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   BGH, 29.06.1995 - VII ZR 184/94   

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https://dejure.org/1995,721
BGH, 29.06.1995 - VII ZR 184/94 (https://dejure.org/1995,721)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1995 - VII ZR 184/94 (https://dejure.org/1995,721)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - VII ZR 184/94 (https://dejure.org/1995,721)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Werkvertrag - Kündigung - Teilleistung - Pauschalpreis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 632
    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Teilvergütung nach Kündigung beim Pauschalpreis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorzeitig gekündigter Pauschalvertrag: Wie wird abgerechnet? (IBR 1995, 455)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2712
  • MDR 1995, 1010
  • WM 1995, 1936
  • BB 1995, 1873
  • DB 1995, 2469
  • BauR 1995, 691
  • ZfBR 1995, 297
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.02.1980 - VII ZR 229/78

    Vertragskündigung aus wichtigem Grund: Vergütung des Auftragnehmers für erbrachte

    Auszug aus BGH, 29.06.1995 - VII ZR 184/94
    Wenn ein Pauschalpreis vereinbart ist, läßt sich die Höhe der Vergütung nur nach dem Verhältnis des Werts der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalvertrag geschuldeten Gesamtleistung errechnen (für den Fall der Kündigung aus wichtigem Grund Senatsurteil vom 14. Februar 1980 - VII ZR 229/78 = BauR 1980, 356, 357 = ZfBR 1980, 139, 140).
  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch

    Die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen ist nach dem Verhältnis des Werts der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalvertrag geschuldeten Gesamtleistung zu errechnen, der Unternehmer muß deshalb das Verhältnis der bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistungen zum Pauschalpreis darlegen (Senatsurteil vom 29. Juni 1995 - VII ZR 184/94, NJW 1995, 2712).
  • OLG Stuttgart, 31.01.2017 - 10 U 70/16

    VOB-Vertrag über die Errichtung eines Seniorenheims: Kündigung durch den

    Der Auftragnehmer muss deshalb das Verhältnis der bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistung zum Pauschalpreis darlegen (BGH, Urteil vom 29.06.1995 - VII ZR 184/94, BauR 1995, 691 - 692; BGH, Urteil vom 07.11.1996 - VII ZR 82/95,BauR 1997, 304 - 305).
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 91/98

    Berechnung des Vergütungsanspruchs; Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht

    Die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen ist nach dem Verhältnis des Werts der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalvertrag geschuldeten Gesamtleistung zu errechnen; der Unternehmer muß deshalb das Verhältnis der bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistungen zum Pauschalpreis darlegen (BGH, Urteil vom 29. Juni 1995 - VII ZR 184/94 = NJW 1995, 2712, 2713 = BauR 1995, 691 = ZfBR 1995, 297; Urteil vom 7. November 1996 - VII ZR 82/95 = NJW 1997, 733, 734 = BauR 1997, 304 = ZfBR 1997, 78).
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