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   BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94   

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BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94 (https://dejure.org/1994,720)
BVerfG, Entscheidung vom 13.12.1994 - 2 BvR 894/94 (https://dejure.org/1994,720)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Dezember 1994 - 2 BvR 894/94 (https://dejure.org/1994,720)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschlagnahme bei einer Bank im Zusammenhang mit dem Verdacht der Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang der Beschlagnahme - Bankunterlagen als Beweismittel - Verdachts der Steuerhinterziehung - Kunde - Beihilfe durch Mitarbeiter der Bank

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2839
  • ZIP 1995, 100
  • ZIP 1995, 101
  • NVwZ 1995, 1198 (Ls.)
  • WM 1995, 234
  • BB 1995, 533
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94
    Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde sind nicht erfüllt Sie wirft keine Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung auf (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG ), die nicht schon in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 27, 211 ff.; 44, 353 ff.; 67, 100 ff.; 76, 83 ff.; 77, 1 ff.; 77, 65 ff.; 84, 239 ff. und 89, 1 ff.) erörtert worden sind.

    dem Individuum zustehende Recht auf Datenschutz (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG ) zuerkannt ist (vgl. BVerfGE 66, 116 [130]; 77, 1 [46]), kann dahinstehen, da für die Beschwerdeführerin daraus kein günstigerer Maßstab abgeleitet werden kann.

    Entscheidend ist nur die potentielle Bedeutung des zu beschlagnahmenden Materials (vgl. BVerfGE 77, 1 [53]).

    Urkunden und andere schriftliche Beweismittel haben gegenüber Zeugenaussagen oft einen höheren Beweiswert, zumal das Erinnerungsvermögen von Zeugen aus mancherlei Gründen unergiebig werden kann (vgl. BVerfGE 77, 1 [48]).

    Einer weitergehenden Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht ist die Abwägung zwischen Anlaß und Auswirkung des angeordneten Eingriffs entzogen (vgl. BVerfGE 27, 211 [219]; 77, 1 [59 f.]).

  • BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94

    Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94
    Keine andere Bewertung gebieten die in Fachzeitschriften aus Anlaß des zugrundeliegenden Sachverhalts und der hierzu ergangenen Entscheidungen (zu den Durchsuchungsanordnungen Beschluß der Kammer vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94-) geäußerten Ansichten.

    a) Zwar macht die Beschwerdeführerin geltend, die angegriffenen Entscheidungen stützten sich auf Tatsachen, von denen sie erstmals im Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 396/94 durch das Berichterstatterschreiben vom 14. März 1994 erfahren habe und zu denen sie sich vor den Fachgerichten nicht habe äußern können.

    Daß zum Zweck der Beschlagnahme in Ausführung richterlicher Durchsuchungsanordnungen in die Räume der Beschwerdeführerin als deren §Wohnung§ im Sinne des Art. 13 Abs. 1 GG eingedrungen wurde, stellt einen von den Beschlagnahmen unabhängigen Grundrechtseingriff dar, der unter den gegebenen Voraussetzungen jedoch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnete (vgl. Beschluß der Kammer vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94-).

    Auch haben einzelne Belege als objektive Beweismittel den Verdacht bereits erhärtet (vgl. Beschluß der Kammer vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94 - unter 11.2. a) [1], Umdruck S.5 bis 8).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94
    Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde sind nicht erfüllt Sie wirft keine Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung auf (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG ), die nicht schon in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 27, 211 ff.; 44, 353 ff.; 67, 100 ff.; 76, 83 ff.; 77, 1 ff.; 77, 65 ff.; 84, 239 ff. und 89, 1 ff.) erörtert worden sind.

    Zwar wird es in der Regel unzulässig sein, aus der bloßen Mö2liehkeit, daß ein gesetzlich zulässiger Betrieb von Straftätern mißbraucht werden könnte, eine Beschlagnahme von Betriebsunterlagen zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 44, 353 [380]).

    Diese Verdachtslage fällt unter jene Fallgestaltungen, für die das Bundesverfassungsgericht bereits die Zulässigkeit der Beschlagnahme von Betriebsunterlagen im Grundsatz festgestellt hat (vgl. BVerfGE 44, 353 [379]).

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94
    Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde sind nicht erfüllt Sie wirft keine Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung auf (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG ), die nicht schon in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 27, 211 ff.; 44, 353 ff.; 67, 100 ff.; 76, 83 ff.; 77, 1 ff.; 77, 65 ff.; 84, 239 ff. und 89, 1 ff.) erörtert worden sind.

    Die grundrechtliche Verbürgung unterliegt jedoch den Schranken, die sich hier aus der Strafprozeßordnung ergeben und im Blick auf das rechtsstaatlich begründete Interesse an einer möglichst umfassenden Aufklärung schwerer Straftaten verfassungsrechtlich unbedenklich sind (vgl. BVerfGE 77, 65 , [76]).

    Die rechtsstaatlich geforderte umfassende Ermittlungstätigkeit (vgl. BVerfGE 29, 183 [194]; 33, 367 [383]; 77, 65 [76]) bringt Nachforschungen mit sich, auch wenn sie später nicht zu einer Anklage oder Verurteilung führen sollte.

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94
    Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde sind nicht erfüllt Sie wirft keine Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung auf (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG ), die nicht schon in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 27, 211 ff.; 44, 353 ff.; 67, 100 ff.; 76, 83 ff.; 77, 1 ff.; 77, 65 ff.; 84, 239 ff. und 89, 1 ff.) erörtert worden sind.

    Ein solches Geschehen verletzt im Rechtsstaatsprinzip und im Gleichbehandlungsgebot verankerte öffentliche Interessen von einem sehr viel höheren Rang, als ihn das fiskalische Interesse an der Sicherung des Steueraufkommens hat (vgl. BVerfGE 67, 100 [140]; 84, 239 [281]).

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94
    Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde sind nicht erfüllt Sie wirft keine Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung auf (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG ), die nicht schon in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 27, 211 ff.; 44, 353 ff.; 67, 100 ff.; 76, 83 ff.; 77, 1 ff.; 77, 65 ff.; 84, 239 ff. und 89, 1 ff.) erörtert worden sind.

    Einer weitergehenden Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht ist die Abwägung zwischen Anlaß und Auswirkung des angeordneten Eingriffs entzogen (vgl. BVerfGE 27, 211 [219]; 77, 1 [59 f.]).

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94
    Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde sind nicht erfüllt Sie wirft keine Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung auf (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG ), die nicht schon in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 27, 211 ff.; 44, 353 ff.; 67, 100 ff.; 76, 83 ff.; 77, 1 ff.; 77, 65 ff.; 84, 239 ff. und 89, 1 ff.) erörtert worden sind.

    Ein solches Geschehen verletzt im Rechtsstaatsprinzip und im Gleichbehandlungsgebot verankerte öffentliche Interessen von einem sehr viel höheren Rang, als ihn das fiskalische Interesse an der Sicherung des Steueraufkommens hat (vgl. BVerfGE 67, 100 [140]; 84, 239 [281]).

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94
    1. a) Durch die Beschlagnahme der Belege ist die Beschwerdeführerin jedenfalls in ihrer durch Art. 19 Abs. 3 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Befugnis, über ihre Geschäftspapiere zu verfügen, und damit in ihrer wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit betroffen (vgl. BVerfGE 66, 116 [130]).

    dem Individuum zustehende Recht auf Datenschutz (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG ) zuerkannt ist (vgl. BVerfGE 66, 116 [130]; 77, 1 [46]), kann dahinstehen, da für die Beschwerdeführerin daraus kein günstigerer Maßstab abgeleitet werden kann.

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94
    Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde sind nicht erfüllt Sie wirft keine Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung auf (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG ), die nicht schon in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 27, 211 ff.; 44, 353 ff.; 67, 100 ff.; 76, 83 ff.; 77, 1 ff.; 77, 65 ff.; 84, 239 ff. und 89, 1 ff.) erörtert worden sind.

    Den Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG berühren nur solche Eingriffe, durch die die Privatheit der Wohnung ganz oder teilweise aufgehoben wird (vgl. BVerfGE 89, 1 [12]).

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94
    Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde sind nicht erfüllt Sie wirft keine Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung auf (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG ), die nicht schon in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 27, 211 ff.; 44, 353 ff.; 67, 100 ff.; 76, 83 ff.; 77, 1 ff.; 77, 65 ff.; 84, 239 ff. und 89, 1 ff.) erörtert worden sind.

    Da Beschlagnahmen als solche - auch in fremder Wohnung - nicht den Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG berühren (vgl. BVerfGE 76, 83 [91]), stehen sie nicht unter verfassungsrechtlichem Richtervorbehalt nach Art. 13 Abs. 2 GG .

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

  • VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 100/00

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Durchsuchung von Wohn- und

    Einer weitergehenden Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof ist die Abwägung zwischen Anlass und Auswirkung des angeordneten Eingriffs entzogen (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 27, 211 ; 77, 1 ; Beschluss vom 23. Dezember 1994 - 2 BvR 894/94 - NJW 1995; 2839 ).

    Entscheidend ist daher nur die potentielle Bedeutung des zu beschlagnahmenden Materials (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.0., § 94 Rdnr. 6; Nack, a.a.0., § 94 Rdnr. 7; BVerfGE 77, 1 ; BVerfG, NJW 1995, 2839 ).

    Dabei kann dahinstehen, ob eine solche eingeschränkte Vorgehensweise dann geboten gewesen wäre, wenn auf diese Weise ein nur allgemeiner, vager Tatverdacht mit möglichst geringem Aufwand hätte ausgeräumt werden können (vgl. BVerfG, NJW 1995, 2839 ).

    Auch eine geeignete und erforderliche Beschlagnahme kann verfassungsrechtlich unzulässig sein, wenn die Schwere des in ihr liegenden Eingriffs nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere des Tatvorwurfs, dem Grad des abzuklärenden Verdachts und zur Bedeutung des Beweisgegenstandes für das Verfahren steht (vgl. BVerfG, NJW 1995, 2839 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2021 - 1 S 1304/21

    Corona-Krise; Untersagung einer "Corona-Leugner"-Versammlung; Verhältnis von

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, der Rechtsansicht eines bestimmten Beteiligten zu folgen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.04.1983 - 2 BvR 678/81 - BVerfGE 64, 1, und v. 13.12.1994 - 2 BvR 894/94 - NJW 1995, 2839; BVerwG, Beschl. v. 01.08.2011 - 6 C 15.11 - juris).
  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 33/95

    Betriebsprüfung - Anforderung von Kontrollmaterial ohne Bezug zur Betriebsprüfung

    Dies wird auch beispielsweise durch Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung gegen Banken wegen Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Verschleierung von Geldüberweisungen an verschwiegene Luxemburger Konten bestätigt (vgl. BVerfG-Beschluß vom 23. März 1994 2 BvR 396/94, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1994, 2079, und vom 13. Dezember 1994 2 BvR 894/94, NJW 1995, 2839).
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