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   BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93   

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https://dejure.org/1994,189
BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93 (https://dejure.org/1994,189)
BAG, Entscheidung vom 23.06.1994 - 2 AZR 617/93 (https://dejure.org/1994,189)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 1994 - 2 AZR 617/93 (https://dejure.org/1994,189)
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Homosexuelle Neigungen des Arbeitnehmers

§ 620 BGB, § 242 BGB, Kündigung in der Probezeit wegen Homosexualität ist unwirksam (Anm.: vgl. hierzu auch Art. 13 EG)

Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 138, 242; KSchG § 1
    Kündigung in der Probezeit wegen Homosexualität

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 138, 242; KSchG § 1
    Kündigung in der Probezeit wegen Homosexualität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Kündigung während der Probezeit, Homosexualität des Außendienstmitarbeiters

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung während der Probezeit aufgrund Homosexualität des Arbeitnehmers unzulässig - Probezeitkündigung wegen unzulässiger Rechtsausübung treuwidrig und damit unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 77, 128
  • NJW 1995, 275
  • MDR 1995, 180
  • NZA 1994, 1080
  • BB 1994, 1353
  • BB 1995, 204
  • DB 1994, 1380
  • DB 1994, 2190
  • JR 1995, 307
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93
    Bei der Konkretisierung einer solchen Generalklausel wie des Grundsatzes von Treu und Glauben sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 198, 204 f.; 42, 143, 148; Beschluß vom 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89 u. 1044/89 - BB 1994, 16, 20 f.) [BVerfG 19.10.1993 - 1 BvR 567/89], die grundrechtliche Gewährleistung der Privatautonomie, das Recht auf Achtung der Menschenwürde und das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu berücksichtigen (ähnlich auch schon BAG-Urteil vom 10. Mai 1957 - 1 AZR 249/56 - AP Nr. 1 zu Art. 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie, zu II der Gründe).

    Die Gestaltung der Rechtsverhältnisse durch den einzelnen nach seinem Willen ist ein Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit; Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet die Privatautonomie als "Selbstbestimmung des einzelnen im Rechtsleben" (BVerfG vom 19. Oktober 1993, aaO, m. w. N.).

    Dies stellt eine Mißachtung der Persönlichkeit des Klägers dar - auch der betreffende Mitarbeiter soll sich als "benutzt" bezeichnet haben - und enthält damit die treuwidrige Ausnutzung einer Rechtsposition (so schon BAG-Urteil vom 30. November 1960 - 3 AZR 480/58 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Kündigung mit Anm. A. Hueck) oder - mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts im Beschluß vom 19. Oktober 1993, aaO, zu II 2 b der Gründe, - eine Durchsetzung des "Rechts des Stärkeren".

  • BAG, 21.03.1980 - 7 AZR 314/78

    Zum Zustimmungserfordernis der Hauptfürsorgestelle bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93
    Nichts anderes gilt für die Kündigung, auf die wegen Nichterfüllung der sechsmonatigen Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, weil sonst für diese Fälle über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt werden würde (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG Urteil vom 21. März 1980 - 7 AZR 314/78 - AP Nr. 1 zu § 17 SchwbG, zu II 4 der Gründe; BAGE 44, 201, 209 = AP Nr. 29 zu § 102 BetrVG 1972, zu A II 2 a der Gründe; BAGE 61, 151 = AP Nr. 46 zu § 138 BGB).

    So hat es z. B. im Urteil vom 21. März 1980 (- 7 AZR 314/78 - AP Nr. 1 zu § 17 SchwbG, zu II 4 der Gründe) die Anwendung des § 242 BGB in einem Fall erwogen, in dem ein widersprüchliches Verhalten des Arbeitgebers vorliegen konnte, jedoch, da kein näheres Vorbringen des Klägers zu den Einzelheiten vorlag, nicht zur Bejahung eines Verstoßes gegen § 242 BGB führte.

  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93
    Nichts anderes gilt für die Kündigung, auf die wegen Nichterfüllung der sechsmonatigen Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, weil sonst für diese Fälle über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt werden würde (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG Urteil vom 21. März 1980 - 7 AZR 314/78 - AP Nr. 1 zu § 17 SchwbG, zu II 4 der Gründe; BAGE 44, 201, 209 = AP Nr. 29 zu § 102 BetrVG 1972, zu A II 2 a der Gründe; BAGE 61, 151 = AP Nr. 46 zu § 138 BGB).

    Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 2. November 1983 (- 7 AZR 65/82 - AP Nr. 29 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe) eine innerhalb der Probezeit ausgesprochene Kündigung neben § 102 Abs. 1 BetrVG auch an § 242 BGB scheitern lassen, weil der Arbeitgeber aufgrund einer nicht bestätigten Aussage einer Zeugin vom Hörensagen dem Kläger wegen Verdachts von Haschischkonsum gekündigt hatte, ohne ihm Gelegenheit zur vorherigen Stellungnahme zu geben.

  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 347/88

    Kündigung nach Infektion mit HIV-Virus

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93
    Nichts anderes gilt für die Kündigung, auf die wegen Nichterfüllung der sechsmonatigen Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, weil sonst für diese Fälle über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt werden würde (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG Urteil vom 21. März 1980 - 7 AZR 314/78 - AP Nr. 1 zu § 17 SchwbG, zu II 4 der Gründe; BAGE 44, 201, 209 = AP Nr. 29 zu § 102 BetrVG 1972, zu A II 2 a der Gründe; BAGE 61, 151 = AP Nr. 46 zu § 138 BGB).

    Auch in der Senatsentscheidung vom 16. Februar 1989 (BAGE 61, 151 = AP, aaO) ist bei einem Arbeitnehmer, der nach einer HIV-Infektion einen Selbsttötungsversuch unternommen hatte und deshalb mehrere Monate arbeitsunfähig (verbunden mit Lohnfortzahlungskosten) war, § 242 BGB geprüft und dessen Anwendung im konkreten Fall nur deshalb verneint worden, weil es sich um Kündigungsgründe handelte, die typischerweise im Rahmen des § 1 KSchG zu würdigen gewesen seien.

  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 174/83

    Ungehörige Kündigung wegen Zugangs am Heiligen Abend?

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93
    Typische Tatbestände der treuwidrigen Kündigung sind insbesondere widersprüchliches Verhalten des Arbeitgebers, Ausspruch der Kündigung in verletzender Form oder zur Unzeit (BAGE 28, 176, 184 [BAG 23.09.1976 - 2 AZR 309/75] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 174/83 - AP Nr. 88 zu § 626 BGB, zu II 4 der Gründe).

    Im gleichen Sinne hatte bereits der Siebte Senat im Urteil vom 14. November 1984 (- 7 AZR 174/83 - AP Nr. 88 zu § 626 BGB zu II 4 der Gründe) entschieden, in dem eine Kündigung beurteilt wurde, die an Heiligabend zugestellt wurde, ohne daß damit berechtigte Interessen des Erklärungsempfängers, insbesondere auf Achtung seiner Persönlichkeit, als verletzt festgestellt waren.

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93
    Bei der Konkretisierung einer solchen Generalklausel wie des Grundsatzes von Treu und Glauben sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 198, 204 f.; 42, 143, 148; Beschluß vom 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89 u. 1044/89 - BB 1994, 16, 20 f.) [BVerfG 19.10.1993 - 1 BvR 567/89], die grundrechtliche Gewährleistung der Privatautonomie, das Recht auf Achtung der Menschenwürde und das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu berücksichtigen (ähnlich auch schon BAG-Urteil vom 10. Mai 1957 - 1 AZR 249/56 - AP Nr. 1 zu Art. 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie, zu II der Gründe).

    Indem § 242 BGB ganz allgemein auf die Verkehrssitte sowie Treu und Glauben verweist, wird von den Gerichten eine Konkretisierung am Maßstab von Wertvorstellungen verlangt, die in erster Linie von den Grundsatzentscheidungen der Verfassung bestimmt werden; bei der Auslegung und Anwendung dieser Vorschrift sind die Grundrechte als "Richtlinien" zu beachten (BVerfGE 7, 198, 206).

  • BAG, 30.11.1960 - 3 AZR 480/58

    Kündigung - Bestandsschutz - Schadensersatzpflicht

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93
    Dies stellt eine Mißachtung der Persönlichkeit des Klägers dar - auch der betreffende Mitarbeiter soll sich als "benutzt" bezeichnet haben - und enthält damit die treuwidrige Ausnutzung einer Rechtsposition (so schon BAG-Urteil vom 30. November 1960 - 3 AZR 480/58 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Kündigung mit Anm. A. Hueck) oder - mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts im Beschluß vom 19. Oktober 1993, aaO, zu II 2 b der Gründe, - eine Durchsetzung des "Rechts des Stärkeren".
  • LAG Düsseldorf, 24.02.1969 - 11 Sa 60/69
    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93
    Der Arbeitgeber ist durch den Arbeitsvertrag nicht zum Sittenwächter über die in seinem Betrieb tätigen Arbeitnehmer berufen (LAG Düsseldorf vom 24. Februar 1969, DB 1969, 667, 668) [LAG Düsseldorf 24.02.1969 - 11 Sa 60/69].
  • BAG, 06.02.1974 - 3 AZR 232/73

    Ruhegehalt - Geschäftsgrundlage - Auslegung - Übereinstimmender Parteiwille -

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93
    Es sind vielmehr alle Begleitumstände zu würdigen, die Aufschluß darüber geben können, welchen Willen der Erklärende mutmaßlich gehabt hat und wie der Empfänger die Erklärung verstanden hat oder verstehen durfte (BAG Urteil vom 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP Nr. 38 zu § 133 BGB).
  • BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 265/72

    Ruhegehalt - Auslegung - Erklärung - Übereinstimmender Parteiwille - Wortlaut

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93
    Die revisionsrechtliche Überprüfung hat sich auch in diesem Fall darauf zu beschränken, ob Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungsgrundsätze vorliegen (BAG Urteil vom 14. September 1972 - 5 AZR 212/72 - AP Nr. 34 zu § 133 BGB; Urteil vom 2. März 1973 - 3 AZR 265/72 - AP Nr. 35 zu § 133 BGB).
  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

  • BAG, 14.05.1964 - 2 AZR 244/63

    Klagefrist des KSchG - Kündigung - Treu und Glauben - Interessenabwägung -

  • BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 457/55

    Parteien des Einzelarbeitsvertrages - Behandlung einer außertariflichen Zulage -

  • BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 492/54

    Arbeitsvertrag: Revisibilität der Auslegung

  • BAG, 10.05.1957 - 1 AZR 249/56

    Vereinbarung einer auflösenden Bedingung - Eheschließung der Arbeitnehmerin -

  • BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 361/54

    Betrieblich Altersversorgung: Auslegung der Ruhhegehaltsvereinbarung, Widerruf

  • BAG, 12.07.1990 - 2 AZR 39/90

    Kündigung wegen Betriebsübergangs

  • BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 309/75

    Berechnung der Wartezeit iSd. § 1 KSchG bei aufeinanderfolgenden

  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

  • BAG, 14.09.1972 - 5 AZR 212/72

    Nichttypische Willenserklärung - Eindeutiger Inhalt - Teil der

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Soweit das Bundesarbeitsgericht vor Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes diskriminierende Kündigungen am Maßstab des § 242 BGB gemessen hat (vgl. BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - für eine auf kulturelle und religiöse Gründe gestützte Arbeitsverweigerung eines Arbeitnehmers, der einer Sinti-Familie angehörte; 23. Juni 1994 - 2 AZR 617/93 - BAGE 77, 128 für eine auf Homosexualität gestützte Kündigung) , ist diese Rechtsprechung durch die geänderte Rechtslage überholt.
  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    a) Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) bildet eine allen Rechten, Rechtslagen und Rechtsnormen immanente Inhaltsbegrenzung, wobei eine gegen § 242 BGB verstoßende Rechtsausübung oder Ausnutzung einer Rechtslage wegen der Rechtsüberschreitung als unzulässig angesehen wird (vgl. BGH 16. Februar 2005 - IV ZR 18/04 - NJW-RR 2005, 619; BAG 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 4; 23. Juni 1994 - 2 AZR 617/93 - BAGE 77, 128 = AP BGB § 242 Kündigung Nr. 9 = EzA BGB § 242 Nr. 39; Palandt/Grüneberg 70. Aufl. § 242 BGB Rn. 38) .
  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11

    Frage an Bewerber nach erledigtem Ermittlungsverfahren

    § 138 BGB als eine dieser Generalklauseln ist darum am Maßstab von Wertvorstellungen, die in erster Linie von den Grundsatzentscheidungen der Verfassung bestimmt werden, zu konkretisieren (BVerfG 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89, 1 BvR 1044/89 - BVerfGE 89, 214; vgl. auch BAG 23. Juni 1994 - 2 AZR 617/93 - BAGE 77, 128) .
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 24.09.1993 - 1 M 2991/93   

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https://dejure.org/1993,3935
OVG Niedersachsen, 24.09.1993 - 1 M 2991/93 (https://dejure.org/1993,3935)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.09.1993 - 1 M 2991/93 (https://dejure.org/1993,3935)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. September 1993 - 1 M 2991/93 (https://dejure.org/1993,3935)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Ausgleichsbetrag; Sanierung; Grundstück; Eigentümer; Grundstückseigentümer; Erbbauberechtigter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausgleichsbetrag; Sanierung; Grundstück; Eigentümer; Grundstückseigentümer; Erbbauberechtigter

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 275 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 1134
  • ZfBR 1994, 104
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 C 30.90

    Kommunalabgaben: Sanierungsausgleichsbetrag als sonstige öffentliche Abgabe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.1993 - 1 M 2991/93
    Der Ausgleichsbetrag nach § 154 BauGB dient zwar auch der Finanzierung der Sanierung, die sich als wertsteigernde Leistung der Gemeinde darstellt und unter diesem Blickwinkel einen Vorteilsausgleich in Gestalt des Ausgleichsbetrages rechtfertigt (vgl. BVerwG, DVBl. 1993, 441, 443).
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 02.06.1994 - Bf II 40/92   

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https://dejure.org/1994,10043
OVG Hamburg, 02.06.1994 - Bf II 40/92 (https://dejure.org/1994,10043)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02.06.1994 - Bf II 40/92 (https://dejure.org/1994,10043)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02. Juni 1994 - Bf II 40/92 (https://dejure.org/1994,10043)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asbesthaltige Bauteile; Elektro-Speicherheizgerät; Gesundheitsgefahr; Sachverständigengutachten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 275 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Oldenburg, 24.11.2008 - 2 B 2554/08

    Zum Wohnungsbegriff im Sinne des Zweitwohnungsteuerrechts; Leerstand;

    So heißt es im Merkblatt Nr. 24 des Mietervereins zu Hamburg, in vielen vor 1977 gebauten Nachtspeicheröfen sei Asbest enthalten (siehe http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk24_merkblatt-asbest-nachtspeicheroefen.htm; vgl. zur Möglichkeit des Erlasses bauordnungsrechtlicher Maßnahmen: OVG Hamburg, Urteil vom 2. Juni 1994 - Bf II 40/92 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NJW 1995, 275 (Ls.)).
  • VG Hamburg, 27.06.2014 - 9 K 1686/13

    Anordnung gegen bestandsgeschütztes Vorhaben, hier: Schallschutznachweis

    a) Diesem Ergebnis steht auch nicht das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 2. Juni 1994 (Bf II 40/92, juris) entgegen, auf dass sich die Beklagte beruft.
  • OVG Hamburg, 02.04.1996 - Bs II 80/95
    Der nach § 3 HBauO gerechtfertigten (vgl. Urteil vom 2.6.1994 -Bf II 40/92-) Sachverständigenbegutachtung bedarf es auch, wenn es angesichts der Herstellerfirma möglich ist, daß in einer Wohnung aufgestellte Geräte asbesthaltige Teile im Luftstrom enthalten, und der Eigentümer nähere Angaben über Typ und Herstellungsjahr nicht beschaffen kann.
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