Weitere Entscheidung unten: LG Detmold, 02.03.1995

Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 24.05.1995 - 209 Js 61969/93 - 1 Ns   

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LG Frankenthal, 24.05.1995 - 209 Js 61969/93 - 1 Ns (https://dejure.org/1995,7403)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 24.05.1995 - 209 Js 61969/93 - 1 Ns (https://dejure.org/1995,7403)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 24. Mai 1995 - 209 Js 61969/93 - 1 Ns (https://dejure.org/1995,7403)
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    GKG § 11 Abs. 1, § 56; KostV Nr. 9003

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2801
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 19/13

    Gerichtskosten: Pauschale für die Versendung von Akten bei Abholung durch Anwalt

    Nach Auffassung des Senats muss ein Transport durch die Wachtmeister des Oberlandesgerichts zum Landgericht Koblenz entgegen der tatsächlichen Handhabung als Versendung angesehen werden, weil es der Sache nach keinen Unterschied macht, ob ein derartiger Transport entgeltlich durch externe Dritte oder durch justizeigenes Personal, jedoch gleichermaßen im ausschließlichen Interesse der antragstellende Rechtsanwälte erfolgt (vgl. zu dieser Konstellation gleichwohl eine Versendungspauschale ablehnend Oberlandesgericht des Landes Sachsen - Anhalt, 1. Strafsenat, Beschluss vom 26.01.2012 - 1 Ws 568/11 - hingegen zustimmend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2009 III-Ws 447/09 - 1 Ws 447/09 sowie OLG Köln, Beschluss vom 02.03.2009 - 17 Ws 2/09; LG Frankenthal, Beschluss vom 24.05.1995 - 1 Ns 209 Js 61969/93).
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2007 - 1 Ta 62/06

    Kostenfestsetzung, Aktenversendungspauschale, Versendungspauschale, Gerichtsfach,

    Ob der Fall anders zu beurteilen, wenn das Gericht keine eigenen Gerichtsfächer hat und die Akte - wie im vorliegenden Fall - von einem Bediensteten des Gerichts zu einem Gerichtsfach in einem anderen nicht im gleichen Gebäude gelegenen Gericht gebracht wird, kann dahinstehen (vgl. hierzu LG Frankenthal, Beschluss vom 24.5.1995, NJW 1995, 2801; Hartmann, Rz. 2 zu KV 9003).
  • OLG Köln, 02.03.2009 - 17 W 2/09

    Begriff der Versendung

    Nach nahezu einhelliger Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist vom Antragsteller in einem solchen Fall der in Nr. 9003 Nr. 1 KV-GKG vorgesehene Pauschalbetrag von 12, 00 EUR zu entrichten (LG Detmold NJW 1995, 2801; LG Frankenthal NJW 1995, 2801; AG Ahaus AnwBl 1995, 154; Hartmann, Kostengesetze, 38. Auflage, Nr. 9003 KV-GKG Rdnr. 2; Meyer, Gerichtskostengesetz, 8. Auflage, Nr. 9003 KV-GKG Rdnr. 42; Notthoff AnwBl 1995, 538, 540; Zimmermann, in : Binz/Dorndörfer/Petzold/Zimmermann, GKG-JVEG, Nr. 9003 KV-GKG Rdnr. 4).
  • OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11

    Anfall der Aktenversendungspauschale: Einlegen der Akte in ein Fach des

    Die Ansicht, es würden mit der Aktenversendungspauschale allein die Serviceleistungen des Gerichts bezahlt (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. November 2009 III-Ws 447/09, 1 Ws 447/09; OLG Köln, Beschluss vom 02. März 2009, 17 Ws 2/09; LG Frankenthal, Beschluss vom 24. Mai 1995, 1 Ns 209 Js 61969/93) steht im Widerspruch zum Gesetzeswortlaut, der allein für die Versendung, nicht aber für die bloße Aushändigung über das Gerichtsfach oder in der Geschäftsstelle eine Gebühr gemäß Nr. 9003 KV GKG vorsieht.
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Rechtsprechung
   LG Detmold, 02.03.1995 - 4 KLs 3 Js 388/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9571
LG Detmold, 02.03.1995 - 4 KLs 3 Js 388/94 (https://dejure.org/1995,9571)
LG Detmold, Entscheidung vom 02.03.1995 - 4 KLs 3 Js 388/94 (https://dejure.org/1995,9571)
LG Detmold, Entscheidung vom 02. März 1995 - 4 KLs 3 Js 388/94 (https://dejure.org/1995,9571)
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  • NJW 1995, 2801
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 19/13

    Gerichtskosten: Pauschale für die Versendung von Akten bei Abholung durch Anwalt

    Zutreffend hat der Bezirksrevisor bei dem Landgericht Koblenz darauf hingewiesen, dass in der Rechtsprechung nahezu einhellig die Auffassung vertreten wird, dass die Aktenversendungspauschale dafür nicht zu erheben ist (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen - Anhalt, 1. Strafsenat, Beschluss vom 26.01.2012 - 1 Ws 568/11 - zu einem allerdings im Tatsächlichen etwas anders gelagerten Sachverhalt; LAG Schleswig - Holstein, Beschluss vom 09.02.2007 - 1 Ta 62/06; VG Meinigen, Beschluss vom 28.07.2005 - 5 K 463/04.Me; LG Koblenz, Beschluss vom 26.07.1996 - 2103 Js 20219/95 - 1 Kls - ; LG Chemnitz, Beschluss vom 03.02.2010 - 2 Qs 1212/09; LG Göttingen, Beschluss vom 27.07.1995 - 5(6) S 405/94; LG Münster, Beschluss vom 29.03.1995 - 7 Qs 48/95; LG Detmold, Beschluss vom 02.03.1995 - 4 KLs 3 Js 388/94; AG Ahaus, Beschluss vom 16.03.1995 - 2 Gs 129/95; AG Frankfurt, Beschluss vom 25.08.2008 - 941 OWi 52/08; AG Moers, Beschluss vom 19.05.2000 - 5 Gs 237/00; AG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.1996 - 905 Js 2294/95 - 1 AR 104; AG Göttingen, Beschluss vom 03.01.1996 - 33 Gs 36/95; AG Münster, Beschluss vom 07.02.1995 - 2 Gs 3480/94).
  • LG Chemnitz, 03.02.2010 - 2 Qs 112/09

    Entstehen der sog. Aktenversendungspauschale allein durch die Einlegung der Akten

    Dies soll selbst dann gelten, wenn sich - wie hier - aktenführende Stelle und Gerichtsfach des Rechtsanwalts nicht unmittelbar im gleichen Gebäude, befinden (vgl. LAG Schleswig-Holstein, NJW 2007, 2510 ; VG Meiningen, JurBüro 2006, 36; LG Detmold, NJW 1995, 2801 ; LG Göttingen, AnwBl. 1995, 570; AG Düsseldorf, JurBüro 1997,. 433; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl.;. GKG , KV 900.3, Rn.2;. Notthoff, Anwaltsblatt 1995,. 538; Enders, JurBüro 1997, 393).
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