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   BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94   

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https://dejure.org/1995,957
BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94 (https://dejure.org/1995,957)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1995 - V ZB 43/94 (https://dejure.org/1995,957)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1995 - V ZB 43/94 (https://dejure.org/1995,957)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Reallast für persönliche Pflegepflicht als bestimmbare Leistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1105
    Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht als bestimmbare Leistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 1105
    Verpflichtung zur Gewährung zumutbarer Wart und Pflege; Eintragungsfähigkeit einer Reallast

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Reallast mitPflegeverpflichtung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pflege als Gegenleistung für ein Grundstück - Auch so eine Vereinbarung kann ins Grundbuch eingetragen werden

Papierfundstellen

  • BGHZ 130, 342
  • NJW 1995, 2780
  • MDR 1996, 253
  • DNotZ 1996, 93
  • FGPrax 1995, 186
  • WM 1995, 2033
  • Rpfleger 1996, 61
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.04.1961 - V ZB 2/61

    Hypothek mit veränderlichem Zinssatz

    Auszug aus BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94
    Dabei bedeutet der Bestimmtheitsgrundsatz nicht, daß der Umfang der tatsächlichen Belastung in einem bestimmten Zeitpunkt aus der Eintragung selbst oder in Verbindung mit der Eintragungsbewilligung ohne weiteres ersichtlich sein müsse (Senat BGHZ 35, 22, 26 - für eine Hypothek -).

    Entscheidend ist, daß die höchstmögliche Belastung des Grundstücks für jeden Dritten erkennbar ist und daß der Umfang der Haftung in einem bestimmten Zeitpunkt aufgrund der in der Eintragungsbewilligung enthaltenen Voraussetzungen bestimmt werden kann (BGHZ 35, 22, 26/27).

  • BGH, 17.02.1989 - V ZR 160/87

    Übergang einer schuldrechtlich vereinbarten, durch die Reallast gesicherte

    Auszug aus BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94
    Es genügt, wenn Art, Gegenstand und Umfang der Leistung aufgrund objektiver Umstände bestimmbar sind, die auch außerhalb des Grundbuchs liegen können, sofern sie nachprüfbar und mindestens in der Eintragungsbewilligung angedeutet sind (Senat aaO. und Urt. v. 17. Februar 1989, V ZR 160/87, BGHR BGB § 1108 Abs. 1 Altenteil 2 m.w.N.).
  • BGH, 24.10.1956 - V ZR 127/55

    Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94
    a) Für die Eintragung einer Reallast nach § 1105 BGB genügt nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats, daß die Höhe der Leistung bestimmbar ist (z.B. BGHZ 22, 54, 58; Urt. v. 1. Juni 1990, V ZR 84/89, BGHR BGB § 1105 Wertsicherung l, vgl. dazu auch BGB-RGRK/Rothe 12. Aufl. § 1105 Rdn. 12).
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 10/88

    Voraussetzungen eines Anwartschaftsrechts des Grundstückskäufers

    Auszug aus BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94
    Denn das Grundbuchrecht betreffende Vorschriften im Sinne des § 79 Abs. 2 Satz 1 GBO sind alle sachlich-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen, die das Grundbuchamt angewendet oder zu Unrecht nicht angewendet hat, sofern sie, wie hier, auf bundesgesetzlicher Regelung beruhen (Senatsbeschl. v. 1. Dezember 1988, V ZB 10/88, WM 1989, 20 und v. 9. Februar 1995, V ZB 23/94 - zum Abdruck in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 09.02.1995 - V ZB 23/94

    Auslegung einer Eintragungsbewilligung für einen Rangvorbehalt hinsichtlich des

    Auszug aus BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94
    Denn das Grundbuchrecht betreffende Vorschriften im Sinne des § 79 Abs. 2 Satz 1 GBO sind alle sachlich-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen, die das Grundbuchamt angewendet oder zu Unrecht nicht angewendet hat, sofern sie, wie hier, auf bundesgesetzlicher Regelung beruhen (Senatsbeschl. v. 1. Dezember 1988, V ZB 10/88, WM 1989, 20 und v. 9. Februar 1995, V ZB 23/94 - zum Abdruck in BGHZ vorgesehen).
  • BayObLG, 22.07.1993 - 2Z BR 76/93

    Bestimmtheit einer Reallast

    Auszug aus BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94
    Es sieht sich aber durch den Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 22. Juli 1993, DNotZ 1994, 180 an einer Aufhebung der Entscheidung des Landgerichts gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • BGH, 01.06.1990 - V ZR 84/89

    Wertsicherung einer Rentenreallast

    Auszug aus BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94
    a) Für die Eintragung einer Reallast nach § 1105 BGB genügt nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats, daß die Höhe der Leistung bestimmbar ist (z.B. BGHZ 22, 54, 58; Urt. v. 1. Juni 1990, V ZR 84/89, BGHR BGB § 1105 Wertsicherung l, vgl. dazu auch BGB-RGRK/Rothe 12. Aufl. § 1105 Rdn. 12).
  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Denn das Grundbuch betreffende Vorschriften im Sinne von § 79 Abs. 2 Satz 1 GBO sind alle bei der Entscheidung über einen gestellten Eintragungsantrag angewendeten oder zu Unrecht außer acht gelassenen Normen, soweit sie auf bundesrechtlicher Grundlage beruhen (Senat BGHZ 123, 297, 300; 129, 1, 3; 130, 342, 343 ff; Beschl. v. 5. Dezember 1996, V ZB 27/96, NJW 1997, 861, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 134, 182).

    Hierfür ist jedoch ausreichend, daß das Ereignis, mit dessen Eintritt die bedingten Rückübertragungsansprüche wirksam werden sollen, aufgrund objektiver Umstände bestimmbar ist, die auch außerhalb des Grundbuchs liegen können, sofern sie nachprüfbar und wenigstens in der Eintragungsbewilligung angedeutet sind (vgl. Senat, BGHZ 130, 342, 345 ff m.w.N. für den Fall einer Reallast).

    Die Bestimmbarkeit eines durch eine Vormerkung zu sichernden bedingten Rechts wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann (vgl. Senat, BGHZ 35, 22, 26 ff; 130, 342, 346; BayObLGZ 1997, 246, 247; BayObLG …

  • BGH, 11.04.2013 - V ZB 109/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Voraussetzungen der Löschung eines durch Zeitablauf

    Denn wie für die Eintragung einer Reallast (dazu Senat, Beschluss vom 13. Juli 1995 - V ZB 43/94, BGHZ 130, 342, 345) genügt es auch hier, dass die Höhe der Forderung bestimmbar ist; der Umfang der Belastung des Grundstücks muss aus der Eintragung selbst oder in Verbindung mit der Eintragungsbewilligung ersichtlich sein.
  • OLG Frankfurt, 10.10.2014 - 2 U 245/12

    Zulässige Wertsicherungsklauseln im Pachtvertrag

    Insbesondere war der Leistungsanspruch hinreichend bestimmbar (BGH NJW 1995, 2780), denn einerseits war das Maß der Anpassung festgelegt - die Erhöhung oder Absenkung des gewählten Indexes um mehr als 5 % - und zum anderen war der vereinbarte Index im Wege der Auslegung ermittelbar.
  • BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97

    Wohnungsrecht unter auflösender Bedingung

    d) Zu Recht weisen die Beteiligten auch darauf hin, daß der Bundesgerichtshof (BGHZ 130, 342 ff. = NJW 1995, 2780) an die inhaltliche Bestimmtheit einer Reallast keine hohen Anforderungen stellt, obwohl davon im Falle der Zwangsversteigerung des belasteten Grundstücks der Umfang der dem Anspruch des betreibenden Gläubigers vorgehenden Belastungen abhängen kann.
  • BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03

    Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit mit Duldungspflicht

    Hierfür ist jedoch ausreichend, dass der Umfang des Rechts aufgrund objektiver Umstände bestimmbar ist, die auch außerhalb des Grundbuchs liegen können, sofern sie nachprüfbar und wenigstens in der Eintragungsbewilligung angedeutet sind (BGHZ 130, 342/345 ff.; OLG Düsseldorf RNotZ 2004, 94 jeweils für Reallast; BGH NJW 2002, 2461 f. für durch Vormerkung zu sicherndes bedingtes Recht).
  • OLG Naumburg, 26.07.2021 - 12 Wx 29/21

    Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit einer Reallast für Wartung- und Überwachung

    Die Leistungen müssen in ihrer Art und ihrem Umfang hinreichend bestimmbar sein, weil die Reallast den Wert einer Leistung verkörpern muss, die den Berechtigten bei Nichtleistung des Verpflichteten die Möglichkeit bietet, durch Verwertung des Grundstücks den Gegenwert in Geld zu verlangen (vgl. hinsichtlich einer Pflegeverpflichtung: BGH, Beschluss vom 13. Juli 1995 - V ZB 43/94 -, juris).

    Die Anforderungen an die Bestimmtheit dürfen einerseits nicht überspannt, andererseits aber im Hinblick auf die Interessen nachrangig berechtigter auch nicht zu großzügig angesetzt werden (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1995, a.a.O.; Demharter, a.a.O., Anhang zu § 44 Rn. 75, m.W.N.).

    Eine allgemeine Kennzeichnung der Leistungen wird für ausreichend erachtet, wenn danach Art und Gegenstand sowie Umfang (Geldwert) der Leistungen bestimmbar sind (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1995, a.a.O.).

    Entscheidend ist, dass die höchst mögliche Belastung des Grundstücks für jeden Dritten erkennbar ist und dass der Umfang der Haftung in einem bestimmten Zeitpunkt aufgrund der in der Eintragungsbewilligung enthaltenen Voraussetzungen bestimmt werden kann (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1995, a.a.O.; Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 1297; Demharter, a.a.O., Anhang zu § 44 Rn. 75).

    In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof es für hinreichend bestimmt erachtet, wenn eine persönliche Pflegepflicht übernommen wird, "soweit sie den Übernehmern unter Berücksichtigung ihrer beruflichen und familiären Verhältnisse, insbesondere unter Berücksichtigung der Betreuung von Kindern der Übernehmer und nach deren körperlichen Fähigkeiten und ihrem Vermögen zur Pflege nach ihrer Ausbildung und ihren Kenntnissen zumutbar" ist (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1995, a.a.O.).

  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 31/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Denn das Grundbuch betreffende Vorschriften im Sinne von § 79 Abs. 2 Satz 1 GBO sind alle bei der Entscheidung über einen gestellten Eintragungsantrag angewendeten oder zu Unrecht außer acht gelassenen Normen, soweit sie auf bundesrechtlicher Grundlage beruhen (Senat BGHZ 123, 297, 300; 129, 1, 3; 130, 342, 343 ff; Beschl. v. 5. Dezember 1996, V ZB 27/96, NJW 1997, 861, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 134, 182).

    Hierfür ist jedoch ausreichend, daß das Ereignis, mit dessen Eintritt die bedingten Rückübertragungsansprüche wirksam werden sollen, aufgrund objektiver Umstände bestimmbar ist, die auch außerhalb des Grundbuchs liegen können, sofern sie nachprüfbar und wenigstens in der Eintragungsbewilligung angedeutet sind (vgl. Senat, BGHZ 130, 342, 345 ff m.w.N. für den Fall einer Reallast).

    Die Bestimmbarkeit eines durch eine Vormerkung zu sichernden bedingten Rechts wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann (vgl. Senat, BGHZ 35, 22, 26 ff; 130, 342, 346; BayObLGZ 1997, 246, 247; BayObLG …

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2004 - 3 Wx 262/03

    Inhaltliche Anforderungen an die Eintragung einer Reallast - Bestimmbarkeit der

    Das Landgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass die hier in der notariellen Urkunde genannten Kosten des Betriebes und der Unterhaltung der Tiefgarage für die Berechtigten durch Eintragung einer Reallast gemäß § 1105 BGB dinglich gesichert werden können und dass es nach allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur genügt, dass die Höhe der Leistung bestimmbar ist, wozu es ausreicht, dass Art, Gegenstand und Umfang der Leistung aufgrund objektiver Umstände bestimmbar sind, sofern die höchstmögliche Belastung des Grundstücks für jeden Dritten erkennbar ist und der Umfang der Haftung in einem bestimmten Zeitpunkt aufgrund der in der Eintragungsbewilligung enthaltenen Voraussetzungen bestimmt werden kann (vgl. BGHZ 130, 342 ff. m.w.N.).

    Das bedeutet, dass sich die höchstmögliche Leistung in einem solchen Fall daran misst, welche Kosten im "ungünstigsten Fall" d.h. bei Annahme der Notwendigkeit aller unter den Begriff "Unterhaltung" fallenden Aufwendungen entstehen, ähnlich wie in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall zur höchstmöglichen Leistung bei Übernahme von Pflegekosten (BGHZ 130, 342 ff.).

  • BGH, 24.03.2022 - V ZB 60/21

    Erbringen einer wiederkehrenden Leistung im Sinne des § 1105 Abs. 1 BGB

    Es genügt, dass die Reallast den Wert einer Leistung verkörpert, die dem Berechtigten bei Nichtleistung des Übernehmers die Möglichkeit bietet, durch Verwertung des Grundstücks den Gegenwert in Geld zu erlangen (Senat, Beschluss vom 13. Juli 1995 - V ZB 43/94, BGHZ 130, 342, 345).

    Ebenfalls zutreffend stellt das Beschwerdegericht nicht in Frage, dass die in dem Eintragungsantrag aufgeführten Verpflichtungen durch die Bezugnahme auf die zum Errichtungszeitpunkt geltenden technischen Anforderungen bzw. auf die öffentlich-rechtlichen Anforderungen hinreichend bestimmt sind (vgl. zu den Bestimmtheitsanforderungen Senat, Beschluss vom 13. Juli 1995 - V ZB 43/94, BGHZ 130, 342, 345 f.).

  • OLG Hamm, 29.08.2005 - 15 W 217/05

    variable Grandschuldzinsen

    Zur Wahrung des Grundsatzes wird es danach für ausreichend erachtet, dass der Umfang des Rechts aufgrund objektiver Umstände bestimmbar ist, die auch außerhalb des Grundbuchs liegen können, sofern sie nachprüfbar und wenigstens in der Eintragungsbewilligung angedeutet sind (BGHZ 130, 342, 345 = NJW 1995, 2780, 2781 betreffend eine Reallast; BGHZ 151, 116, 123 = NJW 2002, 2461, 2463 betreffend einen durch Vormerkung zu sichernden bedingten Auflassungsanspruch).

    Wenn aber etwa § 1107 BGB bei der Reallast die dingliche Haftung des Grundstücks für die Einzelleistungen der Haftung für die Zinsen einer Hypothek (§ 1147 BGB) gleichstellt, so kann nicht bei einer Reallast, deren Leistung im Beispielsfall der vorerwähnten Entscheidung (BGHZ 130, 342) in einer Pflegeverpflichtung besteht, die Bestimmbarkeit der höchstmöglichen Leistung durch die künftigen Kosten einer bezahlten Pflegekraft ausreichen, deren Erforderlichkeit dem Grund und dem Umfang nach die Beurteilung mehrerer wertungsabhängiger Faktoren voraussetzt, während für die Vereinbarung von Grundschuldzinsen die Bezeichnung der Höchstbelastung in einer solchen Weise verlangt wird, die bereits bei Eintragung des Rechts für jeden gedachten künftigen Zeitpunkt die betragsmäßige Feststellung des Höchstumfangs der Haftung ermöglicht.

  • OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 176/99

    Kann die Ausübungsstelle einer Grunddienstbarkeit nachträglich verlegt werden?

  • OLG Hamm, 15.03.2007 - 15 W 404/06

    Berichtigungseintragung nach Erlöschen des Erbbaurechts infolge Zeitablaufs

  • BGH, 20.07.2011 - V ZB 300/10

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit der Eintragung einer Zwangshypothek zur

  • LG München II, 01.03.2004 - 6 T 3705/03

    Unterlassungsdienstbarkeit unter Verweis auf das BayNatSchG

  • BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 73/96

    Erbbauzins-Reallast bei automatischer Gleitklausel

  • OLG Zweibrücken, 07.10.2004 - 3 W 209/04

    Grundbuchverfahrensrecht: Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung des

  • OLG Nürnberg, 27.03.2012 - 15 W 437/12

    Bestimmbarkeit eines vorzumerkenden Bestellungsanspruchs: Spätere Bestimmung der

  • OLG Hamm, 08.03.2013 - 15 W 233/12

    Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt des Verzichts auf

  • OLG Brandenburg, 22.10.2019 - 5 W 104/18

    Löschung einer Roggenrente im Grundbuch

  • OLG München, 17.12.2013 - 34 Wx 270/13

    Zulässigkeit der Eintragung einer Vormerkung: Sicherung eines

  • OLG Karlsruhe, 31.08.2000 - 19 U 58/99

    Ausgleichspflicht zwischen Verpflichtetem aus Leibgeding und Ersteigerer des mit

  • OLG Frankfurt, 04.06.2019 - 20 W 218/18

    Zur hinreichenden Bestimmtheit der Leistungen einer Reallast im Rahmen eines

  • BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 19/00

    Eintragung einer Buchhypothek für eine Darlehensforderung

  • OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 426/14

    Grundbuchsache: Anforderungen an die Wahrung der Vollziehungsfrist für eine

  • KG, 17.12.2001 - 24 W 55/01

    Hauswartdienste als Reallast auf einem Wohnungseigentum

  • LG Aachen, 05.02.1996 - 3 T 59/95

    Bestimmtheit einer Reallast

  • LG Düsseldorf, 20.07.2006 - 25 T 298/06

    Bestimmtheitsprinzip bei Vormerkung

  • BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 96/99

    Bestimmung des Anfangszeitpunkts für die Verzinsung einer Sicherungshypothek

  • BayObLG, 08.03.2001 - 2Z BR 29/01

    Sicherungshypothek für die Restkaufpreisforderung aus einem

  • BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 183/99

    Hypotheken zur Sicherung im Wahlschuldverhältnis und von aufschiebend bedingten

  • LG Landshut, 20.06.2017 - 73 O 3073/16

    Schadensersatz, Bewilligung, Grenzbebauung, Grundbuch, Baugenehmigungsverfahren,

  • LG München II, 11.03.2004 - 6 T 4956/03

    Zuweisungsbefugnis des Bauträgers auch nach Veräußerung sämtlicher Einheiten

  • OLG Zweibrücken, 30.01.2013 - 3 W 141/11

    Grundbuchverfahren: Vormerkbarkeit eines aufschiebend bedingten Anspruchs auf

  • OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 20 W 216/10

    Erfordernis eines konkreten Inhalts der Bewilligung einer Grundbucheintragung

  • LG Mainz, 21.09.1999 - 8 T 227/99

    Prüfungspflicht des GBA bei Teilungserklärung

  • BayObLG, 02.03.2000 - 3Z BR 183/99
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