bundessozialgericht mit Urteil vom 27. September 1994 (- 10 RKg 1/93 -, NJW 1995, 2655) die Vorbereitung auf die Promotion nach Ablegung der Ersten Juristischen Staatsprüfung nicht als Berufsausbildung i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BKGG a. F. angesehen.
  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 95/95

    Vorbereitung auf Habilitation keine Berufsausbildung, Zumutbarkeit der Verwertung

    Er wird, soweit Unterschiede in der begrifflichen Abgrenzung nicht aus dem jeweiligen Rechtsgebiet folgen, übereinstimmend dahin verstanden, daß Berufsausbildung nur dann vorliegt, wenn es sich dem Wesen nach um eine Ausbildung handelt und diese dazu dient, Fähigkeiten zu erlangen, die die Ausübung des zukünftigen Berufes ermöglichen (vgl zusammenfassend BSGE 65, 250, 251 = SozR 5870 § 2 Nr. 66 sowie BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 28).

    Dazu gehört in der Regel, daß sachkundige verantwortliche Ausbilder bestellt sind, die den Auszubildenden anleiten, belehren und ihn mit dem Ziel unterweisen, ihm die für den erstrebten Beruf notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln (BSGE 65, 250, 251 = SozR 5870 § 2 Nr. 66 mwN sowie zur Promotion - BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 28 und das nicht veröffentlichte BSG-Urteil vom 27. September 1994 - 10 RKg 3/94 -).

  • LSG Sachsen, 27.03.2002 - L 4 RA 215/01

    Anspruch auf Halbwaisenrente für die Dauer eines Promotionsstudiums;

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  • BSG, 09.05.1995 - 10 RKg 15/94

    Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld - Anspruch auf Kindergeld

    Der Senat hat die Beteiligten auf seine Urteile vom 27. September 1994 - 10 RKg 1/93 sowie 10 RKg 3/94 - hingewiesen.

    Der Senat hält an der in seinen Urteilen vom 27. September 1994 (10 RKg 1/93 und 10 RKg 3/94) vertretenen Auffassung fest, daß das Promotionsstudium grundsätzlich keine Ausbildung iS des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BKGG darstellt, da es in der Regel die hierfür von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen nicht erfüllt (vgl zu einer möglichen Ausnahme - "Forschungsstudium" nach den Bestimmungen der DDR - das Urteil des Senats vom 27. September 1994 - 10 RKg 21/92 -).

  • LSG Sachsen, 07.03.2012 - L 1 KR 186/11

    Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung während

    Auch wenn eine Promotion für die Ausübung des angestrebten Berufs nützlich, förderlich oder gar erwünscht sein kann, kann die Vorbereitung auf die Promotion nicht als Berufsausbildung berücksichtigt werden, sofern die Promotion in der maßgeblichen Ausbildungsordnung nicht verlangt ist (BSG Urteil vom 27.09.1994 - 10 RKg 1/93 - juris Rn. 18).
  • LSG Sachsen, 23.05.2002 - L 4 RA 12/02

    Anspruch auf Halbwaisenrente während des Promotionsstudiums

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  • BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 11/94

    Bewilligung von Kindergeld als Bescheid mit Dauerwirkung - Wesentliche Änderung

    Der im Gesetz nicht definierte Begriff der Berufsausbildung hat in mehrere Rechtsbereiche des Sozialrechts Eingang gefunden; er wird im Sachzusammenhang des Kindergeldrechts nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats dahin verstanden, daß Berufsausbildung nur dann vorliegt, wenn es sich dem Wesen nach um eine Ausbildung handelt und diese dazu dient, Fähigkeiten zu erlangen, die die Ausübung des zukünftigen Berufes ermöglichen (zusammenfassende Darstellung Bundessozialgericht BSG - Urteil vom 23. August 1989 - SozR 5870 § 2 Nr. 66 = BSGE 65, 250, 251 [BSG 23.08.1989 - 10 RKg 12/88]; BSG - Urteile vom 27. September 1994 - 10 RKg 21/92 und 10 RKg 1/93 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • FG Düsseldorf, 16.03.1998 - 14 V 9110/97

    Anspruch des Steuerpflichtigen auf umfassenden einstweiligen Rechtsschutz;

  • FG Niedersachsen, 19.01.1999 - I 859/97

    Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld; Steuerliche Bewertung des

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